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(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

leider ist der Umgang durch viel Theater inzwischen von Wochenendbesuchen auf eine betreute Umgansstunde in 2 Wochen reduziert,

Wer hat denn dies wie festgelegt und warum?

Da müssen doch erhebliche Gründe vorgelegen haben?!
Und gegen die kämpft ihr jetzt (bzw. die will das Gericht wohl durch das Gutachten belegt haben).

Habt ihr keinen Rechtsbeistand der Euch helfen kann, aus dieser Falle rauszukommen?

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2016 14:59
(@frau-vom-papa)
Schon was gesagt Registriert

Das Gericht hat die bestehende Umgangsregung ausgesetzt, als die Mutter sagte, das Kind will keinen Kontakt mehr (eine 4-jährige von heut auf morgen!) und meinem Mann diesen Termin als "Ersatz" angeboten. Ansonsten hätte es gar keinem Umgang gegeben.
Sie wollte meinem Mann damit wohl die Gelegenheit geben, unter den Augen der Umgangspflegerin sozusagen zu beweisen, das sein Kind doch mit ihm spielen will.

Der Witz ist: diese Umgangspflegerin wurde bei keiner einzigen Verhandlung anghört. Dafür durfte die VP mit der Umgangspflegerin reden und vor Gericht berichten. Wieder war der Bericht so entstellt (ich verkneife mir hier mal "frei erfunden"), das die Umgangspflegerin sehr empört war und sich dagegen verwahrt hat. Leider nicht vor Gericht. In diesem Ganzen System hackt eine Krähe der anderen wohl kein Auge aus.

In dem Umgängen klappt es inzwischen wieder super. Zwischenzeitlich hatte irgendetwas / irgendwer dem Kind wirklich große Angst gemacht. Es wollte den Papa gar nicht mehr ansehen, sondern saß nur auf dem Schoßder Mama.
Kaum ist die aus dem Zimmer, tobt das Kind mit dem Papa sogar rum. Ganz klarer Loyalitätskonflikt. Dafür brauch ich nicht mal ein Gutachten  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2016 15:10
(@psoidonuem)
Registriert

Ihr meint also, das wir die Teilnahme eher verweigern sollen?
Damit wir die Chance haben, in einem weiterenj Verfahren einen etwas unvoreingenommeneren Richter zu bekommen?

Nein, das ist kompletter Dünnpfiff. Hör nicht auf Bitumen, der ist so in seiner Gutachterdenke, dass ihm der Blick vernebelt ist.

Wenn in diesem Prozess hier ein Spruch geurteilt wird, dann kann der Unterlegene Beschwerde beim OLG einlegen. Und wenn die Beschwerde sich darauf stützt, dass das Kind zu Mutter geurteilt wurde aufgrund eines Gutachtens, an dem man selbst nicht teilnehmen wollte und das zum Ergebnis hatte dass die Mutter eine ausreichende Erziehungsfähigkeit hat, dann hat man schon verloren. Wie bitte schön soll denn der Richter beurteilen, wer von euch in welchem Masse wozu auch immer geeignet ist. Und wie soll ein anderer Richter zu einem anderen Ergebnis kommen?

Aber mal im Ernst, habt ihr echt gedacht, ihr kommt ohne Gutachten zu irgendwas? Wie arrogant kann man denn sein? Ich frag nochmal, wer hat eigentlich geklagt und konkret auf was?

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2016 15:26
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo psoidonuem,

Nein, das ist kompletter Dünnpfiff. Hör nicht auf Bitumen, der ist so in seiner Gutachterdenke, dass ihm der Blick vernebelt ist.

Was den vernebelten Blick betrifft, könntest du bitte erst mal das Brett vor deiner eigenen Birne entfernen?

Und wenn die Beschwerde sich darauf stützt, dass das Kind zu Mutter geurteilt wurde aufgrund eines Gutachtens, an dem man selbst nicht teilnehmen wollte und das zum Ergebnis hatte dass die Mutter eine ausreichende Erziehungsfähigkeit hat, dann hat man schon verloren.

Falls es dir noch nicht aufgefallen ist: Es geht hier um den Umgang - nicht mehr, nicht weniger. Da kann die Mutter so erziehungsfähig sein wie die Heilige Jungfrau Maria höchstpersönlich, das steht dem Umgang keineswegs entgegen. Die Frage nach der Erziehungsfähigkeit beider Elternteile stünde im Raum, wenn es z.B. um das alleinige Sorgerecht ginge, aber genau darum geht es hier ja nun offenbar nicht.

Die Frage nach der Erziehungsfähigkeit der Mutter stellt sich hier also gar nicht. Die Frage nach der Erziehungsfähigkeit des Vaters übrigens auch nicht; denn da es "nur" um den Umgang geht, dürfte es nach Recht und Gesetz eigentlich ausschließlich um die Frage gehen, ob der Umgang eine Kindeswohlgefährdung sein könnte - und zu diesem Thema hat TotoHH vor einer Stunde bereits die einzig wichtige Frage gestellt: Was sind denn bitteschön die "erheblichen Gründe", die den Richter zu diesem Gutachten-Quatsch veranlasst haben? Ich sehe hier bis dato nämlich nichts, aber auch rein gar nichts, was die Anordnung eines Gutachtens rechtfertigen würde, und somit fällt diese ganze Geschichte m.E. bereits mal wieder in der Bereich der Justizwillkür.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2016 16:06
(@frau-vom-papa)
Schon was gesagt Registriert

He Leute, kein Grund, das ihr euch auch noch streitet.
Wir werden eure Anregungen mit unserer neuen Anwältin besprechen.
Vor allem wichtig ist doch die Frage, wobei genau dieses Gutachten helfen soll. Ich weiß es gar nicht so richtig.
Im laufenden Verfahren geht es nur um den Umgang.
Kann denn einem sorgeberechtigten Vater dauerhaft der Umgang verboten werden?
Verliert er dann automatisch das Sorgerecht?
All das will ich jetzt mal von der Juristin aufgedröselt haben.

Ich persönlich tendiere auch eher dazu, das Theater nicht mitzumachen. Ich hatte eine ähnliche Situation schon mal (da ging es um die schulpsychologische Begutachtung meines Sohnes). Damals haben mir ALLE abgeraten, dem zuzustimmen. Ich habe mich leider einschüchtern lassen und doch unterschrieben, wa s ein großer Fehler war. Zum Glück hat mein Sohn eine Lehrerin gefunden, die ihm geholfen hat. Aber bisdahin waren es mehrere Jahre Spießrutenlaufen für mein Kind und mich. Das würde ich niemandem wünschen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2016 16:32
(@frau-vom-papa)
Schon was gesagt Registriert

Nein, erhebliche Gründe kann ich auch nicht erkennen, ich werde mich wie gesagt nochmal in die Begründung einarbeiten.

Es geht in dem Verfahren nur um den Umgang!

Der einzige Grund ist:
1. Die Mutter behauptet, das Kind wolle den Umgang nicht. Sie hat inzwischen übrigens schon längst nicht mehr so viel dagegen, ihr reichts wohl auch allmählich.
2. Das Jugendamt sagt, die Eltern würden dauernd streiten, deshalb sei ein Umgang dem Kindeswohl abträglich. Das Jugendamt kennt wie gesagt keinen der betroffenen persönlich!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2016 17:09
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das Gericht hat die bestehende Umgangsregung ausgesetzt, als die Mutter sagte, das Kind will keinen Kontakt mehr (eine 4-jährige von heut auf morgen!) und meinem Mann diesen Termin als "Ersatz" angeboten. Ansonsten hätte es gar keinem Umgang gegeben.

:puzz: :puzz:
Und das habt ihr (bzw besser: der KV!) sich gefallen lassen?!?!

Eine (ausschl.) solche Begründung reicht m.E. bei Weitem nicht aus, den Umgang derart einzuschränken! Und ist auch - bei aller Schändlichkeit des dt. FamR - nicht (mehr) Standard!
Dagegen hätte ich mich mit Händen und Füßen gewehrt!
Ich will gar nichts unterstellen: Aber bist Du sicher, dass nicht irgendwelchen anderen Befürchtungen, die eine Kindeswohlgefährdung befürchten lassen, zu dieser Umgangsverhinderung und damit nun zum Gutachten geführt haben?
Was hat denn der alte Anwalt dazu gesagt?

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2016 17:21
(@frau-vom-papa)
Schon was gesagt Registriert

Ich weiß es wirklich nicht - wir sind uns keiner Schuld bewußt. Ich habe den Eindruck, der damalige Anwalt war nicht so besonders engagiert. Er meinte, beim Familienrecht könne man ohnehin auch Würfeln, so ungewiss sei ein Ergebnis. Ich weiß nicht, ob erwirklich ein Taktik ahtte.
Ich werde mich über die von euch angesprochenen Punkte mal gründlich schlau machen und Berichte euch dann wieder!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2016 17:33
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Frau-vom-Papa,

Kann denn einem sorgeberechtigten Vater dauerhaft der Umgang verboten werden?
Verliert er dann automatisch das Sorgerecht?

Sorgerecht und Umgangsrecht sind voneinander unabhängig. Das heißt:

Erstens, einem Vater, egal ob mit oder ohne Sorgerecht, kann der Umgang eigentlich nur dann verboten werden, wenn das Kind durch den Umgang gefährdet wird. Die Messlatte für eine Kindeswohlgefährdung, die den Umgang verunmöglicht, liegt normalerweise ziemlich hoch.

Zweitens, sogar wenn das Umgangsrecht ausgesetzt wird, bedeutet das noch nicht automatisch den Verlust des Sorgerechts; das müsste das Gericht schon ausdrücklich so festlegen. Eine solche Entscheidung kann natürlich im selben Beschluss enthalten sein, wenn es in dem Verfahren sowohl um das Umgangs- als auch um das Sorgerecht ging, aber wenn in dem Beschluss "nur" etwas zum Umgangsrecht steht, dann ist das Sorgerecht davon überhaupt nicht betroffen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2016 19:28
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Frau vom Papa,
Du schreibst am Anfang, dass Dein 15-jähriger Sohn mit begutachtet werden soll, später schreibst Du, dass Dein Sohn selbst mal begutachtet wurde.
Die Kleine scheint wenig (eigentlich keine) Probleme mit dem KV zu haben.
Wäre es eine Möglichkeit, dass die Kleine ein "Problem" mit Deinem Sohn hat?
Nicht böse sein, ist nur ein Gedanke.

LG Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2016 23:43




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Stelle bitte den Auftrag an den Gutachter hier wortgrteu und anonymisiert ein. Mir z.B. ist immer noch nicht klar, was eigentlich bezweckt wird.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2016 23:51
(@frau-vom-papa)
Schon was gesagt Registriert

@ oldie: ja mach ich!

@ pinkus: nee, hat nichts mit dem großen Bruder zu tun, die beiden sind gut klar gekommen, mein Sohn hat sich sogar sehr um seine Schwester bemüht. Die Begutachtung ist schon eine ganze Zeit her, das war so eine Schulsache wg sonderpädagogischem Förderbedarf.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2016 01:13
(@psoidonuem)
Registriert

Vollzitat gelöscht

Das kann ich leiden, die Klappe aufreißen und dann ein nfu hinterher schieben.
Wie viele Gutachten hast Du Oberschlaumeier denn schon persönlich hinter Dir? Wenn Eltern so zerstritten sind wie hier geht es immer auch um die Erziehungsfähigkeit, auch beim Umgang. Das Nichtgewähren von Umgang kann nämlich als mangelnde Bindungstoleranz gewertet weden die immer auch die Erziehungsfähigkeit beeinträchtigt.

Wer aus reiner Sturheit oder Selbstgefälligkeit nicht begutachtet werden will, sollte am besten gar nicht erst zum Familiengericht gehen.

Sich nicht begutachten zu lassen ist Selbstmord aus Angst vor dem Tod.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2016 12:57
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

@Pseudo

Du scheinst ja der absolute Fachmann zu sein, hast bestimmt tausende Gutachten hinter Dich gebracht, aber leider immer noch keine Ahnung.

FvP hat hier noch nicht den Grund und genauen Auftrag des Gutachtens gepostet und es gibt zahlreiche Urteile von OLGs, dass ein Gutachter wg Befangenheit abgelehnt werden kann, wenn er über seinen Auftrag hinaus in seinem Gutachten tätig wird.

Vollzitat gelöscht

Wenn Eltern so zerstritten sind wie hier geht es  immer auch um die Erziehungsfähigkeit, auch beim Umgang.

Schön, dass du weißt , worum es in einem Gutachten immer geht  :knockout:

Und dann zur Inselmeinung eines Prof. Leitner,  der sicher etwas mehr Ahnung hat als Du, er hat auch mehr Gutachten gelesen und analysiert als Du.

Warum beschäftigt sich sogar die aktuelle Regierung aktuell damit, dass Gutachter eine Mindestqualifikation zukünftig mitbringen müssen und es klare Leitlinien für ein Gutachten geben soll??? Deine Ignoranz ist unbeschreiblich,  zumal gerade die letzten Jahren bekannt wurde, dass zwischen 50% bis hin zu 75% aller familienpsychologischer Gutachten unbrauchbar sind.

Es gibt darüber zahlreiche gut recherchierte Sendungen, suche einfach mal auf YouTube

Woher nimmst du dein profunde des Wissen, wenn selbst die TO bereits negative Erfahrungen mit der Begutachtung ihres Sohnes gemacht hat?

Anscheinend hat deine Gutachterin bei Dir auch einiges übersehen....

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2016 19:36
(@frau-vom-papa)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, mein Mann möchte den Gutachter-Auftrag nicht ins Netz stellen, auch nicht anonymisiert. Muß ich respektieren.

Inhaltlich geht es wirklich nur um eine Überprüfung, ob das Verhältnis der Eltern so schwierig ist, das es den Umgang Vater/Kind unmöglich macht, ist also relativ konkret abgefasst. Es geht hier nicht um irgendjemandes Erziehungsfähigkeit!
Mein Mann hatte jetzt leider schon relativ kurzfristig den ersten Termin, bei dem der Gutachter die Interaktion Vater/Kind angeguckt hat. Scheint aber gut gelaufen zu sein, wahrscheinlich brauchen wir den "Heimtermin" gar nicht mehr.

Ich danke euch herzlich für eure Ratschläge, wir haben einen Anwaltstermin und werden da auch die von euch angeregten Fragen stellen, um besser gewappnet zu sein.
Gerne lasse ich euch das Ende der Geschichte wissen.

@psoidonuem
Es kann ja jeder seine Ansicht haben, aber deinen Ton finde ich gelinde gesagt unverschämt. Auch wenn man hier über Privates spricht, sind wir uns fremde Erwachsene. Üblicherweise pflaume ich andere Menschen nicht so an und lasse mir das auch von niemandem lange bieten. Höflichkeit ist doch das mindeste, was wir hier voneinander erwarten dürfen. Ich habe dich weder beleidigt noch angegriffen und finde es auch nicht ausgeschlossen, das Leute, die kein Geld für ein Gutachten haben, trotzdem vor einem deutschen Gericht Klage einreichen!
In meiner sturen, arroganten und selbstgefälligen Art möchte ich dir mitteilen, das ich auf deine Kommentare künftig gerne verzichte. Nicht das du von diesem "Dünnpfiff" noch einen Herzinfarkt bekommst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2016 00:00
(@psoidonuem)
Registriert

Ach etepetete sind wir auch noch. Es würde dir und deinem Mann gut stehen von eurem hohen Ross runter zu steigen. Ich denke ich habe eine ziemlich klare Vorstellung davon, was in diesem Verfahren schief läuft. Die KM wird mir gerade immer sympathischer.

Und Bitumen, über Deine Ausführungen kann ich nun wirklich nur lachen. Letztlich begründest du deine negative Meinung über Gutachten mit Gutachten über Gutachten. Das ist grotesk, ddenn das Ergebnis dieser Gutachten bezieht sich selbstverständlich auch auf diese Gutachten selbst. Wir wissen also nun mit 25-50%iger Genauigkeit, das 50-75% der Gutachten Mist sind. Begeisterung.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2016 11:40
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Ach etepetete sind wir auch noch. Es würde dir und deinem Mann gut stehen von eurem hohen Ross runter zu steigen. Ich denke ich habe eine ziemlich klare Vorstellung davon, was in diesem Verfahren schief läuft. Die KM wird mir gerade immer sympathischer.

Und Bitumen, über Deine Ausführungen kann ich nun wirklich nur lachen. Letztlich begründest du deine negative Meinung über Gutachten mit Gutachten über Gutachten. Das ist grotesk, ddenn das Ergebnis dieser Gutachten bezieht sich selbstverständlich auch auf diese Gutachten selbst. Wir wissen also nun mit 25-50%iger Genauigkeit, das 50-75% der Gutachten Mist sind. Begeisterung.

:knockout: Welchen Pfurz hast Du denn quersitzen?

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2016 12:19
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Und Bitumen, über Deine Ausführungen kann ich nun wirklich nur lachen.

Ich verkneife mir jetzt den entsprechenden Kommentar dazu, jeder der Deine Antworten sich durchliest merkt schnell was mit Dir los ist....

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2016 19:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So nun lasst euch bitte gegenseitig in Ruhe oder klärt weitere Differenzen per PN. Weiteres persönliches Gepöbel verschiebe ich in die VM.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2016 20:25
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