Hallo,
Nachdem der Richter ein Gutachten zur Frage wo das kindeswohl am besten ist habe ich nun das Gutachten bekommen und es fällt gut für mich aus.
Der Gutachter empfiehlt aus Gründen der Kontinuität den lebensschwerpunkt beim Vater zu lassen und ihm das abr zuzusprechen. Jugendamt ist der selben Meinung.
Kann so ein Gutachten einfach vor Gericht durch Anwälte gekippt werden?
Und es steht nur noch der Besuch des verfahrensbeistandes an, was genau macht der verfahrensbeistand und wie schwer wiegt sein Urteil vor Gericht?
Kann so ein Gutachten einfach vor Gericht durch Anwälte gekippt werden?
Nein.
Nur vom Richter.
Der braucht es auch nicht zu kippen, sondern kann es einfach ignorieren.
Dabei können und dürfen die Anwälte zwar versuchen, ihn in die eine oder andere Richtung zu beeinflussen aber das ist nicht mehr als freie Meinungsäusserung die den Richter interessieren kann aber nicht muss.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
aus genau diesem Grund wirst du im Notfall zum OLG gehen, das ist dann deine zweite Chance auf ein zufriedenstellendes Urteil. Bitte niemals einen Vergleich schließen, den aus der Welt zu bekommen ist total schwierig.
Ein positives Gutachten ist eine tolle Sache und sollte der Richter trotzdem gegen dich entscheiden hast du eben die Chance auf eine zweite Instanz und da kann das Urteil mit etwas Glück wieder anders aussehen.
LG
nadda
Ok gut, sollte also der Richter Trotz Gutachten und Stellungnahme des jugebdamts gegen mich sprechen bleibt mir der Einspruch über das OLG
Und was ist mit dem verfahrensbeistand?
Wie weit kann der etwas bewegen und gehen verfahrensbeistände im Normalfall von der psycholofenmeinung und der Meinung des jugendamts komplett weg?
Bis jetzt spricht alles dafür das es den Kindern bei mir besser geht!
Und wie ist das mit einem Vergleich gemeint?
Moin.
Du hast wenig bis gar keine Ahnung von gerichtlichen Abläufen, stimmts?
Ok gut, sollte also der Richter Trotz Gutachten und Stellungnahme des jugebdamts gegen mich sprechen bleibt mir der Einspruch über das OLG
Das Gutachten wurde doch vom Richter in Auftrag gegeben, um eine professionelle Sachverhaltsaufklärung zu liefern. IdR wird der Richter dem Gutachten folgen, es sei denn, der Gutachter hat erhebliche Fehler gemacht (und dann wird er vermutlich keinen weiteren Auftrag vom Richter mehr bekommen). Aber natürlich wird auch der "gegnerische" Anwalt versuchen, das Gutachten anzugreifen. Und stellt sich die Frage, ob es ihm gelingt, das Gutachter derart zu erschüttern, dass der Richter sich nicht mehr traut, seine Entscheidung darauf zu basieren.
Zum VB kann ich keine fundierte Aussage treffen. Irgendwie wäre es verwunderlich (aber wohl nicht ganz "unüblich"), wenn dieser sich konträr zum Gutachten positionieren würde. Dann stimmt was am Gutachten nicht oder der VB (oder das JA) machen "Politik".
Und wie ist das mit einem Vergleich gemeint?
Zum Vergleich: Der Vergleich ist eine bilaterale Vereinbarung, in dem zwei Parteien sich einigen (aka "vergleichen"). Für den Richter hat das den Vorteil, das er sich nicht/ weniger um die Begründung kümmern muss und vorallem, dass ein Vergleich (idR) nicht von einer höheren Instanz wieder kassiert werden kann, da es ja eine freiwillige Vereinbarung ist, mit der sich offensichtlich beide Parteien zufrieden gegeben haben. Auch unterstützen Anwälte gerne Vergleiche, da sie daran mehr verdienen. Der Vorteil beim Vergleich ist, dass Du weisst, was Du bekommst, nämlich nur das, was Du unterschreibst, während Du beim Richterspruch bis zuletzt im Ungewissen bist. Allerdings wird ein Vergleich immer eine Art Kompromiss sein, da ja beide Seiten ein Interesse haben zu unterschreiben. Deshalb muss ein Vergleich nicht verteufelt sein, hängt vom Inhalt, der konkreten Ausgestaltung und der jew. Ausgangslage ab! Wichtig bei jedem Vergleich (wird allerdings oft vergessen...) ist, dass es Regelungen gibt, die - im Zeitablauf oder bei Änderungen äußerer Umstände - Möglichkeiten zur Anpassung/ Aufhebung bieten.
Bis jetzt spricht alles dafür das es den Kindern bei mir besser geht!
Bist Du sicher? So glasklare Gutachten sind selten?! Und wenn, dann haste wenig Risiko Dich auf einen Richterentscheid einzulassen... Aber wie bekannt: "Vor Gericht und auf hoher See..."
Gruß, toto
Hi,
Und es steht nur noch der Besuch des verfahrensbeistandes an, was genau macht der verfahrensbeistand und wie schwer wiegt sein Urteil vor Gericht?
Der Verfahrenbeistand ist ein vom Gericht bestellter "Anwalt des Kindes", den allerdings Du und Deine Ex aller Voraussicht nach je hälftig bezahlen werden.
Meistens ist der Verfahrensbeistand irgendeine selbstständige Soz.-Päd., die damit ihr Brot verdient. Sie ist komplett frei, in dem was sie macht. Sie hat allerdings
auch nicht mehr Rechte als sonst ein Anwalt.
Im Regelfall besucht der VB das Kind bei beiden Elternteilen, spricht mit dem Kind (i.d.R. alleine), ggf. dann mit dem jeweiligen Elternteil und schreibt anschließend
einen Bericht (nicht verwechseln: kein Gutachten) ans Gericht. Das VB ist Verfahrensbeteiligte und kann daher (wie auch Dein Anwalt) Anträge etc. bei Gericht stellen.
Nach meiner eigenen Erfahrung wiegt der Bericht der VB schwer. Meine Richterin ist ziemlich exakt der Empfehlung der VB gefolgt. War allerdings bei mir ohne zusätzlichen
Gutachter. Das Gutachten ist ganz klar über dem Bericht der VB angesiedelt, da der Gutachter eben der Sachverständige ist (sein sollte), der kompetent ist, den Sachverhalt
aufzuklären, die VB nicht (sie gibt nur ihren Eindruck / Meinung wieder).
Bleib bei dem Besuch locker, sei höflich und freundlich, dein Kind steht für die VB eher im Mittelpunkt als Du.
LG,
Mux
dein Kind steht für die VB eher im Mittelpunkt als Du.
Und in Deinem Mittelpunkt steht sets das Kind! (ich denke da an die verschiedentlichen Ausführungen in Deinem alten Thread!)
Gruß, toto
Danke schonmal für eure Hilfe.
Und der Richter hat das Gutachten angefordert um meiner Meinung nach sein Urteil auf etwas stützen zu können.
Deswegen a meine Frage wie einfach oder schwer es werden würde so ein Gutachten zu kippen.
Der vb wird bei mir und den Kindern nichts anderes finden wie Jugendamt und Gutachter denn ich verstelle mich nicht und gehe mit den Kindern immer gut um und geh auf sie ein.
Sorry, ich nochmal! Du musst aufpassen, dass Du nicht die falsche Erwartungshaltung an die einzelnen Beteiligten hast...
Und der Richter hat das Gutachten angefordert um meiner Meinung nach sein Urteil auf etwas stützen zu können.
Genau!
Aber
Deswegen a meine Frage wie einfach oder schwer es werden würde so ein Gutachten zu kippen.
Ein Gutachten (was hier jetzt positiv für Dich zu sein scheint) muss nicht "widerlegt" werden! Es obliegt dem Richter ganz allein, ob er dem Gutachten glauben schenkt oder aber aus eigener Auffassung oder aufgrund der zu erwartenden Argumente der Gegenseite dem Gutachter nicht (vollständig) folgt. Aus eigener Auffassung ist eigentlich nicht zu erwarten, denn der Richter brauchte ja offensichtlich eine Expertenmeinung bzw. er sollte schon gute Gründe haben dem Gutachten nicht zu folgen, sonst riskiert er eben, dass seine Entscheidung vom OLG kassiert wird. Aber folgen muss er dem Gutachter per se nicht!
Der vb wird bei mir und den Kindern nichts anderes finden wie Jugendamt und Gutachter denn ich verstelle mich nicht und gehe mit den Kindern immer gut um und geh auf sie ein.
Der VB "sucht" auch nichts. Er bildet sich einfach nur eine Meinung! Und deshalb mein ergänzender Hinweis, stell die Kinder und deren Interessen (nämlich grs. ein gutes Verhältnis zu Vater und Mutter entwickeln zu können!) in den Vordergrund als Deine Handlungsmaxime! In Deinem alten Thread neigtest Du dazu, immer auf die KM zu zeigen und warum es bei Dir besser ist und bei KM schlecht(er). Das kommt nicht gut und könnte den VB zu der Feststellung verleiten, dass Du bindungsintolerant bist und deshalb nicht/ weniger gut geeignet bist.
Im Übrigen würde mich schon interessieren, was Deiner Meinung so glasklar im Gutachten ist!? Nicht, dass ich Dir das nicht wünsche/ zu traue. Aber ich hoffe, dass Du nicht selektiv liest...
Gruß. toto
Klar im Gutachten ist die Antwort auf die Frage des Richters die lautet bei wem das kindeswohl und somit das aufenthaltsbestimmungsrecht am besten ist, und da ist die Antwort beim kv.
Ich habe das Gutachten wirklich gut und mehrfach gelesen und auf meiner Seite sind auch Defizite.
Ich nehme mir aber das Gutachten echt zu Herzen und suche mir jetzt schon Hilfe, denn es geht um die Kinder und wenn ein psychologischer Gutachter der ja Profi ist bei mir beratungsbedarf sieht werde ich solch einen Rat auch annehmen denn es geht ja schließlich zum wohl der Kinder!
Aber km kommt seit dem Gutachten mit immer absurderen Geschichten um mich in ein schlechtes Licht zu rücken!
Und nicht nur mich sondern auch die Kinder werden jetzt noch versucht extrem zu beeinflussen.
Dagegen weiß ich mich bald nichtmehr zu wehren und auch nicht wie ich die Kinder davor schützen kann!
Servus!
Hi,
tipp das GA ab und stell es hier ein. Dann kann Dir konkreter geholfen werden.
Ich weiss nicht, ob das noch was bringt, da das GA wohl auch schon auf dem Richtertisch liegt.
Der Richter wird den darin festgehaltenen Empfehlungen folgen oder auch nicht.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
So öffentlichen möchte ich das Gutachten nicht ins Netz stellen.
Und ich hoffe das der Richter nach dem von ihm geforderten Gutachten entscheidet.
Mir is klar das die km etz über Leichen gehen würde um alles auf ihre Seite zu reißen.
Finde es den Kindern gegenüber total unfair wenn sie eine Meinung aufgeplaudert bekommen.
Die kleinen können am wenigsten dafür und sie sollten sich nicht zu einer Seite entscheiden müssen sondern wissen das sie Mama und Papa haben.
Moin.
Ich weiß manchmal nicht, ob Deine Wortwahl nur unglücklich ist (dann solltest Du aber darauf achten, dass Du ggü. VB, Richter etc. Dich differenzierter ausdrückst) oder ob Du noch nicht ganz verstanden hast, was wir Dir hier sagen wollen (dann solltest Du intensiv u.a. auch noch mal die Beiträge von vj in Deinem alten Thread studieren):
Die kleinen können am wenigsten dafür und sie sollten sich nicht zu einer Seite entscheiden müssen sondern wissen das sie Mama und Papa haben.
Die Kinder sollen dies nicht nur wissen, sondern auch beide ET erleben dürfen. Wenn das Gutachten so eindeutig für Dich spricht und Du gute Chancen hast, die Kinder "zu bekommen", dann überlege Dir jetzt schon, wie Du als BET der KM Umgang gewährst. Das kannst Du dann schon gut in die weiteren Gesprächen einfließen lassen.
ich wünsche Dir und vor allem Euren Kindern alles Gute und viel Glück! Bei Fragen - hier fragen 😉
Toto
Vielleicht habe ich echt eine schlechte Wortwahl.
Ich will keinem was böses oder schlechtes und will selbstverständlich das die Kinder Umgang mit der Mutter haben, mir ist es sehr wichtig und für die Kinder ist es auch wichtig das sie sich nicht entscheiden müssen sondern wissen das beide erreichbar sind.
So denk ich aber im Moment laufen bei mir Sachen die so nicht sein sollten. Wie eben das was bei der km mit den Kindern läuft.
Ich schreibe das hier so rein damit mir vielleicht wer helfen kann wie man das am besten stoppen könnte.