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vorgehen gegen gutachter welche rechtlichen möglickkeit?

 
(@vater-ohne-kinder)
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hallo,
welsche rechtlichen möglichkeiten habe ich gegen einen gutachter gerichtlich vorzugehen.

wie einigen bekannt hat der gutachter zur meiner person mich nur kurz und beileufig befragt und ansonsten aus den akten sich was zusammen geschreiben, von mir erbetene gesprächs termine wurden abgehlend.

ich sehe damit darin ein verstos gegen zpo410 zitat" unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werde oder erstattet habe.)"an.

auch wen der gutachter in seinem gutachten testdiagnostig (fragebögen) aufführt die nie gemacht wurden, sehe ich darin eine wissendliche falsch abgabe eines gutachtens vom gutachter.

es handelt sich um ein schrieftliches gutachten und der gutachter wurde nicht bei gericht geladen, und somit auch nicht unter eid genommen.

welsche paragrafen auser zpo410 sind noch berürt?
könnte man das stgb anwenden? wenn ja welscher §
könnte man dem gutachter seine vergütung streitig machen?
eventuel ein strafervahren einleiten?
den gutachter für die folgen seiner falsch erstellung des gutachtens haftbar machen?

gruß thomas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2007 23:03