Umgangsrecht des Va...
 
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Umgangsrecht des Vaters mit Polizei durchgesetzt

 
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich hatte mich schon immer gewundert, warum es einem BET immer so leicht gemacht wird, Umgänge zu boykottieren und warum die Exekutive nicht eingreift.

Anscheinend ist ja doch mehr möglich:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gericht-umgangsrecht-des-vaters-mit-polizei-durchgesetzt-1.2930690

Ist aber das erste Mal, dass ich so etwas höre und wird womöglich ein Einzelfall bleiben!?

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2016 23:28
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Und ich wundere mich, warum der Vater das Kind nur einen einzigen Tag am Wochenende sehen darf. Was hat der wohl ausgefressen? Für zweimal Tür aufbrechen bekommt die Mutter jetzt einen Termin, der ihr offensichtlich besser paßt.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2016 00:15
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Zusammen,

da kann ich mich auch nur wundern:

"Dann sagte sie wieder regelmäßig ab. Daraufhin kam im Oktober zweimal der Umgangspfleger mit Gerichtsvollzieher und Polizei.

Jedes Mal wurde die Wohnung aufgebrochen, aber Mutter und Kind wurden nicht angetroffen. Der Familienrichter hat daraufhin den Umgangsbeschluss abgeändert und festgelegt, dass das Kind nun jeden Freitagnachmittag zum Vater darf. Das war offenbar die richtige Entscheidung: Die Mutter hat sich bisher weitgehend daran gehalten."

Da fragt man sich wer am Ende wen gebeugt hat. Zumal ein Samstag als Tag alle 14 Tage am Wochenende sich anders anhört als ein Freitagnachmittag an dem sich der Vater, wohlmöglich berufstätig, noch abhetzen muss.

Durchsetzung von Recht sieht für mich anders aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2016 10:42
(@Inselreif)

Das stimmt eh was nicht - zunächst ist von einer Vereinbarung vor dem OLG, also einem Vergleich die Rede, später von einer Abänderung eines Beschlusses.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2016 11:49
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das stimmt eh was nicht - zunächst ist von einer Vereinbarung vor dem OLG, also einem Vergleich die Rede, später von einer Abänderung eines Beschlusses.

Naja, jetzt legst Du aber einen Maßstab an Detailgenauigkeit an, denen nicht einmal ein vermeintlich seriöses Blatt wie die SZ entsprechen kann...  :phantom: (nicht immer alles auf die Goldwaage legen, was in der Zeit oder gar im Web steht...)

Welchen Zweck der Artikel allerdings verfolgt und wer welche Lehren daraus ziehen kann, erschliesst sich mir auch nach abermaligen Lesen nicht...  :puzz: :question:

Väter, die lernen, dass es Ordungsgelder ersatzweise Ordnungshaft bei Verstößen durchsetzen kann?
Mütter, die lernen, dass man nur stur genug sein muss, um den Umgang zu kürzen?

Schade für die Zeitverschwendung.

gruß, toto

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Geschrieben : 04.04.2016 12:57
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Als Kind würde ich mich freuen, gewaltsam zum Umgang abgeholt zu werden. Bestimmt prima für die Entwicklung.

Bei aller Liebe, für mich kein akzeptabler Weg.

LG - Life´s good, meistens!  😉

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Geschrieben : 04.04.2016 13:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mütter, die lernen, dass man nur stur genug sein muss, um den Umgang zu kürzen?

Ich denke nicht, dass er wirklich sehr gekürzt wurde. Von alle 2 Wochen Samstag auf jede Woche Freitag nachmittag dürfte stundenmäßig nicht so viel kürzer sein

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2016 13:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mahjoko,  die führen die Kinder nicht mit Händen auf dem Rücken und Kugel am Bein ab. Außerdem kann jeder Betreuungselternteil solche Maßnahmen ganz einfach vermeiden. Wenn er will.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2016 14:26
(@Mrs_Mima)

@LBM,

naja, aber in Zivil kommen die sicherlich auch nicht......

Mima, die ähnlich wie Mahjoko denkt

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2016 14:29
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mima - hast Du zum zweiten Teil des Posts von LBM auch eine Meinung?

Außerdem kann jeder Betreuungselternteil solche Maßnahmen ganz einfach vermeiden. Wenn er will.

Und wenn ja, wer hätte denn den eventuell martialischen Auftritt deutscher Vollzugsbehörden zu verantworten?

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2016 14:32




(@Mrs_Mima)

hi,

klar hätte den im Zweifel der BET zu verantworten.
Ich frag mich (emotional) eben nur, ob Polizeieinsatz nicht einfach zu weit geht. Einfach aus der Perspektive des Erlebens der Kinder.
Das ist schon ganz schön schrecklich für die Kinder.

Ich bin da einfach zwiegespalten, habe auch keine Lösung, finde aber nicht, dass ein Polizeieinsatz hilfreich ist.

Mima

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Geschrieben : 04.04.2016 14:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mima und mahjoko,

und was wäre die Alternative?

Vater verzichtet auf die Umsetzung des beschlossenen Umgangs und die KM hat gewonnen.

Hier dürfte allerdings kein Schaden entstanden sein, denn nach Zeitungsbericht war ja das Kind einschließlich Mutter während dieser Einsätze nicht in der Wohnung. Wenn die KM später dem Kind davon erzählt ist es wieder ihre Verantwortung und dann trägt sich auch die "Schuld" an einem evtl. Knacks des Kindes.

Eine gute Lösung gibt es dabei eben nicht. Außer der Vater verzichtet, damit das Kind nicht unter einer Situation leidet, die die Mutter herbeigeführt hat.

Doch eine Lösung hätte ich in so einem Fall mit Sicherheit. Das Kind wechselt ganz zum Vater und dieser gewähleistet den ungehinderten Umgang mit der Mutter. Denn in meinem Augen ist so eine Frau absolut bindungsintolerant und gar nicht in der Lage ein Kind zu erziehen

Und u.U. mag es tatsächlich schrecklich für die Kinder sein. Aber im Normalfall klingen die Herren/Damen, sprechen nett mit der Mutter, bitten diese das Kind nach draussen zu begleiten und dem KV zu übergeben. Da passiert den Kindern nichts und im besten Fall bekommen sie auch wenig mit, da eine einigermaßen vernunftbegabte Mutter die Kinder dann ohne Zwang nach draussen bringt. Nur, wenn sie dieses auch verweigert, dann nehmen die Beamten die Kinder mit nach draussen (aber auch da ohne Zwang und Handschellen)

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 04.04.2016 15:01
(@Mrs_Mima)

ja, vermutlich (sogar ganz sicher) hast du recht.....
scheiß-Situation eben....und Übertragung des ABR (wenn bindungstolerant) wäre hier vermutlich die glimpflichste Lösung.

Mima

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Geschrieben : 04.04.2016 15:17
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich habe zwar nicht die Polizei ständig im Einsatz aber irgendwie ist es bei meine Übergabepfleger ähnlich. Der schert sich überhaupt nicht darum ob Mama den Umgang zulassen will oder ob die Kleine wieder bei Mama bleiben will. Er nimmt das Kind notfalls mit sanften Druck und gibt mir die Kleine.
Evtl. sollte man das auch mal unter der Überschrift zu seinem Glück zwingen betrachten.

Kurze Hintergrundinfo der Übergabepfleger ist ein pensionierter Kinder und Jugendpsychologe, ich hoffe jetzt mal der weis was er da tut.

Andreas

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Geschrieben : 04.04.2016 15:18
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

ja, vermutlich (sogar ganz sicher) hast du recht.....
**tsts - ID 1**-Situation eben....und Übertragung des ABR (wenn bindungstolerant) wäre hier vermutlich die glimpflichste Lösung.

Mima

In so einem Verfahren stecke ich gerade. Ist nicht ganz so einfach und geht auch nicht mal eben so. Dann wäre ja noch die Frage wie geht man mit der Zeit bis zu einer Entscheidung um ??? Da finde ich ganz ehrlich das durchsetzen von Umgang notfalls mit Nachdruck nicht so ganz schlecht. Es ist natürlich alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

Andreas

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Geschrieben : 04.04.2016 15:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ergänzung: Warum sollen Polizisten Kindern Angst machen? Doch nur, wenn dumme Erwachsene Kindern Angst vor ihnen machen. Im Normalfall ist ein Polizist "Freund und Helfer" (und Berufswunsch vieler Kinder). Und als Solcher wird er auftreten: helfen, dass Papa das Kind und das Kind Papa sehen kann.

Peinlich und unangenehm ist das nur für den Beteuungselternteil (uh, was werden die Nachbarn sagen??) Aber auch das ist selbstverschuldetes Elend.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 04.04.2016 18:00
(@psoidonuem)
Registriert

OT: Ich kenne wirklich Leute, die ihrem Kind sagen, wenn es unartig ist, holt es die Polizei. Wie blöd kann man sein?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2016 18:14
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Doch eine Lösung hätte ich in so einem Fall mit Sicherheit. Das Kind wechselt ganz zum Vater und dieser gewähleistet den ungehinderten Umgang mit der Mutter. Denn in meinem Augen ist so eine Frau absolut bindungsintolerant und gar nicht in der Lage ein Kind zu erziehen

Sehe ich ganz genau so  :thumbup:

Vielleicht sollten derartige Möglichkeiten durch "Nachhelfen" grundsätzlich gegeben sein!?
Meiner Meinung nach ist das Boykottieren und Fernhalten vom Vater erheblich schlimmer als derartige Polizeieinsätze.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2016 00:01