Neue Serie in BILD:...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Neue Serie in BILD: Scheidungs-Väter

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ausgabe vom Montag, den 15.08.2005

Dr. Armin Sch. darf seit drei Jahren seine Kinder nicht mehr sehen

Von SÜNJE BANASCH u. MIRIAM SIEGFRIED

Schmerz läßt sich nicht messen, sagt man. Doch Dr. Armin Sch. (45), Internist mit eigener Praxis, kann es. Für ihn mißt sich Schmerz nach Tagen.

1095 sind es, seit er seine beiden Kinder zum letzten Mal sehen durfte. Er teilt sein Schicksal mit unzähligen Männern: Deutschlands vergessene Väter. Diese neue BILD-Serie erzählt ihre traurigen Geschichten.

September 2002, ein Spielplatz in Wilhelmshaven. Der Arzt, geschieden nach sieben Jahren Ehe, schlendert dem Spielplatz entgegen. Eine Schaukel quietscht. Hier fühlt er sich Tom (heute 10) und Melanie (12) nahe. Sie leben, natürlich, muß man fast sagen, bei seiner Ex-Frau.

„Da stand Tom plötzlich vor mir – ein Zufall“, so der Vater. „Er hat mich nur kurz angeschaut, ist dann weggelaufen ...“ Er schweigt einen Moment: „Sie können sich nicht vorstellen, wie weh das tut. Wenn der eigene Sohn so verstört ist, daß er vor Ihnen wegrennt ...“

Jede dritte Ehe scheitert in Deutschland. Meist haben beide Elternteile das Sorgerecht, doch in 80 Prozent der Fälle bleibt das Kind bei der Mutter.

Sind Geld und Gut verteilt, geht es um die Kinder. Wer einmal im Recht gewesen ist, kann am Ende keiner mehr erkennen. So ist es, wenn Liebe zu Haß umschlägt.

„Damals auf dem Spielplatz habe ich ihn das letzte Mal gesehen“, sagt der Vater. „Ich überweise jeden Monat 922 Euro für meine beiden. Da will ich sie doch wenigstens einmal in den Arm nehmen. Sehen, wie sie gewachsen sind, oder ihnen einen dummen Witz erzählen.“

Statt dessen kommen Briefe, in denen steht, er möge bitte die Zeitschriften „Geolino“ und „Löwenzahn“ für seine Kinder nicht mehr schicken.

„Ich fühle mich abgeschoben“, sagt der Arzt. Er ist ein kluger Mann, doch die Justiz versteht er längst nicht mehr: „Gemeinsames Sorgerecht, doch die Gerichte helfen mir einfach nicht, es durchzusetzen. Ja, ich bin machtlos ...“

Was die Kinder inzwischen über ihn denken, er mag es sich nicht vorstellen. „Es wäre besser, euer Vater wäre tot“, soll die Mutter gesagt haben. „Der liebe Gott soll ihn endlich wegschaffen.“

Psychologische Gutachten sagen: Die Kinder wünschen sich mehr Kontakt zum Vater. Aber beide sind seelisch so belastet, daß sie nicht mehr wagen, das auch auszusprechen.

So wie auf dem großen Foto feiert Dr. Armin Sch. mit seinen Kindern Weihnachtsfeste und Geburtstage: Er blickt auf ihre Fotos. Er sieht in den halbjährlichen Berichten fürs Gericht nach, wie die Zeugnisse gewesen sind.

Die Fotografien, die ihm geblieben sind, sie sind ein wenig unscharf. Wenn man zu lange darauf blickt, scheinen Tom und Melanie darauf nur noch ferner ...

Lesen Sie morgen: Torsten A. (33): „Ich habe einen einjährigen Sohn. Ich durfte ihn noch nie sehen.“

Kindernamen geändert

Quelle: BILD online

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2005 10:17
 Uli
(@Uli)

Schön, dass das Thema öffentlich ausgeweitet wird und so breiteren Schichten, für die das deutsche Familien"recht" noch nie Thema war, zugänglich wird.

Dieser Postille nehme ich natürlich nicht ab, plötzlich das Herz für Väter entdeckt zu haben. Es ist ein reißerisches Thema und das verspricht Auflage. Aber das kann uns letztlich egal sein.

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2005 12:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Uli, mir ist fast jedes Mittel recht. Und die BILD hat das Thema emotional gut aufbereitet. Das schafft Raum für uns.

Ich konnte es mir ja wieder nicht verkneifen und habe dort angerufen. Die beiden Redakteurinnen sind nach Fertigstellung der Serie in ihren wohlverdienten Urlaub gegangen. Gesprochen habe ich mit Frau Beckemeyer und ihr nachfolgende E-Mail gesandt:


Sehr geehrte Frau Beckemeyer,

recht herzlichen Dank für unser eben geführtes Telefonat.

Einleitend möchte ich mich kurz vorstellen:
Mein Name ist (...) und bin selbst Scheidungsvater. Zwei meiner Kinder leben bei meiner geschiedenen Frau, eines bei mir. Im Oktober 2002 gründete ich www.vatersein.de, das heute größte privat finanzierte Portal zum Thema Scheidung/Trennung in Deutschland. Im Dezember 2004 wurde www.vatersein.de auf RTL-Nord vorgestellt. Dem Spiegel dienten die auf www.vatersein.de geschriebenen Leidensgeschichten als Einstieg für den Artikel "Der geplünderte Mann". Mit der BILD Berlin (Frau von Dueren und Frau Topar) gab es Kontakte anl. Ihrer Berichterstattung über Frau Michaela Noll.

Zu dem mit Ihrer Serie bewiesenen Mut, dieses Thema und dann noch zu dieser Zeit anzuschneiden, beglückwünsche ich Sie. Es ist ein gutes Gefühl für die entsorgten Väter, wenn sie wenigstens noch in den Medien auf Interesse stoßen, Gehör finden.

Neben dem Thema Umgangsboykott (ob nun mütterlicherseits oder durch Richter) ist es für Väter sehr häufig aus finanziellen Gründen nicht möglich, ihre Kinder regelmäßig und von ausreichender Dauer zu sehen. Neben den Unterhaltslasten sind es Schulden und nicht selten mit der Trennung einhergehender Arbeitsplatzverlust. Sind die ALG-II-Empfänger hier noch im Vorteil bedingt in der Umgangskostenübernahme, so haben erwerbstätige Väter (wieder einmal) das Nachsehen. Ihnen bleibt nur zu oft der Selbstbehalt von derzeit 890,00 Euro zur Bestreitung aller Lebenshaltungskosten. An Umgang ist dann nicht zu denken.

Die Vorhaben gem. Referentenentwurf zur Neuordnung des Unterhaltsrechts eignen sich in keinster Weise zur Besserung der heutigen Situation. So findet eine Verlagerung der Unterhaltslast vom unterhaltsberechtigten Betreuungselternteil auf die Kinder statt. Damit wird das Prinzip "linke Tasche - rechte Tasche" für die Unterhaltszahler eingebracht - die Summe der Unterhaltszahlungen verändert sich nicht. Da der Ehegattenunterhalt steuerlich absetzbar ist, sich durch die Verlagerung zum Kindesunterhalt verringert oder gar entfällt, Kindesunterhalt hingegen nicht absetzbar ist, werden so dem Staat Millionen in die Kasse gespült. Der eigentliche Zweck des Referentenentwurfs. Die Verlagerung der Armut von den Kindern zum Betreuungselternteil wird billigend in Kauf genommen, befreit diese Maßnahme doch von der jährlichen Ohrfeige durch den Kinderschutzbund.

Die Festlegung eines Existenzminimums für Kinder und die damit einhergehende Kopplung an den doppelten Kinderfreibetrag gem. Einkommensteuergesetz bringt letztlich die Frage hoch: Also ist das Existenzminumum derzeit nicht berücksichtigt? Diese Kopplung hat einen weiteren bitteren Beigeschmack: Wurde bisher der Kindesunterhalt unter Berücksichtung der Einkünfte des Unterhaltspflichtigen nach der Düsseldorfer Tabelle festgelegt, so erfolgt dies künftig nach dem Rasenmäherprinzip. Wer heute schon nicht den vollen Kindesunterhalt leisten konnte, wird dies künftig noch weniger können. Ferner werden die Besserverdiener erneut durch die heutige Regierung "beschenkt" und der Normalverdiener bestraft. Meine Analyse des Referentenentwurfs finden Sie unter http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=3419 .

Gravierend wirkt sich der Referentenentwurf auf die Folgefamilie des Unterhaltspflichtigen aus. Auf Seite 38 erster Absatz letzter Satz des Referentenentwurfs steht:
"Korrekturbedürftig kann eine Mangelfallberechnung insbesondere dann sein, wenn nach ihrem Gesamtergebnis die Erstfamilie (zusätzlich) auf Sozialleistungen angewiesen ist, während die nach der Scheidung gegründete zweite Familie auch unter Berücksichtigung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen im konkreten Vergleich ein gutes Auskommen hat."

Das heißt auf gut Deutsch: Es wird eine Einkommensgesamtrechnung erstellt, also inkl. der Einkünfte der Zweitfrau. Damit muss eine der Sache nach völlig unbeteiligte Person ihre Einkünfte offen legen, damit erkennbar ist, ob der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen soweit abgeschmolzen werden kann, bis Parität der Einkommen zwischen alter und neuer Ehe hergestellt ist.

Neben dem Faktor "Geld" spielen die Gerichte eine große Rolle bei der Entsorgung von Vätern. Den Missbrauch mit dem Missbrauch führe ich nur als Überschrift an. Diese Ungemach spielt keine bedeutende Rolle mehr in der heutigen Gerichtsbarkeit - die Richter sind hierauf eingestellt. Dafür wurde den Betreuungseltern ein neues Spielzeug namens "Schutz vor Stalking" in die Hand gegeben. Und auch hier wird es wieder Jahre und hunderte von Prozesse brauchen, bis die deutsche Gerichtsbarkeit die vorsätzliche Falschbeschuldigung erkennt. Heute werden Väter zu Deals genötigt, indem sie Umgang gegen Sorgerecht tauschen müssen. Dass der dann gerichtlich gewährte Umgang nicht einklagbar ist, weiß der Richter, weiß der Betreuungselternteil, weiß die Rechtsvertretung des Betreuungselternteiles. Nur der Umgangselternteil weiß es nicht und erfährt über kurz oder lang den doppelten Verlust. Denn nun hat er noch nicht einmal die Chance über Schule oder Kindergarten etwas über seine Kinder zu erfahren.

Sie können erahnen, der Frust der Väter ist erheblich. Dazu kommen Ausweglosigkeit und das Gefühl der Ohnmacht. Mir bleibt die Hoffnung, dass Ihre Serie die Öffentlichkeit sensibilisiert.

Wann immer Sie Unterstützung, Kontakte oder Themen benötigen, sprechen Sie mich bitte jederzeit gern an.

Mit besten Grüßen aus Kiel


DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2005 13:41
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,

mein erster Gedanke war auch " hm..die Bild", mein zweiter Gedanke war " egal, so wird hoffentlich auch Nichtbetroffenen mal ein Einblick gewährt".

Ich erlebe oft im privaten Bereich wie verdutzt Nichtbetroffene schauen, denen man mal ein wenig erzählt wie das Familienrecht ausgeübt wird.

Sie wissen es natürlich nicht, müssen sie sich damit auch nicht befassen. Die Reaktionen zeigen aber oft, wie geblendet sie sind von bisheriger Medienarbeit und von dem was sie irgendwo, irgendwann mal gehört haben.

Gut, daß sich entsorgte Väter für diese Serie gefunden haben. Auch mit dem Beigeschmack wie ohnmächtig und hilflos sie sind.

Deine Email trifft wieder mal den Nagel auf Kopf lieber Deep. Ich werde ein paar Tage die einzelnen Schicksale lesen und dann mal schauen wohin ich den Leserbrief schicken kann 😉

LG
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2005 16:31
(@Aniram)

Hmm...

ich muss zugeben, auch ich als Betroffene im Sinne von geschieden + Kind,
wußte von diesen Zuständen nichts.

Gut, bei mir könnte man sagen, das rührt daher, daß ich aus Österreich bin.
Aber das glaube ich nicht, weil sonst erfahren wir Ösis ja auch alles. Es wird
eher so sein, daß man damit wenn man Glück hat, selten konfrontiert ist.

Natürlich war mir schon klar, so hinterm Mond leb ich ja nun auch nicht, daß
es auch Hexen gibt, aber dass das doch ein so großes Ausmaß hat, hätte
ich niemals gedacht. Dazu kommt, das ich bisher geglaubt habe, daß es
diesen Zirkus nur dort gibt, wo viel Geld zu holen ist und nicht, daß dem
sogenannten Otto-Normalverbraucher so gut wie die Existenzgrundlage
entzogen wird.

Das was ich so wichtig fände... von diesem Forum sollten die Betroffenen
schon wissen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Meistens ist
es doch so, daß die erst nachdem sie voll in dem Dilemma drinstecken,
im I-net nach Gleichgesinnten und Hilfe suchen.

So ähnlich wie es bei uns diese Mutterberatungsstellen gibt (ich denke
zumindest, das es sie noch gibt) oder wo beim Kinderarzt Broschüren
aufliegen, wo man überall Hilfe und Unterstützung bekommen kann.

So sollte dieses Forum und vielleicht auch andere, die ich aber nicht kenne
und mir deshalb kein Urteil erlauben kann, bei Rechtsanwälten, Familien-
gerichten ect. aufliegen. Im Grunde auch bei Caritas, Jugendamt usw.
aber ich könnte mir vorstellen, das vatersein.de gerade beim Jugendamt
weniger beliebt sein wird.

Gruß

Marina

[Editiert am 16/8/2005 von Aniram]

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2005 17:19
 mel
(@mel)

mal sehen was bild daraus macht..

mail ist dir gelungen

mel

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2005 18:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ausgabe vom Montag, den 15.08.2005

Von SÜNJE BANASCH u. FRIDERIKE STÜWERT

Wer je Vater geworden ist, vergißt den Geruch eines Neugeborenen nicht mehr. Sie riechen so zart nach warmer Milch und Kamillencreme. Und haben das zauberhafte, süße Geheimnis, das jedes Baby so unverwechselbar macht.
Torsten A. (33), Angestellter aus Frankfurt, hat seinen Sohn noch nie gerochen. Er ist seit einem Jahr Vater, doch seinen Jungen durfte er bisher keine einzige Minute im Arm halten.

Sind die Männer rechtlos?

Er ist einer der vergessenen Väter, die BILD in dieser neuen Serie vorstellt: Männer, die seit der Trennung nicht mehr zu ihren Kindern dürfen.

„Ich arbeitete in einem Altenheim“, erinnert er sich. „Eines Tages stellte sich eine junge Frau vor, die als Pflegerin anfangen wollte.“ Er erledigte den Schriftkram – und legte auch einen Bewerbungsbogen in seinem Herzen an. „Carina hatte dieses wunderbare Lächeln. Aber ich hielt Abstand, wir waren Kollegen.“

Ein Jahr lang ging das so, dann schien sie seine Gefühle zu erwidern. „Irgendwie war plötzlich alles so klar, wir wollten beide eine Familie.“

Sie mieteten eine Vierzimmerwohnung, groß genug für zwei Kinder. Torsten: „Als Carina schwanger war, habe ich geweint. Sie versprach mir, daß wir alles gemeinsam machen. Die Termine beim Frauenarzt, Wiege und Strampler kaufen. Bei der Geburt wollte ich ihr natürlich zur Seite stehen ...“

Ein moderner Vater also, wie ihn sich die Frauen angeblich wünschen. Carina, so scheint es, allerdings doch nicht ganz: Im 4. Schwangerschaftsmonat war sie plötzlich weg. Torsten: „Ich kam nach Hause, die Wohnung war leer.“

Kein Zettel, wochenlang kein Anruf. Später wollte man sich noch einmal zu einem Arzttermin treffen. Doch Torsten saß allein im Wartezimmer. Drei Stunden später schlich er heim. Carina war nicht aufgetaucht – Ende.

„Irgendwann kam die offizielle Mitteilung vom Jugendamt“, erzählt er. „Ich wäre Vater geworden, am 6. September 2004.“ Lucas heißt der Junge, ein Foto hat er bis heute nicht gesehen. Hat er seine Augen, hat er Carinas Lächeln?

Den Vaterschaftstest mußte er bei Gericht durchsetzen, weil seine Freundin plötzlich wieder dementierte: „Aber einen Anspruch auf Sorgerecht habe ich nicht.“

Da kann er noch so viele Teddys kaufen und Briefe schicken, in denen er Hilfe und auch Unterhalt anbietet. „Sie kommen postwendend zurück“, sagt er. „Das Handy ist meist ausgeschaltet.“

Einmal erhielt er das Angebot, er könne seinen Sohn zweimal monatlich sehen. Je 120 Minuten unter Aufsicht des Jugendamtes. Torsten A. ist zwar Vater geworden. Doch sein Baby riecht muffig – nach alten Gerichtsakten und abgewiesener Liebe.

Lesen Sie morgen: Ein Vater, dem von seinen Töchtern nur die Barbie-Puppen geblieben sind

Quelle: Bild online

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2005 09:49
 Papa
(@papa)
Rege dabei Registriert

hallo deep,
gutes mail an bild, ich hoffe das thema wird noch einige zeit bei bild aktuell sein, und sie werden sich bei dir bezüglich rat und hilfe melden.
gruß papa

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2005 14:14
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,
habe heute schon den Leserbrief abgeschickt, konnte mir aber den Hinweis auf vatersein.de nicht verkneifen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Interesse verfolge ich Ihre Serie Scheidungs-Väter.

Leider finden entsorgte Väter und auch finanziell ruinierte Väter in der Öffentlichkeit kaum Gehör.
Dies liegt an der Ausführung des Familienrechts und wie dieses formiliert ist und an der leider immernoch gefestigten Meinung der Gesellschaft, daß es sich hier nur um Ausnahmen handelt.Die Realität sieht leider ganz anders aus.
Ich bin eine sogenannte "Zweitfrau" und habe 15 Monate erlebt, in denen mein Lebensgefährte seine Kinder nicht sehen durfte.
In dieser Zeit blieb uns nur die Hilfe von einer Webseite "www. vatersein.de", in der wir Zuspruch und Energie gefunden haben.
Inzwischen bin ich dort eine der Moderatorinnen und lese tagtäglich die Ohnmacht der Väter in Deutschland. Nie hätte ich jemals gewagt zu vermuten, daß es in Deutschland für Mütter so einfach ist, Kinder von ihrem Vater mutwillig und nach reinem Gutdünken zu trennen.Dies bestätigt die täglich steigende Zahl der hilfesuchenden Väter in Internetforen wie vatersein.de.

Hier kann nicht mehr vom Wohle des Kindes gesprochen werden, welches das Recht auf beide Elternteile hat.

Ihre Serie wird hoffentlich vielen Menschen die Augen öffnen und auch zum Umdenken bewegen. Danke.

Mit freundlichen Grüßen

************

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2005 17:58
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
Habs auch probiert

Zu Ihrer Serie: Scheidungs-Väter
Vielen Dank für diese Serie, die wieder einmal die vielen Kinderschicksale der breiten Öffentlichkeit bewußt machen. Leider fehlen Lösungsansätze für die Problematik bei Scheidungen mit Kindern. Hier gibt es das Cochener Modell, das ähnlich funktioniert wie das dänische Scheidungsrecht. Werden in Deutschland die Eltern entmündigt und Rechtsanwälte, Jugendämter und Richter entscheiden, und zwar zu Gunsten eines Elternteils, umd das letzte "herauszuholen", wird in Dänemark die Verantwortung für die Scheidung den Eltern übertragen. Sie haben die Ehe gegen die Wand gefahren und müssen eine Scheidungsvereinbarung erstellen. Der Staat hilft durch Mediation und prüft nur noch auf Sittenwidrigkeit. Kosten: unter 100 Euro. Bei uns verdienen jedoch die Rechtsanwälte und hetzen die Eltern nur noch gegenseitig auf. Vorteil in Dänemark: viele Ehen werden gar nicht geschieden, da die Scheidungswilligen erfahren haben, dass sie sich einigen können. Gewinner sind damit immer die Kinder, die beide Eltern weiterhin erleben dürfen und eine Toleranz zwischen den Eltern erfahren, die ihr Leben prägen wird. Unsere Scheidungskinder verlieren zu 50 % einen Elternteil, meist den Vater, oder erleben über Jahre hinweg Rechtsstreitigkeiten.
Bringen Sie weiter dieses Thema in ihrer Zeitung! Recherchieren Sie die Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und die immensen Kosten für unsere schwächelnde Wirtschaft!

Gruß
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2005 02:06




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ausgabe von Donnerstag, den 18.08.2005

Meine Frau ist mit unseren Töchtern abgehauen

Von SÜNJE BANASCH u. FRIDERIKE STÜWERT

Wie oft hat er in ihre Plastikaugen gesehen! Wie oft geht sein Blick über aufgemalte Zahnreihen, über blondes Kunsthaar.

Industriekaufmann Heinz-Günther R. (44) aus Essen hat wohl häufiger als jeder andere Mann Barbiepuppen angesehen. Zwölf Stück sind es, die im früheren Kinderzimmer stehen. Viel mehr ist ihm nicht geblieben von seinen beiden Töchtern ...

Diese BILD-Serie erzählt von Deutschlands Scheidungsvätern. Heinz-Günther traf die schärfste Waffe einer Frau: Die Lüge, er habe seine Töchter belästigt.

Nichts davon stimmte. Trotzdem werden auch Sie sich sein Foto gleich noch mal genauer ansehen: „Na, vielleicht war doch etwas dran?!“ Ja, so ist das: im Zweifel gegen den Vater.

„Hallo, hier ist Elisa. Bitte sprechen Sie nach dem Piepton.“ Wer Heinz anruft, hört auf dem Anrufbeantworter noch immer die Stimme seiner jüngsten Tochter (jetzt 8). Dabei ist sie seit einem Jahr weg – wie Sophie (10), die Große.

„Nach acht Jahren Ehe zog meine Frau aus“, sagt Heinz. „Sie hatte einen neuen Freund. Ich blieb zurück mit den Kindern.“

Er schmierte vor der Arbeit Brote, legte Kleidung raus. Fuhr Elisa zur Tagesmutter, Sophie in die Schule. Abends kochte er, wusch Wäsche, half bei Hausaufgaben – Alltag eben.

Zwei Jahre lang ging das gut, dann wollte die Frau die Kinder zurück: „Sie hatte mit ihrem neuen Freund nun ein Baby. Jetzt paßte es wohl wieder, und ich störte. Da behauptete sie einfach, ich habe die Kinder belästigt. Ohne Details, ohne Beweis.“

Gutachter und Gericht entlasteten ihn völlig. „Ich war trotzdem schwer getroffen, fragte wegen einer Verleumdungsanzeige. Der Staatsanwalt winkte nur ab: Wollen Sie Ihren Töchtern deswegen noch einen Prozeß zumuten? Ich verzichtete ...“

Dann dieser Tag im letzten Sommer: Er fährt zur Schule, die beide Mädchen inzwischen besuchen – die Kinder sind weg! „Meine Frau hat sie einfach mitgenommen.“

Das Jugendamt meinte, die Mädchen würden wohl doch besser bei Mama und dem neuen Geschwisterchen aufwachsen. Aber kein Problem: Man weiß ja nie, er habe ja Umgangsrecht.

„Praktisch sah das so aus: Sie zog mit Freund und den Kindern ans andere Ende Deutschlands, 700 Kilometer weit“, sagt Heinz. „Hin- und Rückfahrt plus Hotel kann ich mir nicht leisten. Rufe ich an, läuft immer das Band.“

522 Euro überweist er jeden Monat. Dazu drücken ihn die Lasten des Alltags: Raten für das (inzwischen unverkäufliche) Grundstück, auf dem die Familie bauen wollte. Die unendlichen Anwalts- und Gerichtskosten ...

Gern würde der Vater mehr erzählen über seine Sorgen, den Schmerz, die Enttäuschung. Doch am Ende hören auch diesem Mann nicht allzu viele zu – vielleicht nur ein paar vergessene Barbiepuppen ...

Lesen Sie morgen: Wochenend-Väter. Wenn der kleine Sohn jeden Sonntag Koffer packen muß.

Quelle: Bild online

[Editiert am 20/8/2005 von DeepThought]

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2005 13:58
(@Aniram)

Ich find es einfach nur bedrückend.

Mehr kann und will ich im Moment nicht sagen !

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 14:08
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Bedrückend -- traurig -- ohnmächtig !

--und gut, dass diese Geschichten in einer derart auflagenstarken Zeitung erscheinen.
Wachen die Politiker auf ????
Wann wird dieses Thema ein wesentliches Argument für eine Wahlentscheidung ??
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 14:20
(@peacemaker49624)
Schon was gesagt Registriert

vielleicht ist es so, das die nächsten jahre gewisse änderungen bringen nur schade, das solche änderungen für millionen von vätern zu spät kommen.

eine wahl-entscheidung wird es wohl leider nie beeinflußen, sollten mal überlegen, selbst aktiver zu werden. aktiver und offensiver. denn.... wir sind eine zahlenmäßig recht interessante klientel für die regierung bzw für die, die regieren wollen. und nicht nur das.... wir werden ja in der tat in den allermeisten fällen benachteiligt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 16:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ausgabe von Freitag, den 19.08.2005

Ich sehe meinen Sohn nur alle 14 Tage

Von S. BANASCH und M. SIEGFRIED

Kann man Liebe an- und abschalten? Thomas D. (36), Polizist aus Berlin, muß es. Er sieht seinen Jungen nur tageweise – er ist „Wochenend-Vater“.

„Jeden zweiten Donnerstag darf ich meinen Sohn von der Schule abholen, 13 Uhr“, sagt er. „Sonntags muß er wieder seine Tasche packen, montags 8 Uhr in der Schule sein.“ Dann übernimmt Mama – bis zum nächsten Wiedersehen in zwei Wochen.

Fünf Jahre geht das schon so, keiner ist damit glücklich. Doch es ist der Alltag vieler Scheidungsväter in Deutschland.

„Stellen Sie sich vor, Sie müßten ständig von Ihrem Kind Abschied nehmen“, sagt Thomas. „Eben haben Sie Fußball gespielt, denken: Ach, das machen wir nächste Woche noch mal. Und dann: Ach nee, geht nicht ...“

Manchmal weint der Junge, manchmal ist er nur ganz still. Sonntag ist selten ein guter Tag – Abschiedstag.

Nach sieben Jahren hatten sich die Eltern getrennt, aber das gemeinsame Sorgerecht behalten. Der Vater: „Natürlich bin ich froh, ihn regelmäßig sehen zu dürfen. Anderen Vätern geht es viel schlechter. Aber ich verpasse so viel in seinem Leben.“

Zu Elternabenden soll er nicht mitkommen. Wenn sein Sohn (mit der Mutter) umzieht, erfährt er es nebenbei am Tag des Umzuges. „Ich habe keinen Kontakt zu seinen Freunden, deren Eltern. Ich bin ausgeschlossen.“

177 Euro Unterhalt zahlt er. Und findet sich in einem widerwärtigen Konkurrenzkampf um die Gunst des Kindes wieder. Wen hat der Kleine lieber? Was sagt die Mutter, wenn er bei ihr ist?

Der Vater hat sich inzwischen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschwert. Er will die Hälfte der Zeit mit seinem Sohn verbringen können. Das deutsche Gesetz sieht so etwas nicht vor ...

Lesen Sie morgen: „Meine Frau hat unser Kind weggeben. Mich, den Vater, hat sie dabei nicht gefragt.“

Quelle: Bild online

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2005 15:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ausgabe Samstag, 20.08.2005

Meine Frau hat unseren Sohn heimlich zur Adoption freigegeben

Von SÜNJE BANASCH

Es gibt Scheidungsväter, die haben so wenig Rechte wie ein Fremder: Sie haben mit ihrer Frau nur „eheähnlich“ zusammengelebt, also ohne Trauschein.

Kazim G. (37), Bauarbeiter aus Leipzig, ist ein solcher Mann: „Meine Frau hat unser Kind nach der Trennung einfach weggegeben – ich konnte nichts dagegen tun.“

Fünf Jahre ist Christofer, der Sohn, inzwischen alt. Der Vater hat ihn in dieser Zeit fünfmal gesehen, je zwei Stunden unter Aufsicht des Jugendamtes.

„Meine Frau hat ihn sofort nach der Geburt zur Adoption freigegeben, sie wollte ihn nicht“, sagt Kazim. „Ich will nicht sagen, daß es ihm bei den Pflegeeltern schlechtgeht. Aber ich bin doch der Vater.“ In die Formulare trug die Frau ein: „Vater unbekannt.“ Auch das tut weh ...

Knapp zwei Jahre war das Paar zusammen. „Als wir uns trennten, war sie schwanger. Wir besprachen, daß wir uns trotzdem gemeinsam um das Kind kümmern. Nach kurzer Zeit riß der Kontakt aber ab, sie war verschwunden.“

Später erst erfuhr er von der Adoption. Rechtlich geht das: Waren die Eltern nicht verheiratet, dann bekommt der Mann nur das Sorgerecht, wenn die Frau es will.

„Seitdem kämpfe ich um meinen Jungen“, sagt der Mann. „Bis zum Bundesverfassungsgericht mußte ich streiten, daß mir wöchentliches Besuchsrecht zusteht.“ Er gewann zwar den Prozeß (Az.: 1 BvR 2790/04), aber genützt hat es ihm nichts.

„Die Pflegeeltern wollen nicht, daß wir Kontakt haben. Sie haben bei den wenigen Treffen wohl gemerkt, daß es schon anders ist, wenn der richtige Vater zum Spielen kommt ...“ Kazim muß zwar keinen Unterhalt zahlen, aber er weiß auch nicht, wie es seinem Sohn geht. Wer neben ihm in der Klasse sitzt, sein bester Freund ist, wovor er abends Angst hat.

Ein paar Fotos sind geblieben – und der Traum, ein richtiger Vater zu sein.

Ende

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2005 15:55
 Uli
(@Uli)

Info zur BILD-Serie:

www.carookee.com/forum/MANNdatAktion/Wichtige_Info_zur_Bild_Serie.6579542.0.01103.html

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2005 14:34
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

.... hier einige ergebnisse der bild-telefon-aktion zum thema:

http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2005/08/23/scheidungs__vaeter/scheidungs__vaeter.html

(am unteren rand der seite auf 'weiterlesen', da kommen noch mehr fragen/antworten).

ein teil der antworten der (sog.) experten erscheint mir sinnvoll, einige fragen hätte ich als 'erfahrener laie' anders beantwortet (z.b. die von dem postler, der keine zeugnisse/infos erhält), und zumindest eine antwort halte ich für sehr fragwürdig:

Wir wollen uns scheiden lassen. Meine Frau stammt aus Dänemark und will mit unserem Kind jetzt dort hinziehen. Das will ich aber nicht. Was muß ich beachten?
H. H., Jurist beim Verein „Väteraufbruch für Kinder“, Hamburg: „... kommen Sie als Hauptbetreuer des Kindes nicht in Frage. Darum hätten sie vor Gericht keine Chance, das Sorgerecht einzuklagen. Wenn die Mutter ihres Kindes in Dänemark leben will, können Sie nichts dagegen tun. Rechtlich kann sie hinziehen, wo sie will. Bemühen Sie sich mit der Mutter um eine einvernehmliche Regelung darüber, wie und wann Sie Ihr Kind sehen können."

den fettgedruckten absatz halte ich für falsch - sobald es darum geht, dass sie das kind mitnimmt, und das will sie ja anscheinend! der anrufer will die scheidung, d.h. der anrufer hat bereits das (gemeinsame) sorgerecht und damit auch (erstmal) gemeinsames ABR. per gericht könnte er doch sehr wohl das ABR 'ausüben' und z.b. den aufenthalt des kindes (d.h. die ausübung des ABR durch die KM) auf stadt, bundesland, BRD etc. beschränken lassen.
oder sehe ich da was verkehrt?

schade, dass bei einer solchen aktion solche 'antworten' gegeben werden/wurden.

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2005 15:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es handelt sich ganz klar um eine Kindesentziehung nach § 235 Abs. 2 Nr. 1 und evtl. Nr. 2 später dann. Die Auskunft des sog. Juristen (ba, ich mag das bei dem Typen gar nicht schreiben) ist falsch, falsch, falsch. Es mag sein, dass es unter den Mitgliedern des VafK die eingedrillte Rechtsauffassung darstellt. Allerdings sollten sich die Leutchen mal ganz genau angucken, bei wem sie da eigentlich gelandet sind.

In meinen Augen ist u.A. der VafK daran schuld, dass die Väterszene einen derart schlechten Stand in Deutschland hat. Also, machen wir das eben anders; sütsche, wie man hier oben sagt. Mehr dazu, wenn es soweit is.


Knuffig ist ja auch dieses hier:

Mein Mann kämpft um den Umgang mit seinem Kind vor Gericht. Seine Ex-Frau versucht alles, um das zu verhindern. Warum bloß? Kati (35), Versicherungskauffrau

Ursula Kodjoe, Diplompsychologin, Familientherapeutin, Gundelfingen: „Die Mutter des Kindes könnte Angst haben, daß Sie als Zweitfrau versuchen, die bessere Mutter zu sein. Das müssen Sie vermeiden. Wenn das Kind bei Ihnen ist, geben Sie ihm positive Botschaften über dessen leibliche Mutter mit (Beispiel: ,So gut wie deine Mama kann ich das bestimmt nicht‘). Das wird die Mutter sicher erfahren und so die Angst vor einer Konkurrenzmutterschaft verlieren. Auch sollte Ihr Mann mit seiner Ex-Frau sprechen, ihr sagen, daß Sie keine Konkurrenz sein wollen.“

Es geht also nicht darum, dass das Kind evtl. beim Vater plus Zweitfrau besser aufgehoben ist, es sich dort wohler fühlt, es dem Kindeswohl entspricht. Es geht um den Erhalt des Status Quo: "Kind bei Mutter und Ende der Diskussion."


Ich habe zwei Kinder (13, 10), bin seit eineinhalb Jahren geschieden. Meine Ex-Frau und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Dennoch bekomme ich nichts mit, sehe nicht mal die Zeugnisse der Kleinen. Was soll ich tun? Andreas Krebs (39), Postbeamter aus Steinenbronn (Baden-Württemberg)

Ursula Kodjoe, Diplompsychologin, Familientherapeutin, Gundelfingen: „Schreiben Sie an die Schule. Da Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, dürfen Sie dort alle Zeugniskopien und Anschreiben anfordern. Schicken Sie gleich einen frankierten Rückumschlag mit. Geben Sie der Schule Ihre Telefonnummern, damit Sie alles über die Kinder erfahren.“

Den Tip mit dem frankierten Rückumschlag hat sie wohl hier gelesen? Da hab ich ein Copyright drauf. 🙂


Mein Mann hat das alleinige Sorgerecht für unseren Sohn (15) und droht, sich und ihn umzubringen, wenn ich sie bedränge. Mein Sohn hat schon schwere psychische Störungen. Wie soll ich mich verhalten? Ursula Welskopf (52), Industriekauffrau aus Extertal (Nordrhein-Westfalen)

Ursula Kodjoe, Diplom-Psychologin, Familientherapeutin, Gundelfingen: „Sie sollten über einen Anwalt ein familienpsychologisches Gutachten beantragen. Berichten Sie von der Entwicklung Ihres Sohnes und daß seine Psyche geschädigt ist. Wenn der Richter das ablehnt, gehen Sie ans Oberlandesgericht. Der Vater sollte die alleinige Sorge nicht behalten.“

Keine Frage danach, aus welchem Grunde der KV das ASR hat. Ist doch nicht grundlos, da selten anzutreffen.


Hartmut Haas, Jurist beim Verein „Väteraufbruch für Kinder“, Hamburg: „Zuerst einmal: Ein Vater ist niemals austauschbar! Geben Sie auf keinen Fall auf! Sie sind in der Pflicht, sich für Ihre Tochter ins Zeug zu legen. Es gibt zwei Möglichkeiten: Sie können ein gerichtliches Vermittlungsverfahren nach Paragraph 52a des FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit) versuchen. Dabei geht es darum, in einem Vermittlungsgespräch zu klären, daß der Umgang beider Eltern wichtig ist und was passiert, wenn er nicht stattfindet. Oder Sie versuchen, gerichtlich verhängte Zwangsmaßnahmen gegen die Mutter durchzusetzen. Denn: Was Ihre Ex-Frau macht, ist rechtswidrig.“

*schüttel* Das ist der Lieblingsparagraf dieser Schlappies. Die versuchen bestimmt sogar kindliche Essstörungen damit gerichtlich relevant zu machen. § 52a FGG besagt klar und unmissverständlich, "Macht ein Elternteil geltend, daß der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt oder erschwert,..." Es muss also eine gerichtliche Verfügung über den Umgang vorhanden sein. Wenn nicht, dann keine Möglichkeit, sich auf diesen Paragrafen zu berufen. Und jeder Richter jagt den guten Mann zum Teufel, wenn er ohne zuvor beim JA gewesen zu sein, gleich bei Gericht aufläuft.

6 - setzen!


Unsere sechsjährige Tochter wurde mir in zweiter Instanz nach der Scheidung zugesprochen, gegen den Rat des Jugendamtes. Jetzt kommt mir meine Ex-Frau mit einem Mißbrauchs-Verdacht, nur weil ich mit meiner Tochter auch duschen gehe! Wie kann ich mich dagegen wehren? Andreas A. (40), Fleischermeister aus Ludwigshafen

Hartmut Haas, Jurist beim Verein „Väteraufbruch für Kinder“, Hamburg: „Gehen Sie in die Offensive. Suchen Sie ein Gespräch mit der Mutter unter moderierender und beratender Begleitung, zum Beispiel von der Caritas oder einem Mitarbeiter der Elternberatung. Damit treten Sie einem solchem Verdacht am wirkungsvollsten entgegen. Nehmen Sie die Sorge der Mutter ernst. Und: Duschen Sie lieber nicht mehr mit der Kleinen, um weiteren Gerüchten vorzubeugen.“

"Nehmen Sie die Sorge der Mutter ernst." Was ist denn mit dem los? Hat der 'ne Parallelmitgliedschaft beim VAMV ?


DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2005 16:25