Nach einer Scheidung soll die gemeinsame elterliche Sorge in der Schweiz zum Regelfall werden. Diese Gesetzesrevision verzögert sich jetzt aber um ein weiteres Jahr, weil zugleich auch unterhaltsrechtliche Fragen geklärt werden sollen.
Die Enttäuschung verkraften
«Dieser Entscheid ist für mich als Vater eine riesige Enttäuschung», sagt Patrick Baumann aus Steinach, der sich im Rahmen einer Selbsthilfegruppe für Väter ohne Sorgerecht einsetzt. [...]
Die Vorlage über die gemeinsame elterliche Sorge verzögert sich nun aber um ein weiteres Jahr, da in der Gesetzesrevision zugleich auch unterhaltsrechtliche Fragen neu geregelt werden. [...]
Gleichberechtigung schaffen
«Dadurch, dass wir die unterhaltsrechtlichen Fragen mit einbeziehen, wird für die Vorlage eine breitere Akzeptanz geschaffen»,
Ware gegen Geld?
begründet Folco Galli vom Bundesamt für Justiz den Entscheid. Es gehe darum, dass Mütter und Väter nach der Gesetzesrevision gleichberechtigt behandelt würden. Bei einer Scheidung sei meist die Frau finanziell benachteiligt. Reichen die finanziellen Mittel des Vaters nicht aus, um zwei Haushalte zu finanzieren, muss die Mutter selber für die Kosten aufkommen. Genügt die finanzielle Versorgung für Mutter und Kind nicht, muss die Mutter bei der Sozialhilfe Unterstützung beantragen. Wenn sie später Geld erbt, kann das Sozialamt seine geleisteten Beiträge zurückfordern. Macht der Vater hingegen eine Erbschaft, kann er sie behalten, da er nie sozialhilfeabhängig war. Für diese Situation gelte es eine faire Regelung auszuarbeiten.
Fair für die Staatskasse!?
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