Otto Zsok, WEIL DIE MUTTER ES NICHT WOLLTE ... Wie ein Kind zum „Halbwaisen“ gemacht wurde. Dokumentation einer Entfremdung zwischen Vater und Sohn.
Thalhofen: Bauer-Verlag, Juni 2009, 193 Seiten, ISBN: 978-3-941013-18-6
Rezension von Cornelia Schenk, Augsburg
In diesem Buch schreibt der Autor, Dr. Otto Zsok, über seine vielfältigen jahrelangen Bemühungen, trotz gescheiteter Paarbeziehung, seine väterliche Verantwortung für den gemeinsamen Sohn weiterhin wahrzunehmen. Sorgfältig dokumentiert er anhand aller amtlichen Unterlagen und Gutachten der Familientherapeuten, Sozialpädagogen, Rechtsanwälten und des Familiengerichts, wie es dazu kommen konnte, dass eine liebevolle und innige Vater-Sohn-Beziehung in der Sackgasse der Entfremdung endete. Klar und sachlich aufbereitet durch die eingefügten amtlichen Dokumente, zeigt der Autor an seinem persönlichen Fall auf, wie die Mutter seines Sohnes jeglichen Kontakt verzögert, verhindert, ihn keinesfalls will und den Sohn entsprechend indoktriniert. Sie ist in der Lage, ihren Willen durchzusetzen, weil –ungeachtet der Gesetzeslage, die es für das Kindeswohl als unerlässlich ansieht, dass ein Kind das Recht auf den Umgang mit jedem Elternteil hat –, die Rechtsinstanzen versagen, an die sich Otto Zsok zur Durchsetzung seines Rechtes auf Umgang mit seinem Sohn wendet. So gesehen ist dieses Buch weit mehr als ein Dokumentationsbericht. Es ist exemplarisch eine verstörende Darstellung der Ohnmacht und der Hilflosigkeit eines Vaters, der erziehungswillig und verantwortungsbewusst seine väterlichen Aufgaben wahrnehmen möchte, doch dafür keinerlei Unterstützung durch die Rechtsprechung oder das Jugendamt erhält. Entscheidend bleibt der mütterliche Wille, den Vater auszugrenzen, ihm den Sohn vorzuenthalten. Dieses Buch berührt auch gefühlsmäßig. Hinter dem exemplarischen Rechtsfall in Sachen Umgangs- und Sorgerecht schimmert das Leid eines tragischen Schicksals immer wieder durch. Ein Vater, der keine Möglichkeit hat, mit seinem Sohn Verbindung aufzunehmen, auf der einen Seite, und eine Mutter, die dem gemeinsamen Sohn beigebracht hat, den Vater abzulehnen. Und der Sohn dazwischen.
Auf dem Titelfoto sieht der Leser ein Bild der kleinen Familie. Es symbolisiert die Möglichkeit einer friedlichen Lösung, die die Mutter, aber auch die Rechtsprechung in ihrer Hand gehabt hätten, hätten sie dem Vater Zugang zum Kind gewährt.
Das Buch hält fest, warum es nicht dazu gekommen ist. Es macht nachdenklich, aber auch traurig. Denn die gewaltsam auseinander gerissene Vater-Sohn-Beziehung, wann wird sie heilen? Wann wird es für Vater und Sohn ein Zusammentreffen geben? Die Gesetzeslage hätte eigentlich ermöglichen können, dass der Vater aus dem Umgang mit dem Sohn nicht ausgeschlossen wird.
Der Autor klagt die Mutter seines Sohnes an, den gemeinsamen Sohn zum Halbwaisen gemacht zu haben, aber er denkt auch an jene, die ein ähnliches Schicksal erleiden müssen wie er. Durch sein Fallbeispiel möchte er an Gerichte, Jugendämter, Rechtsanwälte und Familienberatungen appellieren, sensibler und engagierter umzugehen mit dem seelischen Wohl der Trennungs- und Scheidungskinder.
Dem Buch ist zu wünschen, dass es viele Leser erreicht. Es ist zu hoffen, dass es positive Veränderungen im Denken und Handeln sich trennender Paare zugunsten des gemeinsamen Sorgerechts geben wird. Dem Autor wünscht man Gerechtigkeit, Solidarität und ein Wiedersehen mit seinem Sohn.
Cornelia Schenk, Augsburg, 15.05.2009
Otto Zsok, WEIL DIE MUTTER ES NICHT WOLLTE ... Wie ein Kind zum „Halbwaisen“ gemacht wurde. Dokumentation einer Entfremdung zwischen Vater und Sohn.
Thalhofen: Bauer-Verlag, Juni 2009, 193 Seiten, ISBN: 978-3-941013-18-6
Es wird in diesem Buch eine authentische Geschichte dokumentiert. Sie passiert in München und Umgebung von Oktober 1990 bis Juni 2009. Der Autor ist ein betroffener Vater, Jahrgang 1957, der seinen Sohn, Jahrgang 1993, seit Juni 1999 nicht mehr sehen „darf“, weil die Mutter es so wollte. Die Mutter ist evangelische Religionslehrerin. Der Vater ist Dozent für Logotherapie. Es geht demnach um das Verhalten eines studierten Elternpaares nach der Trennung: um das Verhalten des Vaters, der seinen Sohn liebt, und um die boykottierende Haltung der Mutter, die den gemeinsamen Sohn auch liebt, ihn aber vom Vater entfremdet. Das Buch dokumentiert präzise auch das Verhalten der Behörden bzw. deren Vertreter: das zögerliche Verhalten des Familienrichters, die Inkompetenz der Sozialpädagogen, die Nüchternheit der psychologischen Gutachterin und die sehr verschiedenwertige Haltungen der Rechtsanwälte gegenüber der Frage nach dem Recht des Kindes auf den Vater. Briefe, Protokolle, Stellungnahmen und das psychologische Gutachten dokumentieren das, was realiter in vier Verhandlungen beim Familiengericht München geschehen ist. Auch die Umstände, wie sich das Elternpaar kennen gelernt hat, werden dargestellt.
Zwei Fotos, die Abstammungsurkunde des Sohnes, die Geburtsurkunde der Mutter (Jahrgang 1945) sowie eine steuerliche Lebensbescheinigung des Vaters runden dieses Dokumentarbuch ab. Es beabsichtigt, Familienrichter, Rechtsanwälte, Sozialpädagogen und Psychologen anzusprechen, die sich oft, kaum bis gar nicht für das eigentliche Seelenwohl der Trennungs- und Scheidungskinder interessieren. Der Autor plädiert für das Recht aller Kinder auf beide Eltern. Er zeigt, wie Familiengericht und Jugendamt nicht fähig sind, einem uneinsichtigen „Mutter-Typus“ Grenzen zu ziehen, der das Kind systematisch vom Vater entfremdet. Das Gerechtigkeitsempfinden, die Trauer, der Zorn und die Ohnmacht des Vaters, aber auch Gefühle und Haltungen der Mutter sowie der Loyalitätskonflikt des Sohnes werden thematisiert. Der Leser merkt, wie schwer es ist, das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit nicht zu verlieren, wenn der „Rechtsstaat Deutschland“ die Gesetze zum Schutze des Kindes in der Exekutive nicht zur Durchsetzung bringt.
Dieses Buch, das beispiellos genau und mutig eine wahre Geschichte erzählt und die Fakten belegt und dokumentiert, ist allen zu empfehlen, die mit Kindern zu tun haben. Die Botschaft lautet: Kinder sind nicht „Besitz“ eines Elternteils. Sie brauchen Vater und Mutter, um sich seelisch gesund entwickeln zu können. Und: Elternschaft ist Sache zweier Menschen!
Die Buchbestellung bitte direkt an den Autor richten: otto(ät)zsok(punckt)de
Preis: jeweils 20 Euro, inklusive Portokosten.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
die bayrische Familiengerichtsbarkeit kenne ich aus eigener Erfahrung (AG Augsburg und OLG München) und bin seither der Ansicht, dass diese Gerichte ausschließlich an Mütterinteressen orientert sind. Und sich einen Dreck um das Wohl der Kinder oder gar um die Väter scheren.
/elwu
ich habe das Buch (weil die Mutter es nicht wollte) gelesen. Ich war sehr erschüttert, vor allem durch das Versagen der staatlichen Institutionen auf ganzer Linie. Einem juristischen, moralischen und vor allem menschlichen Versagen, dort, wo rasches Handeln zum Wohl des Kindes erforderlich gewesen wäre.
Es ist eine sehr mutige Dokumentation, die ich jedem zur Lektüre empfehlen kann.
Ragos
Wie schön!!! Ich habe schon lange auf die Erwähnung von Dr.Otto Zsok hier im Forum gewartet. Und kaum sind wir im Urlaub -> da kommt die Meldung 🙂
Beide Bücher seinen Sohn betreffend, habe ich gelesen. Gebe sie leihweise auch gerne weiter (beim nächsten Treff!).
Ist es in Ordnung, wenn ich einen "öffentlichen Brief" von ihm, geschrieben am 06. Juli 2009, hier veröffentliche oder gibt es da Probleme? Ich hatte ihn vor ein paar Tagen gefragt, ob ich den Brief z. B. bei Gericht und beim JA "liegenlassen" kann und als Anwort kam
"... ich bin einverstanden, dass Sie meinen offenen Brief überall, wo möglich, veröffentlichen, zuschicken usw. ..."
Danke für Antwort und Grüße
Adelante
Moin,
Ich habe schon lange auf die Erwähnung von Dr.Otto Zsok hier im Forum gewartet.
Frag doch einfach mal 🙂
Ist es in Ordnung, wenn ich einen "öffentlichen Brief" von ihm, geschrieben am 06. Juli 2009, hier veröffentliche oder gibt es da Probleme?
Nein, es gibt keine Probleme. Mir liegt das Schreiben auch vor und würde mich über eine Entlastung freuen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Deep,
bin im April auf das Buch gestoßen und dann kam auch schon das zweite heraus. Ich wollte als "Gast" hier im Forum nicht noch eine neue "fremde" Geschichte hereinbringen. Freut mich umso mehr, dass er auch so seinen Weg hierher gefunden hat!!!
Hier also der öffentliche Brief, frei zur Verteilung!
Liebe Grüße
Adelante
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Dr. Otto Zsok D – 82256 Fürstenfeldbruck Ordenslandstraße 7 E-mail : otto@zsok.de
Fürstenfeldbruck, 06. Juli 2009
Lehren aus 10 Jahren Entfremdung von meinem Sohn
Offener Brief an verantwortliche Eltern, Familienrichter und Politiker!
Vom Beruf bin ich Dozent für Logotherapie. Am 06. Juli 1999, ziemlich genau vor zehn Jahren, hatte ich in München (Familiengericht, Pacellistr. 5, Zimmer 708, zuständiger Richter: Hans Jürgen Schömmer) die erste Verhandlung wegen meines Antrags auf Umgangs- und Sorgerecht erlebt. Die Mutter unseres/meines Sohnes war damals 54 Jahre alt. Evangelische Religionslehrerin. Unser Sohn, Michael-Janosch, war 6 Jahre alt.
Sie konnte sich damals und drei weitere Male durchsetzen. Bis heute übt sie die ganze „Fürsorge“ und das „ganze Elternrecht“ aus. Die Geschichte der Entfremdung habe ich detailliert und präzise in einem Buch dokumentiert. (Otto Zsok, WEIL DIE MUTTER ES NICHT WOLLTE ... Wie ein Kind zum „Halbwaisen“ gemacht wurde. Dokumentation einer Entfremdung zwischen Vater und Sohn. Thalhofen: Bauer-Verlag, Juni 2009, siehe Literatur am Ende).
Hier aber interessiert mich die Lehre, die nach zehn Jahren ich mir selbst ausformuliere und anderen Vätern und Müttern, die Ähnliches erlebt haben, zur Verfügung stelle – auf der Homepage von paPPa.com und woanders. Fühlen und sinnen Sie nach über die zehn „Punkte“, die nun folgen.
1. In meinem 52-sten Lebensjahr muss ich, leider, feststellen, dass abgesehen von sehr wenigen Personen, die mir privat nahe stehen, kein Vertreter einer offiziellen Behörde (Jugendamt, Familiengericht, Institut für Umgangsbegleitung) sich wirklich für das menschliche Schicksal meines und unseres Sohnes interessiert hat. Niemand hat gewagt, laut und deutlich zu sagen: „Frau Weise, Sie müssen mit Herrn Zsok kooperieren – um des gemeinsamen Kindes willen!“
Die Psychologin, die das Gutachten erstellt hat, hat zwar erkannt und geschrieben, dass wir es hier mit einer den Umgang konsequent boykottierenden Mutter zu tun haben. Sie hat auch betont, dass der Umgang meines Sohnes mit mir „mit dem Kindeswohl vereinbar“ sei, doch der Familienrichter hat das nicht beachtet. Fazit: In Deutschland, so meine Erkenntnis, gibt es eine Verflechtung von Verbänden und Behörden, die gar kein Interesse daran haben, zerstrittene Elternteile so in die Schranken zu verweisen, dass dem gemeinsamen Kind beide Elternteile erhalten bleiben. In 80 bis 90% aller Fälle dürfen boykottierende Mütter (und in 10 bis 20% aller Fälle boykottierende Väter) tun und lassen, was ihnen gut dünkt. Dieses Unrechtsverhalten ist unabhängig von der Bildungsschicht. Die Mutter meines Sohnes ist evangelische Religionslehrerin. Eine andere Mutter ist Ärztin, eine dritte ist Rechtsanwältin, eine vierte Sozialpädagogin, eine fünfte ist Schriftstellerin. Nur einige Beispiele aus den mir bekannten Fällen habe ich hier aufgezählt. Sie zeigen: Ein ausgeprägtes Rechtsbewusstsein, dem zufolge auch der andere, den Boykott erleidende Elternteil dazugehört und für das Kind sehr wichtig ist, fehlt. In einem anderen Fall, wo die Mutter ihren Sohn seit 14 Jahren nicht sehen darf und kann, weil „der Vater es so wollte“ (mit Hilfe „bester“ Rechtsanwälte), handelt es sich um einen „Doktor in Naturwissenschaften“: Hohe Intelligenz, wenig Herzensweisheit!
2. Wir haben es in Deutschland mit einer „strukturellen Gewalt“ (Dr. Martin Richter) zu tun, die staatliche Behörden (Vertreter der Justiz) und sogar manche Vertreter der Kirchen, vor allem der evangelischen Kirche – mehr oder weniger offen, mehr oder weniger subtil – verteidigen. Sie verteidigen den Prozess der Entfremdung der Kinder von einem Elternteil und das tun sie legal. Jugendämter verteidigen Mütter von vornherein und automatisch, egal welche Rolle die Väter gespielt oder nicht gespielt haben. Als wären wir „im dritten Reich“, in der Nazi-Zeit, und nicht in der Bundesrepublik des 21. Jahrhunderts. Allen, die diese Zeilen lesen, rufe ich zu: Wir haben im 20. Jahrhundert „allerlei Dinge“ in Deutschland verteidigt – und zwar mit allen Mitteln!! Achten wir darauf, und zwar sehr genau, dass wir unsere eigene Zukunft nicht „zu Tode verteidigen“, indem wir den Kindern einen Elternteil „legal“ (?!!) nehmen!
Ich selbst lebte bis 1981, insgesamt 24 Jahre, in einer totalitären Diktatur (in Siebenbürgen/Rumänien). Ich kann bezeugen: Es wäre undenkbar gewesen, dass damals und dort nach Scheidung oder Trennung ein Elternteil dem anderen Elternteil das Kind streitig hätte machen können. Die Gesetzgebung in Deutschland ist, was das Familienrecht anbelangt, auf einem Niveau, das gegen „Null“ tendiert. Eine unerträgliche Situation, die nach den Worten von Douglas Wolfsperger (dem Berliner Regisseur des Dokumentarfilms „Der entsorgte Vater“) „in unserem schönen, demokratischen Land nicht sein dürfte.“ Wolfsperger hat aber auch gesagt: „Wir kämpfen mit diesem Film für die Kinder, die noch gar nicht geboren worden sind.“
3. Davon unabhängig muss ich an dieser Stelle deutlich aussprechen, dass die Hauptverantwortung (bis zu 90%) für die Entfremdung eines Kindes von einem Elternteil die Eltern selbst tragen. Weniger als 10% Hilfe ist von außen möglich, wenn nach Trennung oder Scheidung die Eltern selbst keinen Konsens finden. Dennoch fallen die ca. 10% Hilfe von außen ins Gewicht, vor allem dann, wenn der Familienrichter ein ihm durchaus real mögliches „Machtwort“ sprechen würde, indem er sagen würde: „Geschätzte ‚Frau-Mutter Weise’, Sie würden nur weise handeln, wenn Sie mit dem Vater des gemeinsamen Kindes kooperieren würden, denn dann müsste ich Ihnen nicht ein Bußgeld von 5.000 Euro Strafe auferlegen.“ Oder: „Geschätzter ‚Mann-Vater Klugherr’, Sie würden nur weise handeln, wenn Sie mit der Mutter des Kindes kooperieren würden. Dadurch würden Sie vermeiden, dass ich Ihnen 5.000 Euro Bußgeld Strafe auferlege.“
Doch solche „Machtworte“ sprechen Familienrichter (weibliche Form mitgemeint) nur in sehr, sehr seltenen Fällen. Warum? Meine Antwort lautet: Weil sie ihre Macht nicht richtig brauchen, sondern (fälschlicherweise!) missbrauchen. Unter dem Mantel des absolut überstrapazierten Begriffes des „Wohl des Kindes“ wirken Richterinnen und Richter mit, dass ein Kind ein Jahrzehnt und mehr von einem Elternteil total entfremdet wird. Kann das der Sinn der richterlichen Macht sein? Wenn ein Richter nicht fähig oder nicht willig ist, dem Kind Vater und Mutter zu erhalten, was für einen Sinn erfüllt er in seinem Amt?
4. Als ein seit 10 Jahren betroffener Vater möchte ich allen Eltern zurufen: Euer Kind ist kein Besitz! Weder die Mutter noch der Vater haben ein Recht darauf, das Kind für sich selbst zu besitzen. Wenn Eltern streiten und/oder sich scheiden lassen, müssen und sollten sie Rache, Neid, Eifersucht (die primitivsten Motive der Entfremdung!) zurückstecken. Die Probleme auf der Mann-Frau-Ebene dürfen nicht auf die Elternebene übertragen werden.
5. Den Vätern, die ihre Kinder seit Jahren nicht sehen dürfen, möchte ich ermunternd zurufen: Glauben Sie unerschütterlich an die unvergängliche Güte des Zeugungsaktes, wodurch Ihr Kind – durch Mitwirkung und Vermittlung der Mutter – in diese Welt hineinkam. Erinnern Sie sich an die damals lodernde Liebesflamme, auch wenn sie scheinbar nur eine nicht bewusst oder nur unterbewusst geplante sexuelle Vereinigung vollzogen haben. Sobald das Kind da ist, sind Sie Vater – unabhängig von den Umständen der Zeugung. Ein Kind ist auch immer „Sohn oder Tochter des himmlischen Vaters“, der auch „Mutter“ ist! Vertrauen Sie Ihr Kind den himmlischen und geistigen Mächten an und tun Sie zugleich alles irdisch Mögliche, damit Sie kontinuierlich in der Nähe Ihres Kindes bleiben können.
6. Den Müttern, die das Kind vom Vater entfremden, rufe ich zu: Auch wenn Sie sich subjektiv einbilden, in guter Absicht zu handeln, handeln Sie objektiv gegen die Seele des Kindes. Der Vater ist nicht bloß „Erzeuger Ihres Kindes“, sondern mit Ihnen zusammen „Zeuge eines Wunders“ der Schöpfung. Einem Wunder gegenüber ist aber nur die Ehrfurcht das angemessene Verhalten. Und wenn Sie als Mutter sich nicht in die Seele Ihres Kindes hineinfühlen und sein Urbedürfnis nach der Nähe des Vaters nicht nachvollziehen können, was für eine Mutter sind Sie dann? Ein jeder, der diese Zeilen liest, möge die Antwort sich selber geben.
7. Nicht die Finanz- und Wirtschaftskrise ist das größte Problem in Deutschland. Nein! Das größte und gravierendste Problem ist, wenn Eltern, denen ein Kind nur vorübergehend anvertraut wird, sich einbilden, „Götter“ spielen zu dürfen, indem sie den anderen, dazugehörenden Elternteil aus dem Leben des Kindes ausschließen – aus „Rache am Mann“ oder aus „Rache an der Frau“. Das häufigste Motiv der Entfremdung, – nämlich die Rache, – perpetuiert das Leiden sehr vieler Kinder, die nicht schuldig sind. Wer leichtfertig und widersinnig aus Rache das eigene Kind leiden lässt, begeht genau so ein Verbrechen, wie derjenige, der das Kind sexuell missbraucht. Das Verbrechen gegen die Seele wird juristisch nicht bestraft. Nur eigene, persönliche Freiheit und Verantwortung kann diesem Verbrechen Einhalt gebieten.
8. Den Familienrichtern und Richterinnen sage ich: Mag sein, dass Ihre juristische Hilfe weniger als 10% ausmacht, aber sie fällt ins Gewicht! Missbrauchen Sie nicht Ihre Macht, indem Sie Missbrauch mit dem Konzept des „Wohl des Kindes“ treiben! Und bilden Sie sich weiter. Lernen Sie erkennen, dass PAS (Parental alienation syndrom = Elternentfremdungssyndrom) nicht Erfindung der Psychologen, sondern tragische Realität in der Seele der entfremdeten Kinder ist.
9. Den auf diesem Gebiet zuständigen politischen Persönlichkeiten möchte ich deutlich zurufen: Denken Sie darüber nach, ob neben IQ (Intelligenzquotient) nicht auch ein SQ (Sinnkompetenz) notwendig wäre, von der EQ (emotionale Intelligenz) gar nicht zu sprechen. Gesetzgeberische Handlungen, die der Humanität entsprechen wollen, sollten nämlich weniger aus dem reinen „Kopf“, sondern vielmehr aus dem Herzen und aus dem „Sinn-Organ“ Gewissen erfolgen.
10. Wenn wir Erwachsene, Eltern und Nichteltern, kein Gespür mehr für unsere eigene Seele haben, steht es mit uns und mit unseren Kindern wahrlich nicht gut. Es ist allerhöchste Zeit, dass die Diktatur einer seelenlosen Kultur langsam aber sicher zurückgedrängt wird durch viele einzelne Menschen, – durch Frauen wie Männern, – die sich als Seelen- und Geisteswesen wahrnehmen lernen.
Dr. Otto Zsok, Fürstenfeldbruck, 06. Juli 2009
Literatur (bestellbar durch: otto@zsok.de)
Otto Zsok und Rita Briese, DAS RäTSEL, DAS AUS KINDERAUGEN FRAGT. Nach Texten von Viktor E. Frankl und Bô Yin Râ, München: Profil Verlag 2000, 84 Seiten (mit 32 Fotos), ISBN 3-89019-486-9 Euro 17,00 (plus Porto)
Otto Zsok, ICH BIN ES, DEIN VATER! Briefe an meinen 15-jährigen Sohn. Tagebuchaufzeichnungen.
EOS-Druck, St. Ottilien, Juni 2008, 188 Seiten (mit 71 Fotos) ISBN 978-3-00-025132-0 Euro 20,00 (mit Porto)
Otto Zsok, WEIL DIE MUTTER ES NICHT WOLLTE ... Wie ein Kind zum „Halbwaisen“ gemacht wurde. Dokumentation einer Entfremdung zwischen Vater und Sohn.
Thalhofen: Bauer-Verlag, Juni 2009, 193 Seiten, ISBN: 978-3-941013-18-6 Euro 20 (inklusive Portokosten).
Ich denke, dass ich dieses Buch dringend lesen sollte, denn sicherlich möchte ich nicht das ich irgendwann auch so dastehe. Schade das die Institutionen es nciht schaffen hier auffangend zu wirken. Es ist finde ich schon schlimm genug, wenn so vieles auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird, aber da sollte man doch wirklich einschreiten.
Würde mich aber nicht elwu anschließen und sagen, dass nie die Kinder oder Väter berücksichtigt werden, man darf die Gerichte auch nciht alle über einen Kamm scheren, habe selber schon gute und schlechte Erfahrungen gemacht, wobei ich aber zum Glück nicht das furchtbarste Verhältnis zu meiner ehemaligen Frau habe, was natürlich Hilft.
Die Gefahr einer Entfremdung sehe ich aber auch ohne all diese Rahmenbedingungen, schon alleine weil man eben nciht jeden Tag im Leben des Kindes mitspielt, da können auch die Institutionen kaum etwas ändern. Es liegt einfach an allen Umständen und ist in keinem Fall erfreulich.
Würde mich aber nicht elwu anschließen und sagen, dass nie die Kinder oder Väter berücksichtigt werden, man darf die Gerichte auch nciht alle über einen Kamm scheren, habe selber schon gute und schlechte Erfahrungen gemacht, wobei ich aber zum Glück nicht das furchtbarste Verhältnis zu meiner ehemaligen Frau habe, was natürlich Hilft.
Auf Amtsrichterebene gibt es sicher, wie überall, bessere und schlechtere.
Die Obergerichte werden aber in erster Linie nach der aktuellen politischen Windrichtung besetzt und der Wind kommt nunmal zur Zeit aus dem Hintern des Feminismus.
Und da die Entscheidungen der Obergerichte auf die Karriere der Amtsrichter und damit auf die Rechtsprechung ansich, einen sehr großen Einfluss haben, sind gute Richter einfach die Ausnahme.
Vor Allem unterhalb von schlechten OLGs, wie München.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.