Müssen Trennungskin...
 
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Müssen Trennungskinder künftig in zwei Wohnungen leben?

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Variante C: Beide Elternteile sind nicht bereit, das Kind zu betreuen. Was passiert denn dann?

In der Praxis bedeuten die Varianten B und C doch nur, dass derjenige oder die diejenigen, die die Betreuung verweigern, Unterhalt bezahlen müssen. Genau wie heute auch.
Nur mit dem Unterschied, dass das nicht mehr zwangsweise geschieht sondern aufgrund freiwilliger Entscheidungen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2015 12:34
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tina,

Variante b: Ein Elternteil ist nicht bereit das Kind hälftig zu betreuen, der andere Elternteil wünscht sich das aber. Und nun? Wie soll der unwillige Elternteil dazu gezwungen werden? Bin mal gespannt auf die Lösungsvorschläge 😉

Wir kennen doch die Antwort. Man kann keinen ET zum Umgang zwingen.
Auch das Androhen von Strafen bringt keine gesunde Haltung gegenüber dem Kind.
Soll man die Kinder einem ET umbinden?

Ich finde es schrecklich, wenn man sich seiner Verantwortung entzieht...

Ich kenne einen Fall, da hatte die Mutter als BET die Kinder zu den Großeltern geschickt.
Mein letzter Kenntnisstand ist, dass dies gut funktioniert hat.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, alle Mitglieder des Familienausschusses des BTages auf die derzeitige unlogische und diskriminierende Rechtssprechung aufmerksam zu machen.

Ich empfinde es auch als Diskriminierung.
Wie und wo hast du sie aufmerksam gemacht???

LG D

**Quoting korrigiert.**

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2015 12:36
(@blauerele)
Schon was gesagt Registriert

Google mal nach Bundestag Familoenausschuss. Da findet man alle Mitglieder. Zudem habe ich an die Generalsekretäre geschrieben. Alles per Email.
Vielleicht machen sich die Damen und Herren mal Gedanken darüber, wenn sie jeden Tag dazu emails bekommen 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2015 12:41
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Variante C: Beide Elternteile sind nicht bereit, das Kind zu betreuen. Was passiert denn dann?

Genau!

Hatte ich ja mit

Niemand zwingt einen BET die Kinder aufzunehmen. So hart wie das auch klingt...
Der BET kennt die Einstellung des UETs und muss entprechend handeln.

(hatte nur UET und BET verwechselt gehabt, sorry...)

und

Ich kenne einen Fall, da hatte die Mutter als BET die Kinder zu den Großeltern geschickt.

angedeutet...

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2015 12:41
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Google mal nach Bundestag Familoenausschuss. Da findet man alle Mitglieder. Zudem habe ich an die Generalsekretäre geschrieben. Alles per Email.

Ui, die Inhalte würden mich mal interessieren...
Magst du das mit uns teilen?

Vielleicht machen sich die Damen und Herren mal Gedanken darüber, wenn sie jeden Tag dazu emails bekommen 😉

Wie jetzt, spamst du die jetzt täglich oder meinst du das allgemein?

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2015 12:51
(@blauerele)
Schon was gesagt Registriert

Ich schicke natürlich nicht jeden Tag Mails. Habe das allgemein gemeint.

Folgendes habe ich geschrieben:
Sehr geehrte  Frau xy,
Ich bin Vater von zwei Jungen im Alter von 3 und 5 Jahren. Vor einem halben Jahr hat sich meine Frau von mir getrennt. Aufgrund der Rechtsprechung in Deutschland leben die Kinder nun bei der Mutter, obwohl ich mich seit Geburt intensiv um meine Kinder gekümmert habe. Aufgrund meiner intensiven Betreuung der Kinder bis zur Trennung und einer einfühlsamen Richterin habe ich einen erweiterten Umgang zugesprochen bekommen. Ich habe meiner Frau und auch der Richterin das Wechselmodell vorgeschlagen. Dies wäre für die Kinder die beste Lösung gewesen, da sie einen sehr engen Bezug zu mir haben und auch in der Nähe wohnen. Leider hat meine Frau diesem Vorschlag nicht zugestimmt. Auch die Richterin erklärte mir, dass dies nicht möglich sei, da die Kinder einen überwiegenden Teil der Zeit bei einem Elternteil wohnen müssen. Es wäre auch möglich gewesen, dass die Kinder den überwiegenden Teil bei mir wohnen, jedoch wird in Deutschland leider fast immer der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Als Vater darf man dann für die Kinder Unterhalt bezahlen und hoffen, dass die Mutter den Umgang der Kinder zum Vater nicht verhindert.
Beim Wechselmodell hätten Vater und Mutter die gleichen Rechte und Pflichten in Bezug auf die Kinder. Den Kindern wird in diesem Modell nicht die Möglichkeit genommen, von einem Elternteil entfremdet zu werden. Natürlich wird das Wechselmodell von den Müttern auch aus finanziellen Aspekten abgelehnt. Ich bin zu Unterhaltszahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle verpflichtet, obwohl die Kinder 6 von 14 Tagen bei mir sind. Auch ich muss für die Kinder Wohnraum vorhalten, habe Kosten für Nahrungsmittel, Kleidung, Strom, Wasser etc. Somit bezahle ich doppelt, lebe mittlerweile am Rande es Existensminimuns und die Mutter der Kinder ist finanziell bestens abgesichert. Es kann doch nicht im Sinne der Gerechtigkeit sein, dass ich mit einer Vollzeitstelle monatlich weniger Geld zur Verfügung habe, wie die Mutter bei einer Teilzeitstelle.

In vielen Ländern ist das Wechselmodell oder Doppelresidenz bereits seit Jahren gesetzlich verankert. Dort müssen sich Vater und Mutter auch bei einer Trennung gemeinsam um die Kinder sorgen. Beide müssen auf Augenhöhe miteinander Absprachen treffen, die dem Wohl des Kindes dienen.
Anfang Oktober 2015 hat der Europarat eine Resolution einstimmig verabschiedet, die das Wechselmodell als bevorzugtes anzunehmendes Modell bei Trennungskindern im Gesetz zu verankern.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich für eine schnelle Ratifizierung dieser Resolution einsetzen würden, damit die Trennungskinder auch in Deutschland den Kontakt zu ihrem Vater nicht verlieren und eine stabile Beziehung zu ihm aufbauen können.

Freundliche Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2015 14:32
(@Mrs_Mima)

hi,

in den Fällen, in denen sich vor der Trennung beide Eltern um die kids gekümmert haben finde ich das WM absolut berechtigt und gut und sollte auch so vor Gericht einklagbar sein  (also auch bei dir, blauerle).
In Fällen, in denen sich vorher BEIDE für eine andere Rollenverteilung entschieden haben oder ein ET als Betreuungselternteil gar nicht vorhanden war sondern eher eine Gastrolle hatte sollte das WM nicht anzuordnen sein.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2015 14:52
(@Inselreif)

in den Fällen, in denen sich vor der Trennung beide Eltern um die kids gekümmert haben

Das gibt ein fettes Nachweisproblem, Hauen und Stechen inklusive.
Ich habe damals (anhand von Fahrtenbüchern, Faxen usw.) den Beweis erbracht, dass meine Ex in der Regel erst nach Bettgehzeit nach Hause kam. Das hat gegen ihre Aussage keine Sau interessiert (zumindest nicht in den Kindschaftssachen, erst beim Unterhalt).

In Fällen, in denen sich vorher BEIDE für eine andere Rollenverteilung entschieden haben

Noch schwieriger, da ist ja schon die Frage, ob der gelebte Status wirklich eine gemeinsame Entscheidung war.

Wenn ein Elternteil patout nicht will oder das Wechselmodell leisten kann, sollte es doch kein Problem sein, das entweder vorher zu erkennen oder nachträglich eine andere Anordnung zu treffen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2015 17:24
(@blauerele)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Mima,
oft genug wird die traditionelle Rollenverteilung gelebt. Aber nicht, weil es beide oder der Vater so will, weil es oft die Umstände so hergeben. Welche Frau geht nach der Geburt gleich arbeiten und der Vater bringt der Mutter das Kind in die Arbeit zum Stillen? Warum kann bei einer Trennung nicht sowohl der Vater als auch die Mutter eine dreiviertel Stelle annehmen? So würde es finanziell Teichen und beide könnten sich um das Kind kümmern.  Es gibt genug Väter die sich die Arbeit so einteilen könnten, dass sie das Kind im wochenwechsel betreuen können. Sie dürfen es aber nicht weil Mutter und Gerichte dies nicht wollen.
Es wird immer mit dem Kindeswohl argumentiert. Geht es dem Kind gut, wenn der Vater fast aus seinem Leben verschwindet????

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2015 18:13
(@Mrs_Mima)

hi,

ja, sorry, in meinem Umfeld erlebe ich das kaum so, wenn das so ist magst du recht haben.
Ich hab halt alles alleine finanziert, bin schnell wieder arbeiten gegangen während KV (der nicht bei uns gewohnt hat) im Bett lag und sich die  :hoppala: geschaukelt hat. Kein BU, kein KU.

Kam ab und an vorbei zum Kind gucken und v.geln und Kühlschrank leerfressen.

Ich war halt doof. Und hab geliebt.

Und in solchen Diskussionen beziehe ich das oft auf meine Situation (machen wir ja irgendwie alle).

Ich kenn die Situation "Vater geht arbeiten und Mutter ist nur zuhause" halt nicht.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2015 19:01




(@fruchteis)
Registriert

Moin Mima.

Wie argumentierst Du, wenn sich das Paar trennt, weil einer mit der bisherigen Rolle nicht mehr einverstanden ist und andere Rollenverteilung anstrebt?

IdR pfeifen die FamGerichte auf zuvor vereinbarte und gelebte Rollen, sprechen selbst bei völlig anderer Verteilung der Mutter die Kinder zu,  stellen den Vater ins Abseits, wo er nur noch zu zahlen hat und 'umgangsberechtigt' ist.

Bei Kindern unter 3 J. mag die Mutter noch eine stärkere Stellung haben, aber danach sollte der Bonus aufgebraucht sein.
Ab 3 J., sagt man, soll die Rolle des Vaters im Zuge der sog. Triangulierung sogar zunehmen, soll er das  Kind aus der engen physischen und seelische Bindung zur Mutter herauslösen und es ins Leben führen.

Bleibt diese Vorgang aus, dann drohen kindliche Entwicklungsstörungen.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2015 19:06
(@Mrs_Mima)

ja mensch, wie argumentiere ich da? Natürlich genauso!
Obwohl man sich deswegen natürlich nicht primär trennen sollte sondern versuchen sollte intern eine andere Verteilung zu schaffen. Aber meist liegen da ja noch ganz andere Dinge im Argen.

Und wenn der KV die Rolle des Vaters nicht weiter/stärker übernehmen will?

Soll ich einen aus dem Baum schütteln??

IdR pfeifen die FamGerichte auf zuvor vereinbarte und gelebte Rollen, sprechen selbst bei völlig anderer Verteilung der Mutter die Kinder zu,  stellen den Vater ins Abseits, wo er nur noch zu zahlen hat und 'umgangsberechtigt' ist.

da geh ich ja konform, das ist riesengroßer Mist.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2015 19:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und was heißt denn genau, "gekümmert"?

Was ist mit dem "traditionellen" Modell, wo Papa Alleinverdiener ist, aber morgens mit der Familie frühstückt und Abends die Kinder ins Bett bringt?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2015 21:57
(@Mrs_Mima)

hi Beppo,

ich versuch es mal so zu beantworten, wie ich es aus dem Bauch heraus empfinde. Und ich schreibe absichtlich BET und UET um geschlechtsneutral bleiben zu können.

Ich möchte aber anmerken, dass mir nicht wirklich klar ist, wie man vor Gericht ausurteilen will, da jede Beziehung/jede Elternschaft anders ist. Hier lügt der eine, hier der andere, einer will WM nur wegen des Geldes verhindern, der andere, um Unterhalt zu sparen, hier boykottiert einer den Umgang, weil der andere wirklich die Kinder gefährdet, dort boykottiert jemand, weil er dem/der Ex eins reinwürgen will....to be continued.

So! Nun zur Frage:

Wenn Papa Alleinverdiener ist und sich aber immer gerne mit seiner Familie beschäftigt hat, morgens gefrühstückt, Ausflüge, Kinder ins Bett...klar soll da ein WM möglich sein und auch ausgeurteilt werden. Trotzdem muss irgendwie ein Zeitfenster geschaffen werden, in dem sich die Mutter (die ja in deinem Beispiel zuhause war) Arbeit suchen sollte und das muss auch finanziert werden. Beide haben sich diese Rollenverteilung ausgesucht, es muss beiden klar gewesen sein, dass Wiedereinstiegt nicht in 3 Tagen geht. Aber der Zeitraum muss absehbar sein.

Wenn Papa Alleinverdiener ist, am WE lieber Golfen geht und sich freut, wenn die "Brut" abends schon verarztet und in der Falle ist wenn er nach hause kommt weil ihm das alles zu viel ist finde ich das schon viel schwieriger.

Wenn die ET nie zusammengelebt haben, beide sich aber gleichberechtigt gekümmert haben ist auch alles tutti - meist brauchen die dann ja auch kein Urteil

uswusf...

ist das so verständlich? Wie will man das bewerten, ausurteilen, ich weiß es nicht.

Und um Geld geht es doch immer irgendwie, zumindest solange, wie es bei beiden knapp ist.

Ich kann Ex-Partner verstehen die sauer sind, dass der andere nicht daran denkt arbeiten zu gehen und jahrelang NEU beansprucht (und auch zugesprochen bekommt).

Ich kann auch BET verstehen, die das WM aus finanziellen Gründen nicht wollen (das ist aber auch meiner eigenen Geschichte geschuldet).
Stell dir vor, kids leben bei dir, du verdienst gerade soviel, dass ihr mit Mindest-KU soweit über die Runden kommt und du kannst deinen Kindern ein schönes zuhause bieten (nicht übertrieben, also keine Villa am Starnberger See  😉 ). Anderer ET hat sich nie gekümmert.
Nun steht nach x Jahren der andere ET wieder vor der Tür und ruft "WM", Gericht urteilt dies aus und das hat zur Folge, dass du dir eine andere Wohnung  suchen musst...

es ist schwer, jede einzelne Situation zu bewerten, ich kann das nicht, du auch nicht und ein Familienrichter/in noch viel weniger...

WM never ist keine Lösung, WM ever auch nicht. Nur wie lösen?

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2015 18:56
(@psoidonuem)
Registriert

Mima, Du hast Post

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2015 18:59
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Trotzdem muss irgendwie ein Zeitfenster geschaffen werden, in dem sich die Mutter (die ja in deinem Beispiel zuhause war) Arbeit suchen sollte und das muss auch finanziert werden. Beide haben sich diese Rollenverteilung ausgesucht, es muss beiden klar gewesen sein, dass Wiedereinstiegt nicht in 3 Tagen geht. Aber der Zeitraum muss absehbar sein.

Das sollte aber auch nicht über den KU (und damit über eine Entscheidung wo die Kinder leben) gelöst werden!
Alleine das scheint ja heute eben der Fall zu sein, dass sich ein ET als BET in Stellung bringt und 1.) KU für die Betreuungsleistung bekommt, 2.) deshalb eine begründung hat nicht/ nicht viel arbeiten zu können. Das scheint eine komfortable Verhandlungsposition zu sein. Und das wäre eben anders, wenn der Regelfall wenn die Eltern sich nicht einigen können, eben die gleichberechtigte Betreuung (aka WM) ist, dem Kindeswohl wegen. Und natürlich kann aus Gründen des Kindeswohls davon abgewichen werden, was dann KU-Pflichten auslöst.

Und ich schreibe absichtlich BET und UET um geschlechtsneutral bleiben zu können.

Ist Dir nicht gelungen  😉

Ich kann auch BET verstehen, die das WM aus finanziellen Gründen nicht wollen (das ist aber auch meiner eigenen Geschichte geschuldet).

Ist wenigstens ehrlich. Kann ich aber nicht akzeptieren, weil es idR schlecht für die Kinder ist!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2015 19:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn Papa Alleinverdiener ist und sich aber immer gerne mit seiner Familie beschäftigt hat, morgens gefrühstückt, Ausflüge, Kinder ins Bett...klar soll da ein WM möglich sein und auch ausgeurteilt werden.

Und wer soll das feststellen anhand welcher "Beweisführung"? Das gleiche gilt für einen anderen Verlauf in der Beziehung. Hinzu kommt, was @wildlachs zu den FamGerichten sagt. Es ist für Außenstehende nunmal sehr problematisch einzuschätzen oder gar zu bewerten, was die Beziehung der früheren Partner geleistet hat, warum sie so und nicht anders angelegt war.

Bei Deinem Beispiel

Wenn Papa Alleinverdiener ist und sich aber immer gerne mit seiner Familie beschäftigt hat, morgens gefrühstückt, Ausflüge, Kinder ins Bett...klar soll da ein WM möglich sein und auch ausgeurteilt werden. Trotzdem muss irgendwie ein Zeitfenster g
Und um Geld geht es doch immer irgendwie, zumindest solange, wie es bei beiden knapp ist.

fehlt mir die Betrachtung, was die KM die ganze Zeit getan hat. Vermutlich ist das für Dich so selbstverständlich und normal, dass ausschlie0lich KV's auf ihre "früheren Taten und Benehmen" abzuklopfen sind.

Und

Wenn Papa Alleinverdiener ist, am WE lieber Golfen geht und sich freut, wenn die "Brut" abends schon verarztet und in der Falle ist wenn er nach hause kommt weil ihm das alles zu viel ist finde ich das schon viel schwieriger.

schon wieder nur der KV betrachtet. KM's müssen perfekt sein, dass schon allein eine Erwähnung völlig obsolet ist.

Zum Glück hast Du geschlechtsneutral geschrieben. Ich möchte mir nicht ausmalen was da stehen würde, wenn Du nicht so rücksichtsvoll gewesen wärst.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2015 19:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

MMM, das was du schreibst ist sehr schönes Plädoyer dafür, dass die Gerichte einfach aus den Familien fern zu halten sind.

Sie sind der "Aufgabe" solche Entscheidungen zu treffen einfach nicht gewachsen und es ist auch eigentlich nicht ihre Aufgabe. Sie haben sich diese nur unter den Nagel gerisssen um sich daran fett zu fressen.

Es ist alleine Aufgabe der Eltern solche Fragen zu entscheiden.
Und die können solche Entscheidungen am besten treffen, wenn nicht immer eine Partei Vorteile aus eigenem Fehlverhalten schöpfen kann und einfach beide Eltern die gleichen Rechte und Pflichten haben.

Nämlich dass sich grundsätzlich beide Eltern um Betreuung und Unterhalt der Kinder zu kümmern haben und eben genau das der gesetzliche Standardfall ist, so wie in jeder intakten Familie auch.
Dann können sich die Eltern auf Basis der Vernunft einigen. Sei es auf ein WM oder auf ein BET/UET Verhältnis oder irgendetwas dazwischen.

Und die von dir gewünschte Schonzeit für denjenigen, der sich während der Ehe "alleine" um die Kinder gekümmert hat, kann ich in Teilen nachvollziehen.Nur heißt für mich die Lösung für dieses Problem, dass sich eben, spätestens seit Scheidungen etwas alltägliches geworden sind, und nicht mehr nur auf dem Schafott vollzogen werden, keiner mehr darauf verlassen sollte, dass irgendjemand schon für die eigene Versorgung aufkommen wird. Es wird Zeit, Recht und Gesellschaft an die Zeiten der Paarung auf Zeit anzupassen. Die Abschaffung des Ehegattensplittings gehört daher genauso in den Müllhaufen der Geschichte wie das gesamte Familienrecht.
Samt ihrer Protagonisten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2015 19:34
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

das WM zu praktizieren,  um Unterhalt zu sparen.

Das WM als Sparmodell ist nicht nur eine falsche Motivation. Es ist auch rechnerisch nicht möglich. Nicht ohne Grund wird das WM überwiegend von Familien in 2 Haushalten praktiziert, wo beide Elternteile beruflich nicht nur stark eingespannt sind (das sind die meisten Geringverdiener, die ich hier in NRW kenne auch) sondern wo die Erwachsenen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit nicht nur mehr als den Mindestbedarf für die betroffene Anzahl Menschen verdienen sondern auch geregelte, verlässliche Arbeitszeiten haben. Außerhalb des öffentlichen Dienstes und tarifgebundener Großbetriebe wird diese Selbstverständlichkeit (regelmäßig pünktlich Feierabend, ein auskömmliches Einkommen) leider immer mehr zur Ausnahme. Das Steuerrecht (Ehegattensplitting, Kindergeld, Freibeträge für Betreuung Minderjähriger ...), die öffentliche Kinderbetreuung (Krippen, Kindergärten, Schulhorte ...), der öffentliche Nahverkehr und die Erwartungen der Kunden, Kollegen und Vorgesetzten von Eltern gehen davon aus, dass ein Elternteil (i.d.R. die Mutter) nicht mehr arbeitet als mit der Betreuung von Kindern vereinbar ist und der andere Elternteil (i.d.R. der Vater nicht mehr Zeit mit den eigenen Kindern verbringt, als ihm neben einem existenzsichernden beruflichen Einsatz möglich ist.

Nebenbei bemerkt: Die Pflegesituation für alte und kranke Menschen wird durch dieselbe Brille gesehen.

Es wird unterstellt, dass Familien es irgendwie schaffen, Freiräume für die Betreuung und Versorgung ganz junger und ganz alter Menschen zu schaffen. Früher war sonnenklar, dass diese Leisten zu Gunsten bedürftiger Angehöriger zu Lasten der Berufstätigkeit der Mutter bzw. der (Schwieger-)Tochter der Bedürftigen jungen und alten Menschen geht.

Heute steht im Rentenrecht, im Familienrecht und in den Medien daneben das Leitbild, dass auch Frauen selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen - ganz gleich wie klein die Kinder oder wie gebrechlich die (Schwieger-)Eltern sind.

Solange Arbeitgeber, Kollegen und Kunden von berufstätigen Erwachsenen nicht mit derselben Selbstverständlichkeit damit rechnen müssen, dass Väter und (Schwieger-)Söhne wegen ihrer familiären Verpflichtungen beruflich nur eingeschränkt verfügbar sind, dass sie (ebenso wie Mütter und (Schwieger-)Töchter darauf angewiesen sind, pünktlich Feierabend zu machen, ggf. Teilzeit zu arbeiten oder auch einmal ein paar Monate oder Jahre nicht berufstätig sind, solange ist weder in der Gesetzgebung noch in der Rechtsprechung damit zu rechnen, dass dieses Verfassungsgebot

Artikel 3 Absatz (2) des Grundgesetzes, demzufolge Männer und Frauen hierzulande die gleichen Rechte und Pflichten haben sollen.

gelebte Alltagsrealität wird. Solange wird es so

wird die traditionelle Rollenverteilung gelebt. Aber nicht, weil es beide oder der Vater so will, weil es oft die Umstände so hergeben.

und so

Jetzt stellen wir uns eine Stelle mit Überstunden vor, oder einen gut bezahlten Job, der Überstunden zur Pflicht hat, dann ist es schlichtweg unmöglich zu reduzieren ...

weiterlaufen. Üblicherweise. Und vor Gericht (wo Scheidungen mittlerweile wie am Fließband abgewickelt werden) kommt es dort, wo einzelne Familien abweichende Modelle praktiziert haben, zu solchen Ergebnissen

sprechen selbst bei völlig anderer Verteilung der Mutter die Kinder zu,  stellen den Vater ins Abseits, wo er nur noch zu zahlen hat und 'umgangsberechtigt' ist.

Wenn es dann noch darum geht, nicht Wohlstand gerecht zu teilen, sondern Mangel soweit zu beheben, dass (wenigstens auf dem Papier) die Familie in 2 Haushalten mit möglichst geringen staatlichen Zuschüssen auskommt, ist das WM als Luxus-Variante ganz schnell vom Tisch der Gesetzgeber und Gerichte. 2 annähernd gleich große Wohnungen, die regelmäßig die Hälfte der Zeit nur von einer Person genutzt werden muss man sich leisten können. Auf Kosten der Wohngeldkasse oder der Arbeitsagentur gibt es einen Lebensmittelpunkt für die Kinder beim BET und einen UET, der seine Kinder in einem winzigen Wohnklo mit Kochnische zum Schlafen an Garderobenhaken hängt oder in Wandregalen stapelt und sich tagsüber möglichst im Freien oder bei Verwandten und Freunden aufhält. Solange nur ein Kind betroffen ist und das Kind noch klein ist, geht alles irgendwie mit viel gutem Willen. Wo der gute Wille fehlt, führt diese Regelung zwangsläufig dazu, dass der Umgang der Kinder mit ihrem Vater nach und nach weniger wird und irgendwann ganz aufhört. Was sich wiederum äußerst nachteilig auf die Zahlungsmoral der entsorgten Familienernährer auswirkt. Mit den bekannten Folgen:

Ab 3 J., sagt man, soll die Rolle des Vaters im Zuge der sog. Triangulierung sogar zunehmen, soll er das  Kind aus der engen physischen und seelische Bindung zur Mutter herauslösen und es ins Leben führen.

Bleibt diese Vorgang aus, dann drohen kindliche Entwicklungsstörungen.

Leider ist diese Binsenweisheit aus der Mottenkiste der kindlichen Entwicklungspsychologie bei vielen Müttern und Vätern sehr unpopulär und sie sind sich völlig sicher, dass es ihrem Kind an nichts fehlt, wenn der Vater im Familienleben (in einem oder 2 Haushalten, mit oder ohne Trauschein) nur eine Randerscheinung oder ein Phantom ist.

Wer als Vater und Mutter gegen die oben skizzierte gesellschaftliche Grundhaltung (von blauerele als "Umstände" bezeichnet) rebelliert und schon von Geburt an den gemeinsamen Nachwuchs gemeinsam bzw. abwechselnd betreut, wird bestenfalls schief angeguckt und erleidet schlimmstenfalls 2 x die beruflichen Nachteile, die sonst nur Müttern widerfahren.

Ein Mann, der für Überstunden und Dienstreisen nicht zur Verfügung steht, sieht sich beruflich schnell von "engagierteren" Kollegen abgehängt, die ihre Familie nicht im Nacken, sondern "ganz traditionell" im Rücken haben. Eine Frau, die (dank der Unterstützung des Vaters der Kinder) für Überstunden und Dienstreisen zur Verfügung steht, obwohl sie kleine Kinder hat, wird nicht nur von anderen Frauen (besonders von denen, die ihren Männern "ganz traditionell" den Rücken frei halten) schief angeguckt, sondern auch von Kollegen und Vorgesetzten misstrauisch beäugt.

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.

Wenn die Gericht an dem Punkt nach einer Scheidung plötzlich auf europäische Standards pochen würden (die in D in vielen Bereichen seit Jahrzehnten erfolgreich ignoriert werden) würde dies vor allem zu Lasten der Staatskasse gehen und die gefeierte "schwarze Null" auf Nimmerwidersehen verschwinden lassen.

Ein paritätisches Wechselmodell oder auch nur das Nestmodell (Kinder haben festen Wohnsitz, Eltern pendeln abwechselnd) würde für Familien, die sich das aus eigenem Einkommen nicht leisten können, tiefe Löcher in die öffentlichen Kassen reißen. Obwohl das

Warum kann bei einer Trennung nicht sowohl der Vater als auch die Mutter eine dreiviertel Stelle annehmen?

und das

Anfang Oktober 2015 hat der Europarat eine Resolution einstimmig verabschiedet, die das Wechselmodell als bevorzugtes anzunehmendes Modell bei Trennungskindern im Gesetz zu verankern.

nicht nur zum Wohle der Kinder wäre, sondern auch die Männer und Frauen entlasten würde, die (mit oder ohne Scheidung) zugleich auch (Schwieger)-Söhne und -Töchter bedürftiger (Schwieger-)Eltern sind. Im Moment geht der Trend jedoch eher dahin, Hungerlöhne durch aufstockendes ALG2 und Wuchermieten durch Wohngeld zu subventionieren - in intakten Familien. Bis diese unter der Last zerbrechen und dann solche Verhältnisse "wie am Fließband" produziert werden, die wir alle zu Genüge kennen und beklagen.

Im Volljährigen-Unterhaltsrecht gibt es ein Quotenregelung nach Einkommen der Beteiligten, die man ebenso auf WM-Familien anwenden könnte, ohne die Schwarzkittel mit zuviel Neuerungen zu überfodern.

Sie (die Gerichte) sind der "Aufgabe" solche Entscheidungen zu treffen einfach nicht gewachsen und es ist auch eigentlich nicht ihre Aufgabe. Sie haben sich diese nur unter den Nagel gerisssen um sich daran fett zu fressen.

Es ist alleine Aufgabe der Eltern solche Fragen zu entscheiden.
Und die können solche Entscheidungen am besten treffen, wenn nicht immer eine Partei Vorteile aus eigenem Fehlverhalten schöpfen kann und einfach beide Eltern die gleichen Rechte und Pflichten haben.

Nämlich dass sich grundsätzlich beide Eltern um Betreuung und Unterhalt der Kinder zu kümmern haben und eben genau das der gesetzliche Standardfall ist, so wie in jeder intakten Familie auch.
Dann können sich die Eltern auf Basis der Vernunft einigen. Sei es auf ein WM oder auf ein BET/UET Verhältnis oder irgendetwas dazwischen.

Und die von dir gewünschte Schonzeit für denjenigen, der sich während der Ehe "alleine" um die Kinder gekümmert hat, kann ich in Teilen nachvollziehen.Nur heißt für mich die Lösung für dieses Problem, dass sich eben, spätestens seit Scheidungen etwas alltägliches geworden sind, und nicht mehr nur auf dem Schafott vollzogen werden, keiner mehr darauf verlassen sollte, dass irgendjemand schon für die eigene Versorgung aufkommen wird.

  :applaus1: Sehe ich genauso.

"Alleine" kümmern sich auch die Mütter nicht um den gemeinsamen Nachwuchs, die ihren berufstätigen Ehemännern den Rücken frei halten. Aber sie sind halt vorwiegend in der Pflicht, wenn es zeitlich mal eng wird, weil die KiTa bestreikt wird oder ein Kind krank ist. Das spiegelt sich im beruflichen Engagement und in der Entlohnung der verheirateten Hinzuverdienerinnen wider und ist politisch (Ehegattensplitting, Pflegegeld uvm.) und gesellschaftlich auch Konsens. Im Moment schwingt das Pendel gerade wieder heftig in die traditionelle Richtung. Nicht etwa wegen der Zuwanderung "traditionell" geprägter Menschen, sondern vor allem weil Jugendliche und junge Erwachsene, die mit 2 Vollzeit berufstätigen Elternteilen und der Zuwendung von Nachbarinnen und Großmüttern, die als Hausfrauen Zeit für den Nachwuchs ihrer berufstätigen (Schwieger-)Kinder und Nachbarn hatten aufgewachsen sind, nicht einsehen, dass ihre Kinder "fremdbetreut" werden sollen, wenn es doch eine traditionelle und bewährte Lösung gibt, die Kinder und Eltern entlastet: mama versorgt den Nachwuchs, Papa schafft die Kohle ran. Wenn ich den Kommilitonen und Freunden meiner Tochter (21) zuhöre, fühle ich mich a) als Rabenmutter (die ihren kleinen Jungen viel zu oft zum Vater "abschiebt" um selbst den Lebensunterhalt zu verdienen) und b) wie zu Kaisers Zeiten ...

Irgendwie gruselig, solche alten Sprüche wie "Kinder gehören zur Mutter" aus so jungen Mündern zu hören.

LG 🙂 Biggi         

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2015 08:59
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

einen Kommentar zu Herrn Stupidus verkneife ich mir.

Aber vielleicht kann mir irgendein mathematisch versierter Mensch erklären, wieso es immer als selbstverständlich hingenommen wird, daß das Wechselmodell gegenüber dem Standardumgang als Luxusmodell dargestellt wird ?

Ich sehe keinen per se gegebenen Mehrbedarf dabei.
Fixkosten sind identisch und die variablen Kosten ebenfalls (nur anders verteilt).

Ansonsten kann ich mir nicht erklären, wieso ich nach dem Umzug meiner Großen, ohne je einen Cent an Unterhalt gesehen zu haben, in meiner Monatsbilanz zu einem positiveren Saldo komme.
Soll heißen: Der im eigenen Haushalt verbliebene KU reicht locker um die gestiegenen variablen Kosten auszugleichen.

Teurer ist nicht das Wechselmodell, teurer sind Trennungskinder, weil sie in zwei Wohnungen leben müssen (jedenfalls, wenn wir es mit dem Normalfall - nämlich kein Boykott von UET oder BET - zu tun haben.

... und wenn man gesetzlich eine gleichberechtigte Elternschaft verankern will, dann sollte man nicht beim Betreuungsmodell nach einer Trennung beginnen, sondern mit den Aspekten, die sich auf die Geburt beziehen.
Dazu gehört:
1. Das automatische Gemeinsame Sorgerecht.
2. Die gleichberechtigte Wahlfreiheit beider Elternteile, Elternzeit zu nehmen (und im Streitfalle hälftig zu teilen).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2015 10:59




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