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"Unterhaltsrecht zwingt Frauen ins volle Risiko"

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(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja, bezüglich der Privilegien kann ich nur hinzufügen, dass statistisch gesehen mehr Frauen als Männer betrügen und statistisch gesehen mehr Frauen als Männer die Scheidung einreichen. Und selbst wenn man die Mähr vom fremdgehenden Mann aufrecht erhalten wollte, müsste man schon fragen, wo er denn die Frauen zum Fremdgehen findet.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 01:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Und selbst wenn man die Mähr vom fremdgehenden Mann aufrecht erhalten wollte, müsste man schon fragen, wo er denn die (bereits verheirateten) Frauen zum Fremdgehen findet.

Wenn schon, denn schon. 😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 01:13
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Der einzige Vertrag, der am ehesten mit einer Eheschließung vergleichbar ist, ist die Adoption.

Das ist ein interessanter Standpunkt, und beschreibt die Wirklichkeit sogar in einem wesentlich umfassenderen Sinne, als Biggi es mutmaßlich gemeint hat.

Mein früheres Verständnis der Ehe war, sie sei ein gleichberechtigter Vertrag unter erwachsenen Menschen. Ein Vertrag mit zwei gleich starken Partnern; ein Vertrag, der beiden Seiten Rechte verleiht und Pflichten auferlegt. Inzwischen denke ich: Von dieser Gleichwertigkeit sind wir hierzulande und heutzutage auch bei einer sehr wohlwollenden Betrachtung meilenweit entfernt  - und zwar spätestens in dem Moment, wo die ganze Angelegenheit die Wupper runtergeht, und der Vertrag gelöst werden soll.

Betrachten wir die Ehe mal unter dem Gesichtspunkt der offensichtlichen Schieflage, dass der angeblich stärkere Partner (nach allgemeinem Verständnis: also der Mann) mit dem Ende des Vertrages schlagartig seine Rechte los ist, aber einen wesentlichen Teil seiner Pflichten noch lange Zeit erfüllen muss, während es für den angeblich schwächeren Partner gerade umgekehrt ist - dann ist eine Ehe nach heutigem Recht wohl tatsächlich eher mit einem Adoptionsvertrag zu vergleichen, der typischerweise eben nicht zwischen ebenbürtigen Partnern geschlossen wird. Bei einer Adoption ist grundsätzlich klar, wer adoptiert wird, und wer adoptiert. Oder, um es deutlicher zu sagen: Wer das Hosenscheißerle ist, und wer der Beschützer.

Das deutsche Familienrecht scheint somit darauf ausgelegt zu sein, dass wir Männer unsere Frauen nicht heiraten sollen, sondern adoptieren: Dass wir uns mit der Heirat in Wirklichkeit gar keine Frau anlachen, sondern nur etwas, was einer erwachsenen Frau täuschend ähnlich sieht; in ihrem tiefsten Inneren aber kaum mehr ist eine dreijährige Göre, die noch dazu ums Verrecken nicht erwachsen werden will - und die von ihrem Mann (oder soll ich gleich sagen: von ihrem Adoptiv-Papa?) auch zwanzig Jahre später noch erwartet, dass er ihr den Hintern abputzt, weil sie das angeblich immer noch nicht alleine kann.

Zumindest ist das die Situation, die sich nach Aufhebung des Vertrags ergibt. Und wenn es eines gibt, was daran wirklich erschreckend ist - dann ist es die Tatsache, dass schein-emanzipierte Frauen wie Biggi offenbar nicht das geringste Problem darin sehen, dass sich Frauen auf diese Art und Weise "adopieren" lassen. Jedenfalls ist es augenscheinlich in genau dem Moment kein Problem mehr, sobald sich damit ein Zahlungseingang auf dem Girokonto einer Frau begründen lässt.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 01:19
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hmm,

unter dem Gesichtspunkt leuchtet mir das Familienrecht auf einmal ein. Ja, wenn man Frauen als unreife Kinder betrachtet, die vor sich und der Welt geschützt werden müssen, dann macht das Familienrecht auf einmal Sinn. Danke Malachit, ich sehe die Frauenquote und das Familienrecht mit ganz neuen Augen...  :phantom:

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 01:52
(@fredcrist)
Schon was gesagt Registriert

@alle

Gut gesehen, und die nacheheliche Solidarität, wurde in der Zeit erfunden, als das Schuldprinzip abgeschafft wurde. Ich denke mir aber nichts Böses dabei. 😉 😉 😉

MFG

Bitte, Bitte, Bitte. Beschränke die Zitat-Funktion auf die wesentlichen Aussagen, auf welche Du Bezug nehmen möchtest. D.h., lösche die Zeilen, die unwesentlich sind. Oder benutze gleich den "Knopf" >Antworten< . Vollzitate werden von mir gnadenlos gelöscht. oldie

Jeden Tag eine Kerze für die pflichtigen AU und EU-Zahlerinnen und Zahler! Möge ihnen ein langes arbeitsreiches Leben beschieden sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 02:27
(@fredcrist)
Schon was gesagt Registriert

Jetzt gar kein Zitat,

ich wollte es nicht aufblähen :knockout: :knockout:

Obwohl: Wichtig ist das schon.

MFG

Und wenn ich älterer Mann falsch zitieren sollte, bitte Mitleid!!! 😉 😉

Jeden Tag eine Kerze für die pflichtigen AU und EU-Zahlerinnen und Zahler! Möge ihnen ein langes arbeitsreiches Leben beschieden sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 04:37
(@fredcrist)
Schon was gesagt Registriert

@ alle

Ich wiederhole mich wohl sehr, ich kann aber nur wieder betonen: Jeder Mensch ist eigenverantwortlich. Dieses Blabla mit "Teilhabe, nachehelicher Solidarität, Rückenfreigehalte, ehebedingte Nachteile, Dopelt- und Dreifachbelastung etc" geht mir mittlerweile so sehr auf den Senkel, aber es passt leider zu zu vielem Frauen, die ja leit FOCUS, SPIEGELIN, WELTIN(WER HATTE DIE VERLAGE GEGRÜNDET) WELCHE STARKEN FRAUEN??????
Und ja die OPFA-gibts immer und überall, so auf den Fischerbooten, Bohrinseln, Kanalarbeiter, Obdachse etc. Und insbesondere im Krieg, wo sie frei nach H. Clinton ihre gestorbenen Männer zu beweinen haben. OPFA

MFG
noch ein sog. Leistungsträger, der zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung sehr wohl zu unterscheiden weiß. Bin ich deswegen rechts oder rechtsradikal "verortet"?? Nee hoffentlich nicht, mache aber mein Betrieb demnächst zu, schaffe 10 Arbeitsplätze ab und sage den Bundestagskomikern(Beschneidung) LEBEWOHL (Natürlich nach Erfüllung der nachehelichen Solidarität, ich heisse ja icht CD.)
@ Martin: So sehr ich Deine Beiträge sonst schätze: Wir liegen in dieser Diskussion wohl ziemlich auseinander. Du nwirst ähnliche Literatur gelesen haben wie ich, hoffe ich. Deine Schlüsse daraus sind halt anders. Und auf @ personam- Diskussionen lasse ich mich nicht ein. Belehren aber immer gerne wieder, weil ich die Gabe habe, mich neben mich zu stellen. Manchmal schwer, aber nicht unmöglich.

MFG

Jeden Tag eine Kerze für die pflichtigen AU und EU-Zahlerinnen und Zahler! Möge ihnen ein langes arbeitsreiches Leben beschieden sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 05:40
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Genau das - die Versorgung der (potentiellen) Mütter und (ungeborenen) Kinder - ist Sinn und Ziel einer jeden Eheschließung.

Genau diese Sichtweise ist der Grund dafür, warum Ehe und Vaterschaft aus meiner Sicht bei vorliegender Leistungsfähigkeit nicht miteinander vereinbar sind.
In Bezug auf den Vorteil des automatisierten GSRs kann ich nur sagen, dass dieses auch bei intakter unehelicher Partnerschaft kein Problem sein sollte ...
... und wenn es hier schon keine Einigung gibt, ist das in der Tat ein Argument, die Mutter keinesfalls zu ehelichen.

@Sternchen:

Dies ist kein konstruiertes Beispiel sondern Realität! Jede Frau, die Anschluss an ihrem Beruf hält, wird mit dem neuen Scheidungsrecht bestraft.

Es sei erwähnt, dass Dir auch nach im "altem" Scheidungsrecht angewandten Altersphasenmodell mit Vollendung des 13. Lebensjahres des Jüngsten aller Voraussicht nach eine Vollzeittätigkeit unterstellt worden wäre.
Weshalb Dir nachehelicher Unterhalt versagt wurde (und nicht - zumindest temporär - eine Aufstockung zugesprochen wurde), lässt sich ohne Kenntnis des Beschlusses nur mutmaßen.

... und wenn Du Dich bestraft siehst, weil Du in der Lage bist, finanziell auf eigenen Beinen stehen zu können, nun ja dann fühle ich mich jetzt mal bestraft, weil ich einen recht gut bezahlten Job habe.
Manche Ex-Frau wird für die Auswahl des richtigen Versorgers durchaus belohnt.
Ob man sich bestraft fühlen muss, wenn man keine Belohnung bekommt, ist eine Frage des Betrachters ...

Meine Meinung ist - nach wie vor - dass eine temporäre Fortwirkung der nachehelichen Solidarität durchaus in Ordnung ist, dass ein automatischer lebenslanger Anspruch (wie nach "altem" Recht bei mehr als 10 Jahren Ehedauer angewandt) nicht zeitgemäß ist.
Die Billigkeitsprüfung der einer Befristung entgegenstehenden Aspekte (zu denen Erziehungszeiten und Ehedauer gehören) sind Bestandteil der gesetzlichen Regelung, insofern sehe ich immer noch keinen Grund für mütterfreundlichen Nachbesserungsbedarf.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 12:57
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich finde es dürfte kein Ehegattensplitting geben, sondern die Paare (ob verheiratet oder nicht) die unterhaltspflichtige Kinder haben sollten jeder Steuerklasse III nutzen können. Damit wäre der Arbeitsanreiz für viele gegeben, dass beide Elternteile arbeiten, da sie ja geringe Steuern zahlen. Denn die Konstellation Steuerklasse III/IV sorgt bei vielen Ehepaaren dafür, dass die Frau nur Teilzeit oder geringfügig arbeitet, weil ja vom Brutto nichts übrig bleibt.

Und alle anderen berufstätigen Menschen können mit Steuerklasse I besteuert werden, unabhängig vom Ehestand.

Dies würde auch die Steuerkasse entlasten, da viele Unterhaltspflichtige dann nicht auf Zuschüsse vom Staat bzw. die Kinder nicht auf Unterhaltsvorschuss angewiesen sind.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 14:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Denn die Konstellation Steuerklasse III/IV sorgt bei vielen Ehepaaren dafür, dass die Frau nur Teilzeit oder geringfügig arbeitet, weil ja vom Brutto nichts übrig bleibt.

Monatlich sicherlich In der ESt-Erklärung werden aber beide in einen Topf geworfen und normiert. Insofern ist die St.-Kl. 5 ein kleines Sparschwein.

Den Zusammenhang mit den Unterhaltslasten sehe ich allerdingsn icht.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 14:26




(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Problem ist, das die Steuerrealität halt von den meisten nicht wahrgenommen wird.

Ich zumindest kenne niemenden, der die Sache im Sinne von "Unser gemeinsames Einkommen wird am Jahresende versteuert" sieht. Selbst wenn wir einmal zwei Ehepartner mit exakt gleichen Einkommen, aber der Steuerklassenverteilung 3/5 nimmt, dann fühlt sich einer wie "Meine Arbeit bringt ja gar nix - da bleibt ja nix von übrig".

Wie man das ändert? Keine Ahnung ....

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 17:20
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wie man das ändert? Keine Ahnung ....

Indem man Steuerklasse IV/IV wählt und sich gemeinsam über die Rückerstattung freut ...

... so kompliziert finde ich das garnicht.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 18:32
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Es sei erwähnt, dass Dir auch nach im "altem" Scheidungsrecht angewandten Altersphasenmodell mit Vollendung des 13. Lebensjahres des Jüngsten aller Voraussicht nach eine Vollzeittätigkeit unterstellt worden wäre. Weshalb Dir nachehelicher Unterhalt versagt wurde (und nicht - zumindest temporär - eine Aufstockung zugesprochen wurde), lässt sich ohne Kenntnis des Beschlusses nur mutmaßen.

... und wenn Du Dich bestraft siehst, weil Du in der Lage bist, finanziell auf eigenen Beinen stehen zu können, nun ja dann fühle ich mich jetzt mal bestraft, weil ich einen recht gut bezahlten Job habe.
Manche Ex-Frau wird für die Auswahl des richtigen Versorgers durchaus belohnt.
Ob man sich bestraft fühlen muss, wenn man keine Belohnung bekommt, ist eine Frage des Betrachters ...

Hallo United,

die Jungs waren im relevanten Zeitraum 10 und 12 Jahre alt! Unterhalt steht mir nach neuem Scheidungsrecht nicht zu, da ich keinen "ehebedingten Nachteil" habe. Ich habe ja lediglich die Arbeitszeit verkürzt und somit nie den Anschluss verloren. Der finanzielle Nachteil ist natürlich, dass ich kein Anrecht auf Aufstockung hatte und dass ich jetzt die Betreuung durch meine Mutter entlohne. Die Jungs sind inzwischen 15 (fast 16) und 13 Jahre alt! Liebend gern würden sie "sturmfreie Bude" haben  😉 !

Ich erwarte auch keine Belohnung, aber ich hätte von meinen Ex erwartet, dass er zu der gemeinsamen Verantwortung steht oder dass ein Gericht dies auch so erkennt. Er wusste, dass ich direkt mit Trennungszeitpunkt Vollzeit beantragt habe und die Betreuung durch meine Mutter gesichert habe. Anstatt dessen verlangte er Wohnvorteil, die Auszahlung für die Haushälfte und gleichzeitig die Teilungsversteigerung des Hauses!

Hätte ich nicht soviel "Glück bzw. einen guten Arbeitgeber" gehabt, hätte es für uns drei schlecht ausgesehen! Und dies hätte für mich an einer Bestrafung erinnert!

LG
Sternchen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 19:42
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

...noch eben kurz ergänzend: Der Beschluss besagte, dass ich die Arbeitszeit etwas aufstocken können - aber immer noch keine Vollzeit. Damit hat man mir jedoch ein fiktives Gehalt angerechnet, womit ich keinen Aufstockungsunterhalt bekommen hätte - eben begrenzt durch das Gehalt meines Ex. Dies ist natürlich an der Realität vorbei - welcher Arbeitgeber passt immerzu,genau wenn es benötigt wird, die Stundenzahl an.

Ich will damit nur sagen, dass Rechtsprechung und Realität oft nicht übereinstimmen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 20:28
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Also Sternchen,

1. Aus EIGENER Erfahrung: Jungs mit 12 kann man schon mal regelmäßig alleine lassen und mit 13 und 15 ganz sicher! In dem Alter kann man alleine zurecht kommen, Essen kochen, Hausaufgaben machen und auf die Oma aupassen und trotzdem irgendwann promovieren.
2. Dein Ex müsste eigentlich monatlich einen ehebedingten Nachteil in Höhe von 900€ oder mehr tragen. Das können mal eben 200.000€ werden im Laufe eines Lebens. Diesem ehebedingten Nachteil bist Du entgangen, weil die Kinder bei Dir wohnen. Aber sowas zählt ja nicht.
3. Das er es gar verlangt hat, den Zugewinn für seine Haushälfte, die er laut Schilderung auch abbezahlt hat, verlangt, das ist ja Strafe hoch drei!
Ehrlich, wenn ich SO sauglimpflich bei einer Scheidung rauskäme, würde ich auch sofort heiraten!
Scheint so, dass Männer mehr Eigenverantwortung und weniger Anspruchsdenken haben, das bestätigt wieder Malachits These.

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 20:50
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Manche Leute verschließen die Augen vor der Realität.

hi brainstormer,
für mich stimmt das.  :schuldig: vor der hochzeit hätte ich mir besser diese gedanken gemacht:

Ich bin der wirtschaftlich stärkere Partner. Mal angenommen ich heirate und meine Dann-Frau erzählt mir dann nach der Geburt nach den 4 Monaten gesetzlicher Pause: "Du, ich habe mir das anders überlegt. Ist alles doch stressiger als ich dachte und ich möchte nicht wieder arbeiten gehen, sondern ein paar Jahre Pause machen und das Kind aufwachsen sehen. Ich habe entschieden, ich bleibe zu Hause, Du kannst voll arbeiten, ist auch finanziell besser, außerdem steht mir das zu". Was könnte ich dann ernsthaft tun?

das

Wer nicht bereit ist, lebenslänglich für den anderen Gatten einzustehen, muss das Standesamt meiden.

war mir nicht bewusst. meiner (h)ex war es offenbar bewusst.
als ich ihr 2003 mit meinem kinderwunsch um die ecke gekommen bin hat sie mich vor die wahl gestellt: nichteheliche gemeinschaft + wirksame verhütung oder kinderwunschbehandlung + standesamtliche trauung

damals war sie seit fast 10 jahren ledige berufstätige mutter und wir 3 hatten 7 jahre als familie zusammengelebt. sie hat mir klipp und klar gesagt das sie im falle einer trennung nicht wieder ohne absicherung dastehen will. an trennung hab ich damals überhaupt nicht gedacht. ich wollte einfach nur vater werden. was ich da am standesamt wirklich  unterschrieben hab hab ich erst gelernt als ich ausgezogen bin. für mich war das

Der Familienstand "geschieden" ist eben nicht derselbe wie "verwitwet" oder "ledig".

eine ganz böse überraschung. nach meinem auszug hab ich meine def nicht wiedererkannt.  :zuberge: :boese020: :nudelholz: :shouting: :bahnhof: :wiejetzt:
als ich post vom jugendamt gekriegt hab bin ich aus allen wolken gefallen.  :puzz:
sch***ß-spiel. vor allem weil ich die spielregeln vorher nicht beachtet hatte: wer dr. jekyll heiratet wird von mrs hyde geschieden.  :knockout:

gruss horst 

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 20:54
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

@ horst
die "Anreihung" Deiner Smilies entspricht genau dem was ich derzeit in der Birne habe  :knockout:
:rofl2:

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 21:10
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo Dantes,

meine Jungs mit damals 10 und 12 Jahren konnte ich nicht alleine lassen. Und gerade aus Erfahrung mit vielen anderen Jugendlichen in diesem Alter kann ich sagen, dass es damals sogar besser gegangen wäre als heute! Die Kinder können natürlich mal alleine zurecht kommen - aber eben nicht täglich bis mindestens 17 Uhr. Zurecht kommen... klar, sterben werden sie nicht...  :wink:, aber ich stehe sowieso schon kurz vor der Haftpflichtversicherungskündigung  :redhead: ! Mein "Kleiner" (13) kommt jeden Tag um 13.15 Uhr nach Hause... keine Mittagsbetreuung!

Ergänzend zu dem zweiten Punkt: Dir ist wohl entgangen, dass der Kindesunterhalt verbraucht wird! Weder beteiligt sich mein Ex z.B. an den Konfirmationskosten noch an der Organisation. Mehr als die Hälfte der Gäste sind seine Familie... diese werden genauso wie meine Familie behandelt (während meine Familie noch mithilft). Letztes Jahr wurde der Große konfirmiert... er wurde mit einer lächerlichen Summe abgespeist sowie erschien der Vater in einem unmöglichen Aufzug... Außerdem hat mein Ex die Kinder mir überlassen - ohne, dass diese eine Wahl hatten. Seine junge Next benötigt nach Kinderferien sogar "einen Urlaub zur Beziehungspflege" (seine Worte). Boah, jetzt werde ich echt zickig... aber alles was gegen unsere Kinder läuft, kann mich noch immer ärgern  :crash:

Ausgleichsbetrag für das Haus hat er ja auch bekommen - nur nicht den Betrag, den er über den Anwalt gefordert hat  :knockout: ! Über die Preisvorstellungen von manchen Exen brauchen wir uns ja wohl nicht unterhalten. Unmöglich fand ich es allerdings von ihm, da er wusste wie sehr ich um die Aufstockung meiner Arbeitsstunden bemüht war (sein RA warf mir Nichtbetreuung vor, da ich xx Überstunden hätte) die Teilungsversteigerung anzusetzen. Allerdings ging es allein um die Aktion selbst, Angst hatte ich nicht, da diese Aktion von vorneherein zum Scheitern verurteilt war! Die Rechnung seines RA hat wohl dafür gesorgt, dass mein Angebot ausreichend war.

Mein Ex kennt keine Eigenverantwortung. Ansonsten hätte er uns - also auch die Kinder - nicht mit einem Abschiedsbrief verlassen! Gerade erst meinte er, dass ich verpflichtet wäre die Kinder im Winter täglich zur Schule zu bringen - dies wäre im KU enthalten. Ich bringe die Kinder zwar, aber allein, da die eine Schule auf dem Weg zur Arbeit ist und die andere sehr schlecht mit dem Bus zu erreichen ist. Falls ich dies nicht könne, soll ich Taxis bezahlen...

Leutz, es gibt eben auch männliche Nulpen... 900 Euro, schön wärs... bei mir ging es allein um den Aufstockungsunterhalt... die Differenz zum Vollzeitgehalt ist allein mehr als 3mal so hoch wie der EU, den ich gefordert habe! Aber schließlich muss ja irgendwie die junge Next, ihre neue DHH sowie ihre zwei Pferde finanziert werden. Schließlich verdient diese ja nicht selbst genug.... Vom Regen in die Traufe!  :rofl2:

LG
Sternchen

P.S. Ich selbst würde nie mehr alleine die Stundenzahl verkürzen. Meinen Kindern rate ich schon heute, dass beide alle Entscheidungen teilen. Dann gibt es auch später nach einer Trennung keine Probleme mit dem Umgang - das Wechselmodell wäre somit vorprogrammiert, da schon beide während der Beziehung die gleiche Leistung erbringen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 21:16
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

War bei mir auch so, dann muss ich echt damals reifer gewesen sein. Vielleicht lag es auch nur an den zu erwartenden Sanktionen, wenn nicht die Hausaufgaben gemacht und die Dinge erledigt oder die Wohnung im Chaos war. Klar haben wir auch mal Unsinn gemacht. Das gehört aber zum Leben und zum Erwachsenwerden dazu!
Und ich bin auch zur Schule mit dem Bus gefahren, obwohl das 3/4 Stunde Fahrt waren und zu Uni Zeiten hab ich noch ganz andere Fahrten täglich gemacht.
Und wenn die 900€ aus der Düsseldorfer Tabelle Peanuts sind und eine Stundenreduzierung auf 30 Stunden nicht aufwiegen weiss ich echt nicht, was Du machst. Den Job will ich auch.
Sorry, aber nochmal, Männer haben meist mit Scheidungsfolgen in anderen Dimensionen zu kämpfen. Und 900€ vom Nettogehalt sind eine Menge Holz!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 21:33
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Dantes,

mein Ex zahlt keine 900 Euro... die Richterin gab sich allein mit den Gehaltszetteln zufrieden. Allein die Aussage, dass er mehrere Jobs nach vielen Jahren plötzlich nicht mehr hätte, reichte aus  😉 ! Es ist wohl ein Unterschied, ob man damit rechnet, dass die Ex mit Kindern beim Amt vor der Tür steht oder selbst über die Runden kommt.

Und klar, ich habe einen tollen Job! Ansonsten hätte ich mit Sicherheit nicht meinen 2,5jährigen zu meinen Eltern gebracht, während der 5jährige ganztags in den Kindergarten ging. Morgens um 7 Uhr war ich auf der Arbeit, um 15.45 Uhr am Kindergarten und abends um 21 Uhr am Herd um das Essen für den nächsten Tag zu kochen... Recht hatte natürlich mein Ex, dass ich immer müde wäre... Kinder will er von seiner Neuen nicht - seine Aussage "dann fängt ja alles von vorne an!" Toll, nicht?

Übrigens mein Ex ist auch ein Mann  😉 ! Noch vor der Scheidung kaufte er mit Next eine Neubau-DHH, fuhr mit ihr in AI Urlaube nach Gran Canaria und in die Türkei, zusätzlich auch noch mit den Kindern. Next hat erst voriges Jahr ein neues Auto bekommen, sein großer VW hat mit jetzt 5 Jahren bereits den dritten Motor... Also mit diesen Dimensionen würde ich auch gern kämpfen  :crash: !

Nichts für ungut, aber bei mir ging es lediglich um 300 Euro Aufstockungsunterhalt - allein ihre Pferde werden ihm 500 Euro kosten! Aber Prioritäten verschieben sich. Lieber die Kinder ohne Aufsicht als die Interessen von Next einzugrenzen.

LG
Sternchen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 21:44




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