Moin,
die ersten Ergebnisse sind da und nicht wirklich überraschend.
http://www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/ergebnisse.html
Da haben ja einige von uns dran teilgenommen. Mal sehen ob die Studie auch in die laufende Debatte im Bundestag einfließt.
Gruß Eric
Frisch eingetroffen:
"Das Kindeswohl gilt einerseits als nicht definiert, es wird juristisch als unbestimmter Rechtsbegriff gehandhabt, und muss andererseits als eine Art 'Maß' jeder sorgerechtlichen Entscheidung zugrunde liegen. Kindeswohl ist jedoch ebenso definierbar wie andere Maße der Lebensqualitäts-Forschung. Schaut man es sich genauer an, muss Kindeswohl sogar als eine Quantität aufgefasst werden, denn sorgerechtliche Regelungen lassen sich in feinen Abstufungen skalieren ..."
Mehr Infos http://www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/2014rating.html und http://www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/2014report.html
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!