Petition WM
 
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Petition WM

 
(@blauerele)
Schon was gesagt Registriert

Es gibt wieder eine Petition für das WM
Vielleicht unterschreiben ja diesmal mehr.  Hoffentlich 🙂

https://www.openpetition.de/petition/online/sind-vaeter-die-besseren-muetter-das-wechselmodell-als-standard-in-deutschland

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2016 11:20
(@Inselreif)

Was bringt es, wenn dann mehr "unterschreiben"?

Zum einen: ob am Ende einer oder hunderttausend Namen drunter stehen, es bleibt eine Einzelpetition. Öffentliche Petitionen, bei denen die Anzahl der Unterstützer eine (trotzdem nur geringfügige) Rolle für das weitere Verfahren spielt, können ausschliesslich auf der Seite des Deutschen Bundestages eingestellt werden.

Zum anderen: auch mit einem Vielfachen dieser Zahlen wird noch niemand zu beeindrucken sein. Der Inhalt muss die Parlamentarier überzeugen.

Ich bin immer wieder verwundert, wieso offenbar schlaue Leute ihre Energie in vorneweg zum Scheitern verurteilte Projekte investieren.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2016 15:09
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Es gibt wieder eine Petition für das WM
https://www.openpetition.de/petition/online/sind-vaeter-die-besseren-muetter-das-wechselmodell-als-standard-in-deutschland

Ich bin immer wieder verwundert, wieso offenbar schlaue Leute ihre Energie in vorneweg zum Scheitern verurteilte Projekte investieren.

Und ich bin immer wieder verwundert darüber, warum bei solchen Petitionen so viel Mutlosigkeit und Schwarzmalerei betrieben wird, wo man doch mit genau so viel (oder besser gesagt: mit genau so wenig) Aufwand statt eines "das nützt doch nix"-Kommentars auch einfach kurz die Petition durchlesen und dann mitzeichnen könnte ...

Mag ja sein, es ist nur ein klitzekleiner Schritt auf einem verdammt langen Weg; aber ist es nicht trotzdem besser, wenigstens diesen kleinen Schritt zu gehen, als einfach nur resigniert stehen zu bleiben?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2016 16:15
 Mux
(@mux)
Registriert

"Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten."

Albert Einstein

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2016 11:06
 Mux
(@mux)
Registriert

Ergänzend: Leider wirken eine Vielzahl dieser Petitionen - leider auch die vorliegende - als wären sie in der großen Pause auf dem Schulhof zusammengehauen worden;
das betrifft Orthographie, Grammatik und Argumentationsführung. Dadurch wird indirekt ausgedrückt, dass man selbst nicht an einen Erfolg glaubt (soviel Zeit, wenigstens
die Word-Überprüfen-Funktion zu benutzen, sollte man schon investieren), die Petition also nicht soooo wichtig für einen selbst ist und man natürlich bei entsprechender Stelle nicht sehr
seriös rüberkommt, wenn der geneigte Leser, bevor er über die fehlende Logik und Argumentation stolpert, bereits an der fehlerhaften Rechtschreibung hängenbleibt. 

Desweiteren ist eine Petition zum Wechselmodell 27.08.2009 eingereicht und abgelehnt worden. Die Begründung lautete:

"Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.04.2011 abschließend beraten und beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung

Der Bundestag möge beschließen, die wechselnde und gleichwertige Betreuung von Kinder durch beide leibliche Elternteile zu regeln, auch wenn diese getrennt sind.
Zur Begründung führt die Petentin im Wesentlichen an, dass Kinder das Recht auf einen gleichwertigen Umgang mit beiden leiblichen Eltern hätten, auch wenn diese
getrennt leben würden. Überdies gebe es bereits in einer Reihe von anderen Staaten (z. B. Frankreich, Belgien, Australien) das sogenannte Wechselmodell. Nicht zuletzt
sprächen  mehrere  Studien  verschiedener  anerkannter  Familientherapeuten  für  die gesetzliche  Verankerung  des  Wechselmodells  als  die  vom  Staat  und  Eltern  zu
fördernde Nachtrennungsumgangsreform. Hinsichtlich  der  weiteren  Einzelheiten  zu  dem  Vorbringen  wird  auf  die  von  der Petentin eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die    Eingabe    wurde    als    öffentliche    Petition    auf    der    Internetseite    des Petitionsausschusses  eingestellt.  Sie  wurde  von  1.291  Mitzeichnern  unterstützt.
Außerdem gingen 256 Diskussionsbeiträge ein.

Der    Petitionsausschuss    hat    zu    der    Eingabe    eine    Stellungnahme    des Bundesministeriums    der    Justiz    (BMJ)    eingeholt.    Unter    Einbeziehung    der
vorliegenden Stellungnahme lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

Wenn  Eltern,  die  gemeinsam  sorgeberechtigt  sind,  sich  trennen,  müssen  sie insbesondere entscheiden, bei welchem Elternteil sich das Kind künftig gewöhnlich
aufhalten  und  wer  es  betreuen  soll.  Die  Eltern  können  dabei  auch  eine  hälftige Betreuung  vereinbaren,  bei  der  sich  das  Kind  abwechselnd  zu  etwa  gleich  langen
Zeiten    bei    dem    einen    und    dem    anderen    Elternteil    aufhält    (sogenanntes Wechselmodell).  Treffen  die  Eltern  eine  solche  Vereinbarung,  geht  das  Gesetz
davon aus, dass dies dem Wohl des Kindes entspricht; eine abweichende Regelung kann  das  Gericht  nur  treffen,  wenn  anderenfalls  das  Wohl  des  Kindes  gefährdet
wäre. Aus  Sicht  des  Petitionsausschusses  bestehen  jedoch  Bedenken  dagegen,  das Wechselmodell  für  den  Fall  der  Nichteinigung  von  Eltern  bei  Trennung  und
Scheidung  gesetzlich  als  Regelfall  festzuschreiben.  Dabei  muss  berücksichtigt werden, dass ein ständig wechselnder Aufenthalt für das Kind immer auch Nachteile
beinhaltet.  Es  muss  sich  darauf  sowohl  organisatorisch  –  Kleidung,  Schulbücher, Spielzeug  etc.  müssen  jeweils  dort  sein,  wo  sie  gebraucht  werden  –  als  auch  mit
Blick  auf  die  Pflege  des Freundeskreises einstellen. In den zahlreichen Fällen, bei denen  die  Eltern  inzwischen  räumlich  weiter  auseinander  wohnen,  führt  dies  zu
erheblichen Belastungen für das Kind.

Zudem  setzt  die  Durchführung  eines  Wechselmodells  eine  enge  Zusammenarbeit und  Abstimmung  der  Eltern  voraus.  Abstimmungsmängel  und  Streit  über  die
Einzelheiten der Durchführung des Modells würden vor allem das Kind treffen. Eine gesetzliche Vermutung, wonach das Wechselmodell in der Regel das für das Kind
beste Modell ist, erscheint daher nicht gerechtfertigt. Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der
Petentin auszusprechen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen der Petentin nicht entsprochen werden konnte."

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2009/_08/_27/Petition_6933.nc.html

Eine weitere Petition zum gleichen Thema sollte zumindest die Argumente aufgreifen und zu entkräftigen versuchen.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2016 11:31