Hallo zusammen,
der Rechtsanwalt (RA) der Kindesmutter (KM) verfasst folgendes Schreiben fürs Familiengericht:
"... nunmehr behauptet der Kindesvater (KV) entgegen der Wahrheit, er habe dort nichts geschrieben.
Im Hinblick auf die bevorstehende Begutachtung sollte dem KV aufgegeben werden, die behandelnden Ärzte/Kliniken aus den Jahren 2005 - 2008 zu benennen und diese von der Schweigepflicht gegenüber dem Sachverständigen zu befreien.
Die Klärung des gesundheitlichen Zustandes des KVs ist zwingend erforderlich. Zuletzt war der KV wegen seiner psychischen Erkrankung in 2008 in stationärer Behandlung. Zuvor hatte es neben ambulanten Maßnahmen eine stationäre Behandlung in 2005 gegeben.
Die Persönlichkeitsstörung des KVs zeigt sich in Gewaltausbrüchen aus nichtigem Anlass. Der KV hat die KM mehrfach geschlagen. Er räumt dies selbst ein.
Daneben hat der KV aus gegenüber Dritten Körperverletzungshandlungen verübt. So hat er eine Person auf einem Tankstellengelände aus Verärgerung mit einem Pkw angefahren, wofür er nach dem Kenntnisstand der KM auch rechtskräftig druch das Amtsgericht verurteilt worden ist."
Mal abgesehen von dem, was der RA bzw. die KM dem KV vorwirft, möchte der KV sehr gerne wissen, inwieweit das Familiengericht den KV dazu verpflichten darf, die Ärzte/Kliniken zu benennen und von deren Schweigepflicht zu entbinden!?
Wenn ihr fragen bzgl. des o. g. Schreibens habt, dann fragt bitte. Der KV wird euch Rede und Antwort stehen.
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
PS: Dem KV liegen sämtliche Unterlagen ... vor.
Sag mal Luke, was ist eigentlich deine Rolle in dem Spiel?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Beppo, die Frage habe ich mir gerade auch gestellt.
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
inwieweit das Familiengericht den KV dazu verpflichten darf, die Ärzte/Kliniken zu benennen und von deren Schweigepflicht zu entbinden!?
Gar nicht. Sollten die aufgestellten Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen, wäre ein Strafantrag sinnvoll.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
... wäre ein Strafantrag sinnvoll.
Dieser wie zu stellen und zu formulieren wäre?
Nun, es gibt zwei Einrichtungen in Deutschland. Das eine wäre die Polizei, das andere die Staatsanwaltschaft. Zu einem von beiden geht man hin, erzählt den Fall, zeigt die Beweise und stellt Strafantrag. Ist eigentlich ganz einfach. Das schafft jeder.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ergänzung: In jedem Fall macht eine Strafanzeige nur dann Sinn, wenn die Behauptungen nachweislich falsch sind. Allein die Tatsache, dass es dem Anzeigeerstatter nicht passt, dass sie von der Gegenseite ins familienrechtliche Verfahren eingeführt werden, löst kein Ermittlungsverfahren aus, wenn die Behauptungen inhaltlich zutreffen.
Eine Verpflichtung, irgendwen von der Schweigepflicht zu entbinden, besteht allerdings nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin!
Ich würd erstmal abwarten, was das Gericht dazu schreibt. Verpflichten wird/kann man Dich jedenfalls nicht Deine Krankengeschichte offen zu legen.
Sollte etwas in dem Schrieb vom RA nicht wahr bzw stark übertrieben dargestellt sein, was nicht abwegig ist, würd ich über einen Strafantrag nachdenken.
Greetz,
Milan
Strafantrag i. V. m. § 185 ff. StGB?!
siehe auch
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=176941&ccheck=1
http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=823996
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=184003
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?f=1&t=22895
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
siehe auch
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=176941&ccheck=1
http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=823996
Kenne ich! 😉
Aber bisher kaum Antworten erhalten.
Deswegen schreibe ich hier auch in der 3. Person, da in manchen Foren die Ich-Form, reale Fälle ... nicht erlaubt sind.
Strafantrag i. V. m. § 185 ff. StGB?!
Aber bisher kaum Antworten erhalten.
schon mal über mögliche Gründe nachgedacht?
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
schon mal über mögliche Gründe nachgedacht?
Ehrlich gesagt, nein. Ich habe sehr viele Gedanken, Dinge zu erledigen.
Was meinst du? Woran könnte das liegen?
PS: Glücklicherweise ist das hier anders!