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Menschenrechtsgericht gibt ledigem deutschen Vater Recht

 
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

und wieder einmal wird die deutsche Justiz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zusammengefaltet, siehe z.B. diese AFP-Meldung:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem ledigen deutschen Vater Recht gegeben, der sich seit mehr als elf Jahren vergeblich um regelmäßigen Umgang mit seinem Sohn bemüht. Zugleich wiesen die Straßburger Richter die Bundesregierung an, dem 62-Jährigen aus Heidelberg 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2015 19:30
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

auf nett:

Die Frau wurde schließlich zu 300 Euro Geldbuße verurteilt, weil sie sechs geplante Treffen verhindert hatte. Diese Strafe rügte der Straßburger Gerichtshof als "eher niedrig", zumal in solchen Fällen in Deutschland Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro pro vereiteltem Treffen möglich seien. Es sei zu "bezweifeln", dass eine Geldbuße von nur 300 Euro geeignet war, Wirkung auf die Mutter auszuüben.

Haben wir hier ja auch schon zulesen bekommen, dass eine "Bestrafung" der Mutter nicht dem Kindeswohl entspricht ...
Eine mitunter zahnlose Justiz. Stellt sich mir immer nur die Frage, ob sie sich selber zahllos macht, oder sein will.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 19:54
(@bester-papa)
Registriert

Hi
Mir ist noch nicht so ganz klar, was eine Verletzung seines Grundrechtes auf den Schutz seiner Privatsphäre nun für die deutsche Gesetzgebung bedeutet? Ein Umgangsrecht sowie Ordnungsgeld sieht das deutsche Gesetz ja vor. Auch ein Beschleunigungsgebot besteht auch

Ich sehe schon, wie sich unser Justizminister da wieder rauswindet.
Bei welcher Partei ist er doch noch gleich? SPD? Na dann..

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 20:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Er wird sich noch nichtmal raus winden.
Da werden wirgar nichts hören.
Das interssiert ihn überhaupt nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 20:55
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

bäh - und was machen die Gossenschreiberlinge von T-Online daraus?!? Die Überschrift lautet dort:

Mann kassiert 15.000 Euro Entschädigung wegen säumiger Gerichtsentscheidung

Von dieser kreativen Eigenleistung abgesehen haben diese Künstler den Text der Agenturmeldung allerdings unverändert übernommen ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2015 23:54
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Süddeutsche überschreibt anders:

Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Väter

Das deutsche Gesetz gegen überlange Verfahren von 2011 sieht lediglich nachträgliche Entschädigungen vor.
Auf die Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde habe der Gesetzgeber bewusst verzichtet, sagt Rixe.
Dies müsse er nun nachholen.

... warten wir´s ab.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2015 15:36
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo,

...warten wir´s ab.

Ja, und wahrscheinlich kann man da sehr lange abwarten. Der klagende Vater hat schon die 2. Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte errungen. Denn in einer früheren Entscheidung über die Verfahren bis März 2010 hat der Gerichtshof auch schon festgestellt, dass hier überlange Verfahren ohne Abhilfe dagegen vorliegen.
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx?i=003-4982354-6109844
Die deutsche Justiz hat anscheinend das erste Strassburger Urteil lässig ignoriert und genauso langsam weitergemacht.

Beste Grüße,
Schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2015 12:47
(@bester-papa)
Registriert

Moin

Also nichts machen geht aber eigentlich auch nicht. Die EU Mitgliedsstaaten haben sich dem EUGH unterworfen. Kommt ein Mitgliedsstaat den Aufforderungen nicht nach, kann auch der EUGH das Mitgliedsland verklagen.

Fragt sich nur, was der EUGH in dem ersten von Schultze verlinkten Urteil gemacht hat?

Eigentlich müsste man das Justizministerium verklagen. Denn wer kommt für den Schadensersatz des Mannes wieder auf? Der Steuerzahler..

Hier wäre jetzt aber auch mal der Journalist der Süddeutschen gefragt, beim Justizministerium mal nachzufragen, was denn jetzt geplant ist.

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 14:21
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo,

kleine Korrektur:

Fragt sich nur, was der EUGH in dem ersten von Schultze verlinkten Urteil gemacht hat?

Das von mir verlinkte Zitat ist die ausführliche Pressemitteilung (auf Englisch) zum aktuellen Urteil. Darin wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass "ältere" Vorwürfe des Klägers nicht berücksichtigt würden, weil sie bereits in einem früheren Urteil des Gerichtshofs behandelt wurden, in dem Deutschland ebenfalls verurteilt wurde. Wo das erste Urteil veröffentlicht ist, weiß ich nicht. Vielleicht auch in der Datenbank des EGMR.

Ich denke übrigens, dass der EGMR bisher nichts weiter gemacht hat, außer die Urteile zu sprechen. Aber vielleicht wacht ja irgendwann Karlsruhe dann wieder aus dem Tiefschlaf auf, wie beim Sorgerecht. Das war ja 2003 auch noch verfassungsgemäß, dann 2009 in Straßburg menschenrechtswidrig und dann plötzlich 2010 doch verfassungswidrig. Und das bei dem unverändert gleichen Gesetz ;-).

Beste Grüße,
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 17:48