Schock! Gutachterko...
 
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Schock! Gutachterkosten 16.500 €

 
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Liebes Forum,

wir haben die Kosten des Gutachters vom Gericht bekommen.... Mein Mann soll nun die Hälfte von 16.500 € bezahlen, den Rest der Steuerzahler, da KM PKH erhält.

Obwohl mein Mann dem Gericht erklärte, dass ein erneutes Gutachten (2008 kostete es 5.000) sinnlos ist, da das gleiche nämlich PAS herauskommen würde, beschloss das Gericht erneut ein Gutachten erstellen zu lassen, anstatt die Akte aus 2008 hinzu zu ziehen.

Die simple Fragestellung war: das Kind fand es immer schön und toll beim Papa, jetzt nicht mehr.

Das Gutachten bestätigte erneut die Beeinflussung der Mutter. Der Gerichtsbeschluss zu Gunsten des Vaters, aber so schwammig - nicht durchführbar. Kontakt/ Umgang zur Tochter 0.

Fazit: "Gewonnen" und doch verloren - und dazu finanziell ruiniert.

1. Wie kann es sein, dass ein Gericht einen quasi überqualifizierten Gutachter bestellt, bei einer so simplen Fragestellung.
(Ich kritisiere nicht die Gutachterkosten, da ich bei seiner Ausbildung mit 2 Dr. Titeln auch 250,-€ die Std nehmen würde)

2. Wer kontrolliert die Ausgaben des Gerichts ? Schliesslich bezahlt das der Steuerzahler bei PKH?

3. Hätte mein Mann nicht über aussergewöhnliche Kosten im Vorfeld informiert werden müssen? (Schließlich muss man bei solch einem Betrag früh anfangen zu sparen, oder sich um Kredite kümmern.)

4. Der Gutachter kam 700 km gefahren, um meinen Mann zu sprechen. Wenn wir die Fahrtzeit mit diesem Stundenlohn berechnen war das ein 6.000,-€ Psychotest.
    Beim 1. Gutachten fuhr mein Mann zur Gutachterin. Es war nie nötig unsere Wohnung zu sehen.

5. Kann man PKH nachträglich berechnen lassen?

6. Wie sollen Väter weiterhin auf Umgang klagen, wenn sie solche Summen fürchten müssen?

Was bleibt dann noch für die Kinder? Theoretisch könnte mein Mann finanziell den Umgang mit dieser Entfernung gar nicht mehr ausführen. Das steht alles in keinem vernünftigen Verhältnis!

Hier läuft doch etwas völlig verkehrt?

Grüße
FvP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2017 12:44
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

leider seid ihr nicht mit diesem Problem alleine (siehe <a href="http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102233-angemessenheit-von-gutachterkosten>hier</a>" zur Angemessenheit von Gutachterkosten und <a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/sachverstaendigengutachten-kostenfalle-im-sorge-und-umgangsrechtsverfahren_046773.html>hier</a>)"

und die dort gegebenen Antworten werden euch nicht freuen, z.B.:

"... ob der Richter ein Gutachten ohne Auftrag der Parteien erstatten lassen kann (wenn er nicht über die Kosten informiert):

Ja, das ist der Fall. Nach den §§ 26 - 30 FamFG hat das Gericht von Amts wegen die zur Feststellung der Entscheidung erheblichen Tatsachen und erforderlichen Ermittlungen durchzuführen, und es erhebt die hierzu erforderlichen Beweise in geeigneter Form, wobei es an das Vorbringen der Beteiligten nicht gebunden ist nach § 29 Abs. I FamFG. "

VG Susi

edit: Link hinzugefügt

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2017 13:14
 dt64
(@dt64)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Frauvonpapa,

5. Kann man PKH nachträglich berechnen lassen?

VKH kann noch mindestens bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung beantragt werden.
In dem hier beschriebenen Falle scheint es aber schon eine verfahrensbeendende Entscheidung zu geben, daher wird es hier nach meiner Kenntnis zu spät sein.
Unter Umständen kann der Betrag gegenüber der Gerichtskasse abgestottert werden, das Geschäftszimmer weiß, wer dazu konsultiert werden muß.
Als kleinen Trost könnte man diese dann längerfristige Belastung (VKH oder Kredit) in weiteren Verfahren im VKH-Antrag mitangeben und dadurch das einzusetzende Vermögen mindern. Wie gesagt: nur ein kleiner Trost.

dt

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2017 13:22
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Hallo Susi,

Danke für Deinen Link. Dort steht aber auch, dass Kosten bei rund 9.000 € entstehen können. Davon gingen wir im Schnitt auch aus.
Dann aber gibt es die Hinweispflicht für aussergeöhnliche Kosten. Hätte hier der Gutachter nicht vorschlagen können, dass mein Mann zu ihm fährt, um Kosten zu sparen?

Dann wurde auch eine Art Mediation von ihm ausgeführt, die wir aus dem 1. Gutachten nicht kannten, da dies vom Gericht nicht beauftragt wurde. Eigentlich wollte mein Mann diese Sitzung mit der KM nicht machen, da er dies bereits hinter sich hatte und nichts brachte.
Sich aber gegen die Vorschläge des Gutachters zu stellen, wäre für ihn negativ ausgefallen - er führte mehrere Telefonate mit ihm darüber, bei dem der Gutachter dies deutlich durchblicken ließ... Somit fuhr mein Mann nach Berlin, um diese unsinnige Mediation von 2,5 Std durchzuführen, die wie vermutet umsonst war. Wir dachten schon damals, dass er eigentlich seine Kompetenz/ Auftrag überschreitet....

Auch wenn wir die Belastung im Vermögen mindern könnten - vor Gericht gehen wir bezüglich der Tochter nie mehr! Nacher haben wir Gutachtenkosten in Höhe von 30.000 €...., wer weiß das schon  :knockout:

Im Notfall hebt mein Mann mit die Hand (Insolvenz) und wird auch keinen Unterhalt mehr bezahlen können...  😉
Im ernst: mein Mann ist ja nicht alleine und wir erfahren Unterstützung aus unseren Familien... Aber was ist mit Vätern, die das nicht haben? Kaum vorzustellen, wie es einem dann geht...

Hier sollte dringend eine Grenze existieren! Sollte jemand Gruppen wissen, die sich dafür einsetzen (politisch), würden wir gerne mitwirken.

Gruß
FvP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2017 13:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie dt64 schon geschrieben hat, die momentan einzige Möglichkeit ist Ratenzahlung zu versuchen.
Ggf. kann auch noch während des Verfahrens ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden. Was dann bezahlt wird ist auch nicht klar.

Leider weiss ich auch niemanden, der sich mit dieser Sache politisch beschäftigt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2017 15:19
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Was sagt denn euer Anwalt dazu?

Ich sehe hier die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Ein Gutachter in 700km Entfernung? Das ist einmal Hamburg- Ingolstadt. Da gibt es doch gewiss einige dazwischen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2017 18:52
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Freunde Euch damit an, dass ihr die Summe zahlen müsst, es könnte deinem Mann je nach Verdienst auch noch Teile der Gegenseite auferlegt werden.

Dein Mann ist noch nicht einmal beschwerdefähig, schaue unter JVEG  § 4 Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde Satz 1 und dann Satz 3.

(1) Die Festsetzung der Vergütung, der Entschädigung oder des Vorschusses erfolgt durch gerichtlichen Beschluss, wenn der Berechtigte oder die Staatskasse die gerichtliche Festsetzung beantragt oder das Gericht sie für angemessen hält. Zuständig ist
1.
das Gericht, von dem der Berechtigte herangezogen worden ist, bei dem er als ehrenamtlicher Richter mitgewirkt hat oder bei dem der Ausschuss im Sinne des § 1 Abs. 4 gebildet ist;
........

(3) Gegen den Beschluss nach Absatz 1 können der Berechtige und die Staatskasse Beschwerde einlegen, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt oder wenn sie das Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage in dem Beschluss zulässt.

Wenn also das Amtsgericht keine Abhilfe geschaffen, habt ihr keine Chance.

EIGENE Erfahrung: Selbst ein wegen Befangenheit vom FamG abgelehntes Gutachten musste in voller Höhe bezahlt werden.....waren ca 10.500 Euro und nicht nach wissenschaftlichen Standard erstellt..... :knockout:

Seht es als Lehrgeld an.....ich kann immer nur davon abraten sich in die Fänger einer Begutachtung zu geben, auch wenn man selbst gewinnt, verlieren tun dabei i.d.R. alle. Deshalb sollte man immer wissen wie weit man unter solchen Umständen bereit ist zu gehen....

Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2017 20:44
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Liebes Forum,

hier ein aktuelles Update:

Nach der Zahlungsaufforderung der Justizkasse wollten wir eine Kopie der Gutachterrechnung zur Prüfung. 4 Wochen geschah nichts, außer dass wir eine Mahnung mit Drohung der Zwangsvollstreckung erhielten. Wieder Einschreiben an das Gericht, mit der "BItte", dass man doch das Recht habe, eine Rechnung vor Bezahlung zu prüfen.
Das Gericht schickte diese dann an den damaligen Anwalt, obwohl er für diese "Sache" gar kein Mandat mehr hatte.
Die Überprüfung ergab:

1. Zu viele Seiten wurden berechnet. Teilweise Leerseiten & Anlagen wurden gelesen, korrigiert usw.
2. Der Gutachter hätte definitiv nicht 1250 km mit Hotelübernachtungen & Spesen zu uns kommen müssen. Fliegen oder Zug kostengünstiger. Dieser Punkt beläuft sich auf 2.300 €. Zumal er im Zug hätte Arbeiten können. So kostetete eine Stunde fahren 120,- €! (So würde ich auch gerne mein Geld verdienen)
Fakt aber ist: Mein Mann hätte dafür zu ihm kommen können.
3. Mediationskosten mit Rechnung einer Hebamme (wir dachten, das sei eine Sekretärin) war nicht Bestandteil der gerichtlichen Frage.
4. Die Lebensläufe der Eltern sind 3x wiederholt - das hat viele Seiten unnötigerweise gefüllt.
5. Der Gutachter liest langsamer als in einem komplizierten Medizingutachten - hohe Stundenanzahl. Es gibt genaue Angaben, wie schnell man von einem Gutachter lesen erwarten kann.
6. Es werden 500 km & 5 Std für verpatzte Termine der Kindesmutter in Rechnung gestellt, die mein Mann zur Hälfte zahlen soll - zur Erinnerung sie erhält PKH
7. Der Gutachter rechnet als GmbH ab. Diese GmbH ist unter anderem ein Immobiliengeschäft & Verleihung von Oldtimern. Ein Gutachter muss eigentlich eine natürliche Person sein und sein Umsatz für die Fahigkeit zur Erstellung von Gutachten sollte über 40% mit dieser Arbeit liegen....

Wir haben diese Punkte mit dem Anwalt durchgesprochen und schickten die Beschwerde privat raus (per Einschreiben).

3 Monate keine Reaktion, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand! Man hat unsere Beschwerde einfach ignoriert.
Telefonschischer Kontaktversuch nicht möglich - als hätte man unsere Nr. blockiert. Wir mussten nun offiziell den Anwalt beauftragen. Der erreichte tagelang auch kein Gericht. Fax blieb auch unbeantortet. Das 2. Fax wurde dann "unfreundlicher".

Daraufhin bekamen wir die nette Nachricht, dass nun die Beschwerde an den Bezirksrevisor zur Prüfung geleitet wurde (3 Monate später! )

Den Gerichtsvollzieher durften wir selbst zurück pfeifen.

Ein Schelm,der hier etwas böses denkt....

Ich denke wirklich, man hat hier versucht der Prüfung zu entgehen. Durch unseren Beruf kennen wir den Gerichtsvollzieher (halt eher als Auftraggeber), dass uns das nicht vom Hocker haut und wir in Panik verfallen. Da wir alle Schreiben zur Kenntnis auch an die Justizkasse schrieben, hat diese sicherlich nochmal beim Gericht nachgefragt, bevor die Vollstreckung raus ging.

Es war uns wichtig, diese Beschwerde einzureichen. Mit 8.000 € spasst man nicht und macht Vätern Angst vor einer einfachen Umgangsklage.
Kaum jemand prüft diese Rechnungen und das Gericht selbst hat hinter jedem Punkt einen schönen Haken gemacht und sofort überwiesen.

Es bleibt spannend....

Grüße
FvP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2017 14:39
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Liebes Forum,

aktuelles Update:

Fast 2 Jahre nach unserer Beschwerde kam gestern ein Beschluss: Die Kosten wurden um 440,-€ gesenkt.... Bei einer Gesamtsumme von urssprünglich 16.500,-€ ist das nur ein kleiner Tropfen, zeigt aber, dass man grundsätzlich die Gutachterkosten überprüfen muss!

Gekürzt wurde das "erzwungene" Paargespräch mit Kosten einer Hebamme. Eine Einigung der Eltern zu versuchen, war nicht seine Aufgabe.

Allgemein begründet das Gericht das sehr ausführliche Gutachten als gerechtfertigt, da die Kompetenz dieser Gutachten in der Vergangenheit stark kritisiert wurden.

Somit sagt das Gericht in Oranienburg, dass Eltern in Zukunft IMMER mit solchen Kosten zu rechnen haben.

Die Reise des SV zu uns (1.500 km), um das Gespräch mit meinem Mann zu führen, läßt das Gericht zu, da mein Mann ja hätte widersprechen können. Wir hätten also den SV zu einem kostengünstigeren Flug oder Zugfahrt zwingen können? Zur Erinnerung: die Fahrtkosten werden mit 100,-€ Netto/Stunde, zzgl. Hotel und KM-Geld abgerechnet.

Da aber der Punkt -  Paargespräch - nicht notwendig war und der SV schriftlich meinen Mann dazu drängte, werden wir nun beim OLG versuchen die Reisekosten, die mein Mann zu diesem Gespräch hattte durchzusetzen.

Ehrlich gesagt sind wir müde im Kämpfen geworden und wir überlegten, ob wir einfach bezahlen.... ein kurzer Anruf bei einem befreundeten Anwalt, der sich dieser Sache widmen möchte, hat uns nun wieder gestärkt.

Es geht also weiter, ich halte Euch auf dem Laufenden.

LG
Frau von Papa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2019 14:17
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Liebes Forum,

soeben haben wir die erfreuliche Nachricht erhalten: Das Gutachten wurde auf 9.000 € gesenkt!

Das OLG Brandenburg hat richtig festgestellt, dass das Aktenstudium zu "langsam" war, verpasste Termine der KM zu berücksichtigen sind, für das Paargespräch kein Auftrag bestand.
Grundsätzlich hätte das Gutachten mit dieser Fragestellung nicht diesem Ausmaß bedurft und der Kindesvater als Selbstzahler informiert werden müssen, damit er selbst entscheidet, ob er das Verfahren weiter führt.

Das Amtsgericht Oranienburg hat nun ziemlich auf den Deckel bekommen....

2 Anwälte haben uns ihre Unterstützung (keine Chance) abgelehnt, dass wir die Beschwerde selbst führten.

Wir sind Stolz und glücklich, dass zumindest hier Gerechtigkeit stattgefunden hat!

Liebe Grüße

FvP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2019 14:37




(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo FvP,

es ist doch schön, dass zumindest hier Recht gesprochen wurde. Was mich interessieren würde: Wurde nichts zum Stundenlohn gesagt? Ich finde 250€/Std. heftig. Mir fehlt zwar ein zweiter Dr. im Namen, aber wenn ich dann auch auf einen solchen Stundenlohn kommen könnte, dann mache ich den noch schnell.
Ich kenne Berater-Tagessätze von 1600€, aber die arbeiten länger als 8 Stunden am Tag, sodass man auch hier deutlich unter diesem Stundenlohn liegt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2019 15:08
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Hallo Max,

nein es waren 100,-€ pro Stunde/ Netto. Dem SV wurden von 62 Stunden nur 42 Stunden anerkannt, da es sich- nicht- um ein medizinisch wissenschaftliches Gutachten handelt.

Zwar ist das Gericht auf diese Einzelheiten eingegangen, aber bemängelt grundsätzlich das Ausmaß bei einem Streitwert von 3.000 €.

Nach deren Erfahrung hätte ein 50 Seiten Gutachten gereicht - es hätten nicht 120 Seiten sein müssen. Genau so war auch unsere Argumentation.

Es ist ein "Luxusgutachten".

VG
FrP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2019 15:28
(@inselreif)
Moderator

Der Stundensatz ist im JVEG festgeschrieben und das Maximum, was ein Mediziner/Psychologe (Honorargruppe M3) erhalten kann. Interessanterweise - denn ein Versicherungsmathematiker (nur so als Beispiel ;-)) liegt noch etwas höher, wie eine ganze Reihe von Ingenieuren auch.
Und übertrieben ist das nicht. Wenn ich mal als Berater tätig bin, verrechnet mein Arbeitgeber mehr als 250,-. Für 100 Euro netto bekomme ich ja nicht einmal mehr einen erfahrenen SAP-Entwickler...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2019 16:57
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich habe gerade einen Berater da gehabt, der einen Tagessatz von 1100€ hat und zum Thema SAS berät. Der war günstig, 1600€ ist normal, 2000€ ist schon teuer. Aber für den Tagessatz erwarte ich auch einen 10, eher 12 Stunden Tag. 250€/Std. sind ja 2000€ Tagessatz bei einem 8 Stunden-Tag. Das halte ich für mehr als übertrieben. Aber, was soll's, sind entweder nur Steuergelder oder fremdes Geld...

Edit: ich habe gerade mal google bemüht: §9 JVEG stehen 100€/Std. drin. Woher kommt der Rest?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2019 17:54
(@inselreif)
Moderator

bei 12 Stunden kriegst Du aber fetten Ärger mit dem ArbZG 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2019 18:27
(@maxmustermann1234)
Registriert

Nur, wenn man sich nicht nach 10 Stunden ausstempelt 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2019 11:43
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Hier hat der Gutachter zu langsam gelesen:

974 Seiten Aktenstudium in 16,5 Stunden. OLG sagte nun: Bei (nicht medizinischen) derartigen Fallgestaltungen sind etwa 150-200 Seiten pro Stunde anzusetzen =  6 Stunden

Dann kalkuliert das OLG  in der eigentlichen Beantwortung der Fragestellung: ca. 50 Stunden, 50 Seiten
Für den Rest, hier 70 Seiten,  (Lebenslauf, Psychotests) kalkuliert das Gericht 12 Stunden
Anschläge pro Seite 1.800 (hier waren nur 1.200)

Somit wurden dem SV von ursprünglich 62 Stunden nur noch 42 Stunden anerkannt.

Der SV fuhr mit dem PKW zu unserem Wohnort (Kind lebt in Berlin) insgesamt 1300 KM,(allein die Fahrtzeit von 13 Stunden kostete 1.300 €,zuzügl. Hotelkosten), obwohl es keinen Grund oder Auftrag gab die Wohnung oder Umfeld zu betrachten.

Als Faustregel gelte auch, dass bei einer Überschreitung des Verfahrenswerts um ca. 50% der SV das Gericht hätte informieren müssen. Bei einem Regelwert von 3.000 € wären ab 4.500 € die Voraussetzungen erfüllt gewesen.
Der Senat betont, dass er selbst bei Einholung eines Gutachtens in Umgangssachen deutlich unter 10.000 € liegt, regelmäßig bei 5.000 - 8.000 €.

Das Amtsgericht Oranienburg hatte angeführt, dass egal, wie hoch die Kosten sind, der KV das Verfahren weitergeführt hätte. Dem hat das OLG eindeutig widersprochen, dass man hier keine hypothetische Kausalität annehmen kann.

Muss nun der SV eigentlich die 7.500 € an das Gericht zurück zahlen?

Grüße
FvP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2019 13:38