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Europarat Resolution 2079

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(@diskurso)
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Mich wundert etwas, dass diese Neuigkeit bisher hier im Forum noch nicht angelangt ist:

Am 02.10.2015 hat der Europarat die Resolution 2079 einstimmig beschlossen. In dieser werden die europäischen Mitgliedsstaaten unter anderem dazu aufgefordert, ein gemeinsames Sorgerecht ab der Geburt zu etablieren, unabhängig von Familienstand.
Viel wichtiger ist allerdings der Abschnitt 5.5, in dem es heißt:

"in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell)
nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf
Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher
Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit
jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen
des Kindes angepasst sind."

https://www.fischundfleisch.com/blogs/politik/europarat-beschliesst-die-doppelresidenz.html

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2015 15:39
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Lieber Diskurso,

an dieser Stelle mal mein Dank dafür, dass du uns hier mit derartigen Informationen versorgst.

Das ist großartig!

<a href="" http://forum.isuv-online.de/index.php?page=Thread&threadID=59012&highlight=&s=82ee521805aa93453574e4f41e15a0f2031fe494&quot ;" target="speciald">Hier</a> die deutsche Fassung zum Nachlesen!

Ein toller Beschluss. Halleluja!!!  🙂

LG Daniel

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 17:06
(@bester-papa)
Registriert

Ich würde die Resolution nicht überbewerteten.
Der Europarat ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat (Rat der Regierungschefs) oder dem Rat der EU (Ministerrat).

Der Europarat gehört nicht zur EU (zb gehört da auch Russland zu).Er überwacht lediglich die Umsetzungen des Europäischen Gerichtshofs und gibt maximal Vorschläge an die EU Kommission oder ans EU Parlament.

Das ist wohl auch der Grund, warum die Resolution nicht durch die Medien geisterte.

Dennoch kann die Resolution ja vielleicht was bewirken.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 17:19
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da hast du schon Recht, dass dies als Aufforderung an die Staaten zu verstehen ist.

Dennoch kann man dies in laufenden Verfahren einbringen und diesen Beschluss bekannt werden lassen.

Eine Formulierung diesbezüglich gibt es zum Beispiel hier:

In den bereits gerichtlich laufenden Kindschaftsrechtsverfahren sollte die Resolution 2079 (2015) bekannt gemacht und die nachfolgenden Argumente verwendet werden:
Vor diesem Hintergrund steht fest, dass der Europarat die unbestrittenen Vorteile der Doppelresidenz für Trennungskinder anerkannt hat. Es ist davon auszugehen, dass insoweit die zukünftige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der ein Organ des Europarats ist, die Verurteilung der Mitgliedstaaten zum Inhalt haben wird, die generell die Doppelresidenz versagen, ohne diese Versagung auf die ausschließlichen Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder häuslicher Gewalt zu beschränken.
Da der Gesetzgeber „nicht zwischen dem betreuenden und dem nicht betreuenden Elternteil“ unterscheidet, § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB „eine der wenigen Vorschriften die den Begriff des Kindeswohls ausfüllt“, beide Elternteile gleichberechtigt nennt, und § 1684 Abs. 1 BGB keine Unterscheidung zwischen Residenzmodell und Doppelresidenzmodell macht, sondern ebenfalls beide Elternteile gleichberechtigt „zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt“, ist vorliegend nicht die gesetzliche Ratifizierung der Resolution 2079 (2015) des Europarats durch den Gesetzgeber abzuwarten. Denn die bereits bestehenden Gesetze ermöglichen die gerichtliche Anordnung der vorliegend beantragten Doppelresidenz!

Quelle: http://jugendamtwatch.blogspot.de/2015/10/doppelresidenz-als-gesetzlichen.html

(bzw. auch in Diskursos Link zu finden...)

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 18:03
(@diskurso)
Registriert

Ich würde die Resolution nicht überbewerteten.

Allerwertesten - Freudscher Verschreiber ?  :rofl2:

Niemand sollte diese Resolution weder über-, noch unterbewerten.
Wichtig ist sie allemal und schon die Formulierungen für alle betroffenen Trennungsväter sehr interessant.
Ingesamt sicher etwas mehr als nur der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2015 18:16
(@bester-papa)
Registriert

Dennoch kann man dies in laufenden Verfahren einbringen und diesen Beschluss bekannt werden lassen.

Denkst Du wirklich, dass deutsche Gerichte irgendwelche EU Resolutionen interessieren??? Da kann ich mich auch auf irgendwelche UNO Resolutionen berufen. Bewirken demselben Lacher. Bevor das nicht in nationales Gesetz umgesetzt wurde, würde ich es vor Gericht weglassen, da es den Eindruck eines Besserwissers vermittelt.

Allerwertesten - Freudscher Verschreiber ?  :rofl2:

Nee, Auto Korrektur  :crash:

VG

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 18:34
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Denkst Du wirklich, dass deutsche Gerichte irgendwelche EU Resolutionen interessieren??? Da kann ich mich auch auf irgendwelche UNO Resolutionen berufen. Bewirken demselben Lacher. Bevor das nicht in nationales Gesetz umgesetzt wurde, würde ich es vor Gericht weglassen, da es den Eindruck eines Besserwissers vermittelt.

Ich weiß es nicht, ob Gerichte das interessiert, aber genauso wenig weiß ich, warum das einen Lacher bewirken soll.
Das erscheint mir übertrieben und als Schwarzmalerei.

Es geht in die richtige Richtung und gibt sehrwohl Richtern, die wirklich am Kindeswohl interessiert sind, eine Möglichkeit, sich stützend darauf zu berufen.
Basierend auf diese Resolution müssen wir Väter aktiv werden und eine Implementierung fordern.

Und Besserwisserei ist ein Verweis auf derartige Fakten m.M.n. nicht.
Auch sehe ich das nicht so pessimistisch wie du.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 19:00
(@Mrs_Mima)

...das würde also auch bedeuten, dass ich den KV von 3h 14-tägig  (alles andere ist ihm ja viiiieeeel zu anstrengend) zum WM "verdonnern" könnte???
Geil!!!

Mima, die vor ihrem geistigen Auge Messebesuche, Dienstreisen, Dates und Zeit für sich sieht.....  :3ertralala:

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 20:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine Liebe,

lass den Schnaps weg ... der bekommt Dir nicht  :wink:!

...das würde also auch bedeuten, dass ich den KV von 3h 14-tägig  (alles andere ist ihm ja viiiieeeel zu anstrengend) zum WM "verdonnern" könnte???
Geil!!!

Mach nicht immer den Fehler, Deine (unsere) besondere Situation auf die anderen, alltäglichen Fälle umzulegen.
Nur weil Du einen KV hast, der nicht alle Latten am Zaun hat, heißt das nicht, dass alle Väter einen Sochenschuß haben ... und nur weil ich eine KM habe, die regelmäßig alle Schweine ins Rennen schickt, heißt das nicht, dass alle Mütter nicht wissen sollen, wie sie ein Kind morgens rechtzeitig zur Schule schicken sollen ... Obwohl ... 🙂 :wink:!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 21:28
(@Mrs_Mima)

Hase, jaaaaahaaaa...du hast ja recht....
Aber es hat eben ein eigenartiges "Geschmäckle"
Wir BETs müssen eben immer das nehmen, was kommt...obs nun WM ist oder Abwesenheit.

Mima

P.S. watt fürn Schnapps...ich wünschte manchmal, ich würd welchen trinken  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 21:54




(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Was da inzwischen 47 ! Staaten im Europarat OHNE Gegenstimmen gemeinsam erklärten, das ist 'ne Wucht.
Es wird deutlich der Schutz des Familienlebens unterstrichen und gestärkt, des Familienlebens BEIDER getrennter Eltern, das gelegentlich noch als 'Besuchsrecht' abgewertet wird.   

Die Erklärung wird sich mW auf die Rechtsprechung des Organs des Europarates, dem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auswirken, zunächst auf Auslegung und Anwendung des Konventionsrechts.
EMRK und Rechtsprechung des EGMR sind auf einfachgesetzlicher Ebene nationalstaatlich zu berücksichtigen!
Gesetzesänderungen oder gesetzliche Verankerungen sind mE gar nicht nötig. Sie müssen nur konventionskonform ausgelegt und angewendet werden. 

Vergessen wir nicht: Der EGMR hat D als Mitglied des Europarates mehrmals wegen Verstößen gegen die EMRK verurteilt. Prominent ist das Zeunegger-Urteil zum Sorgerecht, in dem der hiesigen Gesetzgebung und Justiz und voran dem BGH und BVerfG schallende Ohrfeigen verpaßt wurden. 

Solch deutliche Erklärung/Resolution wünsche ich mir auch für die gem. Elterliche Verantwortung(Sorge), die ja trotz oder gerade wegen der SR-Reform von deutscher Justitz weiter mit Füßen getreten wird.

Das alles braucht seine Zeit, bis das auch in den hintersten Amtsstuben realisiert wird.
Väter mit kleinen Kindern werden den grundsätzlichen Wandel in D wohl erst mit ihren Enkeln erleben.

Diese Resolution steht da nun fest in der Gegend, an ihr werden sich schon jetzt Anträge, Entscheidungen und Beschwerdeverfahren orientieren können.

Ich bin gespannt auf erste Entscheidungen zu Anträgen, in denen auf diese Resolution verwiesen wird. 
🙂

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2015 21:59
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich denke das der Schritt schon richtig ist.
ABER ... das es ja die Ausnahme gibt, dass bei Gewalt und psychischen Auffälligkeiten auch Ausnahmen gibt. Muss es ja auch, aber ich kann mir lebhaft vorstellen, dass damit die Gutachten in die Höhe schnellen, die die Probleme des anderen Elternteils untersucht werden müssen. Ob das die Schlammschlachten beendet, ich bin mit nicht so sicher.
Allerdings für die nomalen Elternteile kann es nur ein Gewinn sein und das Unterhaltsrecht muss hier einfach angepasst werden. Jeder Elternteil ist für seinen Anteil selbst verantwortlich, und es fließt kein KU mehr in irgendeien Richtung. Punkt. Die ehemaligen BET haben mehr Freizeit und das Kind ist ausgeglichener.
Vielleicht, und das ist meine größte Hoffnung, werden damit ... wenn die Rechtssprechung sich etabliert hat ... viele Gerichtsverfahren unnötig und dann gibt es auch eine Kostenersparnis.

Mich wird das zwar nicht mehr retten, aber viele andere irgendwann.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2015 17:37
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Viel wichtiger ist allerdings der Abschnitt 5.5, in dem es heißt:
"in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) [...]

Im Original heißt es:

5.5. introduce into their laws the principle of shared residence following a separation, limiting any exceptions to cases of child abuse or neglect, or domestic violence, with the amount of time for which the child lives with each parent being adjusted according to the child’s needs and interests;

"Shared Residence" mit Wechselmodell gleichzusetzen, halte ich für eine gewagte Interpretation. Zumindest wenn man vom "echten" 50/50-Wechselmodell spricht.

Solch deutliche Erklärung/Resolution wünsche ich mir auch für die gem. Elterliche Verantwortung(Sorge),

Steht da sehr deutlich:

5.4. remove from their laws any difference based on marital status between parents who have acknowledged their child;

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2015 17:45
(@fruchteis)
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5.4 verlangt mE nur, daß eheliche und un-eheliche Kinder gesetzlich nicht ungleich behandelt werden.

5.3 trifft schon eher die elterliche Sorge

(...)
5.3.     ensure that parents have equal rights vis-à-vis their children under their laws
and administrative practice, guaranteeing each parent the right to be
informed and to have a say in important decisions affecting their child’s life and development,
in the best interests of the child
(...)

Ich wünsche mir, daß das im Titel, als Haupthema einer entsprechenden Erklärung gefordert wird.

W.    

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2015 18:43
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Streng formuiert ist die Grundbotschft der Erklärung mE die:

'Mitglieder, es ist nicht zum Aushalten. Hört endlich auf, Kinder und ihre Eltern ungleich zu behandeln.
Behandelt sie gleich, wie eure Verfassungen und internationale Konventionen das verlangen.
Exemplarisch machen wir das heute mal an der paritätischen Doppelresidenz deutlich.  

Abweichungen sind nur in schwerwiegenden und konkret begründeten Ausnahmefällen zulässig!

Sollten Gesetzgeber und Justiz der Mitglieder nicht entsprechend reagieren, dann wird bei Beschwerden unser EGMR nachhelfen.'

Ich bin gespannt, wie unsere germanischen Halbgötter in Schwarz und Purpur mit Anträgen zu Sorge- und Umgangsrechten umgehen, in denen die konforme Auslegung und Anwendung nationaler Gesetze verlangt wird.  

Echt spannende Sache.  🙂  

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2015 16:25
(@diskurso)
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Schluss mit dem "Besuchspapa"-Dasein: Scheidungskinder sollen bei beiden Eltern ein Zuhause haben, fordert der Europarat. Die Bundesregierung will aber zuerst prüfen, ob das dem Kindeswohl entspricht.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article147883305/Scheidungskinder-sollen-zwei-Zuhause-haben.html

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2015 15:19
(@fruchteis)
Registriert

Politik und Justiz in D wollen keine wirklich gleichwertigen Eltern. Dahinter steht eine mächtige Frauen- und Mütterlobby.

Es wird vermutlich so ähnlich wie beim Sorgerecht laufen:
Durchklagen bis zum EGMR (ggf Beschwerde in Genf wegen Verstoß gegen die KRK).
Der EGMR wird wieder rügen.
Dann wird es wieder jahrelang Armdrücken zwischen BVerfG und EGMR geben, wie Konvention und Rechtsprechung des Gerichthofes im nationalen Recht zu 'berücksichtigen' sind.
BVerfG wird peinlich nachbessern und
der Bundesgesetzgeber korrigieren müssen.
Das wird dann so ungefähr um das Jahr 2030 passieren.

Als Ausweg wird wieder dieses sog. 'Kindeswohl' herhalten,
ein Begriff im Familienrecht, der oft und leichtfertig mißbraucht und mit den Kindern für ideologische Interessen instrumentalisiert wird.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2015 15:47
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Eigentlich müsste es seitens der Bundesregierung heißen:

Die Bundesregierung will aber zuerst prüfen, ob das dem Kindeswohl entspricht nicht widerspricht.

Kleiner, aber feiner Unterschied.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2015 15:58
(@fruchteis)
Registriert

Der kleine Unterschied ist mE gewollt.

Er bestimmt das Regel-Ausnahme-Verhältnis und welche Seite 'beweisen' muß.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2015 16:25
(@bester-papa)
Registriert

Heiko Maas, der arrogante aufgeblasene Wichtigtuer, plant keine zeitnahe Umsetzung der Resolution und Manuela Schwesig will erst einmal eine Studie in Auftrag geben???

Äh, hatte nicht bereits damals Frau Zypries, ebenfalls SPD, eine ähnliche Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse unter den Teppich gekehrt wurden????

Dann wird es wieder jahrelang Armdrücken zwischen BVerfG und EGMR geben, wie Konvention und Rechtsprechung des Gerichthofes im nationalen Recht zu 'berücksichtigen' sind.
W.

Das hat das BVerfG ja bereits getan, in dem es klar stellte, dass Urteile des EUGH vom Rang her einfache Gesetze sind und damit unter dem Grundgesetz stehen ( im Gegensatz zu Österreich, wo deren Urteile über dem Verfassungsrecht stehen).
Somit müssen sich deutsche Gerichte in ihrer Urteilsfindung zwar mit den Beschlüssen des EUGH auseinander setzen, können aber davon abweichen, sofern sie es begründen.

Dabei hat sich Deutschland durch den Lissabon Vertrag den Urteilen des EUGH unterworfen  😡

Aber schön, dass endlich mal ein Journalist bei der Welt aufgewacht ist und die Resolution aufgegriffen hat. Bleibt nur zu hoffen dass weitere Medien Druck machen.

BP

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2015 19:46




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