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Strauss-Kahn, Assange, Kachelmann, Kazav

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Beppo, kein Problem.

Genau der von Dir zitierte Satz stach mir übrigens auch ins Auge. Und ja: Es hätte einigen Medienleuten - allen vor an denen aus dem eigenen Stall - gut angestanden, sich damals hinter Kachelmann zu stellen; allermindestens mit Statements wie "wir beteiligen uns nicht an medialen Hexenjagden und Vorverurteilungen, sondern halten vielmehr die Unschuldsvermutung für ein hohes gesetzliches Gut".

Aber diese Grösse hatten leider nur wenige.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2014 21:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber diese Grösse hatten leider nur wenige.

Kennst du zumindest Einen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2014 21:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kennst du zumindest Einen?

naja, ein paar gab es schon - siehe beispielsweise HIER. Und auch die allseits bekannte Spiegel-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen hat in unzähligen Beiträgen und Talkshows immer wieder zur Mässigung und zum Verzicht auf Vorverurteilungen aufgerufen.

Aber es stimmt schon: Die Mehrheit stand wie eine Lynchmeute herum und wusste so genau Bescheid, als ob sie auf der Bettkante gesessen hätte.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2014 21:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber die haben ja von vornherein nicht bei der Hexenjagt mitgemacht.

Ich meinte, und dachte du auch, Leute, die mit gemacht haben und hinterher ihren Fehler eingestanden und (zumindest) oder, sich entschuldigt haben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2014 21:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich meinte, und dachte du auch, Leute, die mit gemacht haben und hinterher ihren Fehler eingestanden und (zumindest) oder, sich entschuldigt haben.

nee, von solchen habe ich auch nichts gehört. In keinem einzigen Fall.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 13.02.2014 21:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jetzt hat die dusselige Alice Schwarzer vor dem OLG Köln eine weitere juristische Klatsche kassiert: HIER.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles sogar ohne Revisionsmöglichkeit. Aber natürlich soll die Nennung des Namens einer "Claudia D." nur "eine allgemeine Medienkritik sein und 'Claudia D.' ein Allerweltsname und nicht zwingend jene Frau". Na klar! Zufällig Kritik an den Medien, die Schwarzer zuvor mit Pauschal- und Vorverurteilungen gegen Männer im Allgemeinen und Kachelmann im Besonderen geflutet hatte?

Ich hoffe, es kostet sie richtig viel Geld. Vielleicht muss sie jetzt doch noch ihren Schweizer Notgroschen angreifen, den sie ja nur als reine Selbstschutzmassnahme gegen Repressalien des deutschen Staates und zur Finanzierung einer eventuellen Flucht anlegen musste...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2014 13:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Tussi weiss offenbar wirklich nicht, wann Schicht im Schacht ist:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/alice-schwarzer-will-revision-gegen-joerg-kachelmann-erzwingen-a-978992.html

Eine kleine, feine Spitze:

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker verwies darauf, dass das OLG Köln dem Fall in seinem Urteil keine grundsätzliche Bedeutung eingeräumt und deshalb keine Revision zugelassen habe. "Frau Schwarzer glaubt offenbar, ein Fall, an dem sie beteiligt ist, ist stets von grundsätzlicher Bedeutung."

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 03.07.2014 18:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jepp. Sehr schön auch von Herrn Höcker, dieser Hinweis:

Ihr Anwalt hat uns heute jedoch schon einmal vorsorglich aufgefordert, dass wir noch keinen BGH-Anwalt beauftragen sollen.

Sie fürchtet wohl die Kosten ihrer Niederlage und möchte noch zurück ziehen können, bevor es zu teuer wird. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2014 19:15
(@sebgerol)
Zeigt sich öfters Registriert

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker verwies darauf, dass das OLG Köln dem Fall in seinem Urteil keine grundsätzliche Bedeutung eingeräumt und deshalb keine Revision zugelassen habe. "Frau Schwarzer glaubt offenbar, ein Fall, an dem sie beteiligt ist, ist stets von grundsätzlicher Bedeutung."

Denke das die Alice nicht immer? Die Frau denke echt sie sei der Mittelpunkt von allem. Und leider glaubt sie auch, dass nur ihre Meinung die Wahrheit ist. Für alle. Darum konnte ich sie noch nie leiden. Nicht weil die für Frauen kämpft, sondern weil sie so verbohrt ist.

BVB 09 - Echte Liebe!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2014 18:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Eine weitere Posse in dieser never ending story:

Entscheidung in Karlsruhe: Kachelmann darf Ex-Geliebte nicht als "Kriminelle" bezeichnen.

"Falschbeschuldigerin" darf Kachelmann seine Ex-Geliebte Claudia Dinkel allerdings nennen. Womit nach meinem Logik-Verständnis höchstrichterlich bekräftigt wurde, dass eine Falschbeschuldigung nicht kriminell, sondern irgendwie "lässlich" und "nicht so schlimm" ist; selbst wenn der falsch Beschuldigte deshalb in den Knast gewandert ist.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2014 15:58




(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

dass eine Falschbeschuldigung nicht kriminell, sondern irgendwie "lässlich" und "nicht so schlimm" ist; selbst wenn der falsch Beschuldigte deshalb in den Knast gewandert ist.

Tatsächlich kann niemand von uns wissen, was sich an dem Abend zwischen dem späteren Angeklagten und der späteren Anzeigenerstatterin abgespielt hat - niemand war dabei. Auch nicht Miriam Kachelmann, die jetzt so tut, als sei ihrem Angetrauten Unrecht geschehen.

Tatsache ist, dass Herr K. In dubio pro reo freigesprochen wurde.
Das ist für mich das Gegenteil davon, dass er "in den Knast gewandert" sei.

Ob der Haftrichter einen Beschuldigten bis zum Prozess in Untersuchungshaft schickt oder ob er ihn - ggf. unter Auflagen - zuhause lässt, entscheidet meines Wissens nicht der Anzeigenerstatter. Wenn das Vorbringen der Staatsanwaltschaft in sich schlüssig und plausibel ist, ist der Haftrichter gehalten, zu tun was er selbst für richtig und angemessen hält.

Die richterliche Unabhängigkeit ist in unserem Rechtsstaat ebenso hoch angesiedelt, wie der Grundsatz In dubio pro reo.

In dubio pro reo heißt ja nicht, dass jeder Freigesprochene seine Unschuld bewiesen hat.
Was ein Angeklagter in unserem Rechtsstaat g.s.D. auch nicht muss.

In dubio pro reo heißt, dass einem Verurteilten die Schuld zweifelsfrei nachgewiesen werden muss - sonst kommt er frei.
Der zweifelsfreie Beweis seiner Schuld war bei Herrn K. und Frau D. laut Aussage des erkennenden Gerichts nicht möglich.

Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann überzeugt ist

Genau das passiert tagtäglich unzählige Male.

Dass im Fall prominenter Opfer und/oder Angeklagter das Medieninteresse am Strafprozess größer ist, als bei Frau Meyer oder Herrn Schulz von nebenan, dafür kann die bis dato völlig unbekannte Frau Dinkel sowenig wie die immer noch unbekannte Frau Meyer. Und der prominente Herr Kachelmann sowenig wie der immer noch unbekannte Herr Schulz, der in seinem Wohnort dem Gerede seiner Kollegen, Nachbarn, Freunde und Verwandten ausgesetzt ist, nachdem er vom Vorwurf einer Straftat freigesprochen wurde.

Ohne das beharrliche Nachkarten der Eheleute Kachelmann wäre das Thema längst vergessen und die Medien würde eine andere Sau durchs Dorf treiben.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2014 15:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Fakt ist auch, daß die Beschuldigungenn ggü. J.K. keinen Bestand hatten. Wenn also etwas nicht stimmt, wieso wird sich dann gesträubt zu sagen, dass die Beschuldigungen faktisch falsch waren? Jedenfalls rechtens betrachtet. Und dieses auch in der anschließenden Anwendung von Behaupteten auch so zu vertreten?

Ob der Haftrichter einen Beschuldigten bis zum Prozess in Untersuchungshaft schickt oder ob er ihn - ggf. unter Auflagen - zuhause lässt, entscheidet meines Wissens nicht der Anzeigenerstatter. Wenn das Vorbringen der Staatsanwaltschaft in sich schlüssig und plausibel ist, ist der Haftrichter gehalten, zu tun was er selbst für richtig und angemessen hält.

Die richterliche Unabhängigkeit ist in unserem Rechtsstaat ebenso hoch angesiedelt, wie der Grundsatz In dubio pro reo.

Gott segne Deine Scheinheiligkeit ob der Rechtswahrung in diesem verkackten System. Amen. Wenn Gewaltenteilung so funktionieren soll, kann man den Rechtstaat gleich einpacken.

oldie

PS: Keine Beleidigung, nur Wahrnehmung von Selbstverständnis.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2014 15:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Justiz macht sich gemeinhin nicht die Mühe, die Unschuld eines Angeklagten nachzuweisen, sondern den Freispruch immer dann auszusprechen, wenn die Schuld nicht bewiesen ist.

Es gibt daher keine 2 verschiedenen Arten von Freispruch.

In diesem Falle hat sich die Justiz, bzw. die Staatsanwaltschaft allerdings so in die angenommene Schuld verrannt, dass er tatsächlich seine Unschuld beweisen musste.
Dies gelang ihm nur, weil die "Beweise" so dermaßen lach- und lückenhaft waren, dass man nicht von der geringsten Plausibilität ausgehen konnte.
Dennoch benötigte er bei dieser Sachlage noch 2 extrem teure Anwälte und mehrere Monate im Knast, bevor ihm das endlich gelungen ist.
Nachdem seine Karriere und sein Lebenswerk zerstört wurden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2014 15:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch ich würde mich keineswegs zu der Behauptung versteigen, dass Kachelmann nur deshalb auf freien Fuss kam, weil ihm seine Schuld nicht mit letzter Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Diese "Wo Rauch ist, ist auch Feuer"-Denkweise hat ihre lauteste Verfechterin, Alice Schwarzer, mittlerweile mehrere tausend Euro an Geldstrafen gekostet. Es gibt keine Mehrklassigkeit bei Freisprüchen, auch wenn noch so energisch immer wieder versucht wird, diesen Eindruck zu erwecken. Und Kachelmann ist nicht "in dubio pro reo" freigesprochen worden, sondern weil es zu keiner Zeit genügend Beweismaterial für die Behauptungen des vorgeblichen Opfers gab - aber genügend Hinweise auf eine durch Rache motivierte Falschbeschuldigung, die jahrelang auf einen Heiratsantrag gewartet hatte und angesichts einer jungen, hübschen Nachfolgerin sämtliche Felle davonschwimmen sah.

Unser Rechtssystem muss - im Gegensatz beispielsweise zum US-amerikanischen - ergebnisoffen ermitteln und gleichermassen belastende wie entlastende Fakten zusammentragen. Letzteres ist - vermutlich aufgrund der Prominenz des Angeklagten - mehr als offensichtlich weitgehend unterblieben und wurde tatsächlich erst mit Hilfe teurer Rechtsanwälte aufgedeckt, die sich erlaubten, Gutachten in Zweifel zu ziehen und neue in Auftrag zu geben. Zynischerweise blieb Kachelmann auf diesen Kosten weitgehend sitzen; erstattet wurden nur die Anwaltskosten nach Gebührenordnung.

Ich möchte jedenfalls nicht in die Mühlen eines Strafrechts geraten, in dem man Menschen erst einmal in den Knast steckt und argumentiert "keine Frau denkt sich eine Vergewaltigung aus" oder "wenn der behauptete Täter unschuldig ist, wird sich das schon herausstellen". Seit Fällen wie dem von Kachelmann oder Horst Arnold ist man damit möglicherweise ein bisschen vorsichtiger.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2014 17:55
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Biggi,

Ohne das beharrliche Nachkarten der Eheleute Kachelmann wäre das Thema längst vergessen und die Medien würde eine andere Sau durchs Dorf treiben.

Anders gesagt, deiner Meinung zufolge sollte das Opfer einer Falschbeschuldigerin gefälligst die Fresse halten und hoffen, dass irgendwann vielleicht doch mal Gras über die Sache wachsen wird?!?

Im Gegenteil: Es ist verdammt gut und richtig, dass dieses Thema eben nicht in Vergessenheit gerät. Das, was du in absolut menschenverachtender Manier ein "Nachkarten" nennst, ist genau das, wofür Jörg Kachelmann meinen allerhöchsten Respekt hat: Die Erinnerung wachhalten an ein Justizverbrechen, das in einem Rechtsstaat nie und nimmer hätte passieren dürfen!

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2014 17:59
 Uli
(@Uli)

Der Springer-Verlag muss 635.000,-€ Entschädigung an Kachelmann zahlen! 🙂

<<Quelle>>

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2015 11:05
(@diskurso)
Registriert

Das Schadenersatz-Verfahren gegen Frau Dinkel läuft derzeit noch am OLG in Frankfurt.
Der nächste Gerichtstermin ist im Mai.
Ein Interview dazu im Main-Echo:

Ak­tu­ell läuft der Pro­zess ge­gen sei­ne Ex-Ge­lieb­te, die ihn da­mals be­schul­dig­te. Er will »die Ver­b­re­che­rin« ver­ur­teilt se­hen und hofft, dass die­ses Ka­pi­tel sei­nes Le­bens dann ab­ge­hakt ist.

http://www.main-echo.de/regional/kreis-miltenberg/art4001,4067989

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2016 10:06
(@diskurso)
Registriert

Berufungsverfahren: Kachelmann und Springer wieder vor Gericht

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/joerg-kachelmann-und-axel-springer-verlag-ziehen-wieder-vor-gericht-a-1089810.html

Am ersten Tag des Berufungsverfahrens sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske, es habe damals keine Kampagne gegen den Moderator gegeben.

Keine Kampagne gegen Kachelmann ? Das sah aber der Richter in der Vorinstanz am Landgericht Köln ganz anders:

Zum anderen ist zu beachten, dass der Kläger zumindest auch durch die seine Intim- und Privatsphäre verletzende sowie in weiten Teilen reißerische Berichterstattung der Beklagten nicht nur während des Zeitraums derselben, sondern auch in Zukunft als frauenverachtender und gewaltbereiter Wiederholungstäter stigmatisiert wurde bzw. bleiben wird, wodurch sowohl sein berufliches Wirken als auch sein Privatleben massiv beeinträchtigt wurden bzw. bleiben werden.

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/22108/ein-lebenslanger-makel-warum-springer-kachelmann-635-000-euro-zahlen-soll/

Dazu auch ein Interview mit RA Ralf Höcker vom 26.06.2014:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kachelmann-hoecker-klage-entschaedigung-drei-millionen-bild-bunte-focus/

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2016 20:37
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Am ersten Tag des Berufungsverfahrens sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske, es habe damals keine Kampagne gegen den Moderator gegeben. Auch bezeichnete sie einige Artikel als "harmlos", die Kachelmanns Anwalt wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts angegriffen hatte.

Anmerkung Nr. 1: So etwas sagt die Vorsitzende Richterin gleich zu Prozesseröffnung? Nach meinem laienhaften Justizverständnis ist da aber gleich mal ein Befangenheitsantrag fällig, wegen einer offensichtlichen Vorverurteilung!

Anmerkung Nr. 2: Harmlos, sagt die Dame? Na, wie wär's, wenn jemand jetzt mal ähnliche Behauptungen wie über den Herrn Kachelmann über diese Margarete Reske in die Welt (bzw. in die BILD) setzen würde - mal sehen, ob sie's dann immer noch für so harmlos hält ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2016 21:19
(@diskurso)
Registriert

Und schon wieder das nächste Verfahren:

Pleite für Kachelmann vor Bundesverfassungsgericht
http://www.nwzonline.de/politik/pleite-fuer-kachelmann-vor_a_6,1,2715838528.html

Jörg Kachelmann dazu auf Twitter:

Stellungnahme Jörg #Kachelmann zur Meinung des Bundesverfassungsgerichts

Die Meinung des Bundesverfassungsgerichts erschüttert meine Familie und mich. Es bedeutet, dass in Deutschland ein Freispruch entwertet wird und eine Verbrecherin sich in bunten Illustrierten über ihr Opfer lustig machen und eine Täterinnen-Opfer-Umkehr anstreben darf. Ich bin zuversichtlich, dass am Ende unseres langen beschwerlichen Rechtsweges nicht nur wie schon 2010 juristisch feststeht, dass ich Opfer eines Verbrechens wurde, sondern dass am Ende auch die Verbrecherin vor einem deutschen Gericht verurteilt wird. Es kann nicht im Interesse des Rechtsstaats sein, dass ein Freispruch nichts mehr bedeutet, wenn es neuerdings zur Meinungsfreiheit gehört, dass Freigesprochene trotz eines rechtskräftigen Freispruchs öffentlich weiter als Kriminelle bezeichnet werden dürfen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2016 14:38




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