Wie lange dauert es...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wie lange dauert es in der Regel bis zum Gerichtstermin nach Gutachtenerstellung

 
(@propper)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und mich würde es interessieren wie lange es in der Regel dauert,
bis es zu einem Gerichtstermin nach Erstellung des Gutachten kommt.

Bis jetzt wurde  ir das Gutachten zugeschickt und ich mache mir Sorgen um die Kinder,
bei dem was da drinnen steht.

Aber vielleicht kann ich hier ja einen Anhaltspunkt erhalten wie lange man noch warten muss.

Danke schonmal im voraus

Gruß

Propper

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 13:37
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Propper,

bei uns kam sehr rasch nach Zustellung der Gutachten die Ladung zum Gerichtstermin. Allerdings war dieser ca. sechs Wochen nach Ladungsdatum anberaumt worden, da beide Seiten Gelegenheit haben mussten zu den Gutachten Stellung zu nehmen (oder die Ladung der Gutachter zu beantragen, etc.).

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 13:44
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Bis jetzt wurde  ir das Gutachten zugeschickt und ich mache mir Sorgen um die Kinder,
bei dem was da drinnen steht.

Das Gutachten geht auch dem Jugendamt und dem Verfahrensbeistand zu. Diesen Parteien kannst Du Deine Sorgen bzgl. des Kindeswohls schildern. Dies wird das Verfahren zwar nicht beschleunigen, aber bei der Verhandlung sind diese Personen ja auch geladen und werden angehört.
Im Falle von akuter Kindswohlgefährdung muss das Jugendamt zeitnah tätig werden.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 13:54
(@propper)
Schon was gesagt Registriert

Hallo gardo,

danke vorab für deine Antworten.

Mit dem JA hatte ich schon Kontakt aufgenommen, 
diese meinten das es wohl ziemlich schnell zu einem Termin kommen würde.

Gruß

Propper

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 14:00
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

diese meinten das es wohl ziemlich schnell zu einem Termin kommen würde.

Dazu drücke ich sämtliche Daumen!
Die haarsträubenden Schriftsätze der Gegenseite führten in unserem Fall dazu, dass der Termin verschoben wurde weil die Gutachter entgegen der ursprünglichen Planung dann doch vor Gericht erscheinen "durften".

Gruß,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 14:12
(@propper)
Schon was gesagt Registriert

Danke.

Bin ich auch gespannt.
Denn ich brauche lt. RA keine Stellung dazu nehmen.

Nur ich weiß das das Gericht das Gutachten seit 4 Wochen hat
und ich es eine awoche später in meinen Händen hielt.

Mich wundert es eben das noch kein Termin angesetzt wurde.
Weil das dauert ja immer bis der Terminnach Bestätigung stattfindet.

Wie bei dir mit sechs Wochen.

Gruß

Propper

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 14:17
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Denn ich brauche lt. RA keine Stellung dazu nehmen.

Richtig, aber wird die Gegenseite ebenfalls keine Stellung nehmen?

Nur ich weiß das das Gericht das Gutachten seit 4 Wochen hat

Dann sollte es inzwischen wirklich schon zu einer Ladung gekommen sein. Hat Dein RA mal bei Gericht nachgefragt?

Gruß,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 14:23
(@propper)
Schon was gesagt Registriert

Nein, hat er noch nicht.
Er meinte er wolle noch bis Ende der Woche warten.

Ich glaube die Gegenseite wirde definitiv Stellung dazu nehmen.
Anders kenne ich die gar nicht  : 😉

Gruß
Propper

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 14:29
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich glaube die Gegenseite wirde definitiv Stellung dazu nehmen.

Je nachdem wie diese Stellungnahme ausfaellt solltest Dir überlegen ob es sinnvoll ist, darauf wiederum eine Gegendarstellung zu formulieren.
Ich nehme an, das Gericht hat - nachdem es bislang keine Ladungen verschickt hat - auch keine Frist gesetzt, um entsprechende Schriftsätze bzgl. des Gutachtens einzureichen?

Gruß,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 15:26
(@propper)
Schon was gesagt Registriert

Also von einer Frist bzgl. Stellungnahme ist mir nichts bekannt.

Bzgl. Stellungnahme zur Stellungnahme, 
werde ich dann mit meinem RA besprechen.

Kann auch sein das wir einfach um Kenntnisnahme gebeten
werden. Das war schonmal der Fall.

Gruß

Propper

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 15:36




(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Kann auch sein das wir einfach um Kenntnisnahme gebeten werden.

Sicher. Es gilt dann eben zu überlegen, ob die Darstellung der Gegenseite kommentiert werden soll oder ob man sie nur zur Kenntnis nimmt.

Gruß,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 15:39
(@propper)
Schon was gesagt Registriert

Das stimmt.

Also noch etwas abwarten :exclam:

Gruß

Propper

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 16:45
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Also noch etwas abwarten

Aber noch vor dem Wochenende bei Gericht nachhaken wie um die Ladungen zur Verhandlung steht.

Gruß,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 16:53
(@propper)
Schon was gesagt Registriert

Werde ich veranlassen.

Gruß

Propper

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 17:03