EGMR am 07.02.2017 ...
 
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EGMR am 07.02.2017 - Kindeswille für Kontakt mit Vater entscheidend

 
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In der Badischen Zeitung kann man nachlesen, dass Entfremdung nun auch von "ganz oben" als "okay" befunden wird.

Mutter zieht einfach von Polen nach Deutschland, boykottiert und das war's.
Vater klagt und weil er seine Ordnungsmittel nicht wahrnimmt, den Boykott zu beanstanden, zählt eben die Meinung des manipulierten Kindes aus Loyalität zur Mutter. Na toll  :knockout:

Will man also deeskalierend wirken, ist das auch falsch.

Also, überlegt euch, Antrag auf Ordnungsgeld ja oder nein. Ich habe schon 4 gestellt und damit wohl  mein Interesse am Kind unterstrichen...

<a href="" http://www.badische-zeitung.de/panorama/kind-entscheidet-ob-es-vater-sehen-will--133316490.html">Zu m" Bericht</a>

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2017 00:03
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

mal abgesehen vom Urteil. Wie würdet ihr denn eine Umgangsentscheidung bei einem mittlerweile 14 bis 15jährigen Kind durchsetzen wollen?
Ordnungsgelder sind eine formale Sache und ja, sie sollten auch beantragt werden! Trotzdem bleibt obiges Problem.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2017 10:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

@Susi64

Das Kind erklärte ab dem neunten Lebensjahr, dass es keinen Kontakt zu seinem Vater wünsche.

Freilich sieht es bei einem inzwischen 15-jährigem Kind anders aus. Aber es könnte vermutet werden, dass das so vom UET auch nicht geträumt war.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2017 10:44
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
Es müsste halt bei jeder Trennung und in allen Umgangsverfahren grundsätzlich zunächst vom maximal möglichen Umgang ausgegangen werden – basierend auf der Annahme, dies entspreche einer Kontinuität für das Kind, denn bis dahin waren ja auch beide Eltern ständig ansprechbar.

So lange Psychologen, Gerichte etc. davon ausgehen, dass "erst Ruhe einkehren sollte und dann sehe man weiter", so lange Loyalitätskonflikte, Entfremdung, der deutsche Muttermythos,  etc. nicht ernsthaft in der Gesellschaft  thematisiert werden, wird sich nicht viel ândern oder nur in ganz kleinen Schritten.
VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2017 11:24
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das Kind war 9, wie mein Vorredner schon schrieb....

Für mich klingt hier folgender Tenor durch: wird der Umgang boykottiert, du aber deine Ordnungsmittel nicht nutzt, dann hast du auch kein wirkliches Interesse am Kind.

Die Strategie vieler Rechtsanwälte und die allgemeine Meinung hier im Forum ist, deeskalierend zu wirken.
Das sieht das EGMR scheinbar anders.

Ich frage mich, wenn das die Runde machen sollte, wie dann weitere Verfahren geführt werden.
Unter Umständen viel aggressiver als vorher. Wer weiß...

Den Umgang mit einem 14/15-jährigen Kind durchzusetzen ist schwierig, ich hätte dem Vater wenigstens ein ordentliches Schmerzensgeld zu lasten beider Staaten und der KM gewünscht.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2017 11:31
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Strategie vieler Rechtsanwälte [...]deeskalierend zu wirken.

Das glaube ich nicht - denn die Anwälte verdienen doch an Streit!

die allgemeine Meinung hier im Forum ist, deeskalierend zu wirken.

Grs. ist es schon immer mindestens einen Versuch wert, sich als vernünftige Menschen und verantwortliche Eltern bilateral zu einigen. Insbesondere weil - solange nicht vor Gericht - die Entscheidung nicht in Händen Dritter liegt (vor Gericht und auf hoher See... Du weisst schon) und es idR auch kostentechn. günstiger ist. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder wegen jeder Kleinigkeit Gerichte bemühen würde. Deshalb ist natürlich eine Nichteskalation zunächst das Mittel der Wahl!

Aber klar ist auch, ist eine Seite nicht zur Einigung bereit, dann muss ein Gericht sich der Sache annehmen. Ob das der klagenden Partei den Aufwand/ Stress/ Geld wert ist, wenn faktisch die Gefahr besteht nichts durchsetzen zu können, dass muss jeder für sich und sein Kind entscheiden.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2017 14:05
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Das glaube ich nicht - denn die Anwälte verdienen doch an Streit!
...

Lustig meine Anwältin hat gerade die Arbeit zum Umgang eingestellt mit der Begründung "Ordnungsmittel bringen nichts und sie ist nicht bereit diese einzusetzen. Ich möge mir für den Bereich eine neue Vertretung suchen"

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2017 14:59
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Lustig meine Anwältin hat gerade die Arbeit zum Umgang eingestellt mit der Begründung "Ordnungsmittel bringen nichts und sie ist nicht bereit diese einzusetzen. Ich möge mir für den Bereich eine neue Vertretung suchen"

Andreas

manche Anwälten können es sich leisten auf manche Fälle und Klienten zu verzichten - manche Amwälte könne wahrsch auch rechnen und (Zeit-)Aufwand zu erfolgswahrscheinlichkeit gewichtetem Ertrag ins Verhältnis setzen  :phantom:

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2017 20:15
(@inselreif)
Moderator

manche Amwälte könne wahrsch auch rechnen

In der Tat. Für diesen Ordnungsgeldantrag bekäme sie 24 Euro zzgl. TK-Pauschale und MWSt. Nur könnte man dann auch ehrlich sein und z.B. ein Zeithonorar anbieten.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2017 23:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Nur könnte man dann auch ehrlich sein und z.B. ein Zeithonorar anbieten.

Was ist über eine Formalie hinaus ehrlich(er)? Hm. :phantom:

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2017 23:35




(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

manche Anwälten können es sich leisten auf manche Fälle und Klienten zu verzichten ...

Die Frage die sich dann allerdings stellt welche weiteren Möglichkeiten Es noch gibt ein Umgangsurteil durch zusetzen ??? und ob die Aufnahme dieser Strafform in einen Beschluss dann nicht nur Augenwischerei ist.

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2017 09:51
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Frage die sich dann allerdings stellt welche weiteren Möglichkeiten Es noch gibt ein Umgangsurteil durch zusetzen ??? und ob die Aufnahme dieser Strafform in einen Beschluss dann nicht nur Augenwischerei ist.

Nein. Ein Ordnungsgeldantrag durchzusetzen ist - wenn denn der Umgang geregelt ist inkl. der Sanktion - kein Hexenwerk.

Vermutlich gibt es aber eben Fälle, bei denen absehbar ist, dass die Durchsetzbarkeit aufgrund der nicht zugrundeliegenden (bzw unklaren/ strittigen) Umgangsregelungen eben kein Selbstläufer ist.
Das ist aber kein grs. Argument, gg. Ordnungsmittel bzw. deren Durchsetzbarkeit sondern erfordert eben vorher eine klare Beschlusslage zum Umgang.
Und das ist in Einzelfällen  😉 eben wohl nicht gegeben.
Wir brauchen nicht streiten, dass das leider häufig und speziell in Deinem Fall ein uphill-Battle gegen die KM ist

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2017 10:05
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Das sieht das EGMR scheinbar anders.

Wie vertraut bist Du mit dem Fall ?
Wie vertraut bist Du mit dem polnischen Recht ?
Kennst Du den Beschluß im Volltext ?

Mit Schlußfolgerungen aus Zeitungsartikeln bin ich aus der Ferne ein wenig vorsichtiger ...

<Hier> geht es zum Volltext. Direkter Link klappte nicht.

Mein Verständnis:
Mutter mit Kind von Polen nach Deutschland. Dort ist sie nicht einmal ein Jahr.
OLG Celle schickt Kind gem. HKÜ zurück.
In Polen Umgangskontakte, weitergeführte Streitigkeiten der Eltern (2008-2014).
In der Tat wird die ablehnende Haltung des Kindes zum Vater auf die Mutter zurückgeführt.
Gemeinsame therapeutische Termine Vater/Kind beim Psychologen. Abgebrochen durch den Vater, weil es nichts bringt.

Danach habe ich nicht mehr weitergelesen.

Jedenfalls kann ich aus dem bis dahin Gelesenen nicht erkennen, wofür man Polen verprügeln sollte.

Eine Schlagzeile könnte auch lauten: "Das HKÜ funktioniert !"

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2017 11:00
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo United,

Wie vertraut bist Du mit dem Fall ?
Wie vertraut bist Du mit dem polnischen Recht ?
Kennst Du den Beschluß im Volltext ?

Super, dass du diesen Fall verlinkt hast. Noch einmal für andere: <a href="" http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-170860">Direktlink</a&gt ;" ...

Wenn man sich das durchliest, bekommt man tatsächlich eine völlig andere Sichtweise.
Gerade der Punkt 47. lässt einen wundern, warum der Vater hier niemals Ordnungsmittel beantragte.
Diese gab es für vereitelte Kontakte und sogar für die Telefonate...

Trotzdem lässt der Artikel auch erkennen, dass immer wieder "Krankheit" des Sohnes miss-/gebraucht wurde, um den Umgang zu verhindern.
Weiter frage ich mich, wenn sogar bestätigt wurde, dass das Kind dem Vater entfremdet wurde, warum von Amts wegen "nichts" passierte.

Dass allerdings Polen ständig untätig war, stimmt definitiv nicht.

Ich möchte deine Überschrift ergänzen: "Das HKÜ funktioniert - Entfremdung aber auch!"

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2017 16:57