Weitergabe gerichts...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Weitergabe gerichtspsychiatrischer Gutachten durch Verfahrensbeteiligte erlaubt?

 
(@chano)

Hallo,

ich habe folgende Frage: Dürfen psychiatrische Sachverständigengutachen durch Verfahrensbeteiligte (z.B. der Mutter) an Dritte weitergegeben werden? Als Verfahrensgegenstand muss das Gericht das Gutachten vollumfänglich auch der Mutter zugänglich machen. So gesehen ein Dilemma, da die Mutter auch die Hauptverfahrensgegnerin ist.

Danke!

Zitat
Geschrieben : 24.03.2013 14:21
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

so richtig verstehe ich Deine Frage nicht, da Du sie selbst offenbar schon beantwortet hast:

Als Verfahrensgegenstand muss das Gericht das Gutachten vollumfänglich auch der Mutter zugänglich machen. So gesehen ein Dilemma, da die Mutter auch die Hauptverfahrensgegnerin ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2013 14:48
(@chano)

Die Frage war m.E. klar formuliert.

Dann halt nochmal: Darf die Mutter, welche als Verfahrensbeteiligte das Gutachten vom Gericht erhalten hat, dieses an Dritte weitergeben, bzw. anderen zugänglich machen?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2013 15:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe die Frage auch nicht verstanden.

Wer ist denn da begutachtet worden und in wessen Auftrag?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2013 16:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Über wen wurde das Gutachten erstellt?
An wen hat sie es weitergegeben?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2013 16:02
(@chano)

Ich weis tatsächlich nicht wie ich diese klare Frage noch klarer formulieren soll. Die Frage über wen das Gutachten angefertigt wurde ist genauso irrelevant wie die Frage an wen sie es schon weitergegeben haben könnte, bzw. weitergeben wird. Die Frage ist: DARF SIE DAS???

Nun warte ich brav ab, bis jemand meine Frage versteht.

😉

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2013 16:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich weis tatsächlich nicht wie ich diese klare Frage noch klarer formulieren soll. Die Frage über wen das Gutachten angefertigt wurde ist genauso irrelevant wie die Frage an wen sie es schon weitergegeben haben könnte, bzw. weitergeben wird. Die Frage ist: DARF SIE DAS???

Nun warte ich brav ab, bis jemand meine Frage versteht.

die Frage, was relevant ist und was nicht, können die erfahrenen User dieses Forums mit Sicherheit besser beurteilen als Du; die Rückfragen von @midnightwish hatten gute Gründe. Insofern wird Dir "brav abwarten" wenig bringen, wenn Du die basics nicht beantworten möchtest. Familienrecht ist kein Ratespiel.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2013 16:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*gelöscht*

Da ja Antworten von Frauen unerwünscht sind und sie wahrscheinlich sowieso keine Ahnung haben.

Tina

P.S.: Viel Spaß beim warten auf Antworten

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2013 16:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nun warte ich brav ab, bis jemand meine Frage versteht.

Na da bin ich aber mal gespannt, wie viele Leute sich noch melden, die 1. männlich sind, 2. schlau genug, deine Frage zu verstehen und 3. noch Lust haben, sich damit zu befassen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2013 16:33
(@chano)

Na du vermulich eher nicht...

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2013 16:41




(@diskurso)
Registriert

*gelöscht*
Da ja Antworten von Frauen unerwünscht sind und sie wahrscheinlich sowieso keine Ahnung haben.

Schade, denn die Antwort war durchaus erhellend.
Schade auch, dass Du mit Deiner Reaktion gängige Vorurteile bedienst.
Vielleicht hast Du Deinen Text noch, denn das Thema interessiert auch weniger frauenfeindliche User hier.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2013 16:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi diskurso,

die Antwort hab ich sicher noch.

Schade auch, dass Du mit Deiner Reaktion gängige Vorurteile bedienst.

Warum? Ich helfe gerne, unabhängig vom Geschlecht des Fragestellers. Aber ich gebe, auch im real life, niemanden unerfragtte oder unerwünschte Ratschläge oder Antworten. Da er keine Antworten von Frauen will, respektiere ich das und antworte nicht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2013 16:54
(@diskurso)
Registriert

Warum? Da er keine Antworten von Frauen will

Noch mal ein Versuch:

das Thema interessiert auch weniger frauenfeindliche User hier.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2013 17:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Diskurso,

dann guck mal hier

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2013 17:36