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10-jähriger warf Mitschüler, Armbruch, Jugendamt eingeschaltet

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

NEURUPPIN - Die Schulklingel läutet zur großen Mittagspause. Auch Peter* (10) und Cornelius* (11) stürmen auf den Schulhof. Sie beginnen ein Spiel. Doch daraus wird plötzlich Ernst – ohne, dass dies ein Lehrer bemerkt. Peter, stabil und einen halben Kopf größer als Cornelius, schnappt sich diesen und wirft ihn rabiat auf den Boden. Cornelius schreit, klagt über Schmerzen in seinem linken Arm. Der Arzt stellt am Nachmittag fest, dass sein Ellenbogen gebrochen ist.

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2009 16:20
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hm. Ich bin etwas zwiegespalten.
Warum Jugendamt?
Warum atmen nicht alle Beteiligten mal tief durch? Die Strafanzeige der Mutter des Verletzten finde ich übertrieben.
Das einzige Manko, das mir auffällt: Ist die Mutter von der Schule informiert worden, daß der Junge über Schmerzen klagt? Hat die Schule Erste-Hilfe-Maßnahmen ergriffen? Darüber wird leider nicht berichtet.

Wir wären früher wahrscheinlich verarztet worden und gut wäre gewesen. Sind die Eltern von heute empfindlicher oder haben sie zuviel Langeweile? Ein Ellbogen ist leicht mal gebrochen, man muß nur mal  drauffallen, das kann auch ohne Hilfe von anderen passieren.
Ein vorsätzlicher "tätlicher Übergriff" hätte eher andere Verletzungen hervorgerufen.

Nur mal meine Gedanken dazu

LG

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2009 21:30
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich hätte mich mit der Schule auseinandergesetzt als Elternteil. Einfach weil es nicht sein kann, dass die Lehrer so etwas nicht mitbekommen.

Meine kleine Tochter wurde in der 1. Klasse mal von 4.Klässlerinnen drangsaliert. Daraufhin hat die Schule die 4 zu einer Schulstrafe verdonnert und sie mussten sich entschuldigen. Als den 4 klargeworden ist, was sie gemacht haben..sie wollten gar nicht meine Tochter, sondern einen Freund von ihr, tat es ihnen wirklich leid. und sie hatte die nächsten Jahre Beschützerinnen auf dem Schulhof. Und genau das war mir wichtig: die Entschuldigung und das sie einsehen was sie getan haben.

Und ich vermute mal, das möchte die Mutter von dem Jungen auch und da ist in meinen Augen die Schule in der Pflicht, dass die Jungs bei einer Mediation sich wieder vertragen. Und die Schule sollte mal aufklären, warum sie die Rangelei nicht gesehen bzw. nicht ernst genommen haben.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2009 09:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Natürlich sollte die Aufsicht eingreifen, wenn zwei sich etwas doller kloppen.
Jedenfalls wenn, einer viel stärker ist.

Ansonsten halte ich einen gebrochenen Arm für das normale Lebensrisiko eines Kindes.

Ich hätte als Kind kein Leben führen wolle, bei dem von vornherein sichergestellt ist, dass ich mir keinesfalls was brechen kann!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2009 12:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Sachverhalt ist beispielhaft für unsere desaströse Gesellschaft. Für alles wird ein externer Schuldiger gesucht. Für alles muss der Staat Regelungen bereithalten. Das JA in seiner Geilheit wirft sich mutmaßlich mit Karacho auf die Gewalttäterfamilie. Ihrgendetwas, was den Erziehungsansichten des JA zuwider läuft, lässt sich bestimmt konstruieren.

Die Menschen sind nicht in der Lage, aufeinander zuzugehen. Und die hier benannte Mutter suhlt sich geradezu in ihrer Opferrolle. Zuletzt: Mir ist nicht bekannt, dass nach einem gebrochenen Ellenbogen eine RaHa notwendig ist. Dies schreibe ich aber gern meinem medizinischen Unvermögen zu.

Insgesamt eine gnadenlose Blamage für die beteiligten Erwachsenen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2009 12:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich finde, das hängt einfach davon ab, ob es eine Vorgeschichte gibt. Wenn sowas erstmalig, einmalig passiert ist, dann ist sowas im kindertypischen Gerangel passiert, Unfall, kann vorkommen. Dann kann man das zum Anlass nehmen, mit den Kindern darüber zu reden, dass man auch beim Toben nicht übertreiben muss.

Wenn der Junge aber vielleicht schon bekannt dafür ist, dass Andere durch ihn mit Verletzungen nach Hause kommen, egal welcher Schweregrad, dann muss da eingegriffen werden.
Wir hatten diesen Fall im Kindergarten mal mit einem Jungen, der mit seinen Gewaltausbrüchen die ganze Gruppe im Griff hatte. Sprachen die Erzieher die Eltern darauf an, dass sie das Kind dazu anhalten müssen, nicht zu beißen, kratzen, schlagen, schubsen, treten, dann fühlten die sich fürchterlich auf den Schlips getreten. Da schluck man auch als Mutter, wenn das eigene Kind ständig mit Kratz- und Bisswunden nach Hause kommt und auf die Frage bei der Erziehrin immer zu hören bekommt "Der X hat Y getan!" Als er es geschafft hatte, dass ich mit dem Kind ins Krankenhaus musste, ist mir der A**** geplatzt und ich habe die Mutter angerufen. Quintessenz war, dass IMMER ihr armes Kind schuld ist. Ich hab das Prinzchen mal live erlebt und hätte den nur an die Wand tackern können. Ich hab ihr ganz klar gesagt, entweder sorgt SIE dafür, dass das Kind Grenzen und Regeln lernt oder ICH, dass es aus der Gruppe fliegt, denn mein Sohn hatte morgens schon Panikattacken, wenn er in die Kita musste und dann zu allem Übel dieses Traumkind schon da war. Alles in allem hat der ganze Kindergarten mitgearbeitet, Elterngespräch mit Erziehern und Leiterin und unterm Strich haben die Erzieher das Kind einfach ganz drastisch an die enge Leine gelegt. Zum Schutz der Anderen.

Deshalb denke ich, man sollte diesen Vorfall nicht isoliert betrachten und der Hintergrund der Geschichte ist nicht unmaßgeblich.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2009 12:34
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Zuletzt: Mir ist nicht bekannt, dass nach einem gebrochenen Ellenbogen eine RaHa notwendig ist. Dies schreibe ich aber gern meinem medizinischen Unvermögen zu.

In der Regel ist nach einen Bruch des Ellenbogens keine Reha nötig, besonders nicht bei Kindern, die da wesentlich schneller heilende Knochen haben. Manchmal braucht es nicht einmal Physiotherapie.
Und mal ehrlich: die meisten von uns hatten irgendwann in der Kindheit wegen irgendwas einen Gips, oder?
Anderseits finde ich auch LBMs Gedanken richtig, daß etwas getan werden muß, wenn solche Vorfälle sind häufen und immer den gleichen Verursacher haben. Aber ich denke, die "Opfermutter" hätte die Gelegenheit genutzt, eine solche Tatsache der Presse mitzuteilen.

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2009 12:48