Hallo! Ich habe mit meiner Ex einen sechsjährigen Sohn, der im August eingeschult wird. Da die Ex 50km weggezogen ist und wir uns nicht einigen, muß nun ein Gericht entscheiden, wo er eingeschult und damit hauptsächlich wohnen wird. Dazu hat die Richterin ein Gutachten eingefordert, wo Bindung, Kontinuität, Kindeswille ... eingeschätzt werden soll. Dieses Gutachten ist nun fertig und enthält die Empfehlung, daß das Kind bei mir bleiben soll. Nun dreht meine Ex natürlich völlig am Rad und erklärt, daß sie dagegen vorgehen wird. Nun meine Frage : Kann sie das Gutachten anfechten? Kann sie zum Gerichtstermin Zeugen laden (Ihre Mutter, ihren neuen Partner, ihren Vater ...) die Angaben aus dem Gutachten widerlegen oder sie als Supermutter darstellen? Muß ich Zeugen genehmigen oder kann ich das verhindern? Was haben deren Aussagen noch zu sagen? Ich denke, sie wird nichts unversucht lassen, den Kleinen zu kriegen, was kann ich dagegen tun?
Danke schonmal!
Hallo,
aus meiner Erfahrung:
- Gutachten können natürlich angefochten werden, ob es den Richter interessiert ist eine andere Frage (in meinem Fall x-fache Beschwerden, Befangenheitsanträge gegen Richterin, selbst beim OLG ist der Anwalt der Mutter meines Kindes abgeblitzt)
- die Entscheidung über Zeugenladung trifft m. E. auch der Richter, ob er entsprechenden Anträgen folgt ist seine Sache (in meinem Fall x Anträge, Zeugen zu laden, hat in 1 1/2 Jahren auch keinen Richter interessiert).
Viele Grüße,
MalteW
Moin stingray,
ein von einem Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten geniesst von vornherein einen anderen Stellenwert als irgendwelche Privatgutachten, die Streitparteien dagegen aufbieten wollen. Und dass jemand einfach seine ganze Familie zum Gerichtstermin mitbringt, die als Zeuge beweisen kann, dass der andere ein schlechter Mensch ist, gibt es auch höchstens bei Barbara Salesch im Privatfernsehen.
Wenn das Gericht als Zeuge hören möchte, entscheidet es selbst; ebenso, welches Gewicht es einem solchen Gutachten beimisst. Familienangehörige einer Streitpartei können im Familienrecht aufgrund anzunehmender Voreingenommenheit nichts zur Wahrheitsfindung beitragen; deshalb hat die Richterin ja ein Gutachten bei einem aussenstehenden Gutachter in Auftrag gegeben, der seine Ansichten in Sachen Bindung, Förderung, Kontinuität, Kindeswille etc. sachlich und objektiv begründen kann.
Verhindern kannst Du im Vorwege nichts; Du würdest allerdings erfahren, wer als Zeuge geladen werden soll; Dein Anwalt müsste dann entsprechend reagieren. Aber wie gesagt: Das wäre ungewöhnlich; Familienangehörige können wenig bis nichts zur Wahrheitsfindung beitragen. Deshalb sind Zeugen im Familienrecht auch die absolute Ausnahme.
Also mach Dich locker und warte die Verhandlung ab.
Grüssles
Martin
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Hi,
bei wem lebt denn das Kind zum gegenwärtigen Zeitpunkt? Bei Dir? Wenn nicht, wäre das ja höchst ungewöhnlich, dass das Gutachten befürwortet, den bereits erfolgten Umzug rückgängig zu machen. Oder betreibt ihr zur Zeit ein Wechselmodell?
Letztlich wird das vermutlich auf eine Klärung des ABR hinauslaufen. Ist ein solcher Antrag gestellt worden oder geht es nur um die Schule X oder Y? Wäre schön, wenn Du ein wenig Begleitumstände darstellen könntest, denn das ist schon ein interessanter Fall.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo und vielen Dank schonmal für die Antworten! Es geht in dem Verfahren um das ABR, welches wir natürlich beide möchten. Problem ist auch noch , die Zeit drängt und nun ist ja auch noch das zuständige Amtsgericht abgesoffen (Grimma).
Der Kleine wohnt von Sonntagabend bis Donnerstagabend bei mir und geht auch bei mir in den KiGa, den er seit seinem 2. Lebensjahr besucht. Wie gesagt, ich weiß, daß sie vor Gericht das Gutachten zerreißen will oder sogar ein Gegengutachten anschleppt. Meine Anwältin sagte jedoch, ein Kind bei gemeinsamen Sorgerecht begutachten zu lassen ohne Zustimmung des anderen Elternteils wäre schon ein starkes Stück.