Schweiz: Vaterschaf...
 
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Schweiz: Vaterschaft ausgeschlossen! Weiterzahlen!

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Marcel Jenzer hat zwei Kinder. Keins ist von ihm. Zahlen muss er trotzdem, jahrelang: Jeden Monat berappt der Lagerist 2450 Franken. Aber ist das wirklich gerecht? Ja, behaupten seine Richter.

Volltext und Quelle >>>HIER<<<.

Mal abgesehen von der Unsäglichkeit, mit höchstrichterlichem Segen für nicht-leibliche Kinder Unterhalt bezahlen zu müssen sollte man sich auch mal die Schweizer KU-Sätze ansehen: Von einem Netto von 5.100 Schweizer Franken (umgerechnet knapp 4.000 EUR) liefert der Mann als KU jeden Monat 2.450 sFr als KU bei seiner Ex ab; das sind knapp 2.000 EUR. In Deutschland müsste er für beide Kinder bei diesem Einkommen ca. 950 EUR bezahlen, also weniger als die Hälfte. So gesehen muten die deutschen KU-Sätze schon fast wie ein Schnäppchen an...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2011 20:13
 elwu
(@elwu)

"der Lagerist, der 5100 Franken netto verdient"

Wie bitte? Was mache ich Inschinör falsch? Wie auch immer: davon abgesehen, dass diese Seite extrem nach Blöd-Zeitung aussieht: wir wissen doch alle seit langem, dass es im 'Familienrecht' nicht um Fairness, Gerechtigkeit, oder sonstige konservativ-soziale Werte geht. Das ist in der Schweiz nicht anders als in Deutschland. Gegebenenfalls wird, wie im vorliegenden Schweizer Fall, aufgrund angeblich versäumter Fristen dauerhaftes Unrecht geschaffen. Die Bürokratie regelt, und der Staat, der Staat, der Staat hat immer recht!

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2011 20:44
(@kruemel2)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Zusammen,
bei der Überschrift dachte ich erst er wäre bei beiden unwissend gewesen..... nach dem durchlesen denke ich das er wohl geistig kein Überflieger ist.
Wenn er ein Kind annimmt ist doch klar das er ein Leben lang für ein Kind verantwortlich ist dass nicht von ihm ist, das ist bei jeder Adoption so und stellt für mich hier auch nichts ungerechtes dar.
Wenn das zweite Kind sogar von der Hautfarbe innerhalb der Familie auffällt hätte ihm vielleicht doch innerhalb der ersten 5 Jahre Zweifel kommen können, manchmal denke ich Menschen wollen belogen sein.

Es ist halt anscheinend doch so Liebe macht blind!!

Gruss Kruemel2

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2011 23:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kruemel,

da gehe ich nicht mit Dir konform. Zum einen sind Gesetze (auch) dazu da, die Schwachen (und natürlich auch die, die Du per Ferndiagnose mal eben als "dumm" bezeichnest) zu schützen. Wobei ich persönlich es übrigens eher für dumm halte, Verwandtschaft an körperlicher Ähnlichkeit zwischen Eltern und Kindern festzumachen.

Hier schützen die Gesetze jedoch ganz eindeutig den Betrüger: Die Mutter. Und die gleichen Richter haben nicht das geringste Problem damit, dass kein Umgang stattfindet (warum auch - sind ja nicht seine Kinder.)

Bemerkenswert fand ich den Satz, dass in jeder Schulklasse mindestens ein Kuckuckskind sitzt. Aber klar: Wenn die Väter belogen werden wollen...

Just my 2 cents
Martin
(der sich gerade darüber wundert, warum sich eine ganze Nation seit zwei Wochen moralinsauer über copy&paste in der Dissertation eines adeligen Freiherrn erregt - aber noch nie über Kinder mit "falschen" Vätern. Und komischerweise beharrt bei "Googleberg" auch niemand auf irgendwelchen Fristen, nach deren Ablauf man keine Einwände mehr geltend machen kann...)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2011 02:56
(@nadda)
Registriert

Hi,

finde das auch absolut ungerecht, vor allem weil die Frist mit der Geburt beginnt. In einer funktionierenden Beziehung wird kaum ein Vater an seiner Vaterschaft zweifeln, oder?
Der Fristbeginn ab Wissen, das da was nicht stimmen kann, ist in meinen Augen wesentlich gerechter.

Übel ist dann wirklich vor allem, das er nur zum Zahlen gut ist, sehen darf er die Kinder nicht. Und wenn du ein Kind aufziehst ist es auch wenn es biologisch nicht deines ist mit dir verbunden, da ist doch eine Beziehung da. Dieses Urteil ist absolute Ungerechtigkeit die leider zeigt, dass es in anderen Ländern auch nicht besser bestellt ist mit den Familiengerichten.

Und wegen der Optik: mein großer Sohn sieht mir auch absolut nicht ähnlich, deshalb zweifel ich trotzdem nicht daran das er mein  Sohn ist.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 10:31
(@polly)

Hallo,

geschockt war ich jetzt auch von den Unterhaltssätzen der Schweizer.

2000 Euro nur an Kindsunterhalt, da kann ich verstehen, wann man in einer neuen Partnerschaft frustriert von einem weiteren Kind Abstand nimmt (nehmen muss!).

Dagegen finde ich es schwer zu dem restlichen Thema Stellung zu beziehen.
Das erste Kind war ja bekanntermaßeh nicht sein Kind, da kann er nach einer Trennung nicht ankommen und  nun darauf pochen, dass er nicht der leibliche Vater ist.
Beim zweiten Kind finde ich es verzwickter, dass es in der Schweiz diese 5 Jahresfrist nach Geburt des Kindes gibt und nicht eine Frist nach Auftreten von Zweifeln (bzw. diese mit 4 Monaten verdammt knapp ist). Für die Kinder bedeutet dies natürlich einen Schutz, nicht nach Jahren oder Jahrzehnten ihren Papa zu verlieren.
Für die Väter ist das natürlich fatal, gerade wenn man solche Unterhaltssätze bezahlen muss und man wegen der Tatsache, nicht der leibliche Vater zu sein sein Kind nicht sehen darf.

Trotzdem bin ich immer etwas skeptisch wenn ich solche Artikel lese. Da kommt eine neue Partnerin ins Spiel und plötzlich fällt es dem vermeintlichen Kindsvater wie Schuppen von den Augen, dass sein Kind ja dunkelhäutig ist? Na, ich weiss ja nicht.

Ich glaube da steckt etwas mehr dahinter.

Polly

PS: den Vergleich mit der Empörung über den geistigen Diebstahls des Herrn zu Guttenbergs finde ich absolut unpassend. Es ist sicher nicht moralinsauer sich über sein Verhalten zu echauffieren, auch wenn die Schweizer möglicherweise eine ungerechte Rechtssprechung unterhaltszahlenden Kuckucksvätern gegenüber pflegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 10:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Dieses Urteil ist absolute Ungerechtigkeit die leider zeigt, dass es in anderen Ländern auch nicht besser bestellt ist mit den Familiengerichten.

Man könnte glauben, dass D und CH damit im internationalen Durchschnitt liegen würden.
Dem ist aber nicht so.
Die beiden Länder bilden, zusammen mit A, das absolute Schlusslicht in Bezug aufs Familienrecht.
Es gibt Länder, bei denen einzelne Komponenten auch schlecht sind, aber kaum welche, in denen das ganze System so verrottet ist.
Ein weiteres Beispiel:

http://www.express.de/news/panorama/samenspende----jetzt-soll-der-vater-zahlen/-/2192/7414572/-/index.html
"Mit einer Kontaktanzeige hat ein lesbisches Paar im Dezember 2005 einen Samenspender gesucht – und gefunden.
Klaus Schröder wünschte sich ein Kind, ihm fehlte jedoch die passende Frau. Als der kleine David zweieinhalb war, gab es für Schröder jedoch eine böse Überraschung: Er sollte plötzlich Unterhalt zahlen."

Schriftlich vereinbart war dass er sein Kind sehen darf aber nicht zahlen muss.
Bekommen hat er das Gegenteil. Zahlen aber nicht sehen.

Wenn schon kein Mann mehr bereit bist, freiwillig Vater zu werden, muss wenigstens der Betrug belohnt werden.

Wenn das zweite Kind sogar von der Hautfarbe innerhalb der Familie auffällt hätte ihm vielleicht doch innerhalb der ersten 5 Jahre Zweifel kommen können, manchmal denke ich Menschen wollen belogen sein.

Es ist halt anscheinend doch so Liebe macht blind!!

Ja. Und damit auch sichergestellt ist, dass er auch bei Zweifeln keine Chance hat, dem Betrug zu entgehen hat Frau Zypries ja extra das Schlampenschutz geschaffen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 10:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für die Kinder bedeutet dies natürlich einen Schutz, nicht nach Jahren oder Jahrzehnten ihren Papa zu verlieren.

Wieso?
Sie haben ihn doch verloren.
Schließlich dürfen sie ihn nicht mehr sehen.
Nur der Scheck an die Mutter ist geblieben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 10:59
(@polly)

Hallo Beppo,

mir ging es bei meiner Aussage nicht um diesen Fall im speziellen, sondern um die Kinder im allgemeinen, bei denen sich nach Jahren herausstellt, dass der Vater nicht der leibliche Vater ist.

Ich sage nicht, dass es richtig ist, dass die Schweizer da anscheinend die 5-Jahresfrist nach der Geburt haben, aber warum sie diese so eingeführt haben, kann ich nachvollziehen.

Polly

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 11:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Polly,
ich halte das keineswegs für einen Einzelfall.
In der Schweiz ist es noch schwerer als in Deutschland Umgang gegen den Willen der Mutter durchzusetzen.
Und auch in Deutschland wird der Umgang auch schon aus weit geringerem Anlass unterbunden oder zumindest nicht durchgesetzt.
Das Interesse der Mutter geht immer noch weit über das des Kindes.
Wobei ich die relative 2 Jahresfrist auch immer noch für das kleinere Übel halte und dafür ein gewisses Verständnis habe.
Für die absolute 5-Jahresfrist habe ich genau so wenig Verständnis, wie für den Schlampenschutzparagraphen.
Und selbst wenn es irgendeine gute Absicht dahinter geben sollte, ist es schlecht gemacht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 11:41




(@polly)

Hallo Beppo,

ich sprach von "in diesem Fall", was aber nicht bedeutet, dass dies ein "Einzelfall" ist!

Wie gesagt, ich verstehe die Überlegungen eine 5 Jahresfrist ab Geburt des Kindes einzuführen. Das heisst aber wiederum nicht, dass ich dies gutheiße.

Ich habe keine Ahnung was ein "Schlampenschutzparagraph" ist, aber was auch immer der ausdrückt ist die Bezeichnung "**tsts - ID 5**" in jedem Fall unangemessen.

Polly

Wie jetzt?

"Schl****" darf man nicht schreiben, aber "Schlampenschutzparagraph"? Ah Ja!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 12:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Polly,

Wie gesagt, ich verstehe die Überlegungen eine 5 Jahresfrist ab Geburt des Kindes einzuführen. Das heisst aber wiederum nicht, dass ich dies gutheiße.

Wenn du diese seltsame Fünfjahresfrist verstehst, weil es dadurch Rechtssicherheit gibt, und Sicherheit für das Kind: Dann wäre es allerdings wesentlich besser, einen Vaterschaftstest unmittelbar nach der Geburt verpflichtend vorzuschreiben - und zwar für jedes Kind! Damit wäre nämlich allen Zweifeln von vornherein und für alle Zeiten jeglicher Boden entzogen. Allerdings, damit wäre es für entsprechend gepolte Frauen auch kaum noch möglich, einem Mann ein Kuckuckskind unterzujubeln (auf deutsch gesagt: sich einen i.d.R. sechsstelligen Euro-Betrag zu ergaunern - das ist deutlich mehr als das, was ein durchschnittlicher Bankraub bringt). Wenn der Gesetzgeber diese Rechtssicherheit haben will, dann möge er selbige bitte auf Fakten gründen, und nicht auf den Ablauf von willkürlich gesetzen Fristen.

Übrigens - was die femifaschistische Justizverbrecherin Brigitte Zypries zum Gesetz gemacht hat, ist das exakte Gegenteil davon: Einen Vaterschaftstest kannst du nur noch machen, wenn du deine Zweifel an die große Glocke hängst - was du, um des lieben Friedens willen, normalerweise tunlichst bleiben lässt. Und für diesen in Paragraphen gegossenen Haufen Hühnerscheiße ist "Schlampenschutzgesetz" noch eine vergleichsweise milde Bezeichnung!

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 13:19
(@polly)

Vielleicht würde es dem ein oder anderen hier gut tun, etwas die Emotionen herauszunehmen und sich zu bemühen zu verstehen was man wirklich geschrieben hat.

Ich finde es ehrlich gesagt armselig Frauen als Schl* zu bezeichnen.
Mir ist auch überhaupt nicht klar um welchen Paragraphen es geht und was Ihr eigentlich mit der Bezeichnung "Schl
*" ausdrücken wollt, außer dass Frauen, die einem Mann ein Kind unterschieben böse sind.

Was ist denn eigentlich eine Schl****?

Polly

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 13:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

(auf deutsch gesagt: sich einen i.d.R. sechsstelligen Euro-Betrag zu ergaunern - das ist deutlich mehr als das, was ein durchschnittlicher Bankraub bringt). Wenn der Gesetzgeber diese Rechtssicherheit haben will, dann möge er selbige bitte auf Fakten gründen, und nicht auf den Ablauf von willkürlich gesetzen Fristen.

mit einer sehr ähnlichen Begründung könnte man auch beschliessen "Ein Bankraub muss innerhalb von zwei Jahren aufgeklärt werden; ansonsten kann der Täter nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden und darf überdies die Beute behalten."

Deshalb auch mein "Googleberg-Vergleich": Da gibt es solche Fristen lustigerweise nicht - obwohl seit 4 Jahren die Möglichkeit bestand, diese (sogar öffentlich einsehbare!) Arbeit auf kopierte Textstellen abzuscannen, ist das erst gemacht worden, als "interessierte Kreise" nach einer Möglichkeit suchten, dem Burschen irgendwie am Zeug zu flicken. (Hint: Ich bin weit davon entfernt, die C-Parteien zu wählen, aber die scheinheilige Hexenjagd auf Seehofer wegen seines ausserehelichen Verhältnisses und des daraus entstandenen Kindes war nichts anderes).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2011 13:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich finde es ehrlich gesagt armselig Frauen als Schl**** zu bezeichnen.

Es ist Dir unbenommen, hier eine nach Deiner Meinung passendere Bezeichnung für eine Frau zu nennen, die einem Mann wider besseres Wissen ein Kind unterschiebt - und diesen sogar nach einer Trennung für dieses Kind bezahlen lässt.

Die Tatsache, dass das in Deutschland rechtlich möglich ist, bedeutet ja nicht, dass es moralisch einwandfrei ist. Obwohl viele Menschen den Unterschied gar nicht mehr kennen...

Just my 2 cents
Martin

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2011 13:50
(@polly)

Ich suche gerne nach einer anderen Bezeichnung, wenn man mir erklärt, was denn bitte eine "Schl***" überhaupt ist.

http://www.duden.de/suche/index.php?suchwort=schlampe&suchbereich=mixed&btnSearch.x=0&btnSearch.y=0#inhalte

Eine in ihrem Äußeren unordentliche Frau? Wo ist denn da der Zusammenhang?

Polly

PS: Die Guttenberg Vergleich werden ja immer abenteuerlicher hier. Es ist kein Kind involviert, dass Schaden nimmt!
Außerdem verstehe ich nicht, was daran moralinsauer ist, wenn einen das Verhalten des Herrn zu Guttenberg empört. Anders als Herr Seehofer hat er eine Straftat begangen (was der Herr Seehofer da betreibt oder betrieben hat ist mir völlig schnuppe).

Nocheinmal: ich sage ja nicht, dass ich diese Frist gut finde, aber ich verstehe die Motivation diese einzuführen. Herrjeh, ist es hier denn nie möglich, mal eine weitere Betrachtungsweise auch nur zu erwähnen, ohne direkt von allen Seite in eine Ecke gestellt zu werden.

Schade!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 14:01
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Polly,

ich sehe nicht, dass Du in eine Ecke gestellt wirst.

Beppo, Malachit und Brille bringen sehr deutlich ihre Meinung zum Ausdruck. Auch Du hast hier die Möglichkeit dies zu tun und nimmst diese ja auch wahr.

Ich persönlich finde die Bezeichnung Schlampe auch nicht sonderlich toll, aber einen besseren Vorschlag kann ich in solchen Fällen leider auch nicht machen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 14:05
 Uli
(@Uli)

Deshalb auch mein "Googleberg-Vergleich": Da gibt es solche Fristen lustigerweise nicht - obwohl seit 4 Jahren die Möglichkeit bestand, diese (sogar öffentlich einsehbare!) Arbeit auf kopierte Textstellen abzuscannen, ist das erst gemacht worden, als "interessierte Kreise" nach einer Möglichkeit suchten, dem Burschen irgendwie am Zeug zu flicken.

Moin Martin,

der "Googleberg-Vergleich" ist m.E. wirklich hier nicht passend. Es wurden durch KT´s Betrügerein zu viele Kreise ganz unterschiedlich berührt:
1. Die Opposition, die sich eine kritische Rezension erhoffte und und völlig unerwartet mit einem kompletten Plagiat "belohnt" wurde. 2. Die Wissenschaft, die in Dt. einpacken könnte, wenn solches Verhalten salonfähig würde. 3. Die Doktoranden (insbesondere der "harten Studienfächer"), die unter entbehrungsreichen Bedingungen über Jahre an ihrer Diss sitzen und sich von KT düpiert sehen. 4. Die Urheber der geklauten Artikel (KT verkaufte sein Buch für 88,-€) und 5. in diametral anderer Richtung der Kreis derer, die sich bereits wieder nach höfischem Glanz sehnten.

Mit Kuckuckskindern wird man kaum öffentliches Ausehen erregen. Das ist ein Thema, bei dem jedem etwas unwohl wird (Mamas Baby - Papas may be). Das schiebt man gerne beiseite (Herr verschone unser Haus, zünd andere an).

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 14:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich suche gerne nach einer anderen Bezeichnung, wenn man mir erklärt, was denn bitte eine "Schl***" überhaupt ist.

http://www.duden.de/suche/index.php?suchwort=**tsts - ID 5**&suchbereich=mixed&btnSearch.x=0&btnSearch.y=0#inhalte

Eine in ihrem Äußeren unordentliche Frau? Wo ist denn da der Zusammenhang?

vielleicht suchst Du mal in einem etwas zeitgemässeren Medium als dem Duden, beispielsweise >>>HIER<<<
Zitat hieraus: "Schl ist im heutigen Deutsch ein abwertendes Schimpfwort für freizügig lebende oder promiske Frauen, wobei hierdurch implizit auch ein unehrenhafter Charakter unterstellt wird." Das trifft es doch ganz gut. Die Schl des 21. Jahrhunderts kann durchaus manikürte Finger haben, zumal die Maniküre ja nicht selten fremdgesponsert wird...

Was den Googleberg-Vergleich angeht: Ich habe an keiner Stelle behauptet, dass Abschreiben ein Kavaliersdelikt wäre; ich wundere mich nur darüber, dass es dabei keine Fristen gibt; während solche beim Unterschieben eines Kindes auch wider besseres Wissen unbedingt zu gelten haben. Das Gesetz, das dies bestimmt, wird hier im Forum als Schlampenschutz-Gesetz bezeichnet, denn es schützt nicht die Kinder (wovor auch?), sondern die Mütter.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2011 14:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Polly,

ja Kinder brauchen sowas wie Sicherheit, auch rechtlich. Aber ist dir auch die andere Seite der Medaille bewußt?

Nichts schützt die Kinder davor ,das die KM in eine mAnfall von Wut oder sonstwas dem 15, 20 oder 30 Jahre altem Kind offenbart, das der vermeintliche Papa eben nicht Papa ist. Meisnt du, das ist wengier schädlich?

Noch eine andere rechtliche Konsequenz. Es gibt ja auch in der BRD Urteile nachdem ein erwiesenermaßen Nichtvater weiterhin KU zahlen muß, weil eben Fristen versäumt wurden.

Allerdings hat das Kind (das dann evtl. schon im Alter von 8 Jahren weiß, das ein anderer Vater ist), die Möglichkeit mit 18 innerhalb der 2 Jahresfrist die Vaterschaft anfechten. Wenn das Kind das dann tut, hat es 18 Jahre lang KU kassiert und kann somit der Gefahr entgehen umgekehrt irgendwann mal für diesen Vater einstehen zu müssen. Auch nicht wirklich fair, oder?

Bei jedem Neugeborenen wird ein Screening auf inzwischen x Krankheiten durchgeführt. Dazu wird Blut abgenommen, warum dann nicht gleich auch noch Vater- und Mutterschaft feststellen?

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 14:34




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