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Ein Kind zwischen Mama und Mami

 
(@lotzejong)
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Umgangsrechte in der Regenbogenfamilie
Ein Kind zwischen Mama und Mami

von: Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, 31.01.2011

Für homosexuelle Partner ist die Erfüllung ihres Kinderwunsches praktisch unmöglich und rechtlich sehr schwierig. Wenn das Paar sich aber später  trennt, hat der "nur" soziale Elternteil es erst recht schwer. Das OLG Karlsruhe sprach einer lesbischen Frau jedes Umgangsrecht ab. Die Entscheidung entspricht weder der sozialen Wirklichkeit noch dem Kindeswohl, meint Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz. [...]

Die bürgerliche Ehe eines Mannes und einer Frau mit gemeinsamen Kindern ist nahezu ein Auslaufmodell. Auch die Patchwork-Familie ist eigentlich schon wieder ein alter Hut. Die moderne Fortpflanzungsmedizin kann zwischenzeitlich nicht nur einem Mann und einer Frau zu einem Kind verhelfen. Sie kann dies auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren. In sämtlichen Fällen ist ein dauerndes Auseinanderfallen von sozialer und rechtlicher Elternschaft die Folge.

Ruhig mal <a href="" http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2441/Umgangsrechte-in-der-Regenbogenfamilie/#new&quot ;" target="_blank">>>weiterlesen<<</a>, denn

Und die Moral von der Geschicht'

Der vorliegende Fall belegt, dass entgegen der Meinung einer "Fast-Bundesverfassungsrichterin" (vgl. AcP 196, 88 ff.) nicht nur Männer in Paarbeziehungen prügeln. Dies stellt keine Rechtfertigung für ein entsprechendes Fehlverhalten dar, relativiert allerdings das Argument der geschlechtsspezifischen strukturellen Unterlegenheit der Frau beim Abschluss von Eheverträgen.

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften, in der beide Teile entweder nicht zuhören oder nicht einparken können, scheinen nicht viel besser zu funktionieren als Hetero-Partnerschaften. Außerdem belegen nicht erst die zu lange vertuschten Missbrauchsfälle in der Kirche und an Reformschulen sowie die umfangreiche Kinderpornosammlung eines Journalisten einer nach ihrem Selbstverständnis besonders "geschlechtskorrekten" Zeitung, dass in Deutschland das Verhältnis zu Kindern durchaus verbesserungswürdig ist.

Es ist sicher kein Zufall, dass der (auch wichtige) Tierschutz hierzulande älter ist als der Schutz von Kindern. Sie dürfen weder bei Hetero- noch bei Homo-Paaren zum netten Spielzeug und bei einer Auseinandersetzung später zum Streitapfel werden. Auch hierin unterscheiden sich die Regenbogenfamilien nicht von den altmodischen Ehepaaren mit Kindern.

Der Autor Professor Dr. Dr. Herbert Grziwotz ist Notar in Regen-Zwiesel und Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Familienrecht.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2011 22:32