Moin,
Mir ging es nicht um eine moralische Bewertung, wem die Einholung von Informationen aufzuerlegen ist.
Wo liest du, dass es mir um eine moralische Bewertung? Das Zitat ist aus dem Zusammenhang gerissen.
Moin Achja,
Wo liest du, dass es mir um eine moralische Bewertung? Das Zitat ist aus dem Zusammenhang gerissen.
Ich wollte Dir nicht auf den Schlips treten !
Vom Zwang, das Kind zu verpflichten, die Mutter auf Herausgabe der Daten zu verklagen, halt ich nicht viel. Da trifft es das schwächste Glied der Kette.
Das "davon halt ich nicht viel" habe ich als moralische Bewertung betitelt.
... und dem habe ich mich durchaus angeschlossen.
Gruß
United
Nein, das war eigentlich als Nebensatz gedacht, so quasi als *just my two cents*
Nicht wertend oder ähnliches gemeint.
Ich sehe, wir meinen mal wieder dasselbe, gehen es aber typisch männlich-weiblich von verschiedenen Seiten an.
Hallo,
Das Amtsgericht, OLG und BGH haben (in diesem Fall) die Interessen von Scheinvater und Mutter gegeneinander abgewogen.
Im Ergebnis hat der Scheinvater Recht bekommen !
Nö, das stimmt so nicht. Das Amtsgericht war der Meinung, die Mutter hätte dem Scheinvater bei Eingehung der Ehe sagen müssen, dass er eventuell nicht der leibliche Vater des Kindes sei. Da sie das nicht gemacht hat, muss Sie jetzt Auskunft über die Person des leiblichen Vaters geben, damit der Scheinvater diesen in Regress nehmen kann. Ihr Persönlichkeitsrecht stünde dem nicht entgegen. Das OLG hat überhaupt nichts abgewogen, sondern nur auf frühere Entscheidungen des BGH verwiesen, nach denen die Mutter Auskunft geben müsse. Der BGH war mit diesem Fall nicht befasst.
Weiterhin ist nicht jeder Kucksvater unglücklich über seine Situation. Hier wäre auch von Interesse zu erfahren wie die Situation im konkreten Fall wirklich war.
Offensichtlich hat der Kuckucksvater ja auf ASR geklagt, vermutlich ist dann rausgekommen, dass er nicht der Vater ist und dann erst entstand das Problem.
Laut veröffentlichtem Urteil hat in diesem Fall der Scheinvater bereits 1994 davon erfahren, dass er möglicherweise nicht der leibliche Vater des im Oktober 1991 geborenen Kindes ist. Trotzdem hat er erst 2010 die Vaterschaft angefochten. Erfolgreich wahrscheinlich nur deshalb, weil die betroffene Tochter nicht anwaltlich vertreten war und den Einwand der Verjährung nicht erhoben hat. Kann es gerecht sein, dass dieser Scheinvater jetzt einen leiblichen Vater für die gesamte Kindheit in Regress nimmt, obwohl er selber dazu beigetragen hat, dass der leibliche Vater überhaupt nicht an dieser Kindheit teilhaben konnte? Ich finde nicht. Meiner Meinung nach ist es in diesem Fall gerecht, dass der Scheinvater den leiblichen Vater nicht in Regress nehmen kann.
Leider hat das Bundesverfassungsgericht aus einer m.E. richtigen Entscheidung für einen sehr speziellen Fall eine sehr schlechte allgemeingültige Entscheidung gemacht, in dem es allgemein zum Auskunftsanspruch entschieden hat:
In den Augen des BVG ist das verfassungswidrig, weil keine Gesetzesgrundlage.
Und damit hat es die Rechtsfolgen des Regressanspruches wieder in die Willkür der Mutter gestellt.
Ihr seht das alle aus der Position des Zahlvaters, was ist mit dem leiblichen Vater, der bisher von nichts weiss? Nach 20 Jahren im Alter von 40-60 erfährt, dass er doch bitte für 20 Jahre Unterhalt nachzahlen soll? Ich denke nicht, dass das die Lösung ist.
Dem kann ich mich nur anschließen. Wie soll ein Mann, der eine Beziehung zu einer Frau hatte, die kinderlos auseinanderging, wissen (nicht raten), dass er möglicherweise ein Kind gezeugt hat, wenn es keinen Kontakt mehr zu der Ex gibt? Die Ex ist nicht verpflichtet ihn in Kenntnis zu setzen, dass er möglicherweise der Vater ihres nach der Trennung geborenen Kindes sein könnte. Selbst wenn der Mann die Ex anschreiben würde, müsste sie ihm nicht einmal Auskunft geben, dass es ein Kind gibt. Und wenn dann diesem Mann nach 20 Jahren offenbart wird, er ist der Vater eines Kindes, dann soll es gerecht sein, dass dieser Mann für alle Unterhaltskosten einer Kindheit aufkommen muss, an der er überhaupt nicht teilhaben konnte?
Selbst wenn er wusste, dass er ein Seitensprung der Frau war. Soll dieser Mann tatsächlich gezwungen sein, rechtsgültig nachvollziehbar in jedem Fall nur wegen der Möglichkeit eines Kindes, beim Ehemann "petzen" zu gehen, damit im Falle eines Kindes die Vaterschaft vom Ehemann angefochten werden kann?
Auch wenn ich dafür hier wahrscheinlich Prügel bekomme, muss ich sagen, diese Regressregelung im BGB ist einfach Mist und sie zieht eine noch mistigere Rechtsprechung nach sich. Sie benachteiligt im Übrigen auch nur potentielle Väter.
Es ist hier wie meistens im Familienrecht wieder alles in das Belieben der Mutter gestellt. Kommt das Kind zur Welt kann die Mutter (zumindest unter Mitwirkung des "Kandidaten") frei entscheiden wer der rechtliche Vater werden soll. Stellt sich später eine Kuckucksvaterschaft heraus, kann die Mutter frei eintscheiden, ob der leibliche Vater in Regress genommen werden kann. Genauso, wie sie "de facto" frei entscheiden kann, in welchem Umfang ein Vater Sorge und Erziehung des gemeinsamen Kindes übernehmen darf.
Die Mutter in Regress zu nehmen wird der Gesetgeber nicht zulassen, weil dann noch mehr H4-Fälle entstehen. Außerdem müsste der Gesetzgeber dann immer in Fällen von Vater unbekannt zahlen.
So ist es. Den Gesetzgeber interessiert in erster Linie, dass irgendein Mann dafür zahlen soll, was die Mutter entschieden hat. Gerechtigkeit oder gar die Rechte des Kindes spielen hier keine Rolle.
Beste Grüße,
schultze
Sehr gute Analyse. :thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.