Ein Gunnar Schupelius von der BZ schrieb eine kinderfeindliche und feministische Kolumne:
Müssen Trennungskinder künftig in zwei Wohnungen leben?
Es ist eine gefährliche Anmaßung, die Doppelresidenz per Gesetz zu verordnen, meint Gunnar Schupelius.http://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/muessen-trennungskinder-kuenftig-in-zwei-wohnungen-leben
Über E-Mails freut der sich bestimmt:
Hat Gunnar Schupelius recht? Schreiben Sie ihm eine E-Mail an: gunnar.schupelius@bz-berlin.de
meine Güte,
ich hoffe, deine Kritik geht auch in Richtung der UET, die keinen Bock auf Alltag/paritätische Betreuung haben.
Es kotzt mich an. Wenn BET nicht will, soll WM verordnet werden, wenn UET nicht will, ist das eben so.
Mima
Es kotzt mich an. Wenn BET nicht will, soll WM verordnet werden, wenn UET nicht will, ist das eben so.
Was willst Du uns sagen?
BET und UET gibt es im WM doch gar nicht?!
Die Frage ist doch, was ist der Normalfall, von dem natürlich in begründeten Fällen abgewichen werden kann - und das muss nicht nur "häusliche Gewalt" sein!
Und wenn ein ET nicht will (und sich als UET oder gar ohne Umgang zufrieden gibt), dann muss dieses ET eben KU zahlen (was aber alleine das Kind nicht glücklich macht)...
Warum Du aber gleich kotzen musst...= :knockout:
Hallo,
beim Wechselmodell gibt es immer 2 Seiten, die eine Seite BET, kann versuchen, dass Wechselmodell auszuhebeln um mehr Unterhalt zu bekommen. Andererseits kann ein BET aber auch Interesse an Entlastung haben und dann ist das Wechselmodell eine gute Sache.
Ein UET kann Interesse am Wechselmodell haben um optimal am Leben seines Kindes teilzunehmen oder um die Unterhaltszahlungen zu minimieren. Ein UET kann Wechselmodell ablehnen, da es mit seiner Berufstätigkeit nur schwer zu vereinbaren ist oder wenig(er) bis kein Interesse am Kind vorliegt.
Beide haben gute und schlechte Gründe für ein Wechselmodell oder auch dagegen.
Die Frage ist (wiedermal), wann kann ein Wechselmodell funktionieren, natürlich nur,
* wenn es beide Eltern wollen,
* sich über Kindesbelange halbwegs vernünftig austauschen können,
* das Kind/ die Kinder damit klar kommen,
* die Entfernung ein Wechselmodell zulässt.
Natürlich kann nur unter diesen Umständen ein Wechselmodell ausgeurteilt werden. Trotzdem geht es bei einer juristischen Anerkennung des Wechselmodells doch erst einmal darum, dass es überhaupt eine geregelte Option ist.
Meiner Meinung nach ist der Artikel Missbrauch des Begriffs Kindeswohl. Klar ist es besser, wenn die Kinder in einer liebevollen Familie aufwachsen, aber das Wechselmodell ist eine Möglichkeit dem Ideal relativ nahe zu kommen.
VG Susi
Es kotzt mich an. Wenn BET nicht will, soll WM verordnet werden, wenn UET nicht will, ist das eben so.
Verständlich, sind aber 2 verschiedene Themen !
Die Frage ist,
wieso weiß der Spako offenbar mehr als der Europarat???? :gunman:
Ich fürchte, wenn ich ihm eine email schreibe, werde ich wieder von der Redaktion gesperrt, was aber auch nicht schlimm wäre :rofl2:
* wenn es beide Eltern wollen, -> Unsinn
* sich über Kindesbelange halbwegs vernünftig austauschen können, -> Unsinn -> Was soll das sein, "halbwegs vernünftig", wer legt das fest ?
* das Kind/ die Kinder damit klar kommen, -> Unsinn -> wer legt das fest ?
* die Entfernung ein Wechselmodell zulässt. -> völlig logisch
Natürlich kann nur unter diesen Umständen ein Wechselmodell ausgeurteilt werden.
Unsinn -> AG Heidelberg 31 F 15/14
PS
Im Familienrecht gibt es keine "Urteile".
Hallo Mima,
Es kotzt mich an. Wenn BET nicht will, soll WM verordnet werden, wenn UET nicht will, ist das eben so.
Ach? Und deiner Meinung zufolge ist es besser, wenn es so läuft wie es jetzt läuft - d.h. wenn ein Vater das Wechselmodell will, oder wenn er gar Betreuungselternteil werden will, aber die Mutter will das nicht; dann ist das eben so, und es wird i.d.R. verordnet, dass er trotzdem Umgangselternteil, Wochenend-Spaßpapa und Zahlesel ist?!? Die derzeitige Regelng ist m.E. deutlich schlimmer als das, was du hier für das Wechselmodell als eine dunkle Bedrohung an die Wand malst.
Um mal einen wichtigen Unterschied zwischen der derzeitigen Regelung und dem Wechselmodell herauszuarbeiten, wobei das eigentlich offensichtlich ist: Während die aktuelle Regelung asymmetrische Rechte und Pflichten definiert ("einer betreut, einer zahlt"), bedeutet das Wechselmodell gleiche Rechte, aber eben auch gleiche Pflichten für beide Elternteile - und jetzt sei mal bitte so freundlich und erkläre mir, warum du offenbar ein Problem hast mit Artikel 3 Absatz (2) des Grundgesetzes, demzufolge Männer und Frauen hierzulande die gleichen Rechte und Pflichten haben sollen.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich denke, dass Mima darauf hinauswill, dass man den nicht betreuenden Elternteil im Zweifelsfall eben nicht zwingen wird können, das Kind hälftig zu betreuen. Wie sollte so eimn Zwang auch aussehen? Wenn das Kind nicht in den ungeraden Wochen genommen und betreut wird, wird Zwangsgeld fällig, Haft oder erhöhter KU?
Andersrum kann der BET durchaus gezwungen werden das Kind herauszugeben und das WM zu leben.
Ich denke, dass es ihr nicht um das WM an sich geht, sondern nur darum, dass unwillige Elternteil bei denen das Kind nicht lebt, auch per Gesetz nicht dazu gezwungen werden können.
Das funktioniert ja schon beim Umgang nicht.
Allerdings fände ich eine Festschreibung des WM super. Evtl. aber mit einer Begleitung, damit die Eltern eben lernen miteinander zu kommunizieren
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nichts einfacher als das:
Wer das WM nicht will, muss eben Unterhalt bezahlen.
Ich bin sicher, dass die WM dann sofort zu 99% ganz super funktionieren!
Alles eine Frage der Motivation.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja Beppo, DAS ist aber eben auch die falsche Motivation, das WM zu praktizieren, um Unterhalt zu sparen.
Es gibt auf Fatzebuck eine Gruppe: "Stoppt Gunnar Schupelius". Der Vogel hat öfter krude Ansichten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja Beppo, DAS ist aber eben auch die falsche Motivation, das WM zu praktizieren, um Unterhalt zu sparen.
Jaein ... Der Kampf ums Kind wird ja auch letztendlich mit den finanziellen Mitteln des Kindesunterhaltes geführt. Der eine will sparen, der andere haben ...
Letztendlich scheitern wird es daran, dass der vorherige UET seine Arbeitszeit reduzieren muss, wenn er zu einem BET wechselt. Dies wird Unterhaltstechnisch nicht hingenommen, und da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Ich bin der Meinung, dass der KU eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, und komplett aus Steuermitteln finanziert werden muss.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ja Beppo, DAS ist aber eben auch die falsche Motivation, das WM zu praktizieren, um Unterhalt zu sparen.
Ja. Aber es ist erst recht die falsche Motivation das WM zu sabotieren.
Geldgier ist nicht auf WM Befürworter beschränkt.
Im Gegenteil. Sie ist die Hauptmotivation der WM Gegner.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Letztendlich scheitern wird es daran, dass der vorherige UET seine Arbeitszeit reduzieren muss, wenn er zu einem BET wechselt.
Ach so? Wieso das? Wird nicht vin den betreuenden Müttern in der Regel erwartet, dass sie ihren Vollzeitjob trotz BET-Sein auf die Reihe kriegen?
Ich staune!!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ach so? Wieso das? Wird nicht vin den betreuenden Müttern in der Regel erwartet, dass sie ihren Vollzeitjob trotz BET-Sein auf die Reihe kriegen?
Naja, ich schreibe hierbei aus der Sicht, wie ich denke, wie es kommt. Denn wenn TU noch mit reinspielt, dann wird eine Reduzierung nahezu unmöglich. Denn hier greifen andere Rechtsverhältnissse. Jetzt stellen wir uns eine Stelle mit Überstunden vor, oder einen gut bezahlten Job, der Überstunden zur Pflicht hat, dann ist es schlichtweg unmöglich zu reduzieren ...
Wenn ich aus meiner persönlichen Situation schreiben sollte, dann würde ich dafür plädieren, dass KU verweigernde KM's in Ketten in den Schuldenturm geworfen werden. KM's die ihre Kinder mißhandeln zum Schwimmen über den Ärmelkanal gezwungen werden ...
Aber das ist ja was anderes ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ach so? Wieso das? Wird nicht von den betreuenden Müttern in der Regel erwartet, dass sie ihren Vollzeitjob trotz BET-Sein auf die Reihe kriegen?
Hmm... das bringt mich auch zum Staunen.
Vertauschen wir doch mal die Vorzeichen... ich würde nicht einen Cent von Mama benötigen.
Das Kind kann ich ganz alleine "schaukeln".
Ein Wechselmodell muss den Gegebenheiten des Kindes angepasst werden. Generell ist eine 50:50 Aufteilung wünschenswert.
Eine 50km-Umkreis-Regelung wie in Frankreich ist eine Richtschnur.
Ich tendiere seit jeher dazu: sobald erkennbar ist, dass das Kind als Druckmittel (ab)used (im Deutschen funktioniert das Wortspiel leider nicht so gut) wird, sollte es dem bindungstoleranteren Elternteil zugesprochen werden.
Und noch allgemeiner:
Fakten schaffen / Ist-Zustände herbei zu führen, sollte generell unterbunden werden und entsprechend geahndet werden.
Denn: sobald erkennbar ist, dass sich "streiten" lohnt, werden (zumeist) Mütter das auch tun.
@mima
Ein Mann, der sich seiner Verantwortung entzieht, ist in meinen Augen kein Mann.
Nur kann man leider keinen Menschen zu einem Umgang zwingen.
Der BET wird schon melden, dass der UET sich nicht schert und dies wird erkannt werden.
Deinen Aufschrei hier verstehe ich deswegen nicht.
Niemand zwingt einen UET die Kinder aufzunehmen. So hart wie das auch klingt...
Der UET kennt die Einstellung des BETs und muss entprechend handeln.
Wenn aber Interesse an den gemeinsamen Kindern besteht, darf kein ET das Recht haben, dieses zu unterbinden.
Sorry, mima, so sieht's aus... vergessen wir mal nicht die tausenden Männer, die wollen, aber nicht dürfen und dann aufgeben (müssen).
Jetzt habe ich mir bestimmt 1-n Feinde gemacht, aber so sieht's doch aus 🙁
LG Daniel
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Daniel,
stellen wir uns mal vor, das WM wäre Standart und Richter würden nur in ganz engen Grenzen davon abweichen.
Dann können 2 Szenarien auftauchen:
Variante a: Ein Elternteil möchte nicht, dass der andere das Kind ebenso hälftig betreut. Der Richter kann dann das ABR an den Elternteil übertragen ,der damit keine Probleme hat und somit das WM garantieren. Alles in Butter.
Variante b: Ein Elternteil ist nicht bereit das Kind hälftig zu betreuen, der andere Elternteil wünscht sich das aber. Und nun? Wie soll der unwillige Elternteil dazu gezwungen werden? Bin mal gespannt auf die Lösungsvorschläge 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich verstehe die Vorbehalte gegenüber des WM nicht. Warum sollte es für die Kinder nicht gut sein? Sie wechseln doch auch so zwischen zwei Wohnungen. Viele Studien aus Skandinavien zeigen doch, dass das WM für die Kinder wesentlich besser ist. Auch die Konflikte zwischen den Eltern sind bei einem WM viel geringer.
Leider herrscht bei uns noch immer die Einstellung, die Kinder müssen zur Mutter und der Vater darf alles bezahlen.
In Frankreich wird meines Wissens ein Strafgeld erhoben, wenn sich ein ET nicht um das Kind kümmert.
Die Bundesregierung hat gerade eine Studie zum WM in Auftrag gegeben. Das Umdenken kommt nun auch langsam in der Politik an, siehe Europarat und CSU.
Moin.
Ein Kind muß materiell und personell versorgt werden, hat gesetzlichen Anspruch auf Bar- bzw. Naturalunterhalt.
Jeder Elternteil ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Eltern haben sich auf die jeweiligen Anteile zu einigen.
Die höhere Rechtsprechung hat bestimmt, daß jeder ET zum Naturalunterhalt, zu Betreuung und Umgang zwar verpflichtet ist, aber nicht zum Kontakt mit dem Kind gezwungen werden darf. Dies sei nicht im Interesse des Kindes, entspreche nicht dem 'Kindeswohl'.
Das par. Wechselmodell ist mE nur eine Spezialform der Betreuung, des Umgangsrechts.
Standardumgang bedeutet schon ein Betreuungsverhältnis von min 30 zu 70 Teilen.
Ein ET, der ein Kind überwiegend betreut, kann zur Herausgabe des Kindes gezwungen an den anderen ET werden.
Es ist für nicht nachvollziehbar, warum ein überwiegend betreuender ET nicht im Spezialfall, zum par. Wechselmodell gezwungen werden können soll, wenn der andere ET dies unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung und dem Anspruch des Kindes auf gleichwertige Eltern beansprucht. Immer vorausgesetzt, daß das begehrte Betreuungsverhältnis den Interessen (dem Wohl) des Kindes entspricht/nicht schwerwiegend widerspricht.
Der Europarat und Stimmen aus dem dfgt halten es nicht mehr für angebracht, nach Trennung und Scheidung die Eltern ohne weiteres und als Standard in betreuende (BET) und umgangsberechtigte (UET) Elternteile aufzuteilen.
Bereits mit Standradumgnag 30:70 hat ein Kind faktisch zwei Wohnsitze in zwei Familien.
Es wird daher Zeit, dies auch begrifflich zu bwrücksichtigen und NICHT mehr von BET und UET zu sprechen.
Nach § 1612a BGB hätte das auch unterhaltsrechtliche Konsequenzen, wenn davon gesprochen wird, daß ein Kind in zwei Familien lebt und jeweils gegen den ET Anspruch auf Barunterhalt hat, von dem es gerade nicht betreut wird.
Das par. WM ist dann nur noch eine Spezialform, in der Bar-(der Wirtschaftskraft entsprechen) und Naturalunterhalt von BEIDEN Eltern erbracht wird.
Warum bei geringen Abweichungen von diesem WM ein ET den vollen Unterhalt UND die Kosten des Umgang tragen soll, während der andere ET vom Barunterhalt befreit ist, den vollen KU erhält und dazu auch noch durch Umgang des anderen ET entlastet wird, das ist für jeden vernünftig denkenden Menschen unlogisch, nur für die Justiz offenbar (noch) nicht.
Ich bin daher dafür, gesetzlich zu bestimmen, nach Trennung und Scheidung nicht auf 30:70 zu schalten, sondern grundsätzlich von 50:50 auszugehen und von diesem Standard aus weiter zu denken und zu entscheiden.
Bei entsprechender Auslegung und Anwendung wäre das mE bereits auch OHNE Gesetzesänderungen möglich.
Offenbar muß die Justiz aber enger an die Leine genommen werden, dies enteder vom Gesetzgeber oder über den EGMR des Europarates, der mit der jüngsten Resolution nun deutliche Zeichen gesetzt hat.
W.
Sehe ich genauso Wildlachs.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht, alle Mitglieder des Familienausschusses des BTages auf die derzeitige unlogische und diskriminierende Rechtssprechung aufmerksam zu machen.
Vielleicht sollten sich noch mehr an unsere Politiker wenden dankt ein Umdenken stattfindet.