Justizminister Heiko Maas will es Vätern von sogenannten Kuckuckskindern erleichtern, den wahren Erzeuger ihres Nachwuchses herauszufinden und von ihm Unterhaltszahlungen zurückzufordern. Einem Gesetzentwurf des Ministers zufolge soll es künftig eine Auskunftspflicht für Mütter dieser Kinder geben. Sie müssen in Zukunft "auf Verlangen" des nichtbiologischen Vaters mitteilen, "wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat", heißt es darin.
Stellt sich heraus, dass das Kind von einem Liebhaber der Frau stammt, soll der Scheinvater für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Erstattung von Unterhaltskosten vom leiblichen Vater des Kindes zurückverlangen können.
Das ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.
Aber warum soll der tatsächliche Vater nur für 2 Jahre rüchwirkend Regresspflichtig sein?
s zu dem Zeitpunkt der ersten Zweifel an der Vaterschaft handele es sich aus Sicht des Scheinvaters typischerweise um ein gewöhnliches Familienleben, sagte Maas. "Das solle unterhaltsrechtlich nicht rückabgewickelt werden", erklärte er.
Dann sei ihm mal zu wünsche, dass er in der Situation ist und dann kann er nochmal überlegen, wie sich das wohl anfühlt, wenn das "gewöhnliche Familienleben" aus Betrug bestand und er es finanzieren durfte
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin
Aber warum soll der tatsächliche Vater nur für 2 Jahre rüchwirkend Regresspflichtig sein?
Gute Frage. Vermutlich für die Fälle, wo der biolog. Vater nichts gewusst hat, nichts wissen konnte.
Zudem frage ich mich, wieso die KM nicht ebenfalls für den Schaden in Haftung genommen werden soll? Denn um Unterhalt geht es ja im Prinzip eben nicht, da nie eine UH-Pflicht seitens des Scheinvaters bestand. Rechtlich wäre das Täuschung, oder gar Betrug, bzw. Erschleichung von Leistungen. Ob das auch er moralische Hintergrund war, sollte dabei eher nicht interessieren. Und es ist egal, wofür ein Dieb das Geld ausgibt. Das gilt auch bei anderen Straftaten nicht. Eher kommen bei niederen Gründen eine verschärfende Bewertung bei der Strafbemessung hinzu. Eine Beteiligung der KM an der Wiedergutmachung beim Scheinvater könnte durchaus eine Motivation für ihre Auskunftsbereitschaft bewirken.
Gruss oldie
PS: Wieso wird nicht generell bei Geburt ein Vaterschaftstest als Standardverfahren durchgeführt? Richtig, das kostet Geld und der Ruf nach Kassenleistung würde völlig zu Recht laut werden. Umgekehrt gibt es sofort Klarheit, und aufwendige Prozesse Jahre später würden vermieden werden.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
es geht in die richtige Richtung, aber ich seh da ein paar Probleme:
1. KM will es nicht sagen und sagt nix - wie will man sie da zwingen?
2. KM weis es vielleicht nicht?
3. Warum bleibt der Scheinvater auf den Kosten sitzen die vor den 2 Jahren aufgelaufen sind? Ok, er hat das Kind aufgezogen und liebt es und von dem her vielleicht nicht so schlimm....
Aber Verursacher dieser bescheidenen Situation ist eine KM der bewusst sein muss das es die Möglichkeit gibt das jemand anders der Vater ist. Weshalb sie in Kauf nimmt das Kind, Scheinvater, biologischer Vater und Geschwister leiden. Somit wäre für mich genau diese Frau haftbar!
Eine verantwortungsvolle und erwachsene Handlungsweise der Mutter wäre es doch im Fall der Fälle die Karten auf den Tisch zu legen und einen Vaterschaftstest zu veranlassen und das dann bitte gleich nach der Geburt. Tut sie das nicht, betrügt sie alle Beteiligten jahrelang und das sollte strafbar sein.
Hätte diese Lüge der Mutter finanzielle und rechtliche Folgen für die Mutter wäre die Situation in den allermeisten Fällen gleich nach der Geburt per Test geklärt. Und selbst in dieser Situation könnte die Mutter immer noch heimlich einen Test mit dem Kind und Lebensgefährten veranlassen um Sicherheit zu erlangen ohne das der LG zustimmen muss und somit etwas mitbekommt (was ich persönlich schon wieder unfair und fies find).
LG
nadda
Moin,
es würde wie folgt ablaufen ...
1) Erzwingungshaft für die KM scheidet aus, da hohe Kosten und auch das Kindeswohl würde leiden, denn die KM betreut ja die Kinder.
2) Schadensersatz für die KM scheidet auch aus, denn im Durchschnitt haben die KM's gar kein Geld für so was bzw. es würde wieder das Kindeswohl leiden, denn wenn sie kein Geld hat geht es den Kindern ja nicht gut.
Weiterhin wird ja immer noch der KV als Schadensverursacher angesehen und niemals die KM, die nur die Beine breit macht und von allem nichts wusste *ironie*.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Zusammen,
das Ganze ist doch ne Luftnummer solange wie die KM eines Kuckuckskindes nicht in (Mit-)Haftung genommen werden kann.
Im Zweifelsfall war es dann ein One-Night-Stand und man kann sich daher an den Namen nicht mehr erinnern. Oder man war zu betrunken um sich zu erinnern...
Wenn eine KM nichts sagen will, wird sie es auch mit diesem Gesetz nicht tun
Gruß vom Krümelmonster,
der zum Glück überzeugt davon ist, dass seine Kinder seine Kinder sind 🙂
auch wenn er nie nen Test gemacht hat und nie einen machen wird
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht