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JA darf von Arbeitslosengeld II-Empfänger keine Unterhaltszahlungen verlangen

 
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

SGB II: Jugendamt darf von Arbeitslosengeld II-Empfänger keine Unterhaltszahlungen verlangen

Celle, den 26. April 2016

Das  Landessozialgericht  Niedersachsen  -  Bremen  (LSG)  hat  entschieden,  dass  ein  Arbeitslosengeld  II-Empfänger aus seinen Grundsicherungsleistungen keinen Unterhalt an seine Kinder zahlen muss. Dies gilt auch dann, wenn er eigenes Einkommen hat und nur ergänzend Arbeitslosengeld II erhält. Zwar steht ihm dann ein Erwerbstätigen-Freibetrag zu. In Höhe des Freibetrages wird sein Einkommen nicht auf die ergänzenden Grundsicherungsleistungen angerechnet, so dass er mehr Geld zur Verfügung hat, als wenn er nicht arbeiten würde. Aber auch diesen Freibetrag muss er nicht an seine Kinder als Unterhalt abgeben.
Quelle
Urteil (PDF)

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2016 10:05
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Dazu passend die Entscheidung von dem SG Trier:

Existenzminimum ist dem Zugriff des Unterhaltsgläubigers entzogen.
Keine Abzweigung von Leistungen zur Sicherung des Kindesunterhalts in Höhe der Freibeträge

SG Trier, 31.01.2014, Az.: S 4 AS 89/13

Link (dejure.org):

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG%20Trier&Datum=31.01.2014&Aktenzeichen=S%204%20AS%2089/13

Allerdings gefällt mir die redaktionelle Beurteilung zu dem Beschluß des LSG NDS-Bremen nicht. Natürlich muß ein Hartz IV Empfänger Unterhalt bezahlen (zuletzt OLG Hamm im Februar 2016). Es verbietet sich aber eine Abzweigung von Einkommen, das dem Leistungsberechtigten durch die Berücksichtigung des Erwerbstätigenfreibetrags belassen wird.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2016 14:35