Hallo,
ich habe meiner (H)exe eine Frist gesetzt, dem gemeinsamen SR zuzustimmen. Die wird sie wohl ablaufen lassen, denn derzeit fährt sie schon ordentlich mit Drohungen die Krallen aus. Sie meinte jetzt, sie würde die Kosten ordentlich in die Höhe treiben, und sie würde ein psychologisches Gutachten über mich erstellen lassen, weil sie meint, ich leide unter einer Persönlichkeitsstörung.
Ich sag's mal so - wer ist schon normal, aber wenn jetzt irgendein Hansel auf die Idee kommt, mir eine Persönlichkeitsstörung in Richtung Narzissmus zu unterstellen, könnte das dem GSR im Wege stehen? Der KM ist wohl nicht wirklich etwas vorzuwerfen. Das hat sie leider auch schriftlich von mir, weil ich vor wenigen Monaten meinen letzten Sorgerechtsantrag zurückgezogen habe, nachdem das Gericht da noch meinte, es bestünde sowieso keine Aussicht auf Erfolg, weil die KM das ASR hat etc, ihr kennt ja die alte Regelung. Mein RA nahm den Antrag mit der Begründung zurück, es sei im Haus der KM keine Kindeswohlgefährdung zu befürchten, und der aktuelle Umgangsstand handele nicht von einem Versuch der Entfremdung.
Aber mit diesen Gutachten weiß man ja nie, was da rauskommt, oder?
Schöne Grüße von Peter
Moin,
deine Ex scheint auf den Zug aufgesprungen zu sein, dir mächtig Dampf machen zu wollen. Meiner Meinung nach hat sie eine Störung,
denn sie scheint die Paarebene nicht (noch nicht) von der Elternebene trennen zu können.
Ich finde, der Fisch stinkt immer vom Kopf her. Deine Ex sollte mal aufpassen, dass ihr der Wind, den sie hier säät, nicht als Sturm
irgendwann mächtig um die Ohren fliegt.
Mein RA nahm den Antrag mit der Begründung zurück, es sei im Haus der KM keine Kindeswohlgefährdung zu befürchten, und
der aktuelle Umgangsstand handele nicht von einem Versuch der Entfremdung.
Nicht? Die aktuellen Schlagzeilen belegen fast täglich, dass eben doch in heimischen Haushalten Kindeswohlgefährdungen stattfinden.
Aber mit diesen Gutachten weiß man ja nie, was da rauskommt, oder?
Grundsätzlich gilt, vor Gericht und auf hoher See.....
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin,
es gibt jedoch auch den Punkt der Erziehungsfähigkeit. Bindungstoleranz und Förderungsprinzip. Also grundsätzlich würde ich
sagen, ist die Schlacht noch nicht geschlagen.
Du solltest, wenn du es angehst, nicht mit einen Pfeiffchen trällern, ein Dudelsack sollte es dann schon sein, und eine gut
begründete Argumentation.
Nur weil man meint, bei der KM könnte nichts vorfallen, bzw. sie stellt sich gut an, verbrieft es ihr noch lange kein "Ich-darf-
alles-was-ich-möchte" Recht. Natürlich stellt sich JEDER gut an, wenn einer genau hinsieht.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Guten Morgen zusammmen,
äh, hab ich da was falsch verstanden?!? Die KM will von Dir ein psychologisches Gutachten erstellen?
Was will sie denn? Beweisen, das du des gem. Sorgerechts nicht würdig bist?
Niemand, nicht mal ein Richter kann dich zwingen, das ein psychologisches Gutachten über dich erstellt wird!
Gruß
PP
Moin,
Niemand, nicht mal ein Richter kann dich zwingen, das ein psychologisches Gutachten über dich erstellt wird!
Das stimmt. Wenn das Gericht allerdings zwecks Beweiserhebung ein Gutachten in Auftrag gibt und der Deliquent an der Erstellung nicht mitwirkt, ist das natürlich auch schon eine Aussage - und dies nicht zum Vorteil des Deliquenten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi
Niemand, nicht mal ein Richter kann dich zwingen, das ein psychologisches Gutachten über dich erstellt wird!
Nee, zwingen kann man ihn nicht, nur, wenn ein Richter nur nach einem GA entscheiden kann oder will, ist Mitwirkung ein erster Schritt zum Ziel.
Gruss Wedi
UUps, Chef war schneller
...aber in einem derartigen Gutachten geht es vornehmlich darum wie ist die Bindung zwischen Kind und Vater, geht er kindgerecht mit dem Kind um usw.
Und nicht um ein Persönlichkeitsprofil des KV.
Gruß
PP
Hi
Das kommt auf die Fragestellung des Richters an, und wenn die lautet:
Dient es dem Kindeswohl, das der Vater mit der Mutter das GSR ausübt und hat der Vater narzisstische Neigungen, und oder eine Persönlichkeitsstörung, die dazu führen, das einvernehmliche Ausübung des GSR nicht möglich ist?
Gruss Wedi
Moin,
ich denke schon rein aus Eigeninteresse sollte man daran mitwirken. Denn das Blatt könnte sich
ja durchaus auch mal wenden und dann? Wenn die das alleinige Sorgerecht hat, dann schaust
du mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Sich eines Gutachtens zu verweigern ist zwar legitim, hinterlässt jedoch einen Beigeschmack.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo an alle,
glaubt hier jemand wirklich, dass Peter eine Chance auf GSR hat, wenn er erst vor kurzem die Mutter wegen des Sorgerechts und sogar KiWoGef vors Gericht gezerrt hat? Vermutlich sogar verbunden mit einem (hilfsweisen) Antrag auf ASR?
Ich denke, für einen Antrag, der das Argument der völligen Zerstrittenheit nicht hervorrugft, bräuchte Peter erst einmal eine gehörige Zeit, in der es friedlich und gut mit Mutter und Kind lief, oder? Wie lang dieser Zeitraum sein müsste? Keine Ahnung, aber ein Jahr und mehr würde ich schon sagen.
Zu einem evtl. Gutachten: Eine narzisstische Persönlichkeitsstörung kann zwar negativ für ein Kind sein, aber solange es da keine Vorkommnisse gibt, die der Mutter zunächst diese Diagnose aber auch neg. Wirkungen auf das Kind bestätigen, ist das nur Laberei.
Wenn ein Richter ohne Anlass dieses Thema ausforschen will, dann kannst du den Antrag sofort zurückziehen, denn dann weißt du, wohin die Reise geht. Dann wird der passende Psycho-Volldepp ausgesucht und der Richter hat, was er will.
Und noch eine Randbemerkung: Was aktuell mal so oder so durch die Presse geht, das hat auf die Herrgötter in den Roben nicht den geringsten Einfluss. Die machen, was sie wollen. Bei diesem Thema spielt es keine Rolle, was wer eigentlich können sollte oder durfte. Hier steht ein Vater gegen eine Mutter. Das ist schon übel genug. Bleiben nur die geringsten Zweifel am Vater, ist die Sache gelaufen. Wenn Papi also ein Mal besoffen zu Beziehungszeiten erst früh morgens nach Hause gekommen ist, dann wird das viel schlimmer im Hinterstübchen dieser b e s c h i s s e n e n Schwarzkittel bewertet als eine aktuell auch mal schlagende Mami.
In diesem Sinne
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo an alle,
der damalige Richter hatte ein Familienpsychologisches Gutachten seitens der Kindsmutter gefordert. Sie hatte eine giftige Anwältin (im wahrsten Sinne des Wortes) und so wurde der
Spieß umgedreht und ich musste mich einen Familienpsychologischen Gutachten unterziehen. Doch der Familenpsychologe war schnell auf meiner Seite und gab mir in vielen Punkten recht,
dass die KM einfach nur eine Klatsche im Gehirn hat. Nun der Clou bei dieser ganzen Sache. Zur nächtsten Verhandlung konnte der Familienpsychologe nicht erscheinen, da er etliche
hundert Kilometer entfernt einen anderen Termin hatte. In letzter Minute konnte er dennoch zusagen und ich war mir sicher, dass es gut geht. Es ging damals um Ferienumgang.
Was dabei heraus gekommen ist. Nach einer fast 3 Stündigen Verhandlung wurde vom Richter eine Ferienregelung geschaffen und der Familienpsychologe wurde entlastet ein
Gutachten zu estellen. Es war alles für die Katz. Ich war so nah dran das Alleingie Sorgerecht zu bekommen, doch Richter und Familienpsychologe hatten sich wohl eher auf den
Feierabend gefreut und ich ich war wiedermals der gelackmeierte.
Was wichtig an dieser Gsschiche ist, dass ich einen PKH Antrag stellte und er auch durch gegangen ist. Ein Freund von mir hatte keinen gestellt und wurde um 20.000 €uro erleichtert.
Wie schon von einigen erwähnt. Auf Gericht und auf Hoher See.
Es ist letztendlich eine Frage des Geldes. Richter bekommen ihr Salär und RA profiteren vom Streitwert.
Ob man im Recht ist oder nciht. als Vater bist du der letzte Dreck
Jens Jakob