Hier der Link zum Beschluss des BVerfG:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/03/rk20160310_1bvr284413.html
Den
Beschluss des BVerfG
:thumbup: finde ich richtig und wichtig in diesem Zusammenhang.
Schönes WE 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Den :thumbup: finde ich richtig und wichtig in diesem Zusammenhang.
Was ist daran "richtig" ?
Es bedeutet, dass der Freispruch von Jörg Kachelmann entwertet wird und eine Verbrecherin sich in bunten Illustrierten über ihr Opfer lustig machen und eine Täterinnen-Opfer-Umkehr anstreben darf.
Es gehört neuerdings zur Meinungsfreiheit, dass Freigesprochene trotz eines rechtskräftigen Freispruchs öffentlich weiter als Kriminelle bezeichnet werden dürfen.
Und wer ist für diese fatale Fehlurteil verantwortlich ?
Susanne Baer, Richterin des Bundesverfassungsgerichts und Feministin
Der Titel ihrer Promotion lautete: "Würde oder Gleichheit? Zur angemessenen grundrechtlichen Konzeption von Recht gegen Diskriminierung am Beispiel sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Bundesrepublik Deutschland und den USA".
Einige Titel ihrer Vorträge:
- Perspektiven feministischer Rechtswissenschaft
- Von wegen Kavaliersdelikt. Vom Umgang des bundesdeutschen Rechts mit dem Problem der sexuellen Gewalt
- Anmerkungen zum schwierigen Verhältnis zwischen Frauenbewegung und Rechtsstaat heute, Tagung Feministische Frauenpolitik im Spannungsfeld zwischen autonomer Bewegung und parlamentarischer Arbeit
- Recht gegen häusliche Gewalt – vom Papiertiger zur effektiven Intervention
- effektiver Rechtsschutz durch das Gewaltschutzgesetz
- Unverbesserlich oder zeitgemäß – Zum Verhältnis von Feminismus und Recht heute, Eröffnungsvortrag Feministisches Rechtsinstitut Hamburg
- Backlash? Die Renaissance gleichstellungsfreindlicher Positionen in Wissenschaft und Politik
- Entgeltgleichheit herstellen – Strategien, Instrumente, gute Beispiele
Susanne Baer ist u.a. Redaktionsmitglied der "Streit" – feministische Rechtszeitschrift:
http://www.streit-fem.de/aktuell.html
Hallo zusammen,
nach langer Zeit mal wieder Neuigkeiten im Fall Kachelmann:
Kachelmann erhält halbe Million Schmerzensgeld
Die «Bild«-Zeitung muss dem Wettermoderator Jörg Kachelmann 395'000 Euro für die Berichterstattung über den Prozess gegen ihn bezahlen – viel weniger als in erster Instanz festgelegt. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. Laut Kachelmanns Anwalt beläuft sich die Gesamtsumme inklusive Zinsen auf 513'000 Euro, schreibt der «Spiegel».
Tja, und dann heißt es dort auch noch:
Eine zielgerichtete Kampagne von Springer zusammen mit anderen Medien konnten allerdings weder das Landgericht noch das Oberlandesgericht erkennen.
Wozu ich sage: Wenn unsere großartigen Richter hier keine zielgerichtete Kampagne erkennen können, dann ist Justizia offenbar nicht nur blind, sondern vor allen Dingen blöd. Ein noch klareres Beispiel für eine mediale Hetz- und Treibjagd ist jedenfalls kaum vorstellbar.
Die Zeitung mit den großen Buchstaben wird dieses Schmerzensgeld somit aus der Portokasse zahlen - und kann daher bei nächstbester Gelegenheit wieder GENAU das gleiche menschenverachtende Spielchen abziehen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zusammen,
Das Schadenersatz-Verfahren gegen Frau Dinkel läuft derzeit noch am OLG in Frankfurt.
Dieses Verfahren wurde heute endlich abgeschlossen.
Claudia Simone Dinkel, deren Name von der Qualitätspresse nach wie vor entweder gar nicht genannt oder mit "Claudia D." abgekürzt wird, wurde zu Schadenersatz in Höhe von gut siebentausend Euro verurteilt:
Jörg Kachelmann erstreitet Schadenersatz
Der Wettermoderator sei «wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigt» worden, urteilt das Oberlandesgericht. Kachelmanns Ex-Geliebte nun muss mehr als 7000 Euro zahlen.
Die Dame selbst lässt sich davon allerdings überhaupt nicht beeindrucken:
D. kann die Entscheidung nicht anfechten. Sie spricht von einem „Justizskandal“ und ruft den Richtern nach der Verkündung zu: „Das Urteil ist eine Schande für Deutschland!“ Dann verliest sie vor den Journalisten eine Stellungnahme. Der männlich besetzte Senat habe an ihr ein Exempel statuieren wollen, um Frauen davon abzuhalten, „die Wahrheit über männliche Gewalt laut zu sagen“. Die Richter seien „armselige, feige Frauenverächter“.
So einfach kann die Welt sein: Egal was frau ausgefressen hat, frau ist immer Opfa!
Vielleicht wäre es aber wirklich besser gewesen, wenn Frau Dinkel an eine Richterin geraten wäre; z.B. an eine wie Frau Barbara Bunk vom Landgericht Darmstadt. Wem dieser Name jetzt nichts sagt: Diese Richterin hatte seinerzeit Heidi Külzer infolge ihrer Falschbeschuldigung gegen Horst Arnold für fünfeinhalb Jahre in den Bau geschickt. Wobei mir schon klar ist, dass es in dem heute beendeten Verfahren "nur" um Schadenersatz ging, nicht um eine strafrechtliche Würdigung des Sachverhaltes.
Zumindestens sollte ab heute Schluss sein mit dem ewigen Genöle wegen "Freispruch aus Mangel an Beweisen" - das OLG Frankfurt hat heute geurteilt: Claudia Simone Dinkel hatte bei ihrer Anschuldigung gegen Jörg Kachelmann gelogen, bis sich die Balken bogen.
Vermutlich dürfte diese Feststellung für Jörg Kachelmann sogar weitaus wichtiger sein als der Schadenersatz an sich.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Es ist für mich trotzdem nicht nachvollziehbar, warum hier nur 7.000 Euro zugesprochen worden sind, die Gutachten waren ja angeblich teurer und der sonstige Schaden ist abschließend gar nicht zu kalkulieren. Aus meiner Sicht ein viel zu mildes Urteil, wenn die Kammer zu dem Schluß kommt, dass die gnädige Dame eine Falschbeschuldigung gemacht hat.
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
warum hier nur 7.000 Euro zugesprochen worden sind
Weil Herr Kachelmann nicht beweisen konnte, dass ihm (persönlich) ein höherer Schaden entstanden ist. Wer auch immer den Rest der Gutachten bezahlt haben mag.
Es ging in dem Verfahren nur um die Gutachterkosten, immaterieller Schaden war gar nicht eingeklagt. Im Zivilrecht gibt es kein "mild", da zählt nur Klageantrag und Beweisbarkeit.
Gruss von der Insel
Hier die Pressemitteilung des OLG Frankfurt:
https://olg-frankfurt-justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/nav/d44/d4471596-ad85-e21d-0648-71e2389e4818,25738d70-6656-7517-9cda-a2ae8bad5480,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=25738d70-6656-7517-9cda-a2ae8bad5480%26overview=true.htm&uid=d4471596-ad85-e21d-0648-71e2389e4818
Frau Claudia Simone Dinkel beschimpft nach Urteilsverkündung das Gericht:
http://www.ardmediathek.de/tv/BRISANT/Kachelmann-mit-Schadenersatzklage-gegen-/Das-Erste/Video?bcastId=2673662&documentId=38007080