Hallo in die Runde,
soeben gelesen:
Zitat aus einem Beitrag der LegalTribuneOnline/ betroffenes BGH-Urteil:
Die Erklärung, "unbegrenzt leistungsfähig" zu sein, genügt nicht dem Auskunftsanspruch des Kindes gegen ein unterhaltspflichtiges Elternteil.
Das entschied der Bundesgerichtshof(BGH) in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung (Beschl. v. 16.09.2020, Az. XII ZB 499/19)
PS: weiß jetzt im Moment nicht, ob mein Zitat mit dem Quellenverweis dem aktuellenStand des Datenschutzes genügt.
Falls notwendig, bitte entsprechend korrigieren, bzw. Hinweis an mich... ;o)
Falls die Information an anderer Stelle zielführender ist/ sein sollte -> dahin verschieben.
Edith: Grundlage ist eine Entscheidung des OLG München (Entsch.v. 23.04.2019, Az. 533 F 11011/18)...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Auch bereits gelesen. Da hat eine Mutter mal wieder den Hals nicht voll genug bekommen. Dass die Lebensstellung eines Kindes sich von einem Elternteil ableitet bei dem es nie gelebt hat, halte ich für ein Gerücht, denn bei erheblichen Einkommensunterschieden kann ein noch so hoher Kindesunterhalt den Unterschied in den Lebensstilen nicht ausgleichen.
[...]Dass die Lebensstellung eines Kindes sich von einem Elternteil ableitet bei dem es nie gelebt hat, halte ich für ein Gerücht, denn bei erheblichen Einkommensunterschieden kann ein noch so hoher Kindesunterhalt den Unterschied in den Lebensstilen nicht ausgleichen.
Naja, im Grunde genommen ist das doch jetzt schon so - zumindest ab Einkommensgruppe 5/ 6 ...
Jetzt wird die DDT - dem BGH-Urteil sei Dank - nach oben offen ausgeweitet- ist nur eine Frage der Zeit, wann das umgesetzt wird.
Das öffnet den Frauen Tür und Tor, die zwar Kind(er) haben wollen, aber den Mann dazu unter keinen Umständen...
PS: der BGH hätte sich mal besser den Unterhaltsvorschuss zu Gemüte führen sollen...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Aha, der Lebensstandard eines Kindes leitet sich aus dem Lebensstandard der Eltern bzw. des Unterhaltspflichtigen ab.
Also als Betroffener kann ich sagen, dass wenn man deutlich mehr als der Durchschnitt verdient, man sich schon die Frage stellt, ob es sinnvoll ist, den Kindern den roten Teppich auszurollen. Meine Ex und ich haben entschieden, dass es pädagogisch betrachtet, keinen Sinn ergibt. Und wir haben es demzufolge nie so gehandhabt.
Und wir sind wirklich nicht die Einzigen die das so sehen. In dem Flugsportverein, in dem ich Mitglied bin, gibt es einige Unternehmer, die wirklich viel Geld verdienen. Also so richtig viel Geld. Einer hat sich zB eine Flugzeug für 850.000 Euro gekauft. Und ich kann sagen: Bei denen, wo ich einen Einblick habe, leben die Kinder ein ganz normales Leben ohne besonderen Luxus. Keineswegs leitet sich da der Lebensstandard der Kinder aus dem Lebensstandard der Eltern ab.
So wie unsere Kinder früher gelebt haben, so können sie mit Stufe 10 DDT ganz locker weiter leben. Mehr brauchts wirklich nicht.
Im Grunde ist das doch nur wieder eine lebensfremde Entscheidung von Richtern, die aufgrund ihres kleinen Richtergehalts keine Ahnung davon haben, wie es ist, wenn man 60.000 Euro netto im Monat verdient. Die keine Ahnung davon haben, dass es auch dann keinen Sinn ergibt, den Kids einen 77 Zoll OLED in eine 100qm Kinderzimmersuite zu stellen oder mit 18 den 911er Turbo in die Garage, oder 3 Pferde in die Reithalle etc pp. Wie gesagt, ich kenne persönlich Leute, die das alles locker tun könnten. Aber sie haben gute Gründe, das eben genau nicht zu tun. Die Kinder entwickeln einfach eine falsche Vorstellung vom Leben.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.