Beppo,
woher weißt du, dass es ihre Entscheidung war und nicht seine bzw. eine gemeinsame? Eventuell war es bei dir so und du hast es so akzeptiert. Besser gesagt, es entsprach genau dem üblichen Rollenbild!
Ich habe 4 kinderlose Kolleginnen (ich bin die einzige Mutter), dagegen 9 Kollegen mit Kindern (Abteilung). Alle Ehefrauen - selbst die mit erwachsenen Kindern - sind teilzeit- bzw. gering beschäftigt. Es sind alle gestandene Männer mit guter Entscheidungskompetenz. Dagegen kann ich mir jetzt schon vorstellen, wie sie nach einer Trennung über EU denken.
LG Sternchen
P.S. Wir waren alle ziemlich antiquiert - leider merkt man dies erst nach einer Trennung! Glücklicherweise liebte ich meinen Job und wollte so auch nie nur zu Hause sein... Dies war damals aber keine Überlegung sondern eine Neigung!
Viele Männer haben halt ein Bild von Eigenverantwortung. Denn Mänern wird in der Kindheit gesagt, guck was Du machst, nicht, was Dir zusteht.
Eigenverantwortung bedeutet Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen und die Konsequenzen zu tragen! Ich behaupte, dass genauso viel Männer wie Frauen diese Eigenverantwortung besitzen - nämlich ganz wenige!!!
Moin,
sorry, aber wie kindisch ist das denn? Hat nicht jeder zustimmend genickt bei der Formulierung "in guten wie in schlechten Zeiten"?
Damit machst du es dir zu einfach, denn erstens kann ich mich nicht daran erinnern, diese Formulierung während meiner Eheschließung im Standesamt gehört zu haben. Aber selbst wenn man das kirchliche Eheversprechen als Beleg für die Eigenverantwortung nehmen soll, so fallen dort auch Worte, wie "Treue" und "Achtung". Diese zählen dann in diesem Zusammenhang offensichtlich nicht mehr...
Zweitens ist die Höhe der potentiellen Verpflichtung zum Zeitpunkt der Eheschließung meist noch gar nicht abzuschätzen.
Mit dieser Einstellung müsste man auch Autohersteller oder -verkäufer für die Folgen eines Autounfalls haftbar machen, weil sie ihre Kunden nicht expressis verbis darauf hingewiesen haben, dass man mit einem Auto auch einen Unfall haben und dabei verletzt werden kann?
Hier hatte ich an anderer Stelle bereits darauf hingewiesen, dass dieser Vergleich hinkt, denn nicht beim Autokauf, sondern in der Fahrschule müssen mittlerweile Berichte und Bilder von schweren Unfällen gezeigt werden.
@Brainstormer
Falls du schon von Anfang mitliest, weißt du, dass ich immer Vollzeit gearbeitet habe bis es nicht mehr anders ging! Dies war erst der Fall als der Große 6,5 Jahre alt war und die Grundschule teils nach 3 Schulstunden beendet war! ES GAB KEINE BETREUUNG! Und nicht ich alleine habe nach Lösungsmöglichkeiten gesucht sondern wir gemeinsam - gemeinsam haben wir uns entschieden, dass ich meine Arbeitsstunden auf 60% verkürze! Warum soll ich dann nach der Trennung alleine für die gemeinsame Entscheidung gerade stehen - die Kinder mussten noch immer betreut werden!!!
[...]
Die Unterhaltspflichten entstehen jedoch während der Ehe durch die gemeinsamen Entscheidungen. Und die Kündigung an die Ehefrau bringt nicht automatisch die Freisprechung von allen Pflichten.
Meiner Meinung nach hat der Betreuungsunterhalt, bis zu einem gewissen Alter der Kinder, sicherlich seine Berechtigung, wenn die Trennung einseitig von demjenigen Ehepartner herbeigeführt wurde, der sich danach nicht mehr an der Betreuung beteiligt und tatsächlich keine anderweitigen Betreuungsmöglichkeiten bestehen.
Dies scheint bei dir der Fall gewesen zu sein. Allem anderen nachehelichen Unterhalt stehe ich skeptisch gegenüber.
Gruß
Brainstormer
woher weißt du, dass es ihre Entscheidung war und nicht seine bzw. eine gemeinsame? Eventuell war es bei dir so und du hast es so akzeptiert. Besser gesagt, es entsprach genau dem üblichen Rollenbild!
Weil nur sie das Recht hat, diese Entscheidung zu treffen.
Er hat weder das Recht, diese Entscheidung herbei zu führen, noch sie zu verhindern.
Es spielt also überhaupt keine Rolle ob er zustimmt oder oder vor Wut 3 Minuten die Luft anhält.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und warum atmet er nicht einfach weiter und hört auf zu arbeiten? Die Entscheidung den Beruf aufzugeben hat jeder - egal ob Männlein oder Weiblein! Das Ganze ist überhaupt nicht am Geschlecht gebunden.
Sucht man sich jemanden, der zu faul zum Arbeiten ist, wird dies auch nach einer Trennung so sein. Es gibt genug AEs, die nie einen Cent Kindesunterhalt gesehen haben und alleine für Betreuung und Unterhalt aufkommen. Das Umgangsrecht bleibt dabei bestehen! Man sollte nicht die Extreme als Regelfall nehmen. Falls du so einen Extremfall hast, tut mir das Leid - ABER es war deine Wahl!
Wenns Muddi schon sagt...
Na mit der Wahl ist's schwierig, die meine hab ich nach vielen kurzen Ausflügen in Beschäftigungsverhältnisse in 2 Ausbildungen gedrängt.
Genutzt hat's nichts, die 2. Ausbildung bestanden, dann war'se weg, und ich hab einstweilen 12 Jahre Unterhalt für 10 Jahre zusammen am Bein…
Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
Und warum atmet er nicht einfach weiter und hört auf zu arbeiten? Die Entscheidung den Beruf aufzugeben hat jeder - egal ob Männlein oder Weiblein! Das Ganze ist überhaupt nicht am Geschlecht gebunden.
Das stimmt.
Und das kann ich auch verstehen, denn ich bin auch gerne faul.
Sucht man sich jemanden, der zu faul zum Arbeiten ist, wird dies auch nach einer Trennung so sein. Es gibt genug AEs, die nie einen Cent Kindesunterhalt gesehen haben und alleine für Betreuung und Unterhalt aufkommen. Das Umgangsrecht bleibt dabei bestehen! Man sollte nicht die Extreme als Regelfall nehmen. Falls du so einen Extremfall hast, tut mir das Leid - ABER es war deine Wahl!
Das stimmt auch. Das Problem ist nur, dass diese Faulheit vom Scheidungsrecht belohnt wird.
Ich benutze gerne Extremfälle um einen Sachverhalt zu verdeutlichen, zu verstehen oder zu erklären.
Wenn nämlich weder die fleißige noch die faule Bäuerin einen logisch begründeten Anspruch auf Unterhalt hat, so ist kaum noch zu begründen, wieso die mittlere Bauersfrau einen Anspruch haben sollte.
Und ich beschreibe keineswegs meinen Fall.
Weder meine Ex noch ich sind Bauern und ich habe in unserer Situation durchaus Verständnis für die Notwendigkeit von BU.
Nur nicht für die Rechenkünste und das Kleingedruckte im Familienrecht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Leute,
dieser Thread entwickelt sich ja prächtig. 😉
Um noch einmal auf die journalistische Höchstleistung zu kommen:
Einer 64-jährigen Mandantin von ihm habe das Oberlandesgericht Düsseldorf nach 30 Jahren Ehe den Unterhaltsanspruch auf sieben Jahre beschränkt. "Wovon soll die Frau denn leben, wenn sie 73 Jahre alt ist?", so Emmerich.
Jetzt gehe ich einmal davon aus, dass der Ex-Mann auch kurz vor der Rente steht. Die beiden haben also mit den Versorgungsausgleich bei Scheidung die Rentenpunktze von 30 Jahren halbiert. Und trotzdem soll der Mann noch weitere 7 Jahre Unterhalt von seiner Hälfte bezahlen! Da sehe ich eher, dass der Mann von der Justiz ziemlich beschissen wurde.
Selbst in dem Fall, dass es sich tatsächlich um einen "Chefarzt" handelt, der noch lange Zeit lukrative Vorträge hält, würde ich eine Unterhaltspflicht verneinen. In diesem Falle sollte die Hälfte der 30 Rentenjahre für etwas mehr als Hartz IV reichen :rofl2:
Schönen Abend noch
PvF
Pvf,
ich gehe davon aus, dass der Artikel rein reißerisch aufgebaut wurde und auch nicht korrekt ist. Ich habe eine Bekannte, die bereits verrentet ist. Ihr wurde ausdrücklich gesagt, dass sie nach der Scheidung den Versorgungsausgleich erhält und keinen weiteren Unterhalt. Abgesehen davon sind Nebeneinkünfte nur für die EU-Unterhaltsberechnung heran zu ziehen, wenn diese schon in der Ehe verdient wurden.
LG
Sternchen
Richtig.
Das sollte der "Experte" Emmerich aus Benckelberg aber auch wissen.
Statt dessen drückt er aber lieber wieder auf die Tränendrüse.
Wobei ich aber nicht weiß, ob das Inkompetenz ist oder böse Absicht.
Bei diesem Heini ist beides gleich wahrscheinlich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Eigenverantwortung bedeutet Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen und die Konsequenzen zu tragen! Ich behaupte, dass genauso viel Männer wie Frauen diese Eigenverantwortung besitzen - nämlich ganz wenige!!!
Du hast Dich entschieden zu Hause zu bleiben, ohne Zwang von Deinem Mann. Du hast das Recht, das zu wählen, er hat dieses Recht nicht. Und das Recht zu wählen, ist notwendig, um Verantwortung zu übernehmen. Kaum ein Mann würde das zu Hause bleiben unter der Bedingung akzeptieren, dass seine Frau doch bitte lebenslang alimentiert werden soll, wenn die Ehe scheitert.
Wenn ich als Mann Unterhalt bis zum Tod zugesprochen bekäme, wenn ich zu Hause biebe, würde ich das sofort tun. Aber das erste, was bei einer Trennung passieren würde, wäre, das mich ein Richter an mein Vermögen erinnern würde und zudem sagt, ich solle doch bitte 40 Stunden arbeiten, damit die Frau Kinder und Unterhalt bekommen kann. Da gibts genügend Urteile. Das ist die Wahl, die man als Mann hat!
Hallo,
ich denke, dass heute noch nicht in den Köpfen ist, dass beide Elternteile die Kinder betreuen können und sollen.
Mein Ex hat mir irgendwann mal gesagt: für einen guten Job von dir wäre ich nicht umgezogen (von mir und den Kindern wurde das aber erwartet..und ich Dussel hab es auch gemacht). Vor allem damals haben wir das gleiche verdient...
Wichtig wäre, dass bei der Geburt eines Kindes nicht nur der Name festgelegt werden muss, sondern auch wie sich die Eltern die Betreuung vorstellen in den nächsten 10 Jahren. Und wenn ein Elternteil auf der Ein-Verdiener-Ehe besteht und der andere das akzeptiert, dann ist eben bis zum 10. Lebensjahr des Kindes Ehegattenunterhalt zu zahlen. Wenn sich beide für eine paritätische Betreuung entscheiden ist es zwingend, dass jedes Elternteil die Hälfte der Elternzeit nimmt und dann jeder 50 % der Betreuung übernimmt.
Ich habe immer versucht zu arbeiten und die Kinder zu betreuen. Das war manches Mal sehr stressig, zumal mein Ex sich nicht an die vor der Trennung getroffenen Absprachen gehalten hat; beispielsweise hatten wir vereinbart, dass er die Herbstferien die Kinder betreut, da ich die Chance hatte einen Aushilfsjob in dieser Zeit zu machen. 2 Wochen vor den Ferien war die Trennung und dann war er nicht mehr bereit sich um die Kinder zu kümmern....also mussten sie ad hoc in den Hort und in der Kita in die Ferienbetreuung, wobei ich noch froh sein konnte, dass das problemlos geklappt hat.
Das erste Mal habe ich wieder gearbeitet, da war die Große 3 Monate alt, Betreuungshilfe bekam ich von meinen Eltern, von ihm nicht.
Und beruflich war ich dann in Unternehmen, die bereit waren flexibel bei Krankheiten der Kinder zu reagieren, d. h. bei kleinen Unternehmen, die teilweise sehr wenig gezahlt haben bzw. aus wirtschaftlichen Gründen keine langen Beschäftigungsverhältnisse waren. Das fällt mir heute bei Bewerbungen immer wieder auf die Füße, negativ.
Hätte er sich zu 50 % gekümmert, dann hätte ich mehr und vor allem bei finanziell lukrativeren Firmen arbeiten können und könnte heute vollen Unterhalt für die Kinder zahlen.
Insofern denke ich, dass die Rollenaufteilung schriftlich fixiert werden sollte. Das erste Mal bei Eheschließung und das zweite Mal bei der Geburt von Kind/ern und evtl. noch bei Änderungen in der Lebensplanung.
Sophie
Hallo!
Insofern denke ich, dass die Rollenaufteilung schriftlich fixiert werden sollte. Das erste Mal bei Eheschließung und das zweite Mal bei der Geburt von Kind/ern und evtl. noch bei Änderungen in der Lebensplanung.
Und was soll das bringen?
Nachdem höchstrichterlich ausgeurteilt ist das die Betreuung von Kindern durch deren Vater die schlechteste aller Möglichkeiten darstellt wäre es nur eine Frage der Zeit bis derartige Vereinbarungen reihenweise als "unwirksam da sittenwidrig" erklärt würden wenn sie nicht zu Gunsten der KM sind.
Das System, so wie es derzeit ist, ist exakt so gewollt.
Moin.
Wow- was für ne Diskussion am 1. Advent!! 😉
Wichtig wäre, dass bei der Geburt eines Kindes nicht nur der Name festgelegt werden muss, sondern auch wie sich die Eltern die Betreuung vorstellen
Und was soll das bringen?
Ich glaube schon, dass die (werdenden) Eltern in irgendeiner Form dokumentieren sollen, wie sie sich das Thema Kinderbetreuung vorstellen.
- Einverdiener-Familien: Damit wird, bis zu einer gemeinschaftlichen Abänderung, dokumentiert, dass im Falle einer Trennung ein ET vom Grundsatz her (befristet) unterhaltspflichtig (TU/EU) wird.
- oder es wird eben 50:50-Betreuung vereinbart, damit wird - vom Grundsatz her - eben Unterhalt ausgeschlossen (über Ausnahmen wird man immer streiten können, bspw wenn ein großer Gehaltsunterschied besteht oder wenn es mit den (Teilzeit-)Tätigkeiten nicht so geklappt hat, wie geplant)
Dann kann nämlich keine Partei sich (später, also nach der Trennung/ Scheidung) darauf berufen, sie habe das so nicht gewollt!
Das löst nicht alle Probleme, aber schafft zumindestens klare(re) Voraussetzungen. Wobei m.E. das Thema, wem die Kinder idR "zugesprochen" werden, und wie dann eben auch KU anfällt, auch gelöst werden muss. Im derzeitigen Modell hat die KM einfach alle Trümpfe in der Hand und es wird immer die Diskussion kommen, wenn denn die Kinder der KM zugesprochen werden, dann kann sie zukünftig natürlich nicht (mehr) arbeiten und ist dementsprechend auf EU angewiesen...
Aber ich befürchte, dass ist zuviel auf einmal, sodass es wieder mal überhaupt nicht vorangehen wird.
Gruß, toto
Moin habakuk,
Das System, so wie es derzeit ist, ist exakt so gewollt.
es gibt kein "System" - es sei denn, man hat Gefallen an Verschwörungstheorien über finstere Gestalten, die sich ein solches "System" ausdenken, es nirgendwo schriftlich fixieren, aber es gleichwohl schaffen, es an jedem Amtsgericht und in jeden Richterkopf zu implantieren. Denn nur bei einer solchen Flächendeckung könnte von einem System die Rede sein.
Was es dagegen sehr wohl immer wieder gibt, ist der Versuch, die eheliche Rollenverteilung erst am Ende einer Ehe festlegen oder - entsprechend den eigenen Zukunftserwartungen - neu interpretieren zu wollen. Daraus entspringen dann anwaltliche Vorträge von "Männe war ja nie zuhause, sondern hat sich nur um Job und seine Hobbies gekümmert, da konnte ich ja gar nicht erwerbstätig sein" bis "Muddi hat nur den Haushalt vernachlässigt, sich die Nägel lackiert und sich den Hintern auf der Couch breitgesessen." Die Frage, warum solche vorgeblich üblen Angewohnheiten des Partners während der Ehe jahrelang unwidersprochen hingenommen wurden, wird dabei leider nie gestellt.
Der Versuch dieser Neu- und Uminterpretation ehelicher Arbeitsteilungen und (behaupteter) Verfehlungen führt dann zu bösen Gerichtsverfahren, über die hier und anderswo zu lesen ist. Was nicht darüber hinwegtäuschen sollte, dass die überwiegende Zahl der Ehepaare vor, während und nach ihrer Ehe ihre Rollenverteilung und die daraus resultierenden (auch finanziellen) Verpflichtungen einvernehmlich regelt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Einspruch Martin !
Ich habe meine Ex immer wieder darum gebeten sich einen Job zu suchen.
Habe so argumentiert
a) das ihr das vom Kopf her auch gut tun würde eine Aufgabe ausserhalb des Hauses zu haben
b) ein anderes Umfeld zu haben als nur die Windeln
c) das all ihre Bekannten z.b. die Mütter die sich im Rahmen der Hebammengruppe kennengelernt haben und über die Monate/Jahre fest befreundet haben zwischenzeitlich wieder arbeiten
d) ein Einverdienerhaushalt heutzutage einfach nichtvauf einen gruenen Zweig kommt
Habe ich immer mal wieder gesagt. Alle 3 Monate gebohrt.
Aber Madame interessierte das nicht.
Und das ist ehepraegend auch von mir gewünscht.
Haha !!!!
Hallo,
ist ja wirklich eine lebendige Diskussion.
Eine Ehe ist (zumindest theoretisch) auf lebenslänglich angelegt. Die Scheidung ist dabei nicht vorgesehen und führt zur Fiktion, dass es nach der Ehe wie in der Ehe zumindest finanziell weitergeht.
Das kann aber nicht dadurch geändert werden, dass eine Scheidung eine Ehe aufhebt. Eine Scheidung beendet eine Ehe. Das Leben nach der Ehe ist durch die Ehe geprägt und zwar nicht von vereinbarten Wunschvorstellung sondern durch die gelebte Rollenverteilung. Alles andere würde neue Ungerechtigkeiten schaffen. Wie sich das auf die Zukunft auswirkt hängt von der Gesetzeslage und ihrer Interpretation ab.
Wie Brille schon richtig festgestellt hat, wird man sich in einer Ehe einigen. Diese Einigung muss nicht von jedem immer befürwortet werden, sie ist einfach faktisch.
Wenn man von einem Ehepartner nach 20 Jahren Ehe, der in diesen 20 Jahren nie berufstätig war, erwartet, dass er/sie nach 2 Jahren vollberufstätig ist, dann geht das vielleicht in einer Gesellschaft mit Vollbeschäftigung, in unserer Gesellschaft ist das illusorisch. Die Frage hier ist nur wer wie lange wieviel zahlt und da hält sich der Staat gern an den Ex (seltener an die Ex).
Da nicht mehr schuldig geschieden wird, fehlt damit natürlich die moralische Legitimation dafür. Wenn sie wegrennt, warum soll er dann zahlen? Aber wenn er wegrennt?
Deshalb wird auf die nacheheliche Solidarität abgestellt. Wenn sich Ex-Eheleute einigen können ist in Regel alles in Ordnung. Wenn aber nicht, dann muss eine Entscheidung gefunden werden und dies wird nie einfach, weil sich alle beide Ex-Eheleute nun nichts mehr gönnen, nicht bereit sind aufeinander zuzugehen, eine vernünftige Entscheidung zu finden. Aus dieser Gemengelage ist letzlich jede Entscheidung falsch.
Man kann Gesetze ändern wie man will, aber es muss beim Beginn der Ehe klar sein welche Regeln gelten. Ein Gesetz, dass nachträglich für alle Ehen gilt wird dem nicht gerecht. Ich hatte gehofft, dass es ÜBergangsregelungen für Altehen gibt, die für jetzt geschlossenen Ehen so nicht mehr gelten würden. Trotzdem ist eine Berücksichtigung der Ehedauer an sich nicht ungerecht. Eine Ehe von 20 Jahren Dauer hat ca. 1/3 des Berufslebens geprägt. Auch hier im Forum gibt es selten Fälle von 20 Ehejahren und mehr (vermutlich auch weil in diesem Fall die Kinder groß sind).
Eine Ehe ist (zumindest theoretisch) auf lebenslänglich angelegt. Die Scheidung ist dabei nicht vorgesehen und führt zur Fiktion, dass es nach der Ehe wie in der Ehe zumindest finanziell weitergeht.
Das kann aber nicht dadurch geändert werden, dass eine Scheidung eine Ehe aufhebt. Eine Scheidung beendet eine Ehe. Das Leben nach der Ehe ist durch die Ehe geprägt und zwar nicht von vereinbarten Wunschvorstellung sondern durch die gelebte Rollenverteilung. Alles andere würde neue Ungerechtigkeiten schaffen. Wie sich das auf die Zukunft auswirkt hängt von der Gesetzeslage und ihrer Interpretation ab.
Wieso nicht?
Wo steht das?
Seit es Scheidungen gibt, ist die Ehe offenbar nicht mehr auf Lebenszeit ausgelegt.
Für mich kann eine nun mal nicht gleichzeitig geschieden und auf Lebenszeit gelten.
Schon gar nicht in willkürlich und nachträglich festgelegten Teilen.
Wenn man von einem Ehepartner nach 20 Jahren Ehe, der in diesen 20 Jahren nie berufstätig war, erwartet, dass er/sie nach 2 Jahren vollberufstätig ist, dann geht das vielleicht in einer Gesellschaft mit Vollbeschäftigung, in unserer Gesellschaft ist das illusorisch. Die Frage hier ist nur wer wie lange wieviel zahlt und da hält sich der Staat gern an den Ex (seltener an die Ex).
Was hat die Gute denn in den 20 Jahren gemacht?
Das ist ja die Frage, die ich oben schon mit dem Beispiel der Bäuerin beantworten wollte:
Wenn sie ganz fleißig war, kann sie ja auch gerne weiterhin fleißig sein und sich damit ihren Lebensunterhalt verdienen.
Was auch immer das war.
Wenn es irgendwas nützliches war, wird sich schon jemand finden, der sie dafür bezahlt.
Aber wenn es nur ein Jodeldiplom war, dann muss sie eben sehen, wie sie sich in Zukunft ihr Leben mit Jodeln finanziert.
Dafür ist er nicht zuständig.
Oder hat er sie gezwungen, zu jodeln?
Da nicht mehr schuldig geschieden wird, fehlt damit natürlich die moralische Legitimation dafür. Wenn sie wegrennt, warum soll er dann zahlen? Aber wenn er wegrennt?
Deshalb wird auf die nacheheliche Solidarität abgestellt. Wenn sich Ex-Eheleute einigen können ist in Regel alles in Ordnung. Wenn aber nicht, dann muss eine Entscheidung gefunden werden und dies wird nie einfach, weil sich alle beide Ex-Eheleute nun nichts mehr gönnen, nicht bereit sind aufeinander zuzugehen, eine vernünftige Entscheidung zu finden. Aus dieser Gemengelage ist letzlich jede Entscheidung falsch.
Wenn nicht mehr nach Schuldfrage geschieden wird, sollte man aber auch nicht mehr Einen zu irgendetwas verurteilen.
Logisch wäre: "Wir trenne uns und jeder geht seiner Wege"
Wenn man einen weiterhin wie den "Schuldigen" behandeln will, soll man nicht so tun, als gäbe es das Schuldprinzip nicht mehr.
Heute wird aber nur auf die mühsame Suche nach dem Schuldigen verzichtet und automatisch der Mann so behandelt, wie früher der Schuldige.
Oder was unterscheidet den heute geschieden "unschuldigen" Mann, von dem damals Schuldigen?
Man kann Gesetze ändern wie man will, aber es muss beim Beginn der Ehe klar sein welche Regeln gelten. Ein Gesetz, dass nachträglich für alle Ehen gilt wird dem nicht gerecht. Ich hatte gehofft, dass es ÜBergangsregelungen für Altehen gibt, die für jetzt geschlossenen Ehen so nicht mehr gelten würden. Trotzdem ist eine Berücksichtigung der Ehedauer an sich nicht ungerecht. Eine Ehe von 20 Jahren Dauer hat ca. 1/3 des Berufslebens geprägt. Auch hier im Forum gibt es selten Fälle von 20 Ehejahren und mehr (vermutlich auch weil in diesem Fall die Kinder groß sind).
Ich würde es begrüßen, wenn das Eherecht standardmäßig davon ausgehen würde, dass beide Eltern für sich selbst sorgen und beide gemeinsam für die Kinder.
Dann gibt es nämlich hinterher auch nichts zu streiten.
Beide bleiben nämlich weiterhin für sich und ihre Kinder verantwortlich.
Eine Unterhaltspflicht ergibt sich dann nur, wenn einer seinen Betreuungspflichten nicht nachkommt.
Da das tatsächlich eine radikale Änderung der bisherigen Grundlage ist, wäre ich allerdings bereit, einen fließenden Übergang vom bisherigen Muster auf das neue Muster zuzulassen.
Grundlage wäre dann einfach, dass sich die Justiz eben nicht soviel wie möglich, sondern so wenig wie möglich einmischt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Naja, ich denke mal, die ganzen Mütter hier können dann später mal Ihren erwachsenen Söhnen erklären, wieso auf der Firma immer die Kollegin befördert wird und sie jetzt Ihrer Ex, die sie fertig gemacht und auf die Straße gesetzt hat jetzt lebenslang Unterhaltmüssen damit sie weiterhin auf Ihrem Halbtagsjob oder ohne Beruf relaxen kann (obwohl sie vor der Ehe anderes versprochen hatte...). Wieso das fair ist, dass er bei Null Rechten an den Kindern die Betreuung bis 15 und danach für die Ex bis zum Lebensende zahlen darf ohne dass Ihr oder er nennenswerte Rechte an den Kindern hat. Dass es gerecht ist, dass sie aufgrund der Unterhaltszahlungen nie wieder auf einen grünen Zweig kommen zu können, egal was sie leisten. Das es nicht erniedrigend und demütigend ist, wie ein Sklave Unterhalt für keine Gegenleistung zu zahlen. Ich hoffe, dann bleibt die Meinung genauso felsenfest wie hier und heute, wo es gerade die Frauen in der Hand haben, die Dinge auch zu ändern!