Hartz-IV-Empfänger ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Hartz-IV-Empfänger erhalten Fahrgeld für Kinderbesuche

 
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitslosengeld/hartz/20-cent-pro-kilometer-hartz-iv-empfaenger-erhalten-fahrgeld-fuer-kinderbesuche_id_4397370.html

Wenn Hartz-IV-Empfänger ihre getrennt lebenden Kinder besuchen, können sie künftig 20 Cent pro Kilometer Fahrstrecke erhalten. Das berichtet die "Bild"-Zeitung vom  (Montag) unter Berufung auf eine interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit. Diese setzt damit ein Urteil des Bundessozialgerichts um (B 14 AS 30/13 R), das einem Hartz-IV-Bezieher die Erstattung der Fahrtkosten in diesen Fällen zugesprochen hatte.

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2015 09:06
(@mimamause)

na toll,
ich  schmeiss den Job bald, ehrlich!

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 09:43
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

na toll,
ich  schmeiss den Job bald, ehrlich!

Warum?

Solange ich kein Hartz4 beziehe, bekomme ich die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhalt wegen der Umgangskosten angerechnet.
Außerdem wovon soll er/sie die Mobilitätskosten denn bezahlen?

Nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 14:55
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

...können sie künftig...

Die Betonung liegt auf "kann", bzw. "können". Die Reisekosten sollen sozialverträglich sein.
Wenn es den Eltern oder den Kindern zumutbar ist, müssen sie sich z. B. auch auf auf ein Monats- oder
Wochenendticket für den ÖVN verweisen lassen. Wenn der Antragsteller z. B. mit der Bahn drei Stunden
benötigt, um das Kind über das WE abzuholen, dann ist es kein Argument dafür, das er mit dem eigenen (oder geliehnen) PKW nur zwei Stunden für die gesamte Strecke benötigt und er dieses verwenden kann.

Ähnlich LSG Bayern L 7 AS 191/12 v. 10.07.13, Revision nicht zugelassen.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Bayern&Datum=10.07.2013&Aktenzeichen=L%207%20AS%20191/12

Und eine neuere Entscheidung des BSG (B 4 AS 4/14 R, v. 18.11.2014) dazu:

Fahrtkosten ‑ entstanden durch die Ausübung des Umgangsrechts mit dem eigenen Kind ‑ sind für Leistungsberechtigte nach dem SGB II vom Jobcenter, abhängig von den Umständen des Einzelfalls, nur in Höhe des günstigsten Bahntickets (hier: Bayernticket) zu übernehmen. Dies hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts am 18. November 2014 entschieden

Anders mag das aussehen, wenn große Entfernung zurückzulegen sind, z. B. von Kiel nach Düsseldorf.
Dann würde man den Umgang auf dem Bahngleis verbringen.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 15:51
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Nichtplatt,

ich hoffe du hast den Ironietag vergessen :exclam:

Solange ich kein Hartz4 beziehe, bekomme ich die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhalt wegen der Umgangskosten angerechnet.
Außerdem wovon soll er/sie die Mobilitätskosten denn bezahlen?

Schön, dass ich bei 5 Kindern fünf mal das halbe Kindergeld von meinem Selbstbehalt für Umgang ausgebene darf. Da bleiben mir ja doch 586,- zum Leben (Miete für eine Wohnung, wo ich 5 Kinder unterbringen kann inklusive) :knockout:.

Ein Hartz IV Empfänger bekommt inklusive Miete knapp 1000,- € und darf dann noch die Umgangskosten "unter Umständen" ersetzt bekommen.
Hier ist die eigentliche Krux der ganzen Angelegenheit. Es ist das gleiche, wie bei den Renten. Wer heute den nun neuen Mindestlohn bezieht bekommt weniger Rente, als der Hartz IV Empfänger und muss aufstocken. Das Geld, das er sich abgespart hat und in eine private Altersvorsorge gesteckt hat, wird 1:1 vom Bedarfsatz abgezogen.
--> Warum soll man noch arbeiten? :phantom:

Keine Frage, ich finde das prinzipiell richtig, dass auch Sozialhilfeempfänger die Chance haben ihre Kinder in ausreichendem Maße zu betreuen. Aber in solchen Fällen bist du als Teil der arbeitenden Bevölkerung der Depp, weil hier keiner unterstützend eingreift. Du arbeitest ja: da muss man dir nicht helfen.

Nichts für ungut.

PvF

Keine Frage: Ich komm klar!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 22:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

--> Warum soll man noch arbeiten? :phantom:

Deswegen gibt es ja auch die Zwangsarbeit.
Äh, ich meine natürlich die gesteigerte Erwerbsobliegenheit, was ja was völlig anderes ist, denn das haben die Unterhaltspressen natürlich auch schon gemerkt.
Was sie aber natürlich nicht daran hindert, das auch weiterhin zu leugnen!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 22:05
(@Jarod48)

Wow, was für eine Diskussion.

Es ist natürlich jeder Hartz4-Empfänger selbst Schuld, dass er keinen Job hat. Es soll sogar Arbeitslose geben, die würden Teilzeit arbeiten gehen, nur um sich wieder besser zu fühlen, auch wenn sie nur 700 Euro bekommen und mit Hartz4 aufstocken müssen. Warum sollten die UET da etwas finanzielle Unterstützung bekommen? Sie könnten doch auf den Umgang verzichten. Fehlt nur noch das die Kinder sich dann für einen arbeitslosen UET schämen sollen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2015 00:32
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Pvf,

nein das war keine Ironie. M.E. solltest Du Deine persönliche Situation nicht auf alle UET übertragen. Nicht jeder muss Unterhalt für 5 Kinder bezahlen.
Mir persönlich stellt sich noch die Frage, wieviel Geld einem persönlich verbleibt, wenn mann noch mit seinen Kindern und Partner zusammenlebt.

Wenn es um Kindesunterhalt geht wird dem Pflichtigen immer erklärt wie teuer Kinder sind und dass der Mindestunterhalt dieses überhaupt nicht abdeckt. Nur wenn ein "Hartzer" wegen Umgang mit den Kindern (kurzfristige Aufnahme in die Bedarfsgemeinschaft) Geld für Fahrkosten, Unterkunft, Lebenshaltungskosten usw. fordert, dann kosten Kinder so wenig, dass der UET das gefälligst von seinen 399,00€ im Monat zu zahlen hat. Wie hoch war noch einmal der Mindestunterhalt inklusive Kindergeld?

Noch was für mmm. Warum Du arbeitest. Im Gegensatz zu einer Hartz4 Familie darfst Du das komplette Kindergeld behalten und wird nicht gegen Dein Einkommen gerechnet. Während des Bezuges von Hartz4 baut man keine Altersversorgung auf usw.

Gruß
Nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2015 08:48
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Nichtplatt,

Bei den meisten Punkten bin ich auf jeden Fall mit Dir.
Allerdings ist die Mär vom halben Kindergeld, das für den Umgang verwendet werden kann einfach nur daneben. Mit fiktivem Geld kann man nunmal kein Brot kaufen.

[...] M.E. solltest Du Deine persönliche Situation nicht auf alle UET übertragen. Nicht jeder muss Unterhalt für 5 Kinder bezahlen.[...]

Bei 5 Kindern ist das sicher verschärfter. Aber auch bei einem Kind und etwas Entfernung wird schon der Standardumgang eine Belastung, wenn man am Selbstbehalt kratzt. Ich kenne einige in meiner Bekanntschaft, die den Mindestunterhalt bezahlen müssen, obwohl sie unter dem "alten" Selbstbehalt liegen. Oftmals haben sie die Berechnung des JA als behördlichen Bescheid und somit Gesetz angesehen. Bei den anderen hat ein Richter kreative Rechenkünste gezeigt.
Ich kenne keine Statistiken, aber aus meinem Umfeld gibt es wenige, die so viel verdienen, dass sie das halbe Kindergeld tatsächlich echt ausgeben können. Aber auch hier ist die Bezeichnung Augenwischerei.

Leider hast du mich wohl generell missverstanden (wollen?). Es geht doch gar nicht darum den Sozialhilfeempfängern (Hartz IV ist inzwischen eigentlich ein Schimpfwort) diese sinnvolle Hilfe abzusprechen. Vor allem ist zwischen dem theoretischen Anspruch und der Realität ein riesiger Unterschied (ich denke Debugged kann das bestätigen)
Mir ging es vor allem darum, dass zwischen knapp unter Hartz IV und knapp drüber ein riesiger Unterschied im selbst erwirtschafteten Einkommen besteht.
Außerdem wird es für jemanden der mit seinem Grundeinkommen gerade aus dem sozialen Netz gerutscht ist sehr schwierig solche Erstattungen zu bekommen. Auch hier würde mich eine Statistik interessieren, wie viele das sind.
Und komm mir bitte nicht mit dem guten Gefühl das dir die eigene Hände Arbeit verschafft. Es ist sicher ein tolles Gefühl als Rentner aus dem Amt zu kommen und zu erfahren, dass genau diese Arbeit jetzt für'n Ar... ist.

Auch wenn ich es für eine nicht realisierbare Utopie halte, hat das unbedingte Grundeinkommen seinen Charme. Dann hätte die eigene Arbeit nämlich einen "Wert".

Ich denke soweit sind wir da aber gar nicht auseinander.

Wie ich schon schrieb, hab ich noch Glück und kann mit Hilfe meiner Familie ein einfaches aber erfülltes Leben leben und hab die Chance viel Zeit mit meinen Kindern zu verbringen. Vor allem wird mein Rentenkonto gut gefüllt, auch wenn derzeit nach KU und Schuldendienst nichts übrig bleibt.

Grüßle aus dem Schwarzwald.

PvF

PS: Ja, ich hatte deutlich mehr Geld für mich, als wir noch verheiratet waren. Dabei hatten meine Kids sicher nicht gelitten 8-).

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2015 11:18
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Mir ging es vor allem darum, dass zwischen knapp unter Hartz IV und knapp drüber ein riesiger Unterschied im selbst erwirtschafteten Einkommen besteht.
Außerdem wird es für jemanden der mit seinem Grundeinkommen gerade aus dem sozialen Netz gerutscht ist sehr schwierig solche Erstattungen zu bekommen. Auch hier würde mich eine Statistik interessieren, wie viele das sind.

Die Linke hat mal in der kleinen Gesprächsrunde (15.05.13) im Bundestag angefragt, ob bekannt wäre, wieviele Haushalte Umgangsmehrbedarf beantragt haben (oder ggf. eine solche in Frage kommen könnten).
Übrigens können auch Geringverdiener einmalige Beihilfen bei der Umgangsfinanzierung über den §23 SGB II beantragen. Das weiß aber kaum jemand oder wird nicht in Anspruch genommen, um den Kontakt mit der Behörde zu vermeiden.

Antwort der Regierung war jedenfalls, das es darüber keine Zahlen gäbe.

Katja Kipping:

"Welche Daten bzw. Schätzungen gibt es zur Zahl
der Erstattungen von Umgangskosten mit getrennt
vom Elternteil lebenden Kindern, und welche Probleme sind der Bundesregierung aus der Praxis bekannt,die es im Zusammenhang mit der Erstattung
von Umgangskosten mit getrennt vom Elternteil lebenden Kindern gibt?"
Antworten

Kommentar zur 2. Frage aus dem Plenarsitzungsprotokoll:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17239.pdf

Zu Frage 51:
Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, die eine differenzierte statistische Auswertung zu Leistungen für entstehende Umgangskosten ermöglichen. Probleme aus der Praxis im Zusammenhang mit der Erstattung von Umgangskosten bei getrennt vom Elternteil lebenden Kindern sind nicht bekannt.

Es interessiert sie nicht, wieviel es kostet, sondern, das es den Behörden zu viel Arbeit macht.

PS: Ja, ich hatte deutlich mehr Geld für mich, als wir noch verheiratet waren. Dabei hatten meine Kids sicher nicht gelitten 8-).

Das ist bei mir anders, ich habe heute mehr als früher, wenn auch insgesamt weniger. Das liegt aber daran, das ich nun alleine entscheiden kann, wofür das Geld ausgegeben wird.  😉
Die Kinder profitieren auf jeden Fall davon.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2015 11:53




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Solange ich kein Hartz4 beziehe, bekomme ich die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhalt wegen der Umgangskosten angerechnet.

Ist in der Tat keine Ironie, sondern die Logik der Rechtsprechung.

Diese Logik, nicht vorhandenes Geld für die Investition in Umgänge zu nutzen, hat mit dem Gesetz allerdings nicht wirklich etwas zu tun.

Das Gesetz sagt, die Hälfte des Kindergelds ist für das Kind zu verwenden, die andere Hälfte darf der Betreuungselternteil als Belohnung behalten:

§ 1612b
Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld.
(1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden:
1.  zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2); [...]

... und dass diese Betreuungsbelohnung bei einer Bedarfsberechnung für Betreuungsunterhalt nicht existent ist, wohl aber sozialrechtlich ggf. bedarfsdeckend bei der Mutter angerechnet wird, ist eine weitere Inkonsistenz, die immer wieder mein Herz erfreut (PvF: Das war Ironie).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2015 11:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Gesetz sagt, die Hälfte des Kindergelds ist für das Kind zu verwenden, die andere Hälfte darf der Betreuungselternteil als Belohnung behalten:...

Richtig.
Und zusätzlich wird diese fiktive Hälfte, nachdem sie für fiktiven Umgang ausgegeben wurde, seit 2009 auch nochmal für mehr EU verwendet, was das BVerfG auch nochmal bestätigt hat, da es davon ausgeht, dass betreuende Mütter das Geld eben eher im Sinne des Kindes ausgeben würden als Umgangsväter. Das gilt offenbar sogar dann, wenn eines der Kinder gar nicht von der EU-Bezieherin ist und nicht bei ihr lebt.
Das BVerfG geht also davon aus, dass die Mutter meiner 3 ehelichen Kinder den EU-Anteil, den sie aus meinem KU-Anteil meiner ältesten, vorehelichen Tochter erhält, eher für diese ausgeben würde als ich!
Wovon genau zahle ich also nun den Umgang?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2015 12:46
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

es gibt immer Aussagen die ich nicht in Ordnung finde, z.B. diese

Ein Hartz IV Empfänger bekommt inklusive Miete knapp 1000,- € und darf dann noch die Umgangskosten "unter Umständen" ersetzt bekommen.

In einer norddeutschen Landeshauptstadt erhält ein ALG2 Bezieher, genauso wie überall 399,00€ zum überleben, es sei denn er ist so blöd und lebt mit jemanden zusammen, dann ist es noch weniger.
Der maximale Mietsatz beträgt hier 350,00€ warm + Heizung (ca.45,00€). Das bedeutet bestenfalls knapp 800,00€. Der/die träumt von 1000,00€.

Bezüglich des Kindergeldes kann sich vielleicht noch jemand daran erinnern, dass seinerzeit (2003) sofern der Mindest- KU nicht gezahlt wurde auch keine Anrechnung des Kindergeldes stattfand. Erst ab DDT 6 konnte der Zahlbetrag um das hälftige KG gekürzt werden.

Fiktiv ist die Kindergeldanrechnung nicht. Man könnte nämlich auch den ungekürzten Unterhaltsbetrag der/dem BET überweisen und erhält im Gegenzug dafür von Kindergeldkasse das halbe Kindergeld, dann ist es reell.

Das Problem besteht m.E. darin, dass wir in unserer Denke uns ausschließlich nur mit dem Thema Mangelfall auseinandersetzen. Es gibt UET die für 2 Kinder den Unterhalt zahlen können ohne annähernd in den SB zu rutschen.

Auch wenn ich für die folgende Aussage "Kloppe" bekomme: Es soll doch den einen oder anderen UET gegeben haben, der auch schon während der Lebensgemeinschaft in einem prekären Arbeitsverhältnis war und sich nach einer Trennung und Unterhaltspflicht am verfügbaren Einkommen nicht wirklich was geändert hat.

Aus diesem Grund finde ich das Gejammere wie gut es doch den Anderen geht und dass sich Arbeit nicht lohnt voll daneben. Ich war gerade wieder in den USA, da wären viele Menschen froh Geld zum Überleben zu verdienen, denn da lautet die Devise kein Job=kein Geld, kein Geld=kein Essen und an eine Wohnung ist gar nicht zu denken. Ach ja die Kinder kommen in solchen Fällen in staatliche Obhut.

Gruß

nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2015 13:36
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Fiktiv ist die Kindergeldanrechnung nicht. Man könnte nämlich auch den ungekürzten Unterhaltsbetrag der/dem BET überweisen und erhält im Gegenzug dafür von Kindergeldkasse das halbe Kindergeld, dann ist es reell.

Für diese Logik bin ich zu doof ...

Nochmal:
Die eine Hälfte des Kindergelds ist für den Kindesbedarf zu verwenden.
Die andere Hälfte erhält der Betreuungselternteil als Belohnung/Entschädigung für seine Betreuungsleistung.
So funktioniert das aktuelle Gesetz und so funktioniert auch die aktuelle DDT.

Die Zauberkünste, die eine dritte Hälfte in das Portemonnaie des Unterhaltspflichtigen zaubern, sind wirklich verblüffend.

Wenn man die Umgangskosten in Höhe des hälftigen Kindergeldes standardmäßig berücksichtigt sehen will, dann soll man vor mir aus behaupten, das ist im Selbstbehalt enthalten.
Dann aber bitte auch gleich mit erklären für wie viele Kinder.

Die derzeitige höchstrichterliche Logik ist und bleibt Magie (für manchen "dunkle").

... und nein, ein Mangelfall bin ich nicht, neben KU Stufe 6 (x 2) zahle ich Nachehelichen Unterhalt, decke den Barbedarf eines weiteren gemeinsamen Kindes und erbringe Unterhalt durch Betreuung für eben dieses.
Da fällt mir auf, das KG für das letztgenannte Kind darf ich sogar behalten und kann mit den zwei Hälften die Kinderzimmer der beiden anderen finanzieren.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2015 15:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn man die Umgangskosten in Höhe des hälftigen Kindergeldes standardmäßig berücksichtigt sehen will, dann soll man vor mir aus behaupten, das ist im Selbstbehalt enthalten.
Dann aber bitte auch gleich mit erklären für wie viele Kinder.

Genau.
Und wie hoch dieser Betrag ist, wüßte ich auch gerne, da dieser dann ja auch vor dem Zugriff für EU geschützt sein müsste!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2015 15:39