Die Entscheidung des OLGs ist krank.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Der Kommentar von "antonia" unter dem Artikel ist beängstigend:
Haben wir exakt so erlebt. Die Mutter hat den Umgang konsequent verweigert, der Vater wollte sein Umgangsrecht einklagen - schwupps wurde ihm das Sorgerecht entzogen. Da die Eltern sich nicht einigen können, sei das Kindeswohl gefährdet, so das groteske Urteil. Also erhält der Elternteil, der den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil verhindert, das alleinige Sorgerecht. Die Strategie ist so simpel und funktioniert offensichtlich reibungslos: Erst dem Vater das Kind entziehen oder Kontakt verhindern. Dann vor Gericht ein paar haltlose Beschuldigungen in den Saal werfen (wahlweise Drogen, Alkohol, häusliche Gewalt...) und alles so in die Länge ziehen, dass sich Kind und Vater entfremden...
Falls sie recht damit hat, kann ich das nur noch als geisteskrank ansehen. In was für einem Land leben wir eigentlich ? Bananistan ?? Mit Richtern, die den Verstand verloren haben ??
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Leider ist das tatsächlich häufig die gelebte Realität. Das Gericht hat Angst vor den Folgen dem entfremdeten Kind die Bezugsperson zu nehmen, also versucht es den Streit zu beenden, indem es den Elternteil, der eigentlich das richtige, nämlich Erhalt beider Elternbezehungen, will, rauskegelt. Das das zum einen aus Kindessicht falsch ist, denn das Kind wird so beim misshandelnden Elternteil dauerhaft belassen und zum anderen das Rechtsempfinden des anderen massiv beeinträchtigt, ist denen relativ egal.
Moin,
ich kenne jemanden der diesen Fall persönlich begleitet.
In diesem Fall soll es wohl auch so sein, dass die Kinder erst beim Vater waren, dann aber von der KM entführt wurden. Da hier dann wieder einige Zeit mit der Mutter verbracht wurde (ca. ein Jahr) wurde argumentiert, dass man den Kindern ja nun nicht erneut einen massiven Wechsel der Bezugsperson zumuten könne.
Ich gehe inzwischen, nach allem was ich gehört, gelesen und selbst erfahren habe, fest davon aus, dass es niemals um das Kind geht. Es wird immer eine Sichtweise gefunden die den"Fachleuten" gerade in den Kram passt und dies können durchaus komplett unterschiedliche Vorgehensweisen sein.
Da wird auf der einen Seite argumentiert, dass ein Kind nicht von seinen Bezugspersonen getrennt werden darf. Wenn ein "Fachmann" aber genau das andere will, dann ist mitunter sogar die sofortige Herausnahmen und quasi Verschleppung von Kindern durch Jugendämter auch kein Problem. Obwohl die als schwerwiegendste und traumatischste Maßnahme gilt. Dennoch scheuen sich JA Mitarbeiter davor nicht und favorisieren dies sogar, obwohl sie es doch besser wissen müssten.
Der eigentliche Brüller findet dann statt, wenn gerichtlich festgestellt wird, dass eine Inobhutnahme nicht rechtmäßig war und die Kinder wieder in den Eltern ausgehändigt werden müssen. Dann verfolgt das JA oft die Strategie, dass Kinder sich ja erst wieder an die Eltern gewöhnen müssen. Da werden Umgänge über 6 Monate und länger favorisiert, um einen "sanften Übergang" zu finden. Und selbst dieser wird oftmals noch torpediert. Was man da zu lesen bekommt, lässt einem an der Rechtsstaatlichkeit des Jugendamtes schon lange zweifeln. Ich glaube nicht mal daran das es sich bei der Masse dieser Sachbearbeiter um Fachleute handelt, da diese gegensätzliche Ansichten von Psychologen und Therapeuten vertreten, dei nicht mal Ansatzweise nachvollziehbar sind.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
die Entscheidung des OLG ist völlig unverständlich, wenn auch typisch. Es wird nach dem Kontinuitätsprinzip entschieden, Kinder bleiben halt bei der Mutter und der Vater ist auch gleich noch das Sorgerecht los.
Ich hoffe sehr, dass das BVG dies so nicht stehen lässt. Es kann nicht sein, dass auf diese Weise Kindesentführung legalisiert wird.
Prinzipiell sind binationale Ehen kritisch, einfach weil einer sich wieder in seine Heimat begeben könnte und die Kinder mitnehmen möchte. Sind Trennungen mit 600km Entfernung schon in Deutschland ein Problem wird es noch komplizierter, wenn es ausserhalb Europas ist. Praktisch wird dann immer ein Elternteil "entsorgt".
Zu viel Hoffnung würde ich dem Vater trotzdem nicht machen. Sollten ihm die Kinder nicht zugesprochen werden, dann wird es extrem schwer irgendeinen Kontakt nach Japan zu halten, da dies die Mutter komplett unterbinden wird.
Möglich wären durchaus gemeinsame Urlaube und auch Kontakte über Skype oder ähnliches, dazu bedarf es aber der Kooperation mit der Mutter und da sehe ich schwarz.
Umgekehrt sollte es einfacher sein, allerdings wird auch vom Vater viel erwartet, wenn er dieser Mutter die Kinder anvertrauen soll und sei es nur für Stunden. Wer würde das ohne Angst machen?
Trotzdem müsste der Vater besser gestellt werden, da er die Kinder nicht entführt hat und für sie sorgen kann und will.
Dem steht wiederum entgegen, dass mit jedem Jahr, das die Kinder in Japan verbringen, es für sie schwieriger wird sich in Deutschland wieder einzuleben. Sie gehen dann in Japan zur Schule, haben die Sprache vergessen bzw. verlernt.
Ein wahrhaft gutes Urteil im Sinne der Kinder ist unglaublich schwer. Das sinnvollste wäre, wenn sich die Eltern einigen könnten, nur das ist ja gerade nicht der Fall und eine Gericht kann eine solche Einigung zwar versuchen, ob es gelingt steht aber in den Sternen.
So leid es mir tut, ich sehe eigentlich keine Möglichkeit für ein Happy End.
VG Susi
Was ich nicht verstehe: Wieso der Gang zum Verfassungsgericht ? Kommt nach dem OLG nicht der BGH ??
Wenn das OLG keine Rechtsbeschwerde zugelassen hat, geht es direkt weiter zum BVerfG. Die Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Gesetzgeber im Familienverfahren explizit nicht vorgesehen. Im Gegensatz zu anderen Zivilsachen kann der BGH hier also nicht mal selbst mitreden, ob etwas nicht doch grundsätzliche Bedeutung hat oder zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist.
Gruss von der Insel
Hallo Insel,
danke für Deine Aufklärung !
Grüße,
SL
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Eine Möglichkeit für ein Happy End gibt es bei einer Kindesentführung selten, selbst wenn die Kinder wieder zurück kommen. Die Zeit danach ist alles andere als einfach. Aber die Botschaft, die das OLG hier aussendet ist fatal: Wenn jemand mit Sorgerecht ein Kind entführt und nur lange genug gefangen hält, dann bleibt das Kind auch bei ihm, weil eine Rückführung schwer für das Kind wäre.
Was ist die nächste Stufe? Werden demnächst Kinder auf der Straße entführt und der Entführer klagt dann auf alleiniges Sorgerecht?
Die richtige Botschaft wäre alleiniges Sorgerecht, den Vater beim HKÜ-Antrag unterstützen und die Mutter direkt am Flughafen abfangen und einbuchten. Wenn der Rechtsstaat sich in Familiensachen so lächerlich macht, wie will er dann von seinen Bürgern erwarten sich in anderen Rechtsgebieten gesetzeskonform zu verhalten?
Ich will das vorgehen der Kindesmutter in keinster weise gut heißen.
Möglicherweise hätte sich das OLG auch eine andere "Lösung" ausdenken können, aber wollen wir mal praktisch denken:
Nehmen wir an, das OLG hätte jetzt im sinne des Vaters entschieden, ihm das Sorgerecht übertragen.
Und dann?
Wenn ich das richtig verstehe hätte das folgende Maschinerie in Gang gesetzt: Rückführung der Kinder durch das BKA mit Hilfe der Japanischen Behörden vor Ort.
Wie läuft das im Detail? Ein Deutscher Zielfahnder fliegt nach Japan, sackt die Kids mit Hilfe der Behörden vor Ort ein, steigt mit denen in ein Flugzeug und übergibt sie dann hier vor Ort an den Vater, der die Kinder nun Jahre nicht mehr gesehen hat.
Die Kinder werden sich von der Mutter entführt fühlen.. Ob sie dem Vater in so einer stressigen Situation dann glücklich entgegen treten, glaube ich ehrlich gesagt nicht.
Ist natürlich eine wirklich Miese Situation, für die Kinder, die ihren Vater verloren haben, für den Vater, der seine Kinder nicht mehr wieder sieht.
Alles Mist.
Man muss da vorher ansetzen, keine Ausreise mit Kindern, wenn der andere Elternteil nicht zu stimmt.
Das muss Konsequent an den Grenzen umgesetzt werden.
Wir sind damals als zw. mir und KM es noch einigermaßen lief, mit der kleinen komplett ohne Papiere in Urlaub geflogen.
Die wollten uns eigentlich nicht ins Flugzeug lassen, ich habe ein bisschen Aufstand gemacht und weil unser ganzer Kram schon verladen war, und die keinen Bock mehr hatten die Koffer
wieder alle raus zu räumen, durften wir dann doch mitfliegen.
Weder die Bundespolizei noch sonst irgend jemand, hat überprüft ob das wirklich unser Kind ist.
Das hätte einfach irgend ein fremdes Baby sein können, und wir wären weg gewesen.
Dort liegt mMn. das Problem.
Kann nicht mehr editieren; @Mod, ggf. einfach Beiträge mergen.
Ich habe die Redakteurin eben einmal nach dem AZ gefragt und bekam sofort die Antwort:
OLG Brandenburg AZ 13 UF 162/17
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE214712020&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
Genau das ist das Problem:
"Dabei stellt es für das Erleben der Kinder keinen Unterschied dar, ob sie rechtswidrig (damals) oder rechtmäßig (aufgrund gerichtlicher Entscheidung) aus ihrem Lebensumfeld herausgetrennt werden. Sie würden erneut – diesmal ohne Beibehaltung irgendeiner nahen Bindungsperson und unter vollständiger Herauslösung aus ihrem sozialen, kulturellen und sprachlichen Lebensumfeld - alles verlieren, was seit zweieinhalb Jahren, und damit während der überwiegenden Zeit ihres bewussten Erlebens, ihre Lebenswirklichkeit ausmacht. Dem erstrebenswerten Gewinn der Beziehung zum Vater stünde der vollständige Verlust der persönlichen Beziehung zur Mutter gegenüber, der durch (auch bild-)telefonische Kontakte oder Ferienumgang nicht abzufedern wäre. Der Sachverständige hat in seinem ergänzenden Gutachten nachvollziehbar begründet ausgeführt, dass eine Rückkehr nach Deutschland ohne die Kindesmutter „zu einem traumatischen Beziehungsverlust und einer ungünstigen Diskontinuität der Erziehungsbedingungen führen“ würde und „demzufolge nicht mit dem Kindeswohl vereinbar“wäre. Hinzu käme, dass der Verlust der Mutter und die Folgen der Trennung von ihr, „auch die (reetablierten) Beziehungen zum Vater sowie die Reintegration beeinträchtigen“ würden (Seite 18 des ergänzenden Gutachtens, Bl. 756R)."
Sachlich wird es immer falsch bleiben, eine Kindesentführung durch einen Elternteil auf diese Art und Weise zu belohnen.
Praktisch wird das zu sanktionieren nie gelingen, weil man den Kindern ihr nun stabiles Umfeld nimmt. Bei den kulturellen Unterschieden noch viel mehr. Die Kinder sind 5 und 6 Jahre alt und leben seit 2,5 Jahren in Japan mit der Mutter zusammen. Also ihr komplettes, bewusstes Leben lang. Eine Rückführung würde sich vermutlich für sie so anfühlen, als würde man uns bei Beduinen in der Wüste aussetzen und sagen: "Hier ist dein wirkliches Zuhause mit deiner wirklichen Familie!"
Es ist eine Situation, die man nie wieder gut lösen kann.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
bei einer einseitigen Betrachtung wäre ich ganz bei Dir. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass ein Elternteil dies tut, weil es gerade eben nicht sanktioniert wird. Im Gegenteil, was wenn der folgende Fall kommt, der Vater entführt die Kinder Wiederrum und lebt heimlich zwei Jahre mit den Kindern auf einer Insel ... dann dürfen diese mit der gleichen Logik auch nicht mehr vom Vater getrennt werden. Wird nicht passieren, da es der Vater ist, aber theoretisch vorstellbar.
Wenn der KM etwas an den Kindern wirklich liegt, würde sie auch dann nach Deutschland zu den Kindern zurück ziehen und der beste Fall tritt ein, beide Elternteile bleiben erhalten.
Warum tun Elternteile solche Dinge? Weil es nicht sanktioniert wird. Wird der Druck erhöht, wird es noch weniger werden, man müsste nur einige Exempel statuieren.
Was mich auch verwundert, warum solche Argumente gehör finden, wenn es darum geht ein kritisches Verhalten zu korrigieren, wenn aber die Faktoren verändert werden (z.B. nur eine vermutete Kindeswohlgefährdung und dadurch Inobhutnahme durch das Jugendamt) nicht einmal Ansatzweise in Betracht kommen. Da werden Kinder wie Ware hin und her geschoben und selbst gegen geltendes Recht verstoßen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Härtere Sanktionen würde ich auch sehr begrüßen.
Aber im Bezug zu diesem Fall mal wieder ganz praktisch: Der Deutsche Staat wird die Frau in Japan wohl kaum sanktionieren können
und wenn ihr in DE auch noch Strafverfolgung droht, kommt sie erst recht nie wieder mit den Kindern zurück, um Umgang mit dem Vater zu gewähren.
Könnte genau zum Gegenteiligen Ergebnis führen;
- Frau reist mit den Kindern in ein fernes Land
- In Abwesenheit wird sie dann aufgrund Kindesentzug verurteilt
- Sie würde mglw. den Kontakt zum Vater wieder her stellen, traut sich jetzt aber erst recht nicht mehr zurück nach Deutschland.
Da hat dann wieder niemand gewonnen.
Bei einer rein Innerdeutschen Angelegenheit sehe ich es aber auch so, Umgangsverweigerung muss konsequent und mit aller härte bestraft werden.
Es ist eine Situation, die man nie wieder gut lösen kann.
Zumindest könnte, wie bereits angesprochen, die Bundespolizei endlich mal damit anfangen, ihren Job korrekt auszuführen und damit solche Ausreisen zu verhindern. Wenn die nämlich das tun würden, was sie tun müssen, nämlich konsequent nach der Zustimmung des anderen Elternteils zu fragen und im Zweifel die Ausreise zu verhindern, gäbe es deutlich weniger dieser Fälle !!
Das deutsche Gericht auf diese Art und Weise Kindesentführungen, immerhin ein Kapitalverbrechen, legalisieren, ist ein Skandal.
Es dürfte außerdem erst garnicht dazu kommen, dass 2,5 Jahre ins Land gehen. Der Staat muss sofort eingreifen und in Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden dafür sorgen dass die Kinder, immerhin minderjährige DEUTSCHE STAATSBÜRGER, wieder in ihr Heimatland zurück kommen.
Den Konflikt, den binationale Ehen mit sich bringen, sehe ich durchaus. Aber ich bin der Meinung, dass der ausländische Part freiwillig nach Deutschlabf gekommen ist und sich freiwillig dazu entschlossen hat, hier ein Leben aufzubauen. Falls das dann scheitert, muss dieser Elternteil mit den Konsequenzen dieser freiweilligen Entscheidungen leben. Einfach wieder in die Heimat zu gehen und die Kinder mitzunehmen, das geht dann halt einfach nicht mehr.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo,
was ich im konkreten Fall für besonders gut halte ist, dass die japanischen Behörden durchaus bereit waren mit den deutschen zu kooperieren. Schlecht ist, dass die OLG Entscheidung letztlich dazu führt, dass es dieser Kooperation gar nicht mehr bedarf, der Vater komplett entrechtet und die Kindesentführung legalisiert wird.
Letztlich hätte ein Eingreifen der japanischen Behörden durchaus auch zum Einlenken der KM führen können. Ein Kompromiß hätte durchaus so aussehen können, dass der Vater seine Kinder sehen kann und auch Urlaube gemeinsam möglich sind, obwohl die Kinder bei der Mutter in Japan leben. Hierzu hätte es sicher auch nach japanischem Recht Möglichkeiten gegeben, die dem Vater auch rechtliche Mittel in Hand gegeben hätten das durchzusetzen.
VG Susi