Kein Recht auf Klär...
 
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Kein Recht auf Klärung des leiblichen Vaters

 
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kinder können Männer nicht zu einem Gentest zwingen, um deren mögliche Vaterschaft zu beweisen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Für eine solche Klärung sei eine gesetzliche Grundlage nötig. Über Neuregelungen wird bereits debattiert.
Quelle: tagesschau.de

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2016 15:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ergänzend:
"Die Klärung der Abstammung ist damit weiterhin nur innerhalb einer Familie gegenüber dem sogenannten rechtlichen Vater möglich."
Quelle: t-online.de

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2016 17:08
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich weiß nicht ...

Wenn auf Blaue hinein Männer als potenzielle Väter benannt werden dürfen, um diese dann zu einem DNA Test zu zwingen, umgekehrt dieser Weg aber immer weiter erschwert wird, dann muss man sich natürlich auch nach dem Sinn fragen.

Vor allem, die, diesen Rotz zu verantworten haben (die Mütter) sind immer finanziell hintenangestellt, da diese nicht zur Verantwortung gezogen werden.

ALLERDINGS: in diesem Fall gab es scheinbar eine Vaterschaftsklage, die nur nicht zur Feststellung führte, da die Möglichkeiten damals nicht zur Verfügung standen. Aber auch hier könnte es dann leicht passieren, dass der potenzielle Vater nach einer erfolgreichen Klage finanziell ruiniert ist, wenn der rechtliche Vater irgendwelche Ansprüche im Nachgang anführt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2016 11:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im konkreten Fall geht es mit Sicherheit nicht um Unterhalt, da die Frau 50 und der potentielle Vater 88 ist. Hier geht es, wenn es ums Geld, um eine Erbschaft. Was durchaus auch ein Problem sein kann, nicht jeder wird mit der neuen Tochter bzw. Schwester teilen wollen.

Die Gesetze hinken immer der Realität hinterher. Das gilt heute insbesondere im Familienrecht. Soweit ich weiss, ist es aber bei Kindern so, dass nicht nur der rechtliche Vater die Vaterschaft anfechten bzw. eine Vaterschaftsfestellung fordern kann sondern auch das JA, wenn es im Interesse des Kindes ist. Hintergrund hier war, dass die Mutter mit einem nicht mehr in D lebenden Ausländer verheiratet und wegen Unauffindbarkeit eine Scheidung nicht möglich war, sie aber mit einem anderen Mann ein Kind hatte, wobei die Eltern nun ein Interesse daran hatten, dass der Vater auch rechtlich der Vater sein darf.

Deshalb denke ich, dass es bei Kindern relativ einfach ist eine Vaterschaftsfestellung zu erreichen, bei Erwachsenen sehen die Gesetze das nicht vor, was auch logisch ist, schliesslich sollte schon das Kind wissen wer seine Eltern sind.  😉

Unterhalt kann nicht beleibig rückwirkend gefordert werden und ob jemand nach ca. 30 Jahren noch vom Vater Unterhalt zurückfordern kann oder die Forderung dann als unbillig anzusehen ist, ist bisher auch noch nicht geklärt worden, da solche Fälle relativ selten sind.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2016 14:49
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich vermute (=weiß!), wer der Vater ist, und der kann einfach sagen: Nö.
Und damit ist er aller Pflichten ledig?
Toll!

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 08:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nö mahjoko, so nicht.

Es ging dabei ja nicht um eine "erstmalige" Vaterschaftsfestellung. Da muss sich der potentielle Vater durchaus "beugen".

Hier ging es einfach darum, dass bereits früher eine solche Klage lief, aber mit damaligen Mitteln die Vaterschaft nicht nachgewiesen werden konnte.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 12:46
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Nö mahjoko, so nicht.

Es ging dabei ja nicht um eine "erstmalige" Vaterschaftsfestellung. Da muss sich der potentielle Vater durchaus "beugen".

Hier ging es einfach darum, dass bereits früher eine solche Klage lief, aber mit damaligen Mitteln die Vaterschaft nicht nachgewiesen werden konnte.

Danke für die Aufklärung, Midnightwish,
hatte woanders eine extreme Verkürzung gelesen und x mal die Nachricht im Radio (extrem kurz) gehört und daher groß gestaunt.
Im Link von @Marco82 steht´s ja auch ausführlich.  :knockout:

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 16:20