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Bundestagsdebatte zum Wechselmodell

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(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich denke nicht, dass jemand dies in Frage stellen würde.

Ja, es gibt immer Gründe, warum ein WM nicht klappt. Es gitb sogar noch den Grund, dass ein Elternteil schlichtweg keine Lust hat und ihm alle zwei Wochen reichen, gibt es auch und habe ich auch schon erlebt.
Ich glaube auch nciht, und halte es auch ncith für sinnvoll, wenn man mit einem Kind alle zwei Wochen umzieht bzw. diesem zumutet, die Schule zu wechseln. Das ist kompletter Schwachsinn ... selbst alle zwei Monate ist ausgemachter Blödsinn.

Aber bisher wurde die Ablehnung mit psychischen Problemen bzw. Gewalt begründet.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2019 17:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Kasper: Wenn man das Wechselmodell zum Regelfall machen würde, müsste dann nicht auch das WM konsequenterweise gegen den Willen desjenigen durchgesetzt werden, der das Kind nicht betreuen will?

Fiktiver Fall:

Elternteil A arbeitet Schicht und befürwortet das WM. Elternteil B möchte kein WM sondern dass Elternteil A sich allein um das Kind kümmert.

Irgendwie läuft es immer darauf hinaus, dass man sich der Betreuung weiter entziehen kann. Müsste man es nicht auch dann erzwingen, besonders wenn das Kind es möchte?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 18.02.2019 20:37
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Kasper: Wenn man das Wechselmodell zum Regelfall machen würde, müsste dann nicht auch das WM konsequenterweise gegen den Willen desjenigen durchgesetzt werden, der das Kind nicht betreuen will?

Ein guter Gedanke, den ich auch schon hatte.

Aber dies ist dann so ähnlich wie mit dem Umgang ... wie will man jemanden dazu zwingen, wenn er partout nicht will.

Eine Idee, aber noch nicht zu Ende gedacht, könnte sein, dass man dies dies dann tatsächlich über Unterhaltskosten steuert ... aber dann sind wir wieder beim Kampf, den ich ja eigentlich mit dieser Sachlage minimieren will.
Ich gehe davon aus, dass der überwiegende Teil aller Eltern, ihr Kinder im Falle einer Trennung gerne betreuen will. Daher gehe ich in diesem Fall von einer geringeren Anzahl aus. Also wenn ein Elternteil erklärt, dass er auch xyz Gründen die Kindern nicht betreuen will/kann, dann gibt es einen Bedarfsaufschlag zum Kindesunterhalt, der Betreeungsmehraufwand abdecken soll.

Ein Beispiel ...
Kindergeld wird auf 600 Euro angehoben, damit der der Bedarf des Kindes gedeckt. Aber da WM der Standard ist, bekommt jeder Elternteil 300 Euro. Wenn ein Elternteil den Umgang/Kontakt verweigert, dann bekommt er auch nur weiterhin seinen Anteil vom 300 Euro.
Denn vollen Anteil kann einem Elternteil zugesprochen werden, in dem der andere ET erklärt, dass ein BET den vollen KG Anteil bekommen soll, oder durch ein Gutachten geklärt wurde, dass der ander ET nicht erziehen kann.
Hierzu sollte gleichzeitig geklärt werden, dass Gutachten IMMER nur dahingehend erstellt werden, dass die beauftragte Fragestellung an beide Elternteile ergehen, Gutachten nach aktuellen und belastbaren wissenschaftlichen Standards erstellt werden müssen und auch, dass Gutachter für ideologische und "meinungsbildende" Gutachten schadensersatzpflichtig werden, in der die Schadensersatzsumme mindestens das vierfache der Kosten für die Gutachtenerstellung festgesetzt werden.
Natürlich wird man dagegen argumentieren, vor allem die Gutachter selber, denn die haben schlichtweg Angst, dass diese besser arbeiten müssen, um eben halt nicht einen Schadensersatz leisten zu müssen ...

Ach ja, wenn wenn wir schon beim reformieren sind, ... jedem Familiengericht muss ein Richter vorsitzen, der eine spezielle fachliche Ausbildung hat und Gleichzeitig zwei Schöffen, die NACHWEISLICH keiner Hilfevereinigung, Frauennotrufen/häusern, noch einen beruflichen Hintergrund in der Familienpsychologie haben ... das soll dafür sorgen, dass in die Familiengerichtsbarkeit endlich mal der gesunde Menschenverstand einzieht.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2019 21:37
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
zu bedenken ist ein finanzieller Aspekt, der mit der hälftigen Betreuung einhergeht:
Schon jetzt werden bei der aktuellen Entwicklung der Renten - selbst bei Vollbeschäftigung - die zukünftigen Renten nicht ausreichen um die Lebenshaltungskosten als Rentner abzudecken.
Das betrifft ja nicht nur Geringverdienende. Es sind ja auch zunehmend Normalverdiener davon betroffen. Größer Rücklagen sind da kaum anzuhäufen.
Zukünftig im Wechselmodell erziehende Elternteile dürften es dann ähnlich ergehen.
Auch hier wäre die Politik gefragt. ZB um bei einem solchen Erziehungsmodell den gemeinsam im Wechsel erziehenden Elternteilen entsprechende Rentenpunkte anzurechnen, die Ihnen später ein Leben jenseits von Altersarmut ermöglicht.
Weiterhin müßten Arbeitsmodelle im Arbeitsleben integriert werden, die dem Erziehungsmodell angepaßt sind/ werden...

Ich hatte es ja schon andernorts angedeutet: Das aktuelle Residenzmodell spielt der Politik aus finanzieller Sicht in die Karten. Die Klatsche für das Wechselmodell dürfte einer der (ungenannten!) Gründe sein, dass es von der Politik nicht angenommen wird....

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2019 22:01
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
soeben in der Tagesschau:
Es wurde ein kurzes Resümee über das "neue" Unterhaltsvorschußgesetz gezogen:
Es wurden die Eckdaten beleuchtet: Es gilt seit dem 01.07.2017, Unterhaltsvorschuß gibt es nunmehr für Kinder bis zum 18. Lbensjahr (alt: 12) und wird zeitlich unbefristet gezahlt... Es wird geschlechtsneutral von Unterhaltsempfängern; zahlungsunfähigen bzw. zahlungsunwilligen Unterhaltszahlern und von betreuenden Elternteilen gesprochen
Im weiteren Bericht wird die Rückzahlquote beleuchtet. Auch hier berichtet der Berichterstatter genderneutral...:
Die Rückzahlquote ist (stark) rückläufig: lag sie 2016 noch bei 23 % so lag sie 2018 bei nur noch 17 %: Vorrangig betroffen wirtschaftschwache Regionen.
Soweit so gut ...
Im Nachgang des Berichtes kommt dann aber (u.A.) eine junge Politikerin von Bündnis 90/ Die Grünen zu Wort:
Die hat schnell die wahren Schuldigen der Misere erkannt und namentlich genannt:
Die Schuldigen sind die Einkommensverschleiernden und zahlungsunwilligen Kindesväter, denen man das Handwerk legen muß. Hilfe benötige man von allen Seiten: von der Politik, den Jugendämtern aber auch von den Finanzämtern....

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 18.02.2019 22:44
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Nach "die Grünen" hab ich aufgehört zu lesen. Es war dann klar wohin die Reise geht.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2019 09:17
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das der Unterhalt für einen Normalverdiener vielleicht einfach zu hoch angesetzt ist, auf die Idee kommen die garnicht?

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 19.02.2019 13:50
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

natürlich kommen die Politiker nicht darauf, schliesslich ist ihre Erfangswelt eine ganz andere und Lobbyverbänder wollen doch nur das beste fürs Kind!

Auf der Bundespressekonferenz wurde übrigens auch auf die Rückzahlquote eingegangen. Konkret wurde gefragt ob die Rückzahlquote nur den Anteil betrachte der Zahlungsunwilligen oder einfach alles, was nicht zurückgezahlt wird. Die Antwort war schwammig. Aus meiner Sicht macht man keinen Unterschied.
Daran sieht man, dass man sich gar keine Gedanken macht ob denn der Unterhalt einfach zu hoch ist, zumindest für niedrige Einkommen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2019 14:55
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ergänzend wäre noch interessant, wie hoch die Verteilung von Unterhaltspflichtigen Väter und Müttern ist. Prozentual ist es ja auch wesentlich höher Anteil von Münzern die gerade eben nicht zahlen.

Und schließlich ist nicht jedes Nichtzahlen mit einer Einkommensverschleierung verbunden. Aber, auch dies habe ich gelernt, gibt es eine starke Unlust der Beistandschaften da hinterher zu gehen ... Und nochmal Aber, die KU Sätze sind hoch, zu hoch ... mit dem Kindergeld steht pro Kind eine Summe im Raum, die vielen Kindern, die noch bei beiden Elternteilen leben, nicht zur verfügung steht.
Aber ich erinnere mich noch, dass die damalige Ministerin Zypries in einem Interview explizit die Höhe des KU als Querfinanzierung für die Kindesmutter benannt habe, da KU eher freiwilliger gezahlt werden würde, wie ein Betreuungsunterhalt. Draus geworden sind hohe Forderungen für das Kind und wenn noch was überbleibt, geht der Rest an die Kindesmutter ...
Auch eine Art Versklavung ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2019 16:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

@ Kasper: Wenn man das Wechselmodell zum Regelfall machen würde, müsste dann nicht auch das WM konsequenterweise gegen den Willen desjenigen durchgesetzt werden, der das Kind nicht betreuen will?

Nein. Das wäre nicht gut für das Kind, von daher sollte sich eine solche Annahme als Diskussionsgrundlage von selbst verbieten. Ich betrachte diese Fragestellung - da so herrlich einseitig ausgerichtet - als Provokation, das WM als Grundlage einer Trennung der Eltern zu delegitimieren. Und LBM, Du weißt genau, was ich meine.

Gegenprovokation gefällig? Diskutieren wir bei Umgangsverweigerung über den Unterhalt für AE-ET und Kind. Das wäre genauso unsachlich.

Ich kann nur den Kopf schütteln.

Gruss oldie

Edit: Name entfent

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2019 20:36




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Spannende Sache, als Mod beinnahe schon selbstherrlich zu editieren, und sich dann noch offline zu melden und dadurch PN-Antworten (3h sind verstrichen und nee, ich verlange sicher keine Echtzeitfähigkeit nach PN-Hinweis eines Moderators von diesem) auszuweichen. Ich hätte/hatte mehr Selbstbewusstsein erwartet.
Sind eigentlich die Editier-Regeln für Moderatoren in user-Beiträgen geändert worden? Wenn nicht, dann stimmt was nicht. Zumindest die Form gehört überarbeitet. Sonst sieht da noch so aus, ich selber hätte dort editiert, was nicht zutrifft.

Und wieder ein wenig enttäuscht - ich gewöhne mich langsam dran.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2019 01:03
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus oldie,
sofern Du Dich auf Beitrag #49 beziehst, so ist wohl eine Realname entfernt/ersetzt worden...wie Du weisst im öffentlichen Bereich ein "gängiger" Eingriff, es sei denn, der User nutzt selbst seien Realnamen (so wie ich) im öffentlichen Forum. Insofern kann ich Deinen letzten Beitrag nicht wirklich nachvollziehen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2019 12:46
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
habe soeben zu Thema Wechselmodell einen Beitrag von der juristin (Prof. Dr. jur.) Hildegund Sünderhauf-Kravets gefunden.
Er ist - zugegebener Maßen - (aus gesetzgeberischer Sicht) nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit, da aus 2013.
Das spiegelt sich gelegentlich an den Argumenten zu aufgerufenen Rechtssprechungen wieder ... (die sich dann eben auf die "damalige" Gesetzgebung bezieht/ beruft)
Trotz des Alters des Vortrages alles in allem hochinterressant und irgendwie tagesaktuell. Der Vortrag dauert fast eine Stunde, wovon es sich aber wirklich jede Minute zuschauen und zuhören lohnt - zumindest ist das meine Auffassung.

Hier gehts zum Vortrag: https://www.youtube.com/watch?v=HpV4AXJFqHQ

Der Beitrag und Link hätte wohl auch gut zum Thema: SPON: Ein Kind, zwei Leben und neidische Blicke gepaßt..., aber ich mußte mich irgendwie entscheiden... 😉

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2019 13:00
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
habe soeben zu Thema Wechselmodell einen Beitrag von der juristin (Prof. Dr. jur.) Hildegund Sünderhauf-Kravets gefunden.

Habe ihn mir eben angeschaut... er ist wirklich sehr interessant und eigentlich traurig zu gleich, da sich dahingehend ja fast nichts geändert hat...

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2019 14:17
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Woran das wohl liegen mag...
Folgt man der (konträren) Argumentation der Wechselmodellgegner in der aktuellen (Bundestags-)debatte in der Politik scheint es (aus meiner Sicht) nur einen Grund zu geben:
Aus sozialpolischer Sicht nicht gewollt, da finanzpolitisch nicht gewollt (bzw. an der finanzpolitischen Seite mit grundlegenden Gesetzesänderungen verbunden)
In dem Zusammenhang halt auch sehr interessant, dass es eben keine oder kaum verwertbare Studien aus dem Bundesdeutschen Sprachraum gab/ gibt(?)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2019 14:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

natürlich ist es so wie Kakadu es beschrieben hat. Eigentlich müsste das gesamte Familiengesetzbuch neu aufgesetzt werden, dass ist aber etwas, was wir vermutlich nicht mehr erleben werden und jeder Politiker gern nach "Europa" verschieben möchte.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2019 14:56
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In dem Zusammenhang halt auch sehr interessant, dass es eben keine oder kaum verwertbare Studien aus dem Bundesdeutschen Sprachraum gab/ gibt(?)

Das ist ein gewollter Zustand, und zwar in allen Bereichen des Familienrechts ...

Bereits zum Thema Gewalt in Partnerschaften wurde schon 2005 angemutet, dass alle medialen Erklärungen nicht der Wahrheit entspricht. Es gibt eine Doktorarbeit die dies zielich gut aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und vergleichbare Studien aus dem benachbarten Ausland heranzieht und dabei auf die Wiedersprüche deutscher Studien hinweist. Ich habe mir diese schon vor Jahren reingezogen.

Problem ist, dass einem das serviert wird, was vorher ordentlich durchgekaut wurde. Es verschiedene Erhebungslagen, die zum einen die Polizeistatistiken zitieren, bei der aber sogar Polizeibeamte klar sagen, dass diese kein einheitliches Bild geben kann. Viele Gewalttaten von Frauen werden nicht aufgenommen ("stellen sie sich mal nicht so an!"), und dann werden diese teilweise auch in andere Kategorien verschoben, so das die nicht Statistik auftauchen. Auch Einstellungen wegen Geringfügigkeit und der vermutlich größte Anteil, dass Gewalttaten garnicht erst gemeldet werden. Es gibt auch viele Studien, die überwiegend in Frauenhäusern und entsprechenden Hilfestellen durchgeführt werden. Da es keine vergleichbaren männlichen Anlaufstellen gibt bzw. nur sehr sehr wenige, ergibt dies das bekannte Bild.
Es gab mal eine Vorstudie, ich glaube die hieß PORSCH. Da wurde versucht ein Anfangsbild zu erhalten, ob es vielleicht doch ein anderes Bild geben könnte, wenn Männer mit einbezogen werden. Diese Studie wurde nach wenigen Wochen abgebrochen, da sich ein Bild ergab, dass Frauen mehr als die Hälfte gewaltätiger sind wie die Männer. Selbst ein 50/50% Bild wäre schon ein Wahnsinn, der nicht gewollt sein kann. Und so konnte nicht sein, was nicht sein darf ... die Studie wurde abgebrochen und wenn man sich auch nur versucht darauf zu beziehen, dann wird die Unwissenschaftlichkeit, der Abbruch als nicht relevant und repräsentativ behandelt und nicht weiter verfolgt.

Ähnlich ist es auch mit dem Wechselmodel.
Es darf inzwischen als bewiesen angesehen werden, dass die Kinder sich gesund entwickeln, denen beide Eltern erhalten bleiben (vorausgesetzt sie sind psychisch gesund) und eine gemeinsame Erziehung stattfindet. Denn Kinder holen sich vom jeweils anderen Elternteil viele psychische Entpulse die sie für eine Entwicklung benötigen.

Aber, so erweckt sich der Eindruck, hat das ganze auch eine finanzielle / "sich frei Entfalten-Klausel" ... Durch mehr Freiheiten fallen die Ausreden für viele Mütter weg (wer es nciht macht, muss sich nciht angesprochen fühlen). Es ist gleichberechtigt Zeit für Arbeit und Haushalt vorhanden, da aber ja sooft von der übermäßigen Belastung alleinerziehender Mütter geschrieben wird, hätten diese ja kaum noch ausreden. Aus eigeneer Erfahrung, ja, es ist verdammt schwer, vor allem wenn man 24/365 Kinder um sich rum hat. Aber das ist nicht der Standard und mir hat niemand geholfen, eher im Gegenteil, das Jugendamt wirft einem Vater da gerne noch Knüppel zwischen die Beine und wirft ihm dann vor nicht mitzuarbeiten ;-).
Ich bin inzwischen der festen Meinung, dass dies sehr viel mit dem lieben Geld zu tun hat ... durch die Quersubventionierung auf Kosten einzelner, nicht ganz so wehrhafter Bevölkerungsgruppen, lässt man es einer anderen Gruppe gut gehen und lässt es die andere Seite bezahlen. Damit wird der Staatshaushalt auch nciht so belastet und man kann noch mehr Wohltaten verteilen (Mütterrente, Steuerfreibeträge, etc.). Damit das ganze klappt, muss man die Lügen natürlich aktiv in den Medien halten und darf ncihts anderes zulassen. Mich wundert das die "unabhängigen" Medien dieses Spiel mitspielen, aber sie tun es ... die Gewalt von Männern gegen Frauen sind regelmäßig zu finden. Gut formulierte Berichte darüber, dass diese unwahr sind, gibt es auch ... aber es wird gedeckelt.

Das Spiel wird so weiter gehen, bis kein Geld mehr da ist bzw. es richtig knallt ... Aber irgendwie passiert da nichts. Und daher haben die Politiker auch keinen Grund wirklich etwas zu ändern.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2019 15:21
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

[...]
Ähnlich ist es auch mit dem Wechselmodel.
Es darf inzwischen als bewiesen angesehen werden, dass die Kinder sich gesund entwickeln, denen beide Eltern erhalten bleiben (vorausgesetzt sie sind psychisch gesund) und eine gemeinsame Erziehung stattfindet. Denn Kinder holen sich vom jeweils anderen Elternteil viele psychische Entpulse die sie für eine Entwicklung benötigen.
[...]
Gruß
Kasper

Schau Dir einfach mal den von mir verlinkten Vortrag an...;o) - möglichst ohne herumzuscrollen...
Und lass Dich nicht von der kurzen Vorstellung verwirren, in der sich Hildegund Sünderhauf-Kravets als Feministin outet...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2019 16:28
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hier übrigens ein "brandaktuelles" Statement dieser Frau in der Sache:
https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2019/02/stellungnahme-prof.-dr.-hildegund-sc3bcnderhauf-kravets-wechselmodell-als-regelfallam-13.2.2019.pdf

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2019 16:43
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hier übrigens ein "brandaktuelles" Statement dieser Frau in der Sache:
https://familiefamilienrecht.files.wordpress.com/2019/02/stellungnahme-prof.-dr.-hildegund-sc3bcnderhauf-kravets-wechselmodell-als-regelfallam-13.2.2019.pdf

Das Beste, was ich in den letzten Jahren zum Wechselmodel gelesen habe. Alle Argumente enthalten, sogar mit hinblick auf die auch hier beschrieben Vorbehalte.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2019 16:51




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