Hallo Papas (und Mamas),
hier eine weitere Leidgeprüfte: nach langem Hin und Her mit dem Umgang steht nun das Familiengutachten an.
Ich bin die Frau des KV und hatte einen guten Kontakt zur Tochter meines Mannes aus einer vergangenen Beziehung, leider ist der Umgang durch viel Theater inzwischen von Wochenendbesuchen auf eine betreute Umgansstunde in 2 Wochen reduziert, ich habe die Kleene also fast 2 Jahre nicht mehr gesehen, denn diese Termine nimmt mein Mann alleine wahr.
Über das wie und warum lasse ich mich jetzt mal nicht aus, das sind ja immer unendliche Geschichten, ich möchte aber sagen, das isch die schlechten Erfahrungen mit Jugendamt, Verfahrenspflegern etc. leider auch machen mußte, es ist immer schlimmer geworden, je mehr dieser "Profis" sich da eingemischt haben.
Nun meine Fragen an Euch:
1. die Gutachterin will einen Haustermin bei uns, bei der auch ich und unsere Kinder anwesend sein sollen. Für mein Baby ist das noch OK, meinem Großen (15) möchte ich das eigentlich nicht zumuten, er will es auch nicht, sagt er. Gibts da eine Möglichkeit, ihn elegant außen vor zu halten? Oder soll ich einfac hsagen, dass er /ich das nicht möchte?
2. Gibt es Reiztehemen / Aussagen, um die man einen Bogen machen sollte?
Ich bin für jeden Tipp dankbar. Unsere Familie geht bezgl. dieses Themas allmählich auf dem Zahnfleisch, haben jetzt 6 Jahre Stress hinter uns und wollen gerne beim Termin glänzen.
Müde Grüße
Die Frau vom Papa
Moin,
da gibt es nicht viel zu glänzen. Ich würde autentisch bleiben, alles andere hängt von so vielen Faktoren ab, die kann man (und sollte man) nicht abdecken.
Nur soviel, sollte der GA bereits voreingenommen sein, eine andere Sichtweise haben, oder auch nur einen schlechten Tag, dann könntet Ihr Euch auch den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln, dass wird nichts.
Es geht ja auch darum, was geprüft werden soll. Nur zwei Stunden alle zwei Wochen ist gelinde gesagt ein Witz und reibn obflächlich und völlig parteiisch würde ich sagen, dass es hier eine Problemstellung bei der KM geht, die die Erziehungsfähigkeit in Frage stellt.
Zu dem 15 Jährigen, wenn der nicht will, dann will er nicht. Dies muss auch ein GA aktzeptieren und schließlich geht es um den Umgang zwischen dem Kind und dem KV, und nicht üm eine Überprüfung des gesamten Umfeldes, ohne wenn und aber. Ich würde einfach sagen, der will nicht, sein gutes Recht. Fertig.
Gruß
Kasper
PS: der Vater sollte sich vielleicht auch besser hier persönlich anmelden.
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir/Euch nur raten, informiert Euch vorher über die Gutachterin. Was ist seitens des Gerichtes zur Begutachtung aufgegeben worden? Ist der Auftrag an den Gutachter klar formuliert?
Wer hat den Umgang auf eine begleitete Stunde alle 2 Wochen festgelegt? Was waren/sind die Gründe des Gerichtes nicht zu entscheiden und den Umgang auf den normalen Umfang festzulegen? ich habe die Befürchtung, dass das Gutachten in eine Richtung laufen wird.
Wenn ihr ein schlechtes Gefühl bei dem jetzigen Richter habt, rate ich Euch, an dem Gutachten nicht teilzunehmen. Es ist sehr schwierig ein einmal erstelltes Gutachten zu widerlegen und es verschlingt Unsummen an Geld.
Ich weiss nicht, ob man hier auf andere Seiten verlinkten darf, aber es gibt gute Seiten mit wertvollen Tips. Falls Interesse, schreibe mich an.
Finger weg von familienpsychologischem Gutachten, mir hat es zwar geholfen, aber das war nur Glücksache. Ich kann nur davor warnen...
Google nach Prof. Dr. Werner Leitner
Und schau hier ob euer Gutachter gelistet:
http://www.vaterlos.eu/gutachter-familienrecht/gutachter-melden/
Nimm bei jedem Gespräch eine Vertrauensperson mit, solltest Du Dich entschließen bei dem Gutachten mitzumachen, dein Partner ebenso.
Ich rate Euch dringend davon ab
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Tja, ob wir da mitmachen, liegt ja leider nicht an uns. Die Richterin meinte, entweder mein Mann würde der Begutachtung zustimmen (die Mutter wird auch begutachtet!), oder das Verfahren wäre für ihn beendet - sprich: Kindskontakt adieu.
Ich finde das ganze auch reichlich bekloppt, aber mit Logik hat Familienrecht leider nichts zu tun. Das deutsche Recht betrachtet die Väter offensichtlich als den entbehrlichen Teil der Familie, der nach der Zeugung ohne Beratung abgetrieben werden darf. Kann da nur den Kopf schütteln.
Die armen Kinder!
Sorry, man merkt wohl meine Frustration ... das ganze ist ein unglaubliches Kasperletheater.
Also wenn die Richterin dies in einer Sitzung so gesagt hat, dann gibt es ja genügend Zeugen und diese Richterin wäre wegen Befangenheit abzulehnen. Es kann und darf niemand zu einer Begutachtung gezwungen werden. Wenn die Richterin vorher schon droht, so kann ich mir ausmalen, was bei dem Gutachten herauskommen wird. Und hoffentlich bekommt dein Partner Prozesskostenhilfe, denn bei Gutachten bist du schnell bei 10.000 Euro
Ich zitiere mal die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:
Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.04.2009, 1 BvR 683/09 = FamRZ 2009, Seite 944 f. stellt das Gericht fest:
[...]
Denn die Mitteilung lässt befürchten, dass das Amtsgericht von einer Verpflichtung der Kindesmutter zur Mitwirkung bei der Begutachtung ausgeht. Dies stünde nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Danach fehlt es an einer den mit der Exploration verbundenen Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) rechtfertigenden verfassungsrechtlich gebotenen klaren und unmissverständlichen gesetzlichen Grundlage (BVerfGK 1, 167, 170 ff. = FamRZ 2004, 523). Das Gericht hat daher keine Befugnis, die Untersuchung der Beschwerdeführerin zu 1) zu erzwingen.
Bedenken begegnet auch der Hinweis, das Gericht könne bei mangelnder Mitwirkung an der Begutachtung nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung davon ausgehen, dass die Kindesmutter erziehungsungeeignet und -unfähig sei. Denn dies deutet darauf hin, dass das Amtsgericht den Charakter des vorliegenden Sorgerechtsverfahrens als ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Amtsermittlungsgrundsatz übersehen hat. Infolge der damit verbundenen Ermittlungspflicht des Gerichts ist den Beteiligten keine subjektive Beweislast (Beweisführungslast) auferlegt (vgl. Briesemeister, in: Jansen, FGG, 3. Aufl. 2006, § Rn. 13).
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Finger weg von familienpsychologischem Gutachten, mir hat es zwar geholfen, aber das war nur Glücksache. Ich kann nur davor warnen...
Google nach Prof. Dr. Werner Leitner
Und schau hier ob euer Gutachter gelistet:
http://www.vaterlos.eu/gutachter-familienrecht/gutachter-melden/
Damit hat meine Ex auch vor Gericht punkten wollen, was das Gericht völlig ignoriert hat. Dieser Dr. Leitner vertritt doch eine Inselmeinung.
Unabhängig davon, das ist doch eine Schwachsinnsseite von angeblichen Gutachtenopfern. Meine geistesgestörte Ex zB mobbt da unsere Gutachterin. Völlig unwissenschaftliches Rumgeheule. Finger weg von dieser Seite.
... leider ist der Umgang durch viel Theater inzwischen von Wochenendbesuchen auf eine betreute Umgansstunde in 2 Wochen reduziert, ich habe die Kleene also fast 2 Jahre nicht mehr gesehen...
Die Richterin meinte, entweder mein Mann würde der Begutachtung zustimmen (die Mutter wird auch begutachtet!), oder das Verfahren wäre für ihn beendet - sprich: Kindskontakt adieu.
@psoidonuem
und du meinst bei diesen Voraussetzungen wird die Gutachterin pro KV begutachten??? Dem ganzen ist doch die Schießrichtung schon vorab zu entnehmen, die Richterin will sich nur nochmal auf Kosten der Beteiligten den Rücken freihalten. Es ist mittlerweile anerkannt dass nahezu 2/3 aller Gutachten stümperhaft sind, meines zählt mit dazu, nur weil ich davon profitiert habe, heißt das noch lange nicht, dass ich dies gutheiße...aber jeder soll seine Erfahrungen machen (dürfen)
@ FvP
ich wünsche viel Glück, ein dickes Portmonee und anschließend viel Spaß und Erfolg beim Aufarbeiten dessen, was das Gutachten mit Euch machen wird. Selbst ein Gutachten, was für Euch spricht, wird die Atmosphäre bei allen Beteiligten weiter vergiften und wenn Dein Partner jetzt schon nur noch eine Stunde begleiteten Umgang alle 14 Tage wahrnehmen darf, dann möchte ich den Gutachter und Richter sehen, der das nach so langer Zeit wieder umdreht. Wie alt ist das Kind?
Aber Berichte bitte weiter, wie es gelaufen ist, das Thema Gutachten wird wohlwissend von vielen verschwiegen und damit fördert man nur eine Pseudowissenschaft für teures Geld.
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Ja, wir teilen eureBefürchtungen. Es gab schon mehr als einen Wink mit dem Zaunpfahl, das das Jugendamt und die Richterin das Verfahren einfach nur abgeschlossen sehen wollen, die wollen das erledigen, indem sie den Papa aus dem Leben seiner Tochter streichen.
Seit das Kind auf der Welt ist (6 Jahre) bemüht sich mein Mann um einen Regelmäßigen Kontakt mit seiner Tochter - er hat sowohl das Sorgerecht als auch eine Umgangsregelung erstritten. Die Kleene kam alle 14 Tage am Sa oder So zu uns. Das hat immer super geklappt. Als die Zeit näher rückte, das sie laut Umgangsregelung auch mal bei unsübernachten sollte, ging der Terror los.
Plötzlich war das Kind immer wieder krank und konnte nicht kommen, alles was der Papa machte war doof / gefährlich ... ihr kennt die Nummern. Irgendwann wollte die Kleine dann echt nicht mehr, weil das jedes Mal so ein Theater war.
Mein Mann hat schließlich bei Gericht einen Bestrafungsantrag gestellt, weil die Mutter den Umgang offensichtlich boykottierte. Dem wurde sogar stattgegeben (und wie üblich in 2. Instanz zurückgezogen).
Er hat jeder Auflage zur Mediation zugestimmt, Familientherapie mit seiner Ex etc. Seine Ex hat die Therapeuten ausgesucht und dann abgelehnt, wenn die von ihr ein Entgegenkommen erwarteten.
Sie hat keine einzige Auflage des Gerichts jemals erfüllt - weder bringt sie die Kleine regelmäßig in den Kindergarten, noch sucht sie eine Erziehungsb eratung auf oder hält 1x wöchentlich mit meinem Mann telefonisch oder per Mail Rücksprache über dasKind!
Trotzdem war die Folge, das das Gericht die Umgangsregelung meines Mannes ausgesetzt hat, es entspräche laut Jugendamt nicht dem Kindeswohl (das Jugendamt hatte weder meinen Mann noch das Kind jeh gesehen!) Inzwischen darf er die Kurze wenigstens 1 bis 2 Stunden im betreuten Umgang sehen.
Als mein Mann das Jugendamt gefragt hat, wieso er seiner Tochter schadet, haben die gesagt, die Eltern würden sich ja dauernd streiten. Als er sagte, das ginge doch gar nicht, schließlich würde die Mutter kein Wort mit ihm reden, kam da nur ein erstauntes: "Ach so?"
Ja, aber er würde ja dauernd auf Umgang klagen und die Mutter nicht in Ruhe lassen, deshalb gäbe es immer Streit.
WAS????? Solche Leute entscheiden dann über das Schicksal einerganzen Familie. Ich fasse es nicht.
In Frage stand vor dem Gutachten - wenn überhaupt - übrigens eher die Erziehungsfähigkeit der Mutter.
Wir müssen das Gutachten übrigens selbst zahlen, er ist Pädagoge. Von der Mutter ist nichts zu erwarten, die ist nur geringfügig beschäftigt. Als mein Mann sagte, wir hätten gerade ein Haus gekauft und hätten deshalb kein Geld, hat das keinen interessiert, das wäre sein Problem. Wenn er das Gutachten jetzt ablehne, sei der Prozess für ihn zu Ende.
Wir sind komplett erpressbar. Das ist einfach furchtbar unfair.
Das einzige, was die Mutter jemals vorgebracht hat, war: Das Kind will nicht. Selbst der letzte Richter hat angemahnt, das sie endlich mal Belege vorbringen müsse, die hat sie nicht geliefert - bis heute.
Sie wurde selbst vor Gericht der Lüge überführt.
Trotzdem ist der Papa der böse - weil er Umgang mit seiner Tochter will. Wir sind sehr verzweifelt. Wir fühlen uns wie ein Hund, der jedes blöde Kunststückchen vorführt, das von ihm verlangt wird. Trotzdem gibts Prügel, weil er keine Katze ist.
So, jetzt hab ich mich hier doch ausgeheult. Wahrscheinlich nehmen sie meinem Mann sein Kind weg. Wie soll ich ihn dann nur trösten? Er hat echt gar nichts getan!
Mich würde ja schon mal interessieren, wer hier wen auf was verklagt hat.
Wenn nämlich Dein Mann auf Umgang geklagt hat und jetzt nicht begutachtet werden will bin ich ganz bei der Richterin. Entweder - oder.
da bin ich ja froh, dass du kein Richter bist, ich lese aus der Darstellung von FvP genau das heraus, was tausenden Vätern passiert und was bei mir auch so begonnen hatte. Ich hatte Glück einen guten Anwalt zu bekommen und das nötige Kleingeld dafür zu haben.
Was soll denn der Gutachter Deiner Meinung nach in wenigen Stunden herausfinden und selbst wenn er für den KV begutachtet, dann wird diese KM eben sich nicht an die Entscheidungen des Gerichtes halten, sondern wird dem KV und der Tochter noch mehr die Hölle heiß machen. Was hat sie denn zu verlieren? Sie hat kein Geld, hat gesehen, dass sie bisher vor Gericht mit allem durchgekommen ist, vielleich hat der Richter mal gesagt DuDuDu, so geht's aber nicht...
@FvP
Ich müsst Euch überlegen, ob Ihr die Kraft, Energie und letztendlich das Geld hab, diesen Krieg über Jahre zu führen.
Auch wenn Du dies mit JA beantwortest rate ich Euch dringend von der Teilnahme am Gutachten ab. Die Richterin hat sich mit Ihrer Aussage schon 'verdächtig' gemacht. Sollte sie nun Umgang ausschließen oder weiter reduzieren wollen(Geht bei einer Stunde ja überhaupt nicht mehr), weil Dein Mann nicht an der Begutachtung teilgenommen hat, dann ist der Beschluß so etaws von anfechtbar...und wenn die Richterin so schlau ist und dies eben schriftlich nicht im Zusammenhang mit der Verweigerung des Gutachten beschließt, dann muss sie begründen. Wie ich Eure Geschichte lese, gab es Gründe des Gerichts, dass Dein Mann das GSR erhalten hat, dass zu Beginn der Umgang ausgeweitet worden ist, etc All dies müsste die Richterin nun in ihrer Begründung umkehren, was ihr ohne Gutachten schwerfallen wird, weil sie ja mit Beauftragung des Gutachtens zugibt, dass sie Hilfe eines Fachmannes in Form des Gutachters braucht, um gewisse Dinge, die sie eben nicht beurteilen kann, da ihr die Fachkenntnisse fehlen, zu erhalten.
Mit einem Gutachten, welches gegen Euch läuft (und davon ist auszugehen, da Richter ihre Gutachter haben, die in ihrem Sinne Begutachten) hat es die Richterin sehr einfach. Sie beruft sich auf das Gutachten....
In beiden Fällen müsst ihr in die nächste Instanz, mit Gutachten habt ihr i.d.R. auch hier schlechte Karten ohne Gutachten habt ihr mehr Argumente, da sich die Erstinstanz auf viel dünnerem Eis begeben muss.
Aber wie gesagt, letztendlich müsst ihr entscheiden, nur ist es verdammt schwer ein Gutachten zu entkräften.
Hier mein Rat, falls ihr das Gutachten doch noch mitmachen wollt: Nehmt eine Vertrauensperson zu ALLEN Gesprachen mit, protokolliert alles, das ist Euer gutes Recht!!!
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Hallo,
Richter(innen) brauchen für ihre Entscheidung eine Grundlage. Bisher gibt es die Darstellung von KM und KV, also parteiische. Der Sinn des Gutachtens ist eine Grundlage für eine richterliche Entscheidung zu geben.
Klar kann die Richterin sagen, dass das un das. Geht aber automatisch in die Revision, weil die Entscheidung zu begründen ist.
Sicher kann man sagen, dass die KM ihre Aussagen nicht belegt hat (und auch nicht belgen kann). Nur kann der KV seine Aussagen belegen? Das ist ein Problem und Gerichte lösen solche Probleme mittels Gutachten.
VG Susi
Sicher kann man sagen, dass die KM ihre Aussagen nicht belegt hat (und auch nicht belgen kann). Nur kann der KV seine Aussagen belegen? Das ist ein Problem und Gerichte lösen solche Probleme mittels Gutachten.
Also meine Gutachterin arbeitet auch nur aufgrund vom Hörensagen der Eltern. Die will auch nichts belegt. Da bin ich mal gespannt, was dabei rauskommt. :exclam:
Hallo,
.... Gerichte lösen solche Probleme mittels Gutachten.
VG Susi
genau das ist der Punkt und kaum einer schafft es ein noch so falsches Gutachten zu widerlegen. Ist das Gutachten erstmal da, ist es i.d.R. zu spät. meine Exe leidet heute noch darunter und ich kann sie sogar verstehen, weil ich in 10 Jahren Ehe nicht das feststellen konnte, was unser Gutachter in 6 Stunden Gespräch schaffte...übrigens hat niemand das Ergebnis des Gutachtens verstanden, der meine Exe kannte.
Mein Glück, ihr Pech, aber ich wünsche dies niemanden, da man daran auch zugrunde gehen kann
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Hallo BP,
das ist ja das Schlimme, die Meinung des Gutachters muss nicht belegt werden, er/sie muss es nur für "gut" erachten!
VG Susi
Ihr meint also, das wir die Teilnahme eher verweigern sollen?
Damit wir die Chance haben, in einem weiterenj Verfahren einen etwas unvoreingenommeneren Richter zu bekommen?
Klingt logisch. Wir hatten Angst, das die Richterin auf jeden Fall gegen meinen Mann entscheidet, wenn wir nicht mitmachen. Ich denke, das besprechen wir am besten nochmal mit unserer Anwältin.
Habe das Gefühl, mein Mann ist da inzwischen zu kopflos. Er hat natürlich Angst.
Meiner Ansicht nachwaren wir auch schon kooperationsbereit genug.
Haben diese ganze Situation ja schon mit der Verfahrenspflegerin durch - die hat da Sachen zu Protokoll gegeben, die wir nie gesagt haben! Wenn wir uns weiterhin alles gefallen lassen, haben wir auch nichts zu gewinnen.
Vielen Dank für eure Ratschläge.
Werde mich über die Gutachterin sowie den genaquen Wortlaut des Gutachten-Auftrages schlau machen und mit der Anwältin bezgl. der Möglichkeit reden, die Begutachtung abzulehnen.
Ich gebe meinem Mann das hier mal zu lesen!
Mich würde ja schon mal interessieren, wer hier wen auf was verklagt hat.
Wenn nämlich Dein Mann auf Umgang geklagt hat und jetzt nicht begutachtet werden will bin ich ganz bei der Richterin. Entweder - oder.
1. Warum muß man sich begutachten lassen, um einen Umgang wieder aufzunehmen, der ja zuvor ohne jedes Problem möglich war. Der eine Richter sagt ja, der nächste setzt die Umgangsregelung wieder aus - ohne Grund! Nur wiel die Mutter behauptet: das Kind will nicht.
2. Wir wurden zu diesem Gutachten "erpresst", wir können es uns nicht leisten und müssen uns hoch verschulden. Der KV hat bisher alle Auflagen des Gerichtes erfüllt, die KM keine einzige. Trotzdem musss der KV sich "testen" lassen, ob er einen Mehrwert für das Kind darstellt?
3. Die Mutter hat gegen eine bestehende Umgangsregelung verstoßen (vom Gericht bestätigt). Trotzdem braucht diese Richterin ein Gutachten, das nach 3! Begutachtungsterminen angeblich fundierte Erkenntnisse liefern soll? So ein Unsinn.
Servus FvP!
Wenn ihr schon bei der Anwältin seid, besprecht auch den Punkt "Befangenheit" in Zusammenhang mit der geäußerten Erpressung...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wie ich Eure Geschichte lese, gab es Gründe des Gerichts, dass Dein Mann das GSR erhalten hat, dass zu Beginn der Umgang ausgeweitet worden ist, etc All dies müsste die Richterin nun in ihrer Begründung umkehren,
Der Witz ist: Die KM hat vor Gericht dem GSR und der Umgangsregelung zugestimmt. Damit ist das daraus folgende eine "gemeinsame Vereinbarung". Wenn die KM also keinen Bock mehr hat, dann darf der nächste Richter neuentscheiden. Ich weiß nicht, warum der Pfeifen-Anwaltvon meinem Mann nicht auf einen Beschluß gedrängt hat. Dann hätte das ganze mehr Gewicht.
Der Irrsinn des deutschen Rechts: einigen sich die Eltern einvernehmlich, ist das einen S...dreck wert, nur wenn die sich die Köpfe einschlagen, hat das irgendwelche folgen. Ich begreife es nicht. Bin ich froh, das mein Mann und ich damals bei der Trennung nicht so ein Affentheater veranstaltet haben. Mein Sohn hatte unter der Trennung schon genug zu leiden - er hat sein Zu Hause und seine Schulfreunde verloren. Aber es war uns Eltern von Anfang an klar, das der Kurze nicht auch noch den Papa verliert!
Wenn ich Richter wäre würde ich den Eltern heimleuchten: Ihr wollt das Sorgerecht, also sorgt gefälligst für euer Kind und erwartet nicht, das andere eure Streitigkeiten für euch austragen. Ihr seid erwachsen! Punkt.
Hallo zusammen,
1. Warum muß man sich begutachten lassen, um einen Umgang wieder aufzunehmen, der ja zuvor ohne jedes Problem möglich war.
Ich würde sogar sagen: Warum muss man sich überhaupt begutachten lassen, um ein so selbstverständliches Menschenrecht auszuüben wie den Umgang zwischen Vater und Kind?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.