Doch keine Vergewaltigung – Freispruch
Rinteln/Bückeburg (ly). Aufatmen beim Angeklagten: Mit einem Freispruch ist der Prozess gegen einen Rintelner (68) zu Ende gegangen, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, in seiner Wohnung zweimal ein 16 Jahre altes Mädchen vergewaltigt zu haben.
Und, wen wundert es - die Täterin geht straffrei aus:
Obwohl das Gericht nicht glaubt, dass die junge Frau die Wahrheit sagt, möchte Brüninghaus diese „keinesfalls der bewussten Lüge bezichtigen“.
Vielmehr vermutet die Kammer, dass die 18-Jährige „subjektiv an eine Vergewaltigung glaubt“.
Ein Glaubwürdigkeitsgutachten zur Feststellung der Strafmündigkeit hält das Gericht nicht für notwendig, denn eine Vermutung genügt offenbar zum Ausschluss derselben.
Auch die Mutter braucht sich offenbar nicht für die Anstiftung zu einer Straftat und der Teilnahme an einer Straftat verantworten:
Außerdem gab es möglicherweise kein Zurück mehr, nachdem ihre Mutter ihr „die Tatvorwürfe geradezu in den Mund gelegt hatte“
Wieder einmal eine Einladung an alle zukünftigen FalschbeschuldigerInnen in der Bananenrepublik Deutschland !