Es gibt wieder eine Petition für das WM
Vielleicht unterschreiben ja diesmal mehr. Hoffentlich 🙂
Was bringt es, wenn dann mehr "unterschreiben"?
Zum einen: ob am Ende einer oder hunderttausend Namen drunter stehen, es bleibt eine Einzelpetition. Öffentliche Petitionen, bei denen die Anzahl der Unterstützer eine (trotzdem nur geringfügige) Rolle für das weitere Verfahren spielt, können ausschliesslich auf der Seite des Deutschen Bundestages eingestellt werden.
Zum anderen: auch mit einem Vielfachen dieser Zahlen wird noch niemand zu beeindrucken sein. Der Inhalt muss die Parlamentarier überzeugen.
Ich bin immer wieder verwundert, wieso offenbar schlaue Leute ihre Energie in vorneweg zum Scheitern verurteilte Projekte investieren.
Gruss von der Insel
Hallo zusammen,
Es gibt wieder eine Petition für das WM
https://www.openpetition.de/petition/online/sind-vaeter-die-besseren-muetter-das-wechselmodell-als-standard-in-deutschland
Ich bin immer wieder verwundert, wieso offenbar schlaue Leute ihre Energie in vorneweg zum Scheitern verurteilte Projekte investieren.
Und ich bin immer wieder verwundert darüber, warum bei solchen Petitionen so viel Mutlosigkeit und Schwarzmalerei betrieben wird, wo man doch mit genau so viel (oder besser gesagt: mit genau so wenig) Aufwand statt eines "das nützt doch nix"-Kommentars auch einfach kurz die Petition durchlesen und dann mitzeichnen könnte ...
Mag ja sein, es ist nur ein klitzekleiner Schritt auf einem verdammt langen Weg; aber ist es nicht trotzdem besser, wenigstens diesen kleinen Schritt zu gehen, als einfach nur resigniert stehen zu bleiben?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
"Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten."
Albert Einstein
Ergänzend: Leider wirken eine Vielzahl dieser Petitionen - leider auch die vorliegende - als wären sie in der großen Pause auf dem Schulhof zusammengehauen worden;
das betrifft Orthographie, Grammatik und Argumentationsführung. Dadurch wird indirekt ausgedrückt, dass man selbst nicht an einen Erfolg glaubt (soviel Zeit, wenigstens
die Word-Überprüfen-Funktion zu benutzen, sollte man schon investieren), die Petition also nicht soooo wichtig für einen selbst ist und man natürlich bei entsprechender Stelle nicht sehr
seriös rüberkommt, wenn der geneigte Leser, bevor er über die fehlende Logik und Argumentation stolpert, bereits an der fehlerhaften Rechtschreibung hängenbleibt.
Desweiteren ist eine Petition zum Wechselmodell 27.08.2009 eingereicht und abgelehnt worden. Die Begründung lautete:
"Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.04.2011 abschließend beraten und beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Begründung
Der Bundestag möge beschließen, die wechselnde und gleichwertige Betreuung von Kinder durch beide leibliche Elternteile zu regeln, auch wenn diese getrennt sind.
Zur Begründung führt die Petentin im Wesentlichen an, dass Kinder das Recht auf einen gleichwertigen Umgang mit beiden leiblichen Eltern hätten, auch wenn diese
getrennt leben würden. Überdies gebe es bereits in einer Reihe von anderen Staaten (z. B. Frankreich, Belgien, Australien) das sogenannte Wechselmodell. Nicht zuletzt
sprächen mehrere Studien verschiedener anerkannter Familientherapeuten für die gesetzliche Verankerung des Wechselmodells als die vom Staat und Eltern zu
fördernde Nachtrennungsumgangsreform. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von der Petentin eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 1.291 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 256 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) eingeholt. Unter Einbeziehung der
vorliegenden Stellungnahme lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:
Wenn Eltern, die gemeinsam sorgeberechtigt sind, sich trennen, müssen sie insbesondere entscheiden, bei welchem Elternteil sich das Kind künftig gewöhnlich
aufhalten und wer es betreuen soll. Die Eltern können dabei auch eine hälftige Betreuung vereinbaren, bei der sich das Kind abwechselnd zu etwa gleich langen
Zeiten bei dem einen und dem anderen Elternteil aufhält (sogenanntes Wechselmodell). Treffen die Eltern eine solche Vereinbarung, geht das Gesetz
davon aus, dass dies dem Wohl des Kindes entspricht; eine abweichende Regelung kann das Gericht nur treffen, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet
wäre. Aus Sicht des Petitionsausschusses bestehen jedoch Bedenken dagegen, das Wechselmodell für den Fall der Nichteinigung von Eltern bei Trennung und
Scheidung gesetzlich als Regelfall festzuschreiben. Dabei muss berücksichtigt werden, dass ein ständig wechselnder Aufenthalt für das Kind immer auch Nachteile
beinhaltet. Es muss sich darauf sowohl organisatorisch – Kleidung, Schulbücher, Spielzeug etc. müssen jeweils dort sein, wo sie gebraucht werden – als auch mit
Blick auf die Pflege des Freundeskreises einstellen. In den zahlreichen Fällen, bei denen die Eltern inzwischen räumlich weiter auseinander wohnen, führt dies zu
erheblichen Belastungen für das Kind.
Zudem setzt die Durchführung eines Wechselmodells eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung der Eltern voraus. Abstimmungsmängel und Streit über die
Einzelheiten der Durchführung des Modells würden vor allem das Kind treffen. Eine gesetzliche Vermutung, wonach das Wechselmodell in der Regel das für das Kind
beste Modell ist, erscheint daher nicht gerechtfertigt. Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der
Petentin auszusprechen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen der Petentin nicht entsprochen werden konnte."
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2009/_08/_27/Petition_6933.nc.html
Eine weitere Petition zum gleichen Thema sollte zumindest die Argumente aufgreifen und zu entkräftigen versuchen.
LG,
Mux