Hallo,
der Kontakt zum Vater ist auch für die Gesundheit des Kindes wichtig.*
Eigentlich ein interessanter Aspekt bei Umgangsverweigerung. Man könnte dann in so einem Fall ja durchaus mit einer wissenschaftlich abgesicherten Kindswohlgefährdung durch die Mutter argumentieren.
* https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-01/scheidung-kinder-studie-gesundheit
Schönen Sonntag,
SL
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Moin,
steht überall geschrieben. Aus einer extremen Geschichte die bei "mir/uns/Kind" gelaufen ist, wird sowas wenig beachtet.
Da müssen schon Dinge passieren, die wirklich eine akute Kindeswohlgefährdung sind.
Kurzum: Es muss erst alles passieren und Schäden direkt entstehen, bis da jmd drüber nachdenkt.
Und muss mal mit dem Worten unserer Jugend zu beschreiben, hör auf unsere Wissenschaft, darf man sich getrost darauf verlassen, dass es in der deutschen Justiz nicht der Fall ist.
Man kann nur vermuten woran das liegt. Vielleicht das die Rechtsprechung doch nicht so frei ist, oder diese doch voreingenommen ist? Auch fiskalische Gründe können eine Rolle spielen, denn das Heer von Alleinerziehenden muss in irgendeiner Art und Weise finanziert werden. Außer ironischen fragen bleibt einem nichts über.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Es gibt halt zwei Grundregeln, die man wissen muss, damit man versteht, was in diesem Bereich so abläuft. Und diese zwei Regeln lauten:
1. Der Staat soll nichts zahlen.
Dh, solange jemand Leistungsfähiges zum Ausnehmen da ist, soll der zahlen und zwar bis ihm nur noch das Existenzminimum bleibt.
2. Der Frau soll soviel wie möglich zugesprochen werden.
Beispiel: Er Elektromonteur mit 2700 netto, sie Erzieherin mit 2200.netto. Zwei Kinder, 2 und 5 Jahre alt. Und jetzt schaue man sich den jeweiligen Haushalt an. Fall 1: Die zwei Kinder leben bei ihr. Fall 2: Die zwei Kinder leben bei ihm. Dieser Fall würde eindeutig gegen Regel 2 verstoßen. Deswegen ist Fall 1 der Standard; je nach Zählung in 85-90% der Fälle.
Regel 2 ist auch der Grund dafür, dass so viele Eheverträge gekippt werden. Und auch die locker flockige Verdopplung der Grenze durch den BGH im Jahr 2018, bei der von dem Halbteilungsgrundsatz zur Bedarfsberechnung übergegangen wird, fällt darunter.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.