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Schweiz: Vaterschaft ausgeschlossen! Weiterzahlen!

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 Uli
(@Uli)

Was den Googleberg-Vergleich angeht: Ich habe an keiner Stelle behauptet, dass Abschreiben ein Kavaliersdelikt wäre; ich wundere mich nur darüber, dass es dabei keine Fristen gibt; während solche beim Unterschieben eines Kindes auch wider besseres Wissen unbedingt zu gelten haben.

Moin Martin,

es gibt auch hier Fristen, die allerdings von Uni zu Uni unterschiedlich sind. Bei der hier maßgeblichen Uni Bayreuth liegt die Frist bei 5 Jahren. D.h. im kommenden Jahr, wäre die Promotion von KT nicht mehr anfechtbar gewesen.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 14:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Uli,

es gibt auch hier Fristen, die allerdings von Uni zu Uni unterschiedlich sind. Bei der hier maßgeblichen Uni Bayreuth liegt die Frist bei 5 Jahren. D.h. im kommenden Jahr, wäre die Promotion von KT nicht mehr anfechtbar gewesen.

das mit der Frist wusste ich nicht. Es hätte die "Sucher nach dem wunden Punkt" aber sicher nicht davon abgehalten, KT's politischen Höhenflug durch einen Plagiatsvorwurf oder die Suche nach irgendwelchen Jugendsünden, nichtehelichen Kindern, Steuervergehen etc. zu bremsen.

Ich erinnere mich allerdings, dass während meiner Heidelberger Studentenzeit versucht wurde, die Doktorarbeit des damaligen "birnigen" Kandesbunzlers (Thema: "Die politische Entwicklung in der Pfalz und das Wiedererstehen der Parteien nach 1945") einzusehen - leider vergeblich: Das Ding war und blieb verschwunden. Vielleicht ein weiser Schachzug in vorausschauender Kenntnis politischer Ränkespiele? 😉

Grüssles
Martin
(der es "akademisch" nicht weiter als bis zum "Diplom-Designer (FH)" gebracht hat; allerdings ganz ohne Googeln - das gab es 1988 nämlich noch nicht)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2011 15:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Polly.

Der Begriff "Schl*schutzparagraph" hat sich eingebürgert für das von Brigitte Zypries eingeführte Verbot, einen Abstammungstest ohne Zustimmung der Mutter durchzuführen.

Die fadenscheinige Begründung dafür ist das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" des Kindes dass es angeblich zu schützen gilt.
So als wenn das Kind selbst darüber entscheiden könnte oder es auch nur in seinem Interesse liegen würde, über seine Abstammung belogen zu werden.
Der Vater hat natürlich kein "informationelles Selbstbestimmungsrecht" und kann auch nicht für das Kind entscheiden. Das kann nur die Mutter. Auch bei GSR.
In Wirklichkeit soll die Mutter davor bewahrt werden, dass ihr Betrug auffliegt.

Das hat mit der relativen 2 Jahresfrist nicht direkt etwas zu tun, sondern erst in der Kombination der beiden entwickelt sich die perverse Wirkung.

Vater hat einen Verdacht und hat nun 2 Jahre Zeit den zu überprüfen.
Das darf er aber nicht, ohne die Mutter zu fragen, bei Ablehnung zu verklagen und im Klagefall eine triftige Begründung zu liefern, warum er diesen Verdacht hat.
Wenn er nämlich nicht mehr vorbringen kann, als "Das Kind hat seinen Scheitel links und ich rechts", wird die Klage nämlich abgewiesen.

Für die relative 2 Jahresfrist habe ich auch Verständnis.
Für das Verbot, dass dann auch zu überprüfen fällt mir keine treffendere Begründung und Bezeichnung ein, als die oben genannte.
Sorry, dazu stehe ich.
Sieh das bitte nicht als Angriff.

Und die absolute 5 Jahresfrist der Schweizer habe ich auch kein Verständnis.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 15:54
 Uli
(@Uli)

Ich erinnere mich allerdings, dass während meiner Heidelberger Studentenzeit versucht wurde, die Doktorarbeit des damaligen "birnigen" Kandesbunzlers (Thema: "Die politische Entwicklung in der Pfalz und das Wiedererstehen der Parteien nach 1945") einzusehen - leider vergeblich: Das Ding war und blieb verschwunden. Vielleicht ein weiser Schachzug in vorausschauender Kenntnis politischer Ränkespiele? 😉

Es gab damals ein Buch (müsste sich noch irgendwo in meinem Bestand finden), das sich kritisch mit den Dissertationen der Bonner Politiker auseinandergesetzt hat. Die Diss von Birne wurde damals als "intelektuell überschaubar" gewertet. Kohl selbst soll den weiteren Zugriff auf die Diss verhindert haben. Verschwunden kann sie nicht sein, da sie an verschiedenen Stellen in Deutschland stehem müsste; zwingend an seiner Fakultät und in der Dt. Nationalbibliothek in Frankfurt/M..

(der es "akademisch" nicht weiter als bis zum "Diplom-Designer (FH)" gebracht hat; allerdings ganz ohne Googeln - das gab es 1988 nämlich noch nicht)

Ich habe 1985 meine Diplomarbeit und 1989 meine Diss gechrieben und da beide Arbeiten experimentell waren, gab es da nix zum wörtlichen Zitieren. Copy&Paste funktionierte auf einer manuellen Schreibmaschine auch nicht.  😉
Für uns war der Titel damals auch völlig nachrangig. Man hat einen höherwertigen Studienabschluss angestrebt, ohne den man es allenfalls zum Taxifahrer gebracht hätte.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 15:57
(@nadda)
Registriert

Hi,

für mich stellt sich da aktuell auch die Frage warum es nicht strafbar ist ein Kind und seinen Vater über eine Vaterschaft zu belügen.

Es ist absolutes Recht eines Kindes seinen Vater zu kennen, das ist ein Grundrecht.

Was ist mit der Sicherheit des Kindes in medizinischer Sicht? Wenn Papa eine bestimmte Krankheit hat die vererbbar ist, dann sollte Kind wohl rechtzeitig auf ebensolches getestet werden um es vielleicht abzuwenden oder besser behandeln zu können.

Klar gibt es dann noch die finanzielle Seite, sowohl für den Vater als auch für das Kind, das ja unter Umständen ab 18 für den Vater aufkommen muss.

Alles in allem reden wir also von Betrug der persönliche, medizinische und wirtschaftliche Folgen hat oder haben kann. In jedem anderen Bereich gäbe es dafür saftige Strafen!

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 18:05
(@polly)

Hallo Beppo,

danke für die Infos.
Ich kann verstehen, dass die deutsche Rechtssprechung für viele Väter hier mehr als frustrierend ist und will das auch nicht jetzt und hier relativieren. Auch ich finde es notwendig, dass ein Kuckucksvater das Recht und die Möglichkeit hat, die Vaterschaft zu klären.

Wenn er aber Jahre ins Land streichen lässt, weil er seine Frau nicht verlieren will, dann schliesst er gleichzeitig einen Pakt mit dem Kind, das er als seines annimmt. Deswegen lasse ich das Argument nicht gelten, dass er sich bedeckt hält um die Beziehung nicht zu gefährden. Entschuldige, aber das Thema der Vaterschaft ist zu groß als dass man ein Jahr sich so entschließt und ein anderes Jahr dann wider gegen die Vaterschaft.

Und was die Mutter in 15 oder 20 Jahre beschliesst ihren Kindern zu eröffnen, steht wieder auf einem anderem Blatt. Das ist schlimm und böse, hat aber mit dem angesprochenen Problem nichts zu tun.

Wie gesagt, ich heiße die schweizerische Rechtssprechung nicht gut, aber verstehe die Gedankengänge dahinter.

Aber wenn ich lese "Schlampe" als Bezeichnung für eine Frau, dann schalte ich erstmal auf Durchzug und amüsiere mich über die Erklärungen, dass sie promiskutiv und freizügig ist. Und Wikipedia als modernere Quelle vs Duden?
Nee Danke, da kann ich auch auf dem Ballermann nach Musikrezensionen suchen.

Polly

Zu der Guttenberg-Diskussion denke ich, dass es doch wesentlicher angenehmer ist, mit Menschen zu diskutieren, die zumindest noch einen Minimalanspruch an wissenschaftiches Arbeiten haben und nicht eine Doktorarbeit mit einem Beitrag in der Bäckerblume gleichhsetzen. Obwohl das sicher ehrenhafter ist als viele Promotionen im juristischen Bereich.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2011 01:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Polly,

Und was die Mutter in 15 oder 20 Jahre beschliesst ihren Kindern zu eröffnen, steht wieder auf einem anderem Blatt. Das ist schlimm und böse, hat aber mit dem angesprochenen Problem nichts zu tun.

Nein. Für mich steht das auf ein und demselben Blatt.

Im schlimmsten Fall heißt das nämlich: Der KV ahnt nichts und zahlt jahrelang KU. Wahrscheinlich ist der dadurch nicht in der Lage eine private Altersvorsorge zu finanzieren. Dann fällt der KM nach 20 Jahren ein, das es ja gar nicht der Vater ist und teilt das den Kindern mit. Da diese ja sowieso keinen Kontakt mehr haben fechten sie natürlich die Vaterschaft an und gewinnen. Damit sind die verwandtschaftlichen Verhältnisse gekappt und die Solidarität, das auch Kinder für ihre Bedürftigen Eltern zahlen existiert schlicht und einfach nicht mehr.
Aufgrund der der fehlenden priv. Altersvorsorge wird aber nun der Mann bedürftig. DIe Kinder für die er jarelang gezahlt hat müssen aber für ihn nicht aufkommen, schließlich sind sie nicht ierwandt. So wird er (von allem anderen abgesehen) finanziell 2 mal betrogen. Denn den gezahlten KU kann er ja auch nicht zurückfordern, nicht von der KM (die den BEtrug begangen hat), nicht von den Kindern (die können ja nix dazu) und, falls überhaupt bekannt, auch nicht vom tatsächlichen KV. Denn dieser Anspruch dürfte entweder verjährt sein oder gegen die guten Sitten verstoßen oder sonstwas.

Und das findest du allenfalls böse?

Um nochmal auf die Schweiz und den Fall einzugehen. Das er die Vaterschaft für ein Kind übernommen hat, von dem er gen au wußte, das es nicht seines ist, mag dumm sein. Aber es war seine Entscheidung und der KU für dieses Kind stand ja wohl auch nie zur Debatte. Daraus aber abzuleiten, das man ihm dann ungefragt ein weiteres Kind unterschieben darf ist schon ziemlich dreist. Das er dagegen vorgeht, kann ich gut verstehen. Das es dann an einer solchen absoluten Frist scheitert ist unverständlich.

Ich frage mich dabei wie das Urteil ausgesehen hätte, wenn eine Mutter nach Scheitern der Beziehung offenbart hätte, das der Mann nicht der Vater ist und die Vaterschaft angefochten hätte und das Kind älter als 5 wäre. Ob man da auch so sehr auf die Frist gepocht hätte oder ob es dann nicht ein Schlupfloch ala "die arme Frau wollte doch nur ihre Ehe retten" gegeben hätte.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2011 09:17
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