Stellungnahme zu Ge...
 
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[Oben angepinnt] Stellungnahme zu Gerichtsgutachten

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Im Rahmen eines von einem Freund betreuten Falles wurde ein gerichtspsychologisches Gutachten erstellt. Dieses war derart mängelbehaftet, dass der KV ein Gutachten über das Gutachten in Auftrag gab. Dieses Gegengutachten ist ein Lehrstück für jeden Interessierten und beinhaltet Aussagen, die auch außerhalb von Gutachten im familiengerichtlichen Verfahren ganz wunderbare Wirkung erzielen können.

Viel Spaß beim Thema "Prügel für den Gerichtsgutachter" mit den wichtigsten Passagen:

(...)

Das Psychologische Gutachten von (Gutachter) ist zu überprüfen in der diagnostischen Methodik und der Dokumentation der gewonnenen Ergebnisse. Dabei sind Vermutungen und Phantasien ganz strikt von den Fakten zu trennen. In den Sozialwissenschaften und der zeitgenössischen Psychologie (...) gilt der Grundsatz, dass Vorstellungen und Phantasien, die über andere angestellt werden, mehr über die von solchen Vorstellungen geplagte(n) Person(en) aussagen als über die Person, über die phantasiert wird.

(...)

Hier kann fehlende methodische Präzision bis hin zur ehrenrührigen Verunglimpfung mit falschen Anschuldigen führen. So hat der BGH oftmals das fachliche Ungenügen von Gerichtsgutachten - ausdrücklich auch von Psychologischen Gerichtsguthaben zu rügen gehabt. Leider scheinen diese Rügen mitunter in der Psychologenschaft ignoriert zu verhallen. (...) So finden sich in der Leitsatzentscheidung des BGH vom 30.07.1999 - 1StR 618/98 bezogen auf die Fehlentscheidung des AG Ansbach - eine Reihe von zwingend für die psychologische zu berücksichtigende Kriterien. (...) Der BGH hat ausdrücklich die ursprünglich für das Strafrecht erarbeiteten Grundsätze für das Zivilrecht ausgeweitet (...). Der BGH hat Gerichtsgutachten und Privatgutachten als gleichwertig gegenübergestellt. (...)

(...).

Ebenso ist es unverzichtbar, die für die betroffenen minderjährigen Kinder trennungs- und scheidungsbedingte Konflikte ihrer Natur nach zu erfassen und das Belastungs- und Belastbarkeitspotenzial zumindest für eine kurz- und mittelfristig verlässliche Prognose abzusichern. In diesem Zusammenhang gewinn die Bindungstoleranz von Vater und Mutter konkrete Bedeutung.

Vorab bleibt hier sachlich und klar festzustellen, dass eine Erziehungseignung und kompetenter Erziehungsumgang nicht direkt empirisch durch Beobachtung ermittelt oder testpsychologisch diagnostiziert werden kann.

In strittigen Situationen um minderjährige Kinder besteht zumindest die Gefahr emotionale Aufgebrachtheit mit Fakten zu verwechseln. (...)

Wir wissen seit Jahrzehnten aus der Grundlagenforschung, die im Bereich der Meinungsbildung (...), dass die Art der Fragestellung ganz wesentlich bereits Einfluss nimmt auf die erwarteten Antworten. (...)

(...)

Das methodisch korrekte Planen der durch Hypothesen - wissenschaftliche Annahmen - geleiteten Differentialdiagnostik ist unmittelbar nach dem Aktenstudium festzulegen. Denn ein vorher nicht festgelegter Fragehorizont lässt sich später nicht beantworten. SO kann beispielsweise die routinemäßige Diagnostik bei einer Erkältungskrankheit - (...) - nicht nachträglich diagnostisch die Frage nach einer Krebserkrankung beantworten.

(...)

(...) Neben der Einhaltung der Schweigepflicht besteht auch die conditio sine qua non der Unbestechlichkeit für den Gutachter. Dies gilt auch für den Fall amtlicher Erwartungen, die dazu führen könnten "in Ungnade" zu fallen.

(...)

Beim aufmerksamen Lesen des Gutachtens fällt auf, dass (Gutachter) sich zwar eingangs verbal zum Kindeswohl als "zentrale Richtgröße aller gutachterlichen Erwägungen in Fragen des Familienrechts (...) erklärt. (Gutachter) gliedert hier nnoch in
- Bindungen des Kindes;
- Kindeswille;
- Erziehungskompetenzen, -stile udn Fördermöglichkeiten;
- Alltägliche Versorgung unter Berücksichtigung sozioökonomischer Rahmenbedingungen;
- Kontinuitätsaspekte;
- Ressource und Perspektiven;
und spricht dann noch von "Operationalisierung" (...), jedoch findet sich dieser Begriff nur in der Überschrift. (...) Wer als Sachverständiger solche Inhalte (...) anbietet, wirft für sich die grundsätzliche Frage nach der inhaltlichen Unkenntnis des gebrauchten Fachbegriffes ebenso auf, wie den Versuch der Vorspiegelung nicht vorhandener wissenschaftlicher Methodik. (...) Die fehlende Methodik lässt sich nicht durch Termine, laienhafte Beobachtungen und telefonische oder persönliche Gespräche ersetzen. Dies mutet an wie eine Rosamunde Pilcher, die in den Operationssaal gehen und eigenverantwortlich eine Magenspiegelung durchführen möchte ... Dies geschieht selbstverständlich mit den besten Intentionen einer ahnungslosen Schriftstellerin.

(...)

(...) Es ist in diesem Gutachten immer befremdlich, wenn in einer gleichsam monistischen Schlussfolgerung hier die Dinge vorgetragen werden, und keine realistischen Parameter entwickelt werden für Alternativhypothesen und alternative Fragestellungen. Denn das Leben lässt sich nicht in das Korsett einer Einbahnstraße oder gar Sackgasse zwängen. (...)

(...)

Wo bedenkt (Gutachter) die diesbezüglichen Konsequenzen  für (Kind1) und (Kind2) ? Beziehen sich die Ausführungen zu Bindungen und Kindeswille möglicherweise auch auf den Verlauf der Begutachtung "reagierten die Kinder zunehmend mit Belastungssymptomen, z.B. (Kind1) u.a. mit Erbrechen." (...). Die Bindungstheorie in Verbindung mit dem Kindeswillen zu bemühen bedeutet logisch einen Zirkelschluss der Quantität. Der Elternteil zu dem quantitativ mehr Kontakt bestand wird qualitativ irrig als zwingend besser beurteilt. So wird die Mutmaßung über die Vorstellung von der Vergangenheit das hilflose Instrument für einen "stabilen" Zirkelschluss für die Zukunft: die zeitliche Quantität in der Vergangenheit sichert die Qualität für die Zukunft ab. Doch hier gilt dann die mehrfache deutsche familienrechtliche Sachverständigenunlogik: "Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie nicht meine Tatsachen!" Aus dem Kindeswohl wird eine einzige Schublade. (...) Die These "Den Eltern wird daher nahgelegt, sich noch weiter als bisher um eine gleichberechtigte Behandlung der Kinder zu bemühen." (...) ist entwicklungspsychologisch falsch. Wir wissen heute um die Steigerung der Geschwisterrivalität bei dem Gleichbehandlungsgrundsatz - hier gilt das AGG (Anm. DeepThought: Allgemeines Gleichstellungsgesetz) nicht. (...). Für (Kind1) ist die Qualität der Zuwendung zu steigern, das heißt nicht notwendigerweise der zeitliche Rahmen.
Die Kinder stehen im Loyalitätskonflikt zwischen den Eltern. Daher kann der Wille von (Kind1) und (Kind2) nicht für sich betrachtet werden. Die Bindungstoleranz der Eltern hat die Kinder zu entlasten. Die Mutter zeigt in ihren Aussagen eine stichelnde Haltung gegenüber dem Vater. Der Vater ist sorgebereit für die Kinder da.

(Gutachter) zeigt im Umgang mit den Testergebnissen willkürliche und unwissenschaftliche Explorationsmethodik, gepaart mit einer Tendenz ihre subjektive Sicht von Kontinuität für (Kind1) und (Kind2) stützen zu wollen (...)

(...)

(...) Wenn ein Kind hier das Sorgerecht der Mutter anspricht, so bedarf diese Außergewöhnlichkeit zusätzlicher Exploration (...). (Kind2) möchte seiner Mutter das Sorgerecht zaubern. Hier stellen sich unmittelbar Fragen nach der Bindungstoleranz der Mutter, die den Druck auf die Kinder lenkt, ihr das Sorgerecht zu verschaffen. (...)

(...) Die Fragen der Überbehütung der Kinder durch die Mutter wären in jedem Fall genau zu explorieren. Aus der Entwicklungspsychologie ist es abgesichert, dass die Überbehütung eines Kindes in den Langzeitfolgen der Verwahrlosung durch Nicht-Kümmern gleich kommt. Hier müssten die Alarmglocken der Gutachtern angehen. Doch hiervon keine Spur.

(...) (Gutachter) fragt bei den elterlichen Konflikten nicht danach, wer hier womit verursachend beteiligt ist. Die Gleichsetzung des alleinigen Sorgerechtes mit der Rolle des alleinerziehenden Vaters hilft nicht wirklich. Es gibt einen sozial und wirtschaftlich kompetenten Vater, der hier in die hauptsächliche Erziehungsverantwortung eingebunden werden kann. (...)
Bei Entscheidungen über den geeigneten Aufenthalt der Kinder ist selbstverständlich auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Partnern mit heranzuziehen. Seit dem 18. August 2006 schreiben wir auch in Deutschland Geschichte eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, nachdem sich dadurch auch für das Familienrecht einschlägige Konsequenzen ergeben und hier nicht nach einer losen, einseitigen Betrachtungsweise der Geschlechterrollen gesagt werden kann, nur Mütter wären alleinerziehender Verantwortung gewachsen und Väter wären dies (zumindest eher) nicht. (...). Es ist daher nicht mehr vertretbar, an die mittlerweile über 35.000 allein erziehenden Väter, die es in der Bundesrepublik Deutschland gibt, noch weiterhin höhere Anforderungen, Maßstäbe und Entscheidungsschwellen anlegen zu wollen, als an die ca. 210.000 allein erziehenden Mütter im Land, die teilweise erhebliche Defizite in der Erziehungskompetenz aufweisen. Es ist verständlich, dass hier zumindest momentan die hier noch als Minderheit auftretenden Väter noch besonders im Blickfang stehen. Eine gesetzliche Grundlage für diese Ungleichbehandlung gibt es nicht. Sie liegt allein in der Rechtsprechung und Praxis der Familiengerichte, die sich aber hier nach Hartz IV den realistischen Gegebenheiten und auch den Leitlinien des AGG stellen darf. Wir sind hier in Deutschland im Verzug mit der Umsetzung der EU-Standards. Wenn heute in der Unterhaltsdiskussion die Kinder in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt werden, so werden eben hier auch die zentralen existentiellen Versorgungsmöglichkeiten für die Kinder wesentliche, konkrete Kriterien für die Entscheidungen über das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorgeben.  (...) es ist nicht mehr statthaft obsolete Geschlechterrollen als gesellschaftliches Klischee zu bedienen.

(...)

Weshalb sich nach dem zur Gänze unbrauchbaren Gutachten und der im Begutachtungsprozess verstrichenen Monate hier die frage nach sofortigem richterlichem Handeln stell, und zwar vor dem Hintergrund der betroffenen Kinder und einer verantwortungsvollen Elternschaft.

(...)

Kinder sind als sich entwickelnde Personen "Gäste, die nach dem Weg fragen und keine Objekte elterlicher Entgleisungen durch Besitz- oder gar Eigentumsansprüche. (...)

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2007 22:04
Julia45, Julia45 and Julia45 reacted
 Uli
(@Uli)

SPITZE! Mehr ist nicht zu sagen!  :thumbup:

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 22:10
Julia45, Julia45 and Julia45 reacted
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

da sind teilweise spitzenmässige Formulierungen drin! Ist dieses Gutachten denn "privat" geblieben oder war es Teil einer familienrechtlichen Auseinandersetzung?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 22:36
Julia45, Julia45 and Julia45 reacted
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, Martin, dies ist ein Gutachten über das vom Gericht beauftragte Gutachten. Es hat identische Beweiskraft wie ein vom Gericht beauftragtes Gutachten, unterliegt natürlich immer der freien Beweiswürdigung der ach so unabhängigen Unrechtsprecher.

Mir persönlich gefällt der letzte Satz am Besten. Und natürlich, dass die Käuflichkeit der Gutachter angeprangert wird. Sie können ja aus der Beauftragung schon erkennen, was der Unrechtsprecher als Ergebnis haben möchte. Für mich haben die von Gerichten beauftragten externen Fachkräfte eine deutlichst erkennbare Missbildung am moralischen Rückrat.

Die Abrechnung mit den Gerichten, die Kinder bei ALG-II-empfangen KMs zu belassen, damit die Kinder die Mutter ernähren, liest sich nicht so ohne weiteres heraus, ist aber (mündlich überliefert) die Intention einer der Ausführungen. Die Unrechtsprecher scheuen sich schlicht davor, einem im Erwerbsleben stehenden Vater auch noch die Möglichkeit einzuräumen, KU einzustecken.

Wie man es dreht und wendet: Dieses Gutachten ist ein Meisterwerk. Und die vom Gericht beauftragte Gutachterin hat völlig zu Recht ordentlich in die Fr... bekommen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2007 22:58
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ein klasse Werk ... und sogar für einen Laien verständlich  :rofl2: geschrieben!

Danke für diesen Beitrag.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 23:18
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ein super Ding!!!!!!!

Aber ich frage mich: Hat dieses Gutachten in dem betreffenden Prozess denn auch zum gewünschten Ziel geführt? Wurde das erste Gutachten "ignoriert" oder gar ein neues erstellt?

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2007 00:55
(@goldlenleaf01)
Schon was gesagt Registriert

klasse!!!! ich bin sprachlos.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2007 22:24
(@rhamses72)
Schon was gesagt Registriert

Wer erstellte dieses "Gegengutachten" und zu welchen Kosten???

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2009 23:17
(@heidschnucke)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

mich würde - wie Milan auch - interessieren, ob es für den Fall einen "Wert" hatte vor Gericht.
So ein Ding liest sich echt super, aber wenn der Richter da auf beiden Ohren taub ist, hätte das natürlich auch keinen Sinn, sondern würde nur noch mehr Frust beim Auftraggeber auslösen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2009 14:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mich würde - wie Milan auch - interessieren, ob es für den Fall einen "Wert" hatte vor Gericht.

Die Kenntnis würde dir nichts bringen, weil der Fall ein anderer war, die Eltern andere waren, der GA ein anderer war, der Unrechtsprecher ein anderer war, die Jahreszeit eine andere war, und und und.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Themenstarter Geschrieben : 02.10.2009 16:02




(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

natürlich hängt es von vielen Faktoren ab. Es ist schön zu lesen, dass es auch anders herum gehen kann und in manchen
Fällen Recht auch noch Recht bleibt und manchen Schlechtachtern das Handwerk gelegt wird.  🙂

Ich persönlich finde es auch super.  :thumbup:

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2009 16:22
(@heidschnucke)
Zeigt sich öfters Registriert

@Deep:
Die Kenntnis könnte mir etwas Mut machen und Zuversicht schenken.
Mir ist durchaus bewusst, dass kein Fall dem anderen gleicht.
Aber die Erfahrungen, die Menschen macen, die Vorgehensweisen bzw. die Ergebnisse können mitunter sehr ähnlich sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2009 18:36
(@ragos)
Rege dabei Registriert

hat der Privatgutachter die Gelegenheit gehabt, mit KM und Kindern zu sprechen? Meine Ex hätte mit einem von mir beauftragten Gutachter nie und nimmer kooperiert. Und welche Aussagekraft hat ein Privatgutachten, wenn der Gutachter Kinder un KM nur aus den Akten kennt?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2010 01:10
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

diese formulierungen sind sehr gut, ich habe auch ein privates Gutachten mit ähnlichen Formulierungen beauftragt und damit die Mängel des gerichtl. Gutachtens auszeigen lassen.

Leider hat mir dies nichts gebracht. Weder das Familiengericht vor Ort hat es akzeptiert noch das OLG Brandenburg.

Ich bin ein querulant und akzeptiere nicht die gerichtlichen Entscheidungen!
Ich habe damit das Wohl meiner Kinder gefährdet.

Wie jemand schon sagte, die Mutter bekommt ALG 2 und ich Arbeite. So kann man mir doch kein Unterhalt bezahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 18:42
(@ggsg68)
Schon was gesagt Registriert

Servus!

Bei den "Gutachten" geht es ja um Geld. Weil die Gutachten in einem Nichtffentlichen Verfahren eingebracht werden, ebenso die Stellungnahmen, bleiben sie im Verborgenen.

Ein Ausweg bietet das Kostenrecht. Zum einen beginnt der Angriff auf den Geldbeutel der Gutachterorganisationen und zum anderen können Ansätze der Strukturellen Mängel in aller Öffentlichkeit erörtert werden. Eine "Erinnerung", die Beschwerde zu den Gutachterkosten, gibt es hier zu lesen, von Anfang bis zum Ende. Durchhalten. http://www.lets-goerg.de/html/erinnerung.html

Zugegeben, das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen, jedoch sichert man sich für die Zukunft einiges. Und man pennetriert die Gerichte zu bemerkenswerte Aussagen.

Grüße
Jürgen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2011 11:22
 sky1
(@sky1)
Rege dabei Registriert

Donnerwetter, ein schicker kleiner Schriftsatz!
Davon kann ich auch zehren...

Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.

Gruß Sky

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 23:49
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Mir gefällt dieser Satz:

allein erziehenden Mütter im Land, die teilweise erhebliche Defizite in der Erziehungskompetenz aufweisen.

Meine EX hat nur allein erziehende Mütter als Freuninnen, wobei ich nur einer, Erziehungskompetenz zuspreche..
Meiner EX sprech ich sie mittlerweile ab. ... Aber das steht auf einem anderen Blatt Papier...:-)

Aber warum ist das so? das Frauen erhebliche Defizite aufweisen? Ich hab mir dazu schon länger Gedanken gemacht...auch vor der Trennung...weil mir nämlich der Junge einer Freundin meiner Frau richtig leid tut...
Sie nur vorm PC (Facebook, Yappi und was sonst noch...) und am Kerle suchen... Kommt der Kleine Mann zu ihr..
Sagt sie: "nerv nicht, verpiss dich" und noch schlimmeres und wird auch öfter geschlagen... Aber nach außen...Ich bin die beste Mama von der Welt...Schwächen nur nicht zu geben und schon gar nicht nach Hilfe fragen...Vor allem nicht den EX bzw. den PAPA der Kinder...

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 03:58
(@cappi67)
Rege dabei Registriert

Moin, 

das hier:

SO kann beispielsweise die routinemäßige Diagnostik bei einer Erkältungskrankheit - (...) - nicht nachträglich diagnostisch die Frage nach einer Krebserkrankung beantworten.

Wie wahr.

Und das

Dies mutet an wie eine Rosamunde Pilcher, die in den Operationssaal gehen und eigenverantwortlich eine Magenspiegelung durchführen möchte ... Dies geschieht selbstverständlich mit den besten Intentionen einer ahnungslosen Schriftstellerin.

ist spitzenklasse. Selten so gelacht.

Der Text ist einmalig gut. Vielen Dank für die Weitergabe.

LG Cappi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 10:46
(@mindamino)
Schon was gesagt Registriert

Mal ein paar Interessante Dinge zu Gerichtsgutachten, die aber in der Justiz kaum jemanden interessieren werden, denn es reicht ja auch die formale Stimmigkeit incl. der Wahrheit der Richtigkeit mit Absolutheitsanspruch, weil das Gutachten auch evtl. eine Person und das Gericht im Ansehen der hohen Person gemacht haben.

Ein falsches Gutachten ist gemäss einem Richter übrigens auch Richtig, weil der Richter den Gutachter aus einer vielzahl von Fällen persönlich kennt.

Ein Gutachter mit einer kritischen Einstellung zur deutschen Justiz ist nicht objektiv.

Ich habe in meinem Bekanntenkreis selbst 2 öffentlich bestellte Sachverständige allerdings nicht in dem Bereich. Es ist aber klar erkennbar, dass derjenige Erfolgreicher ist, der dafür sorgt die Gerichte zu ehren und für eine schnelle Entscheidung zu sorgen anstatt derjenige, der die sinnvollsten Möglichkeiten für die Betroffenen sucht. Letzteren brauchte irgendwann fast kein Richter mehr und er ist auch schikaniert worden.

Ich habe mal einige Artikel zu Gutachten herausgesucht, die Familien- oder Psychologische Gutachten betreffen.
Wenn nun vom Gericht die Aussage käme dass das Gutachten richtig sei und man allerdings nun meint Nachweise zu haben, dass man die Glaubhaftigkeit damit erschüttern könne, der wird gerne gerade wegen der Glaubhaftigkeitserschütterung wegen Beleidigung verfolgt und evtl. selbst entsprechend begutachtet.
Man sollte mit dem Wissen also vorsichtig umgehen gerade in Gewaltbereichen wie der Justiz aber auch in Rechtsforen, da es dort auch meistens auf das Ansehen der Justiz incl. der Gutachten ankommt und man dem Bürger eine solche hochelitäre Welt von Feherlosigkeit vorspielt.

Einige Artikel:

Rechtsanwalt für Menschenrechtsfragen Dr. David Schneider-Addae-Mensah (Eine gleiche Aussage tätigte auch RAtin Claudia Grether):
Meine Erfahrung ist die, jeder der begutachtet wird hat am Ende dann eine psychische Störung. Das ist dann auch sicherlich nicht sachlich bedingt so, sondern das ist einfach ein Interesse der Psychiatrie möglichst viele Patienten zu erzeugen, damit man an denen auch verdienen kann. Damit die Fachleute an Ihnen vedienen und damit die pharmazeutische Industrie an Ihnen verdient.

Gutachter an Familiengerichten sind oft ungenügend ausgebildet, Antiquierte Methoden sind an der Tagesordnung,12.11.2012

Gutachterin wegen kritischer Einstellung zur deutschen Justiz von der inobjektiven Staatsanwaltschaft mit “ergebnisorientierter Eigeninterpretation” abgelehnt, 12.10.2013

Der zahlende Auftraggeber bekommt bei psychologischen Gutachten Recht, 29.08.2013
Wer zahlt, bekommt bei psychologischen Gutachten Recht, sueddeutsche.de

Wildwuchs bei Sachverständigen, In familienrechtlichen Verfahren arbeiten viele Sachverständige unzuverlässig, 11.11.2012

Fall Mollath: Bis zu 50% der psychologischen Gutachten bei Gericht sind falsch, ZDF-Frontal21, 04.12.2012

SPD-Chef Sigmar Gabriel: Psychiatrisierung und Geheimakte ein "politisches Mittel"

Der hessische Steuerfahnder Skandal- Der Staat am Abgrund zum Willkürstaat, psychologische Gefälligkeitsgutachten, 28.11.2009

Gutachten: "Wenn man dafür bezahlt wird , verändert sich die Sicht.", FAZ Magazin Nr. 84 vom 03.05.1996 (dw)

ARD, Die Moral der Gutachter, gekaufte Sachverständige, gelesen wird bei Gericht grundsätzlich nur die letzte Seite des Gutachtens, 1998

Gert Postel über seine Psychiatrie-Erfahrung als Oberarzt: “Auch eine dressierte Ziege kann Psychiatrie ausüben”
…Honorare in Höhe von knapp 44.000 Mark, die er für psychiatrische Gutachten in 23 Strafverfahren kassierte, für die er als Gerichtsgutachter bestellt wurde, wird er hingegen behalten dürfen. Das sächsische Justizministerium habe zwar eine Rückforderung geprüft, aber kein Verfahren eingeleitet, weil eine Chance, das Geld einzuklagen, nur bestünde, wenn die Fehlerhaftigkeit der Gutachten nachgewiesen werde. Von den Gerichten war jedoch keine einzige der Expertisen zurückgewiesen oder angefochten worden.

Fachärzte mit Unterschrift eines Postboten, der diese zum Facharzt zugelassen hat:
http://www.youtube.com/watch?v=Txna0rqXXmY

Gutachten als Waffe gegen “Querulanten” von Prof. Joachim Hellmer

"Wie man die Opfer zum Schweigen bringt: Kindesentzug, Entmündigung, Kriminalisierung, Zwangspsychiatrisierung, 'Pressefreiheit'?"

Richterliche Anordnungen zu Zwangsgutachten und Untersuchungen zwecks Prozeßunfähigkeit für Nichtjuristen und Justizkritiker

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2014 04:00
(@willvatersein2012)
Zeigt sich öfters Registriert

Komme da zwangeweise auch nicht ohne Gutachten etc mehr aus 🙂 also danke für das Posten

Und ist schon gesicher danke  :thumbup: !

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2014 18:11