Hallo,
Was mit am WE noch durch den Kopf ging: ich mache mir etwas Sorgen, dass das geplante automatische Sorgerecht für beide ein trojanisches Pferd wird. Denn nun kann man dem Vater das Sorgerecht nicht mehr nehmen, er erhält es automatisch. Aber die Mutter kann dann ja auf alleinige Ausübung des Sorgerechts klagen, was de facto dazu führt, dass der Vater am Ende wieder nichts zu melden hat. Vielleicht sehen die Gerichte die Hürde für eine alleinige Ausübung am Ende aber niedriger, sodass es einfacher wird den Vater auszugrenzen.
Es ist schon heute so, dass das gemeinsame Sorgerecht nur dann verwehrt werden kann, wenn es dem Kindswohl schadet. Das hat dazu geführt, dass Väter in aller Regel das gSR bekommen. Ausnahmen sind Väter, die sich nicht darum gekümmert haben oder die einen Umgang praktisch nicht wahrnehmen bzw. wahrnehmen können.
Das Sorgerecht ist hier nicht das Problem. Problematisch ist, dass die KM die Umstände immer so regeln kann, dass es gar nicht zu einem Wechselmodell kommt und der häufigste Weg dafür ist der Umgangboykott bzw. ein sehr restritiver Umgang.
VG Susi
Und zukünftig kriegt die Mutter auch die Ausübung der gesundheitlichen Sorge übertragen, ist ja auch viel einfacher so und die Hürde ist nicht besonders hoch, denn der Vater behält ja sein Sorgerecht ist nur von der Bürde befreit es ausüben zu müssen. Am Ende kriegt der Vater aber trotzdem keine Auskunft beim Arzt.
Und zukünftig kriegt die Mutter auch die Ausübung der gesundheitlichen Sorge übertragen, ist ja auch viel einfacher so und die Hürde ist nicht besonders hoch, denn der Vater behält ja sein Sorgerecht ist nur von der Bürde befreit es ausüben zu müssen. Am Ende kriegt der Vater aber trotzdem keine Auskunft beim Arzt.
Da habe ich aktuell zum Glück genau das Gegenteil erlebt, obwohl mir als Vater GFS und ABR nicht zustanden, aber heute wiederbekommen habe.
Es ist schon heute so, dass das gemeinsame Sorgerecht nur dann verwehrt werden kann, wenn es dem Kindswohl schadet. Das hat dazu geführt, dass Väter in aller Regel das gSR bekommen. Ausnahmen sind Väter, die sich nicht darum gekümmert haben oder die einen Umgang praktisch nicht wahrnehmen bzw. wahrnehmen können.
Das Sorgerecht ist hier nicht das Problem. Problematisch ist, dass die KM die Umstände immer so regeln kann, dass es gar nicht zu einem Wechselmodell kommt und der häufigste Weg dafür ist der Umgangboykott bzw. ein sehr restritiver Umgang.
VG Susi
Nun ja, ob man es durch die Teile ABR und GFS beschneidet ist ja auch noch die Option die praktiziert wird und in Zukunft noch Anwendung finden wird.
Was bringt es denn das gSR zu haben, aber durch diese Einschränkungen nicht aktiv sein zu können? Ist zwar zweitrangig, aber in meiner Sache war genau das wichtig. Auch ohne diese Rechte bin ich aktiv geworden/gewesen und habe mich über den Richterspruch hinweggesetzt und diese Dinge erledigt, da die Mutter es nicht getan hat.
Wie man es dreht und wendet, es kann einfach nichts vernünftiges dabei rauskommen, wenn die Eltern es nicht hinbekommen. Gesetze hin oder her, denn in hochstrittigen Trennungen kann niemand was unternehmen und guckt trotz neuer Gesetze in die Röhre. Und im Grunde bin ich auch damit durchgekommen, etwas zu tun, was man halt nicht tun sollte.
Und am Ende geht es nur um das Geld. Im System ansich und vor allem beim Unterhalt. Und da hört der Spaß ja auf. Anwälte und Gerichte müssen doch ausgelastet werden, warum haben wir das System denn nun so geschaffen, wir können doch nicht zulassen uns mit den Leuten anzulegen....
Hallo,
einen aktuellen Stand kann man hier einsehen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Bekaempfung_sex_Gewalt_Kinder.html
Interessant sind auch die Stellungnahmen.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hi
M.E.eine Bankrotterklärung des Gesetzgebers schon vom Ansatz her. Neben 'härteren' Strafen und (unbedingten?) digitalen Durchsuchungswunsch erkenne ich wenig bis kein Bemühen, der Rechtsfindung oder Durchsetzung im Fall genüge zu tun.
Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichterinnen -richter, Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte sowie Verfahrensbeistände von Kindern sollen gesetzlich geregelt und damit konkreter und verbindlicher gefasst werden.
Ja, na klar. Und morgen soll es regnen, oder es werden eben drei statt ein Formular ausgefüllt. Das ist zu wenig, das ist viel zu wenig.
Einige der Stellungnahmen sind tatsächlich interessant ob ihres präzisen Detailreichtums.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ups - Irrtum.
Ähm SpezialD. Ich glaube, Du und ich besprechen gerade einen ganz anderen Gesetzesentwurf.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich habe mir die Stellungnahmen zu einem großen Teil angetan.
Sehr spannend, weil meiner Meinung auch von der Sache her richtig, finde ich die
- der Bundesrechtsanwaltskammer
und noch besser die der
Neue Richtervereinigung.
Bei letzterer gefällt mir der Schlusssatz:
Zitat: "Die Bestrafungsfantasien, insbesondere in den sozialen Medien verbreitet werden, dürfen kein Maßstab für staatliches Handeln werden. Andernfalls müsste bald auch wieder die Todesstrafe eingeführt werden."
Ich sehe bei diesen ganzen Bestrebungen, insbesondere der angedachten Reformen, und nach dem Lesen der Stellungnahmen, folgende Gefahren:
- da alles automatisch eine Straftat mit einer Mindeststrafe wird, wird der Beweis durch fehlende Geständnisse, immer schwieriger werden.
- unklare Sachverhalte, die kein Missbrauch sind, müssen zu einer Hauptverhandlung führen. Damit werden leichtfertig Existenzen vernichtet und dies meist aufgrund einer einzigen Aussage, die durch nichts bewiesen ist.
- es wird angezweifelt, dass diese Reform vor dem Bundesverfassungsgericht bestand haben wird.
- und zu aller letzt, bereits jetzt gibt es als Höchststrafe 15 Jahre! Bekanntlicherweise ist dies in Europa die Höchststrafe und es kann keine höhere geben, sie wurde auch hinreichend von der Rechtssprechung ausgeschöpft. Mehr geht nicht. Die Justiz ist bereits jetzt überlastet und kann Verfahren nicht zu Ende bringen ....
Das Ding ist meiner Meinung nach eine Totgeburt.
Gruß
Kasper
PS: in den Lobbiestenverbänden wird auch ausnahmslos vom Täter und niemals von Täterinnen gesprochen. Dabei ist bereits wissenschaftlich belegt, dass zu etwa 30% (ohne Dunkelziffer) weibliche Täter in der Verantwortung stehen. Bei der körperlichen Misshandlung sogar zu 85%.
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
Ähm SpezialD. Ich glaube, Du und ich besprechen gerade einen ganz anderen Gesetzesentwurf.
Alles gut, bin durch meinen Ausbildungsleiter darauf gestoßen und wollte es ungewertet einfach mal teilen 🙂
Mich persönlich interessieren nur die §§ 158, 159 FamFG-E ab Seite 15 und die Begründungen dazu ab Seite 61.
Dabei ist bereits wissenschaftlich belegt, dass zu etwa 30% (ohne Dunkelziffer) weibliche Täter in der Verantwortung stehen. Bei der körperlichen Misshandlung sogar zu 85%.
Hast du eine Quelle zu diesen Zahlen?
Aussagekräftig finde ich persönlich die Stellungnahme vom VAFK.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)