Guten Morgen,
noch mal die "Welt". Macht sich hier weiter zur Stimme der armen verlassenen Hascherls, mit einem an Sexismus und schmierig-verdrehender Opfer-Stilisierung kaum zu überbietenden Artikel. Naja, Eigentümerin Friede Springer ist ja das Idealbeispiel einer Frau, die hochgeheiratet hat, also wen wunderts.
Grüsse von:
azurit
Moin.
Verwundern kann einen das nicht, da die Wams ja am WE schon vorgelegt hatte. Bei einem bin ich mir allerdings sicher - mit der Eigentümerin hat das nur nachrangig zu tun. Und ich glaube auch nicht, dass eifrige Redakteurinnen hier ihr Thema gefunden haben. Vielmehr hat offenkundig die "Mütter-Lobby" es geschafft, dieses Thema im Zuge der doch vergleichsweise geringen Gesetzesanpassung auf die Agenda zu heben (es waren ja nicht nur Welt und Bild, die das Thema hatten, auch im TV (heute, Tagesthemen) waren es Meldungen. Ist die organisierte Mütter-Lobby stärker als die organisierte Väter-Lobby? Ja, vielleicht. Aber mich würde nicht wundern, wenn im Rahmen der aufziehenden Wahlkämpfe, schwarze Mandatsbewerberinnen dieses Thema insb ländlichen Regionen sich zu eigen machen: Irgendwer muss sich ja um diese Wählerinnen kümmern. Naja, und bei Wahlkampfunterstützung sind wir dann auch wieder bei Friede S. und ihren Blättern...
Gruss, Toto
PS: hat mal jmd verglichen, ob und wie die andere Seite der Medienwelt, die News der Gesetzesanpassung berichtet/ aufgearbeitet hat?
Moin,
verwundern tut´s mich auch nicht ...
So soll die Dauer der Ehe künftig beim Unterhaltsanspruch berücksichtigt werden.
Ohhh, welch eine Revolution ... kennt die Trulla eigentlich den §1578b ?
Das Unterhaltsrecht bürdet zudem die Kosten für den geplatzten Lebenstraum einseitig demjenigen auf, der sich um die Familie gekümmert hat, anstatt Karriere zu machen.
JaNe, is klar.
Schließlich sind die Betroffenen einst unter gänzlich anderen Bedingungen vor den Traualtar getreten.
Der letzte in mir verbliebene Hauch an Romantik ist nunmehr verpflogen ... also wurde ich doch nie aus Liebe geheiratet.
Was ich stets vermutet habe, ist jetzt traurige Gewissheit.
Besten Gruß
United
Moin,
es ist auch und gerade bei Zeitungsartikeln wie diesem die Frage, welche Brille man beim Lesen aufhat. Leseprobe:
Dass die Ehe kein Versorgungsinstitut mehr ist, spiegelt nach Ansicht der Politiker die veränderte Lebenswirklichkeit wider. Frauen sind heutzutage vielfach gut ausgebildet und berufstätig. Auch kann die Wirtschaft angesichts des Fachkräftemangels auf sie nicht länger verzichten. Dass ein Großteil der Mütter lediglich in Teilzeit berufstätig ist, treibt Arbeitgeber und Gleichstellungspolitiker gleichermaßen um.
Und nicht nur die tradierte Alleinverdiener-Ehe wird zum Auslaufmodell erklärt. Auch die derzeit in Deutschland beliebteste familiäre Rollenverteilung, bei der die Frau zum Haupteinkommen des Mannes hinzuverdient, gilt vielen als altbacken. Und das Unterhaltsrecht legt den Maßstab an, den der Gesetzgeber für zeitgemäß hält.
[...]
Geht es nach dem Willen der Politiker, sollen Väter und Mütter heutzutage gleichermaßen für Erwerbseinkommen und Familienarbeit verantwortlich sein. Die Männer lockt man dabei mit Vätermonaten, die Frauen mit der Aussicht auf einen Führungsposten in der Wirtschaft via Quote.
Man kann diese Form der Gleichstellung für ein erstrebenswertes Ziel halten. Tatsache aber ist, dass die Lebenswirklichkeit in den allermeisten Familien nach wie vor ganz anders aussieht. Die meisten Beziehungen starten zwar heute mit der modernen Arbeitsteilung. Doch sobald sich Nachwuchs einstellt, setzen Männer und Frauen unterschiedliche Prioritäten.
Ich persönlich lese jedenfalls eine ziemlich sachliche Beschreibung der Zustände heraus, die zwischen vor Jahrzehnten geschlossenen Ehen und solchen, die erst ein paar Jahre alt sind, unterscheidet - und gerade KEIN Gememme von wegen "Frauen sind arme Hascherl". Höchstens die Warnung, dass es unterhaltsrechtliche Folgen hat, wenn auch heute noch tradierte Familien- und Rollenbilder gelebt werden. Aber das sollte nicht verwundern; es kann bekanntlich nicht die Aufgabe des Steuerzahlers sein, das Delta zwischen "Familienbild von 1960" und "Unterhaltsrecht von 2013" zu finanzieren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
na ja, Formulierungen wie "Brutal trifft es jetzt" und "Unterhaltsrecht ist somit der Knüppel" lassen nicht gerade den Schluss zu, dass dieses Thema hier sachlich abgehandelt wurde, zumal in einer sachlichen Betrachtung auch immer alle Fakten genannt werden sollten. Aber wie in allen anderen Artikeln auch, bleibt der Versorgungsausgleich natürlich unerwähnt...
Wie der Autor allerdings zu dieser Schlussfolgerung kommt:
Nicht nur bei den Alt-Ehen gibt es deshalb Korrekturbedarf.
wird wohl sein Geheimnis bleiben.
Gruß
Brainstormer
Martin, haben wir beide denselben Artikel gelesen?
Hier mal ein paar Zitate:
Jetzt wird nachgebessert - zu wenig.
(aus dem Titel, schon auf welt-starseite zu sehen)
Denn die Praxis hat gezeigt, dass der Gesetzgeber mit der Reform von 2008 weit über das Ziel hinausgeschossen ist.
(Interessant am Rande: DER Gesetzgeber... das war doch eine Bundesregierung mit vielen beteiligten Frauen, einer geschiedenen Ost-Frau an der Spitze...)
Brutal trifft die jetzige Regelung alle Frauen
(interessante Geschlechts-spezifität, was sagen die Gender-mainstreamer dazu?)
Das heutige Unterhaltsrecht ist somit der Knüppel
Man kann diese Form der Gleichstellung für ein erstrebenswertes Ziel halten.
(Was Dorothea S. anscheinend nicht tut.)
usw.
Das was Du zitiert hast, Martin, sind die von der Autorin DS kritisierten Punkte. Mit diesem einseitigen und sexistischen Pamphlet soll Stimmung gemacht werden gegen die Reform, die vor fünf Jahren, damals schon längst überfällig, durchgeführt wurde.
Ich finde es auffällig, wie wenig andere Medien zu dem Thema berichten. Das vorliegende Machwerk ist ohnehin kein Bericht, sondern reine Stimmungsmache. In einem Springer-Blatt passiert so etwas nicht zufällig. Die FAZ hat z.B. nur ganz kurz berichtet, ohne irgendeine Meinungsäusserung. Die in diesem Kontext zitierte Beate Merk aus Bayern, die noch weiter zurück gehen will, freut sich sicher, dass sie hier von dem für sie desaströsen Fall Gustl Mollath ablenken darf. Pikanterweise ein Mann, der von seiner psychopathischen und betrügerischen Ex in die Anstalt bugsiert wurde. CDU und CSU sind echt nicht mehr wählbar.
Grüsse
azurit
Hallo zusammen,
wenn wir der Frage nachgehen wollen, ob der Artikel nun neutral geschrieben ist oder ideologisch gefärbt - nun, dann schreiben wir den Artikel doch gleich noch ein zweites Mal, und vertauschen lediglich die Perspektive von Frau und Mann. Wenn er neutral geschrieben wäre, müsste der Inhalt dabei doch im Wesentlichen unverändert bleiben, nicht wahr? Nun denn, ich nehme mir da mal ein paar Passagen vor:
Unterhaltsrecht zwingt Männer ins volle Risiko.
Vor fünf Jahren hat der Gesetzgeber die Regeln im Scheidungsfall nur scheinbar verändert. Viele geschiedene Männer erlebten nach der Ehe immer noch den sozialen Abstieg. Jetzt wird nachgebessert - in die falsche Richtung. Von wem-auch-immer, aber bestimmt nicht von Frau Siems.
Die Regierung bereitet eine Änderung des Unterhaltsrechts vor. Denn die Praxis hat gezeigt, dass der Gesetzgeber mit der Reform von 2008 das angebliche Ziel "Eigenverantwortung nach dem Ende der Ehe" bei weitem nicht erreicht hat.
(...)
Diese milliardenteuren Familienleistungen richten sich vor allem an doppelberufstätige Eltern und signalisieren, dass junge Väter die Frau mit allen verfügbaren Mitteln dazu bringen müssen, die Babypause so kurz wie möglich zu halten.
Wer das nicht schafft, dem blüht im Scheidungsfall der soziale Abstieg. Das heutige Unterhaltsrecht ist somit der Knüppel, mit dem der Gesetzgeber die Männer in die Moderne zwingt. Die viel beschworene Wahlfreiheit für die Familien, wie sie ihre Kinder betreuen wollen, gibt es nur noch, wenn die Väter notfalls ins volle Risiko gehen.
Unter diesen veränderten Rahmenbedingungen kann niemand einem junger Mann heute guten Gewissens noch raten, in den ersten Jahren die Familie allein zu ernähren und sein Kind von Mutti daheim betreuen zu lassen.
(...)
Gewisse Leute mögen diese Form der Gleichstellung für ein erstrebenswertes Ziel halten. Tatsache aber ist, dass die Lebenswirklichkeit in den allermeisten Familien nach wie vor ganz anders aussieht. Die meisten Beziehungen starten zwar heute mit der modernen Arbeitsteilung. Doch sobald sich Nachwuchs einstellt, setzen Männer und Frauen unterschiedliche Prioritäten.
Und es ist ein Irrglaube, dass sich dies ändert, wenn die Politik nur hart genug mit dem Unterhaltsknüppel zuschlägt. Umfragen zeigen, dass bereits jetzt immer mehr Männer lieber auf eigene Kinder verzichten, als sich diesem staatlichen Diktat zu unterwerfen.
(...)
Soll ich noch weitermachen, oder reicht es um zu sehen, dass die Originalfassung des Artikels genau so stark von einer gewissen Ideologie gefärbt ist wie die Variante, die ich hier spaßeshalber hingetürkt habe? Wenn es sich dabei natürlich auch um zwei völlig unterschiedliche Ideologien handelt ...
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Was ich erschreckend finde ist, das sowas schnell durchgedrückt werden soll, obwohl die Mehrzahl der Deutschen sicherlich gegen diese Reform ist...
Was ich erschreckend finde ist, das sowas schnell durchgedrückt werden soll, obwohl die Mehrzahl der Deutschen sicherlich gegen diese Reform ist...
Was ist daran erschreckend. Genau deswegen soll es ja schnell gehen. Darüberhinaus ist das doch Standard, also nichts, weswegen man sonderlich überrascht sollte. Die besten Zeiten sind immer zu irgendwelchen Fußball Finales. Momentan sind die Leute mit Weihnachtseinkäufen beschäftigt.
Viel interessanter ist die Aussage, dass Frauen schließlich nicht in der Lage sind, Risiken zu tragen. Deswegen gehören Risiken dort hin, wo sie ge-managed werden können - zu den Männern. Endlich reden die mal Tacheles. Und deswegen sollen Frauen via Quote auch "nur" in Vorstandsposten - dort tragen die Aktionäre und Mitarbeiter das Risiko - Vorstände bekommen unabhängig vom Erfolg ihre Prämie (Schweigegeld).
Unterhaltsrecht zwingt Männer ins volle Risiko.
Vor fünf Jahren hat der Gesetzgeber die Regeln im Scheidungsfall nur scheinbar verändert. Viele geschiedene Männer erlebten nach der Ehe immer noch den sozialen Abstieg. Jetzt wird nachgebessert - in die falsche Richtung. Von wem-auch-immer, aber bestimmt nicht von Frau Siems.
Die Regierung bereitet eine Änderung des Unterhaltsrechts vor. Denn die Praxis hat gezeigt, dass der Gesetzgeber mit der Reform von 2008 das angebliche Ziel "Eigenverantwortung nach dem Ende der Ehe" bei weitem nicht erreicht hat.
(...)
Diese milliardenteuren Familienleistungen richten sich vor allem an doppelberufstätige Eltern und signalisieren, dass junge Väter die Frau mit allen verfügbaren Mitteln dazu bringen müssen, die Babypause so kurz wie möglich zu halten.
Wer das nicht schafft, dem blüht im Scheidungsfall der soziale Abstieg. Das heutige Unterhaltsrecht ist somit der Knüppel, mit dem der Gesetzgeber die Männer in die Moderne zwingt. Die viel beschworene Wahlfreiheit für die Familien, wie sie ihre Kinder betreuen wollen, gibt es nur noch, wenn die Väter notfalls ins volle Risiko gehen.
Unter diesen veränderten Rahmenbedingungen kann niemand einem junger Mann heute guten Gewissens noch raten, in den ersten Jahren die Familie allein zu ernähren und sein Kind von Mutti daheim betreuen zu lassen.
(...)
Gewisse Leute mögen diese Form der Gleichstellung für ein erstrebenswertes Ziel halten. Tatsache aber ist, dass die Lebenswirklichkeit in den allermeisten Familien nach wie vor ganz anders aussieht. Die meisten Beziehungen starten zwar heute mit der modernen Arbeitsteilung. Doch sobald sich Nachwuchs einstellt, setzen Männer und Frauen unterschiedliche Prioritäten.
Und es ist ein Irrglaube, dass sich dies ändert, wenn die Politik nur hart genug mit dem Unterhaltsknüppel zuschlägt. Umfragen zeigen, dass bereits jetzt immer mehr Männer lieber auf eigene Kinder verzichten, als sich diesem staatlichen Diktat zu unterwerfen.
(...)
Soll ich noch weitermachen, oder reicht es um zu sehen, dass die Originalfassung des Artikels genau so stark von einer gewissen Ideologie gefärbt ist wie die Variante, die ich hier spaßeshalber hingetürkt habe? Wenn es sich dabei natürlich auch um zwei völlig unterschiedliche Ideologien handelt ...
hi malachit :thumbup: coole neufassung! genauso zutreffend wie das original find ich.
ich sehs wie oldie neulich schrieb: zwei seiten derselben medaille.
wenn deine 60jährige mutter nach 40 ehejahren plötzlich vor dem nichts steht denkst du darüber anders als wenn du nach 4 ehejahren bis ans lebensende für deine 30jährige ex zahlen sollst.
ich finds ok wenn für alte frauen nachgebessert werden soll. die haben nach 8 volksschuljahren ein paar jahre ungelernt gejobbt und dann jung geheiratet. die wurden damals nicht lange gefragt und durften gar keine eigenen pläne haben.
als unterhaltspflichtiger mann krieg ich aber einen ganz dicken hals wenn eine halb so alte gut ausgebildete ex sich als trittbrettfahrerin dieselben privilegien erschleichen will.
korrekt wär eigentlich alle nach dem recht zu scheiden das gültig war als die ehe geschlossen wurde. bei anderen verträgen kann man ja auch nicht nachträglich alle grundlagen verändern.
dann würden ehen von vor 1976 immer noch nach dem schuldprinzip geschieden. mit allen konsequenzen.
das ganz neue recht würde eben nur für junge leute gelten die nach 2008 geheiratet haben. auch mit allen konsequenzen.
ich finde die meiste ungerechtigkeit entsteht dadurch das man alle über einen kamm scheren will.
was für 70jährige hausfrauen passt das passt eben nicht für 50jährige verkäuferinnen oder 30jährige webdesignerinnen.
gruss horst
Dei 60 jährige Mutter bekommt ja nicht von jetzt auf gleich kein Geld mehr und hat den Versorgungsausgleich bekommen. zudem ist der 60 jährigen Mutti durchaus mal zuzumuten, 5 Jahre zu arbeiten, bis sie in den Genuss des Versorgungsausgleichs kommt. Sorry, aber musste mal gesagt werden.
Zudem ist der 60 jährigen Mutti durchaus mal zuzumuten, 5 Jahre zu arbeiten, bis sie in den Genuss des Versorgungsausgleichs kommt.
Meine Mutter wurde mit 50 Jahren nicht mehr eingestellt, obwohl sie sich bemüht hat. Wer stellt denn eine 60-jährige hier in Deutschland ein? Musste ich auch mal loswerden.
Auch wenn ich weiß, dass jeder der will, Arbeit findet. 🙂
A life lived in fear is a life half lived
Hallo Hexesyl,
Meine Mutter wurde mit 50 Jahren nicht mehr eingestellt, obwohl sie sich bemüht hat. Wer stellt denn eine 60-jährige hier in Deutschland ein?
Gegenfrage: Die gleichen feinen Richter, die der Fünfzigjährigen in diesem Falle hach so gerne Unterhalt zusprechen würden - was sagen diese feinen Richter auch gleich wieder typischerweise zu dem fünfzigjährigen Unterhaltszahler, der seinen Arbeitsplatz verliert und keinen neuen findet?
Mal ganz abgesehen davon, dass das Familienrecht kein geeignetes Instrument ist, um Probleme des Arbeitsmarktes zu lösen - ich habe das vage Gefühl, dass da außerdem noch mit zweierlei Maß gemessen wird ...
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
zudem ist der 60 jährigen Mutti durchaus mal zuzumuten, 5 Jahre zu arbeiten, bis sie in den Genuss des Versorgungsausgleichs kommt.
Stellst du sie ein, Dante79?
Mit diesem Lebenslauf:
Geboren 1952
8 Jahre Volksschule bis 1966
Ungelernte Arbeiterin bis zur Eheschließung 1972
1. Kind 1973
2. Kind 1975
3. Kind 1977
Vollzeithausfrau mit Ehrenamt in der Kirchengemeinde und Nebenjob als Putzfrau.
Auszug des jünsten Kindes 2002.
Verrentung des Ehemannes (*1947) Mitte 2010.
Auszug des Ehemanns Anfang 2011 - Scheidung Mitte 2012.
Nach deutschem Recht ist die Ehe eine lebenslange Institution, deren besonderer Schutz in Art. 6 des Grundgesetzes gefordert wird.
Als unser Beispielpaar (könnten auch deine Eltern sein, Dante, falls 1979 dein Geburtsjahr ist) geheiratet hat, galt das alte Eherecht:
Die Ehefrau war gesetzlich verpflichtet, sich um Haushalt und Kinder zu kümmern.
Der Ehemann war gesetzlich verpflichtet, den Lebensunterhalt für seine Familie zu erwirtschaften.
Wenn der Ehemann bzw. die Schwiegerfamilie auf einem Bauernhof, in einer Gaststätte oder einem Geschäft es für notwendig erachtete, war die Ehefrau gesetzlich verpflichtet, im Betrieb ihres Ehemannes unentgeltlich mitzuarbeiten. Ohne darüber ihre Haushalts- und Kinderbetreuungspflichten zu vernachlässigen. War der Ehemann gutsituiert, konnte er auch einer gebildeten und beruflich engagierten Ehefrau die Berufstätigkeit verbieten. Nicht nur im öffentlichen Dienst war es gang und gäbe, dass die Eheschließung eines weiblichen Arbeitnehmers dessen Arbeitsvertrag automatisch und weiteres Zutun beendet hat.
Man konnte entweder schuldig oder unschuldig geschieden werden.
Nur der formal Unschuldige konnte die Scheidungsklage einreichen.
Schuldig geschieden zu werden war ein wirksamer gesellschaftlicher Makel.
Wer schuldig geschieden war, durfte danach wieder heiraten - nur nicht seinen "Scheidungsgrund".
Das war gesetzlich verboten.
1976 (kurz vor der Geburt des dritten Kinds unseres Beispielpaares) wurden die materiellen Grundlagen des Ehe- und Scheidungsrechts erstmals geändert. Statt des Schuldprinzips galt nun das Zerrüttungsprinzip. Ein Unschuldiger (nach altem Recht) konnte nicht länger den Fortbestand der Ehe erzwingen. Geschlechtsspezifische Vorschriften der ehelichen Rechte und Pflichte wurden formal aufgehoben.
Als junge Ehefrau und Mutter mit geringer Bildung wird die Frau aus unserem Beispiel wohl kaum die entsprechenden Fachdiskussionen verfolgt haben. Dazu wird sie mit drei kleinen Kinder und einem vollzeit berufstätigen Ehemann wohl auch kaum die Muße gehabt haben.
Ab 1.1. 2008 wurde der Grundsatz der Eigenverantwortung im neuen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (UÄndG) gestärkt. Zu diesem Zeitpunkt war unser Beispielpaar 36 Jahre verheiratet, die Kinder waren aus dem Haus, die Verrentung des Ehemannes stand unmittelbar bevor. Die Ehefrau war seit 36 Jahren nicht mehr berufstätig in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
Anfang 2011 - kurz nach der Verrentung des Mannes - trennen sich die Beiden, 2012 werden sie nach 40 Ehejahren geschieden.
Als was würdest du - als Arbeitgeber - diese Frau beschäftigen?
Wann hätte sie sich deiner Meinung nach umorientieren sollen?
Was würdest du als Sohn deiner eigenen Mutter im Falle einer Scheidung raten?
:question: Interessierte Grüße
🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Und jetzt singen wir alle im Chor:
Frauen sind Opfer, Opfer, Opfer,
Egal was sie tun, egal was sie lassen,
Frauen sind Opfa,
Opfa. Ja, ja.
Mir geht diese Mitleids-Tour des angeblich überlegenen Geschlechts inzwischen gewaltig auf die Nüsse.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Biggi, von was soll er ihr denn den Unterhalt bezahlen?
Seine Rente hat er ja schon vorher im Versorgungsausgleich mit ihr geteilt.
Soll er seine Hälfte jetzt nochmal mir ihr teilen?
Und wenn die Ehe nach den Regeln zur Zeit der Hochzeit weiterbestehen soll, warum führt sie ihm dann jetzt nicht mehr den Haushalt oder arbeitet auf seinem Bauernhof, seiner Gaststätte oder seinem Geschäft?
Und putzen scheint sie ja zu können.
Oder was hat sie sonst getan, seit 1995 auch ihr jüngstes Kind volljährig wurde?
Und im Übrigen, stellst du mich ein?
Ich bin allerdings 52 und muss von meinem Einkommen fast 3.000,-€ Unterhalt bezahlen können.
:question: Interessierte Grüße
🙂 Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es geht nicht darum, dass Frauen Opfer sind. Genauso gut könnte es andersherum sein (okay nur angenommen): Also Frau arbeitet, heiratet, kriegt Kinder, betreut den Haushalt, arbeitet weiter und Mann sitzt zu Hause rum. Dann lassen sie sich scheiden kurz vor der Rente. Die Frau hat ihren Job, Kinder sind groß- trotzdem gibt es ja eine nacheheliche Fürsorgepflicht.
Die Ehefrau muss dann zahlen, ob sie will oder nicht.
Allerdings kann ich das bei der 30 Jährigen, die voll gearbeitet hat, Kind nach Eheschließung erhalten hat und weitergearbeitet hat oder mal kurz Pause machte, nicht verstehen. Warum soll die für vielleicht 5 Jahre Ehe dann bis ans Lebensende versorgt sein. Nöö, soll -sorry für die Ausdrucksweise. ihren fetten Arsch hoch bewegen und arbeiten gehen. Ich gehe mit meiner Kleinen (gute 10 Monate) auch wieder Teilzeit arbeiten, kann halt Kind mitnehmen. Meine Mutter hat halt, seit wir aus dem gröbsten raus waren, sich bemüht Arbeit zu finden. Hat halt nicht geklappt.
A life lived in fear is a life half lived
Die Ehefrau muss dann zahlen, ob sie will oder nicht.
Kennst du so einen Fall?
Ich nicht.
Dass Frauen viel seltener als Männer zu Unterhaltszahlungen heran gezogen werden, lässt sich schon der Proksch-Studie entnehmen.
Während über 90% der unterhaltspflichtigen Männer ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen, tun das nur rund 60% der unterhaltspflichtigen Frauen.
Und das ist nur der KU.
Bei EU dürfte die Schere noch deutlich weiter auseinander klaffen.
Und trotzdem wird in den regelmäßigen "Vater zahlt keinen Unterhalt" Kampagnen in der Systempresse, natürlich immer nur über die Väter hergezogen.
Ist ja auch nur konsequent:
Wenn ein Mann nicht genug zahlt/verdient, ist er ein Drückeberger.
Wenn eine Frau nicht genug zahlt/verdient, ist sie ein Opfer der gläsernen Decke oder gleich ganz pauschal, der Männer ansich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und jetzt singen wir alle im Chor:
...
Nix für ungut,Malachit.
Offenbar gehen dir die sachlichen Argument aus, Malachit.
Zu deinem letzten Beitrag passt die von dir selbst angeregte Umkehrung aus Antwort #6 wie Faust auf Auge:
FrauenMänner sind Opfer, Opfer, Opfer,
Egal was sie tun, egal was sie lassen,FrauenMänner sind Opfa,
Opfa. Ja, ja.Mir geht diese Mitleids-Tour des angeblich überlegenen Geschlechts inzwischen gewaltig auf die
NüsseNerven.Nix für ungut,
. Biggi
Malachit
Und im Übrigen, stellst du mich ein?
Ich bin allerdings 52 und muss von meinem Einkommen fast 3.000,-€ Unterhalt bezahlen können.
Ob wir einen neuen Mitarbeiter einstellen, hängt davon ab, was er oder sie die letzten 5 bis 20 Jahre gemacht hat, Beppo.
Im Januar fängt bei uns eine 46-Jährige an, deren Kinder aus dem Haus sind und die während der Familienzeit zweimal für jeweils 6 bzw. 8 Jahre mit ihrem Ehemann und den damals schulpflichtigen Kindern im Ausland gewesen ist. Dort hat sie dann immer ein wenig im deutschen Kindergarten gejobbt und im Übrigen den Familienalltag in der fremden Umgebung so gemanaged, dass alle ihre Kinder Abitur machen konnten.
Wir nehmen sie wegen ihrer Sprachkenntnisse. 😉
Und weil sie trotz Ihres Alters ganz solide Anwenderkenntnisse am PC hat.
3000 Euro werden ihr von ihrem Nettogehalt sicher nicht neben ihrem notwendigen Eigenbedarf bleiben.
Ich hatte im Bewerbungsgespräch auch nicht den Eindruck, dass sie sich scheiden lassen will. Sollte sie das tun wollen, hätte sie ganz sicher Recht auf Aufstockungsunterhalt wegen ehebedingter Nachteile. Weil sie jetzt deutlich weniger verdienen wird, als sie vor der Ehe als Berufsanfängerin hatte und als sie hätte, wenn sie ihre Arbeit nicht zugunsten der Karriere ihres Ehemannes aufgegeben hätte.
Solltest du in jedem Bewerbungsgespräch zuerst mit deinem Unterhaltstitel wedeln, würde es mich nicht wundern, falls du schon länger Arbeit suchend wärst.
Was wäre aus deiner Sicht gerechter als die gesetzlicher Aufforderung zur Einzelfall-Entscheidung an den Familienrichter? Statt der einheitlichen 0-8-15-UH-Regelung, die das BVG zu Recht gecancelt hat?
Schönes WE 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Biggi.
Ich lehne ja den Ehegattenunterhalt gar nicht grundsätzlich ab.
Nur sehe ich einfach wesentlich weniger Fälle, in denen er Fällig würde.
Ich sehe ihn eigentlich nur in Bezug auf die Erziehung von Kindern und da auch nur, wenn der Andere nicht bereit ist, seinen Anteil an der Betreuung einzubringen.
Wenn diese Zeit durch ist, ist das, was die Frau macht oder nicht macht, ihr Privatvergnügen.
Ihr Mann hat darauf weder einen zulässigen Einfluss, noch hat er dafür die Verantwortung.
So viel Emanzipation sollte schon sein.
Und wie ich oben schon schrieb:
Wenn sie während der Ehe etwas sinnvolles getan hat, kann sie das auch nach der Ehe tun und wenn sie nur auf der faulen Haut gelegen hat, ist dass ja kaum ein "ehebedingter Nachteil".
Im Gegenteil. Vielleicht hat der Mann ja gerade deswegen die Scheidung eingereicht, weil er das faule Leben nicht weiter unterstützen wollte und die Scheidung die einzig zulässige Maßnahme dagegen ist.
Ich würde mich sehr freuen, wenn du darauf auch eingehen würdest.
Wo ist da, aus deiner Sicht, mein Denkfehler?
Und auch auf die Frage, wovon der obige Rentner denn den Unterhalt für seine 60 jährige Frau bezahlen soll, nachdem seine Rente ja schon im Versorgungsausgleich halbiert wurde, hätte ich auch noch sehr gerne eine Antwort von dir.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.