Mail wieder ein beklemmendes Beispiel dafür, wie weit die deutsche Justiz heute vom Rechtsempfinden der Bevölkerung entfernt ist: >>>SO ETWAS<<< ist kaum zu vermitteln. Man stelle sich vor: Da bringt jemand ein Kind aus ganz niederen Beweggründen (die Erpressung eines hohen Lösegeldes, u. a. zum Autokauf) um. Die ermittelnden Beamten haben die Hoffnung, das Kind noch lebend zu finden und drohen dem gefassten Entführer mit Schmerzen, falls er den Aufenthaltsort nicht mitteilt. Das Kind ist bereits tot - aber die Memme von Entführer (dem kein Haar gekrümmt wurde!) jammert herum, dass er allein durch die Ankündigung, Schmerzen zugefügt zu bekommen, einen Schaden erlitten habe und zu entschädigen sei - und die Justiz gibt dem auch noch statt!
Eine Zivilklage der Eltern gegen dieses *ts ts ts" wegen des realen, unfassbaren Schmerzes, ihr Kind verloren zu haben, würde vor derselben Justiz dagegen scheitern. Nein, die deutsche Kuscheljustiz muss man wirklich nicht mehr verstehen...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
tach auch,
es heisst die Menschenwürde des Täters wurde durch die Androhung verletzt ... der murckst ohne mit der Wimper zu zucken einen 11jährigen Jungen ab und den behörden wird vorgeworfen Sie hätten die menschenrechte dieses .... verletzt???
Wie muss dieses Urteil für die Eltern empfunden werden? Sie werden in Ihrem Kummer noch verhöhnt und dieser Mediengeile RA steht weiter im Rampenlicht.
Was ist bloss hier in diesem Land los?
Täter anstatt Opferschutz ... traurig und verachtenswert.
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Von Rechts wegen müsste das Geld den Eltern des getöteten Kindes zustehen. Aber das bringt den Jungen
auch nicht zurück.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hi,
auch wenn es schwer erträglich ist: solange verurteilten Strafverbrechern
nicht die Menschenrechte entzogen werden, sind manche Urteile juristisch
leider zwingend (edit: wobei zu diesem Zeitpunkt das auch nichts gebracht hätte,
aber klagen könnte er nicht mehr...).
Zu beachten ist, das in 06/2010 die große Kammer des EGMR der
Klage zumindest teilweise stattgegeben hat, daher ist das Urteil weniger
ein nationales.
Die Einzelheiten des Falles zeigen auch auf, dass das Verhalten der Polizisten
u.U. noch größeres Unrecht hätte zur Folge haben können: nämlich Freispruch!
Ein unter Folter oder Folterandrohung (oder auch wegen unmenschlicher Behandlung)
erpresstes Geständnis ist nicht gerichtsverwertbar; hier hat der Täter in der
Hauptverhandlung sein Geständnis wiederholt; wohl auf ein mildes Urteil hoffend (was
nicht erfolgt ist).
Dies ist wahrscheinlicher Hintergrund der Klage. Der Täter hat versucht, das Verfahren
als unrechtmäßig verurteilen zu lassen, um dieses neu aufzurollen. Dieses ist nicht
geglückt, somit immerhin ein kleiner Trost.
Es zeigt aber auch die Gefahr, wenn zu menschlich und emotional reagiert wird:
Man hat schon den **tsts - ID 17** und er wird freigesprochen wegen Verfahrensfehler
(auch unerträglich), oder ein Unschuldiger wird bei Verhören gefoltert, weil es ja
klar ist, dass er der Täter ist. Ich bin froh, dass diese Praxis sich hier nicht etabliert.
Die Dreistigkeit des Täters ist der eigentliche Skandal.
Auch auch das (aus Wiki)
"In der Haft legte Gäfgen das Erste juristische Staatsexamen ab.
2005 veröffentlichte er das Buch Allein mit Gott – Der Weg zurück."
LG,
Mux
Hallo an alle,
es ist sicher schwer verständlich, dass Gäfgen Geld bekommt.
Aber darum geht es eigentlich gar nicht, sondern darum, dass nicht jeder (wenn auch ranghoher) Polizist entscheiden darf, ob, wie und wie lange
jemand gefoltert werden darf.
Es gibt schon jetzt genügend Leute, die einem Verhör nicht gewachsen sind und dann unsinniges Zeug gestehen, was zur Verurteilung führt und am Ende ist dieses Urteil nur äußerst schwer aufzuheben, sie haben ja gestanden.
Es geht auch nicht um Täterschutz, sondern um die Rechte Beschuldigter, die eben auch unschuldig sein können. Beweise doch mal, dass Du es nicht warst! Wieviel Druck hälst Du aus?
Susi
es ging hier nicht um die frage nach dem "warst du es" das wusste man nämlich schon !
Es ging um das "WO, ist der Junge " ? , damit man Ihn noch hätte lebend finden können.
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
es ging hier nicht um die frage nach dem "warst du es" das wusste man nämlich schon !
Es ging um das "WO, ist der Junge " ? , damit man Ihn noch hätte lebend finden können.
Ich muss gestehen, dass es mir auch Unwohl in der Magengegend wurde, als ich diese Nachricht heute im Radio hörte. Wenn man aber eine Weile besonnen darüber nachdenkt, ist das schon richtig so. Wir haben rechtstaatliche Prinzipen (auch wenn es gerade uns hier oft schwer fällt, diese immer zu entdecken) und das ist auch gut so. Wenn man Folter generell ausschließt, muss man nicht darüber nachdenken, ab wann sie schon oder noch erlaubt ist. (Bei Kohl wusste man auch, dass er illegale Spenden angenommen hat, aber gefoltert wurde er nicht um die Namen der Spender zu nennen.)
LG, Uli
tach dann,
... ich denke das die Beamten unter einem wahnsinnigen stress stehen und in solchen Situationen sehr focussiert sind.
Das Szenario besteht doch darin auf der einen Seite einen Mann vor sich sitzen zu haben von dem man weiss das er ein Kind entführt hat und auf der anderen Seite nicht weiss wo sich dieses Kind befindet und ob es noch unversehrt ist bzw. wie lange es wohl ohne eine Information des "überführten" Täters wohl bleibt.
Unter dem Aspekt das ich Folter grundsätzlich verurteile gestehe ich jedem Beamten zu das er in dieser Situation die verbale Ohrfeige verteilt und dem Kindesentführer ggü. eine Drohung ausspricht.
Eine tatsächliche Folter hätte es aus meiner Sicht nie gegeben.
Eigentlich sind diese Rechtsstaatlichen Prinzipien die Hauptgründe warum wir uns hier tummeln und austauschen.
Wir befolgen Sie, stellen Sie aber tagtäglich aufgrund unserer jeweiligen Erfahrungen in Frage.
gruss,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Servus!
Das Szenario besteht doch darin auf der einen Seite einen Mann vor sich sitzen zu haben von dem man weiss das er ein Kind entführt hat und auf der anderen Seite nicht weiss wo sich dieses Kind befindet und ob es noch unversehrt ist bzw. wie lange es wohl ohne eine Information des "überführten" Täters wohl bleibt.
Zumal meiner Erinnerung nach der Bub Medikamente benötigt hätte ... ich frage mich, welches Recht nun "höher" steht, das des Jungen auf Leben oder das dieses (was auch immer), der mit seiner Tat in meinen Augen seine Rechte allesamt aufgegeben und über Bord geworfen hat.
Ganz ehrlich, ich wüsste nicht, wie ich mich einem Entführer eines meiner Kinder in solch einer Situation verhalten würde, stünde er vor mir...
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
ich bin weit davon entfernt, die Rechtsstaatlichkeit in Frage zu stellen. Aber hier war Gefahr im Verzug; es ging wirklich um Leben und Tod - und die Justiz räsoniert darüber, was man in einem solchen Fall nun darf und was nicht. So ähnlich, als würde ein Kind im Fluss zu ertrinken drohen - und hinterher wird darüber diskutiert, dass man es eigentlich gar nicht hätte retten dürfen, weil am Ufer ja ein Schild "Baden verboten" steht.
Jeder von uns muss sich fragen: Was tue ich, wenn ich sehe, dass jemand ein Kind in ein Auto zerrt? Gehe ich - notfalls mit körperlicher Gewalt - dazwischen (nennt sich "Zivilcourage" und ist nicht allzuweit verbreitet)? Oder merke ich mir sicherheitshalber nur das Kennzeichen und rufe die Polizei - weil der Sexgangster hinterher ja sagen könnte "ich wollte zwar das Kind missbrauchen und umbringen, aber dass mir ein Passant deswegen auf die Nase gehauen hat, beschädigt mich in meiner Menschenwürde; dafür muss ich Schmerzensgeld bekommen!"?
Wenn Gerichtsurteile von den Menschen auf der Strasse nicht mehr verstanden werden, ist die Justiz pervertiert, denn die ist nicht Selbstzweck für Rechtsgelehrte. Im vorliegenden Fall hätte zur Wahrung des Rechtsfriedens auch eine Ermahnung des Landes Hessen genügt. Oder ein Urteil, dass zwar ein Schmerzensgeld ausgeurteilt wird - aber mit der Auflage, dass es nicht an den Moerder, sondern an eine Opferschutzorganisation ausgekehrt wird.
Im Übrigen kann ich mich Marco nur anschliessen: Das Letzte, woran ich denken würde, wenn ich den Entführer und potenziellen Killer eines Kindes in den Fingern hätte, wären die "Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit". Aber ich habe 1976 beim Militär mit gerade mal 19 Jahren auch zwangsweise lernen müssen, was ein "Notstand" ist - das ist eine Lektion, die hyperfriedensbewegten Alt-68ern in Richterrobe möglicherweise fehlt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Für mich sind die Polizisten Helden, die für ihre Tat aber auch zu bestrafen waren.
Das ist in diesem Falle auch (maßvoll) geschehen und darüber bin ich froh.
Es kann und darf im juristischen Sinne keine gute Folter geben.
Daher war es die persönliche Entscheidung des Polizisten, das Risiko einer Bestrafung in Kauf zu nehmen.
Hut ab.
Das ist nichts anderes als wenn jemand, in ein brennendes Haus rennt, um ein Kind zu retten und auch weiß, dass er dabei verletzt oder getötet werden könnte.
(Was wohl die Justiz machen würde, wenn auch noch "Betreten verboten" dran stehen würde?)
Und auch wenn das ne ganz andere Dimension ist, ist mir die Rechtsstaatlichkeit besonders ans Herz gewachsen, seit ich erfahren musste, dass es sie, zumindest, im deutschen Familienrecht nicht gibt.
Ich möchte jedenfalls kein Guantanamo aus "gutem Grund" haben.
Ich kann mir vorstellen, dass ihm der Schadensersatz tatsächlich aus Gründen der "Justizhygiene" zugestanden wurde, um jeden Geruch der Tolerierung der "Folter" ab zu waschen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Beiträge hier zeigen, wie groß doch die Spanne ist - Rechtsstaatlichkeit im Vordergrund führt letztendlich dazu, das wohl eher eine Mehrheit akzeptiert, dass auch Mörder und andere Verbrecher nicht schutz- und rechtlos sein sollen. Da stimme ich vollends mit überein.
Ich denke eher, dass bei einem solchen Verbrechen (wie es Herr Gäfgen begangen hat) eher gewisse rechte asl bestandteil der Strafe aberkannt werden sollte, damit es gar nicht erst zu Schadensersatzklagen kommt. Die Maßregelung der Polizisten geht ok, aber ein "SCHADENS"ersatz bei Herrn Gäfken kann ich auch nicht erkennen....das hat er m.E. eher verwirkt!
Gruß
Matthias
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Beppo hat meine Gedanken perfekt zusammengefasst.
Subjektiv wünscht man besonders Kinderschändern und -mördern die Pest an den Hals, alle schmerzhaften Methoden und alle mögliche Rache.
Objektiv ist das falsch.
Dass auch Straftäter ein Recht auf körperliche Unversehrtheit haben ist der Preis, den die Zivilisierung unserer Welt mit sich bringt.
Ich möchte nicht zurück in die Zeiten, in der Diebe die Hände abgeschlagen bekommen haben und Lügnern die Zunge herausgeschnitten wurde.
Und eben auch nicht in die Zeit der Inquisition.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Mir sind die 3.000,- € auch relativ egal.
Soll er im Knast damit unglücklich werden.
Er kann es da sowieso nicht so einfach ausgeben.
Und das ist immer noch besser, als wenn sie ihn hätten frei lassen müssen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Immerhin wurden ihm wohl vier Fünftel der Prozesskosten auferlegt; da dürfte der grössere Teil der Kohle gleich wieder weg sein.
Und auch >>>DIESER<<< Artikel relativiert ein paar Dinge, so dass ich mit der Entscheidung halbwegs versöhnt bin. Auch wenn ich nach wie vor nicht verstehe, dass man deswegen überhaupt ein Verfahren eröffnet und diesem "ts ts ts" die Gelegenheit zu weinerlicher Selbstdarstellung als armes Opfer gegeben hat.
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