Unterstellte Kindes...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterstellte Kindeswohlgefährdung - Gutachten läuft an

Seite 2 / 2
 
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Für einen Befangenheitsantrag kommt es, meines Wissens, nicht darauf an, dass einem der Inhalt nicht gefällt, sondern darauf, dass es Gründe gibt, die Person abzulehnen.
Eben weil sie im selben Golf-Club spielen oder ähnliches.
Die Vorraussetzungen dafür kenne ich nicht, ich denke aber, dass sie recht hoch sind.

ja eben. Deshalb verneine ich, dass Befangenheit oder Parteilichkeit schon allein deswegen angenommen werden könnte, weil Ex und Gutachterin beide aus demselben Land stammen oder dieselbe Fremdsprache sprechen. Denn dann dürfte bei einer deutschen Prozesspartei aus demselben Grund auch niemals ein deutscher Gutachter zum Einsatz kommen.

Grüssles
Martin
(der nie in Gefahr ist, für andere allein deshalb Partei zu ergreifen, weil sie zufällig den gleichen Pass haben wie er)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 16:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Über die Chancen eines Angriffs kann ich auch nix sagen.

ich will nur auf den Zeitpunkt hinaus:
Gegen die Person, (Befangenheit) = Vorher.
Gegen methodische Mängel, (fachlich, inhaltlich) = Nachher.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 16:50
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ein (gerichtlich bestellter) Sachverständiger kann aus gleichen Gründen wie ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden(§406ZPO).Für die Besorgniss der Befangenheit genügt jede Tatsache, die auch nur ein subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen kann.Ob der Sachverständige tatsächlich voreingenommen ist, ist unerheblich.

Da ich (noch) Mitglied einer grossen deutschen Sachverständigen Gesellschaft bin, habe ich dort mal leise angefragt.
Das bekam ich als Antwort.
Ich würde an seiner Stelle diesen Angriff wagen.

Gruss Wedi :undwech1:

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 20:16
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und das zum Thema

Irgendwelche Vorab-Konstrukte von der Sorte "es könnte ja sein, dass..." helfen niemandem weiter; die gibt's nur bei Richterin Salesch & Co.

Oder bei Wedi ....ähh OBI, oder auch in Wirklichkeit

Sorry, konnte mir das nicht verkneifen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 21:35
(@nocrocodiles)
Schon was gesagt Registriert

Lieber vater1972,

vielen Dank zunächst einmal für deine konstruktive Kritik!

einen Befangenheitsantrag wirst Du schlecht stellen können, denn noch hat die GA ja gar kein Gespräch mit Dir führen können.

Das sehe ich inzwischen auch so. Aufgrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung muß ich zwar im Grunde garnicht an einem solchen Gutachten mitwirken, aber dies könne sich nach Auskunft eines von mir befragten RAs zu meinen Lasten auswirken, schon deshalb weil ich mir damit die Möglichkeit nehme, im Rahmen der Elternbefragung die für meine Erziehungsfähigkeit sprechenden Merkmale darzustellen, aber auch weil fehlende Mitwirkung Zweifel an meinem Interesse an der Angelegenheit und damit indirekt an meiner Eignung als aktiver Elternteil hervorrufen kann.

Ich habe mit einer Gutachterin hier bei Berlin bereits sehr schlechte Erfahrungen gemacht und empfehle Dir daher:

1. Nimm schnellstens die Terminangebote der Gutachterin wahr, das sieht sonst komisch aus, wenn Du Dich der Begutachtung verweigerst.
2. Bestehe auf einem Mitschnitt des Gesprächs (eine gute GA wird damit kein Problem haben), am besten, Du schneidest noch selber mit (auch damit sollte eine GA, die methodisch vorgeht, kein Problem haben)
3. Wenn sie Tests mit Dir macht, nutze unbedingt einen Kugelschreiber (Tests werden aber sicher erst später erfolgen. Zuerst einmal geht es um die Anamnese und eine grundsätzliche Exploration Deines Haushalts)

Es würde mich interessieren, wie das im Einzelnen abläuft. Dies könnte mir eine gewisse Sicherheit vermitteln, wenn ich in etwa weiss, was auf mich zukommt. Bandmittschnitte ist klar. Das werde ich auf jeden Fall zum Thema machen. Mitnahme eines Beistands soll auch möglich sein. Dieser sollte laut Peter Thiel ( http://www.system-familie.de/gutachten2.htm) aber fachkundig sein. Aber wo bekomme ich so jemanden u.U. her? Hab da nichts ergoogeln können.

In meinem Falle konnte eine Befangenheit erst vermutet werden, nachdem das Gutachten erstellt wurde und dort merkwürdige Formulierungen auftraten. Ich glaube, das wird in den meisten Fällen so sein.

Dein Fall würde mich interessieren. Können wir uns da mal per PM austauschen?

Sorge daher besser dafür, dass das Gutachten schnell erstellt wird (bei mir hats aufgrund diverser Verzögerungstaktiken der KM und GA 8,5Monate gedauert).

Momentan wird ein Wechselmodell praktiziert. Wegen mir könnte die Erstellung ewig dauern. Ich habe eine sehr gute Bindung zu meinem Kind. Das hat sich im Laufe des praktizierten Wechselmodells noch sehr gefestigt. Inzwischen betont das Kind regelmäßig, dass es mehr Zeit mit mir verbringen möchte.

Eigentlich muss das Gericht nach dem neuen FGG (meiner Kenntnis nach) eine Frist bis zur Fertigstellung des GA setzen. Ist Dir der Fertigstellungstermin bekannt?

Drei Monate.

Deine "Verweigerung" von Terminen darf auf keinen Fall der Grund sein, warum das Gutachten nicht fristgerecht fertiggestellt werden kann.

Ich habe keinen Termin verweigert, sondern abgesagt wegen Terminproblemen. Das wurde dem Gericht von der GA aber auch schon mitgeteilt. Bei der Mutter haben inzwischen schon 3-4 Termine stattgefunden.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2010 12:16
(@nocrocodiles)
Schon was gesagt Registriert

HiIch denke, wenn ein Gutachter wegen Befangenheit abgelehnt werden soll, dann jetzt.
Wenn das GA erst ausgearbeitet ist, liegen
1. die Kosten des GA' s auf den Richtertisch und
2. würde die Frage kommen, warum denn nicht vorher auf die Befangenheit aufmerksam gemacht wurde und
3. nur weil das GA nicht gefällt, wird ein Befangenheitsantrag gestellt.
Meine Meinung ist, jetzt die GA'in abzulehnen.
Gruss Wedi

Genau so in etwa hatte ich ursprünglich auch gedacht. Aber scheinbar interessiert das Gericht nicht "meine" Befangenheit. Anfechtung wegen Befangenheit ist wohl nur möglich, wenn bei dem Gutachter Befangenheit vermutet werden kann, so z.b. weil er/sie einen Elternteil zuspielt oder ihn sogar kennt. Dinge komisch laufen, merkwürdige Formulierungen auftreten, wie vater1972 bereits schrieb etc.
Vor dem ersten Gespräch kann eine solche Befangenheit deswegen quasi garnicht festgestellt werden. Gerne würde ich mich vom Gegenteil überzeugen lassen 😉 aber nach allem, was ich bisher hörte, ist dies so.

Gibt es eigentlich hier Väter, die erfolgreich durch solch ein Gutachten kamen?

Bei uns ist ja zumindest die Beweisfrage neutral gefaßt, betrifft also die Mutter des Kindes gleichermaßen wie mich. Also sollten doch die Chancen etwa gleich sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2010 12:43
(@nocrocodiles)
Schon was gesagt Registriert

Ja, stimmt, aber in dieser Konstellation wirft sich bei mir doch der Gedanke der ''Parteilichkeit'' auf.
Wenn sich GA'in und Mutti dann auch noch in ihrer ''Muttersprache'' unterhalten können, und das bei der Brisanz des GA-Auftrags....?
Aber deswegen schrieb ich ja auch, das dazu Rechtsanwälte da sind.

Hab drei von denen befragt. Im Vorfeld gibt es keine Möglichkeit, da etwas zu ändern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2010 16:40
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

du hast nur die Möglichkeit das Gutachten abzuwarten. Im Nachhinein könntest du ein Gutachten über das Gutachten
machen lassen.

Das Gutachten könntest du beispielsweise kippen, wenn es methodisch falsch wäre, d.h. vom Aufbau her schon falsch.

Du musst jetzt faktisch erst einmal abwarten. Wenn das GA da ist, solltest du es "auszugsweise" anonymisiert hier ein-
stellen.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2010 02:48
(@vater1972)
Rege dabei Registriert

Hallo NoCrocodile,

sorry, dass ich mich jetzt erst melde.
Du kannst mir gern eine PM schicken und wir tauschen uns aus.
Bei mir ist der nächste wichtige Termin der 10.11.: Da stehen wir vor dem OLG und ich habe eigentlich vor, der Gutachterin das Handwerk zu legen.
Womöglich ist der folgende Schritt dann eine Schadensersatzklage gg. die Gutachterin, mal sehen...

Meine GA hat ganz offensichtlich in ihrem Gutachten nur Teile der Informationen verwertet, die ihr zur Verfügung standen und wissentlich Dinge "unterschlagen", die für mich sprechen könnten.
Sie hat dem Gericht eine Rechnung von roundabout 6000EUR gestellt. Diese kam dem Gericht wohl auch merkwürdig vor, jedenfalls ist sie noch nicht bezahlt. Das Gutachten wurde im Februar abgegeben. Wäre ich Gutachter, hätte ich schon lange gemahnt. Alles seeeehr merkwürdig....

www.system-familie.de war auch mein Anlaufpunkt. Das Gegengutachten von Thiel wurde in die Beschwerdebegründung aufgenommen. Man bedenke aber, dass Herr Thiel kein Psychologe ist (nun gut, das war die Gutachterin auch nicht), und damit das Gegengutachten von der Gegenpartei in den Dreck gezogen werden könnte (so bei mir geschehen).

LG
vater1972

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2010 21:42
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also das ein Gutachten mit 4000 - 8000 Euro zu Buche schlägt, ist je nach Aufwand sicher nicht ungewöhnlich. Aber die Kosten jetzt
mal außen vor gelassen, ist maßgeblich die Fragestellung an den Gutachter wichtig, was genau das Gutachten herbeibringen soll.

Wie gesagt, es gibt die Möglichkeit des Gutachtens über das Gutachten. Befangenheit oder Parteilichkeit muss man dem Gutachter
erst einmal nachweisen.

Ich denke, hier ist auch ganz genau zu differenzieren. Bei meinem Gutachten stand auch prinzipiell nur positives für mich drinnen
und meine (H)exe wollte der GA Befangenheit vorwerfen. Es hat zum einen niemanden interessiert und zum anderen war die GA
absolut neutral.

Gerichte wissen in der Regel genau, welche Gutachter sie nehmen, weil es oftmals die gleichen sind, mit dem die Gerichte immer,
oder meistens Zusammenarbeiten.

Wichtig ist, trotzdem beim Gutachten positiv mitzuwirken. Das anonymisierte Gutachten sollte, wenn es vorliegt, hier anonymisiert
eingestellt werden, zumindest Teile davon.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2010 00:47




(@riviera68)

...Kosten des Gutachtens bei uns waren damals glaub ich 2800 Euro, dauerte so drei Monate (meine ich) und ich fand die Seite
von Peter Thiel extrem hilfreich, da die Stellungnahmen zu den Gutachten aeusserst einfach but genauso verstaendlich waren/sind.
Empfehle ich durchaus.

cheers

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2010 01:09
Seite 2 / 2