Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschuss bis 18!

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(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kommt gerade über die Kanäle ... endlich.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-ausweitung-des-unterhaltsvorschusses/112536

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2016 16:16
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Top! Wurde auch ehrlich mal Zeit!

Über die Höhe wurde aber noch nichts beschlossen, oder? Die bleibt wahrscheinlich so bescheiden wie gehabt?

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2016 16:53
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

habe da gerade selber etwas gefunden: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/familien/staat-zahlt-laenger-fuer-kinder-unterhaltspflichtiger-vaeter-14456884.html (wobei die genannten 270,- € mich etwas zweifeln lassen).

Toll finde ich aber (mal wieder), dass hier nur von zahlungsunwilligen Vätern gesprochen wird. Die zahlungsunwillige Mutter wird zwar einmal kurz in Klammern erwähnt, aber das wirkt ja eher so, als ob man sich dafür schämt  :knockout:

Kein Wunder, wenn so manche Mutter glaubt, bedingt durch ihr Geschlecht keinen Unterhalt zahlen zu müssen...

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2016 17:32
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Naja,

Mütter wohl deswegen weniger, weil es immer (noch) weniger Mütter betrifft (ich weiß, % sind sie weitaus mehr). Die Beträge richten sich nach dem Mindesunterhalt, steigt dieser, gibt es auch mehr Geld ...

Was ich nur immer wieder nicht verstehe, warum das ganze KG abgezogen wird?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2016 17:36
(@andreas-intess)
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Morgen,

jetzt nicht falsch verstehen aber ist das nicht ein weiterer Punkt sich nicht mit dem  Wechselmodel beschäftigen zu müssen ?

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2016 17:38
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein, ich denke nicht ...
es geht erst einmal um die Verlängerung und Aktzeptierung, dass ein Kind nicht mit 12 aufhört zu Essen und zu wohnen ...
Der AE musste bis jetzt einen Spagat hinlegen, zwischen Arbeit - um nicht in ALG II zu verfallen - oder aber dann vielleicht doch zu sagen, es lohnt sich alles nicht mehr, ich lass mich in die soziale Hängematte fallen.

Vielleicht - aber das ist auch nur eine Hoffnung - ist es der erste Schritt in eine Umfinanzierung für Kinder. Denn ich persönlich halte die KU Sätze für nicht mehr haltbar. Damit meine ich nicht, dass Kinder einen gewissen Betrag X kosten, sondern dass ein Unterhaltszahler diese Beiträge mit einem normalen Job nicht mehr stemmen kann.
Hier halte ich es einfach für eine gesellschaftliche Aufgabe, ein höheres Kindergeld zu zahlen, welches den KU annähernd deckt und die Zahlbeträge eines UET spürbar sinkt. Dies würde viele Prozesse verhindern, Streitigkeiten zwischen Eltern garnicht erst entstehen lassen, und die Belastung breiter Fächern.
Auch wenn jetzt wieder einige schreien, dass Kinder nicht Sache des Steuerzahlers sind ... meiner Ansicht nach sind sie genau das. Kinder, insgesamt gesehen, sind eine gesellschaftliche Aufgabe. Und da kommen noch einige andere Punkte hinzu, wie z.B. kostenlose KiGa, etc. denn möglichst viele gesunde Kinder lassen unsere Gesellschaft blühen... und nicht kranke heranwachsen, wie es derzeit der Fall zu sein scheint.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2016 20:11
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kasper,

Grundsätzlich bin ich zu 100% bei dir. Mir fehlt nur der Teil in dem ich sage mal Väter (sofern Sie es wollen) nicht auf Teufel komm raus verdienen müssen. Damit evtl. auch Stunden reduzieren können um sich gleichberechtigt um die gemeinsamen Kinder mit kümmern zu können.
Es wird kategorisch unterstellt das Eltern die nicht zahlen dieses mit Absicht machen. Warum nimmt man dann den Elternteil nicht in die Pflicht und sagt OK du kannst nicht dafür leistest du einen größeren Beitrag bei der Betreuung. Wenn du das auch nicht willst dann Zahlen wir (UHV) du bekommst aber die Rechnung. 

Wie oft wird hier gewarnt das man(n) aufpassen muss wenn es um Umgang geht das der jeweils andere nicht erkennt das mehr Umgang (50:50) weniger (kein) Geld bedeutet.

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2016 21:15
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Nachtrag

Ich gebe für mich zu das ich den Mindestunterhalt für 2 Kinder nicht Zahlen kann. Als "Ausgleich" würde ich sofort Betreuungszeit für beide Übernehmen ( Gerade in den 6 Herbst/Winter Monaten  bin ich komplett Flexibel). Das lässt man aber nicht zu. Warum nicht?? Das hätte sogar den Vorteil das die Kinder beide Eltern behalten dürfen.

Das ist bestimmt nicht die Regel aber ich denke das fiele Elternteile Möglichkeiten finden könnten wenn man Sie lassen würde.

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2016 21:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Anm. Mod.
Bitte beim allgemeinen Thema bleiben. Bei Interesse an einer spezif. Diskussion dazu bitte einen eigenen Thread aufmachen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2016 23:30
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

(wobei die genannten 270,- € mich etwas zweifeln lassen).

In der gestrigen Tagesschau war von 268 EUR die Rede. Das wäre nur folgerichtig:
Mindestbedarf gem. DDT 2017 460 EUR abzgl. voraussichtliches Kindergeld 192 EUR -> 268 EUR.

Ferner ist mir aufgefallen, daß sowohl die Tagesschau-Aussagen wie auch das Statement von Manuela Schwesig ausgesprochen geschlechtsneutral gehalten wurden.
Beinahe betont "neutral" ... ("Mütter und auch Väter").

Vielleicht ein Erfolg nach der Diskussion über die "unterhaltsprellenden Väter".

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 09:00




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Ferner ist mir aufgefallen, daß sowohl die Tagesschau-Aussagen wie auch das Statement von Manuela Schwesig ausgesprochen geschlechtsneutral gehalten wurden.
Beinahe betont "neutral" ... ("Mütter und auch Väter").

Vielleicht ein Erfolg nach der Diskussion über die "unterhaltsprellenden Väter".

Das fiel gestern Abend auch positiv auf, nachdem ich tagsüber die Nachrichten (mit G´schmäckle) des BR  hörte...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 09:20
(@psoidonuem)
Registriert

Auch wenn jetzt wieder einige schreien, dass Kinder nicht Sache des Steuerzahlers sind ... meiner Ansicht nach sind sie genau das. Kinder, insgesamt gesehen, sind eine gesellschaftliche Aufgabe. Und da kommen noch einige andere Punkte hinzu, wie z.B. kostenlose KiGa, etc. denn möglichst viele gesunde Kinder lassen unsere Gesellschaft blühen... und nicht kranke heranwachsen, wie es derzeit der Fall zu sein scheint.

Da diese Kinder später wieder Steuern zahlen, und zwar deutlich mehr als sie an Kindergeld erhalten ist das absolut Sache des Steuerzahlers. Sowas können nur kinderlose schrei(b)en, aber die wissen ja auch besser, wie man seine Kinder erziehen soll.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 10:35
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Da diese Kinder später wieder Steuern zahlen, und zwar deutlich mehr als sie an Kindergeld erhalten ist das absolut Sache des Steuerzahlers.

Sorry, aber aus den Kindern von Eltern, die nicht fähig sind, ihren Nachwuchs selbst zu versorgen, werden eher selten die späteren Leistungsträger. Statistisch gesehen ist es wahrscheinlicher, dass in solchen Fallen auch der Nachwuchs in der Unterschicht verbleibt.

Das Gesetz ist der typische Fall eines Wahlgeschenks an die Bevölkerung angesichts der im nächsten Jahr anstehenden Bundestagswahl.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 14:12
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das Gesetz ist der typische Fall eines Wahlgeschenks an die Bevölkerung angesichts der im nächsten Jahr anstehenden Bundestagswahl.

Dem widerspreche ich.
In der Pressemitteilung wird davon gesprochen, dass diese Verlängerung des UHV etwa 260.000 Kinder betrifft. Mal davon ausgehend, dass einige AE zwei Kinder haben, bekommt man damit vielleicht 180.000 potenzielle Wähler hinzu... wenn sie sich denn davon einfangen lassen.

Aber im Grunde kann sowas auch nur von jemanden geschrieben werden, der nicht um den Unterhalt der bei ihm lebenden Kinder bangen muss. Ich finde diese Verlängerung folgerichtig, da vielen damit eine Entlastung anheim gestellt wird, dei evtl. auch einige ALG II Bescheide überflüssig werden lässt.

Sorry, aber aus den Kindern von Eltern, die nicht fähig sind, ihren Nachwuchs selbst zu versorgen, werden eher selten die späteren Leistungsträger. Statistisch gesehen ist es wahrscheinlicher, dass in solchen Fallen auch der Nachwuchs in der Unterschicht verbleibt.

Ein Elternteil alleine ist meist schwer fähig hierzu... die Belastung ist enorm und der finanzielle Aufwand ebenso. Das ist meinst geplabbere von denen, die nicht in dieser Situation stecken.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2016 14:49
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Dem widerspreche ich.
In der Pressemitteilung wird davon gesprochen, dass diese Verlängerung des UHV etwa 260.000 Kinder betrifft. Mal davon ausgehend, dass einige AE zwei Kinder haben, bekommt man damit vielleicht 180.000 potenzielle Wähler hinzu...

Es geht doch nicht um die unmittelbaren Empfänger.

Es geht bei diesen Wahlgeschenken um den Bambieffekt: Man muss eine Bevölkerungsgruppe herausfinden, die gesamtgesellschaftlich gesehen den größten Mittleidseffekt auslöst. Damit bekommt man die größte Zustimmung in der Bevölkerung und die geringste Kritik.

Beispiel:
Beim Bau der neuen Elbphilharmonie musste man sich die Kritik anhören, dass hier öffentliche Gelder zum Wohl einer kleinen Elite verwendet würden: Zielgruppe: Elite, also böse;
bei der Einführung der Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren wurde die Kritik laut, dass diese zu einem Großteil männlichen Facharbeitern zu Gute käme: Zielgruppe: vorwiegend männlich, also böse;

Nun aber, wer würde schon Kritik daran wagen, dass Alleinerziehende unterstützt werden sollen? Zielgruppe: vorwiegend weiblich, dazu noch mit Kind, also Bambi.

=> Wohlfeiler Applaus bei wenig Gegenwind gesichert. Darüber hinaus muss der Bund für die Kosten noch nicht einmal selber aufkommen. Bingo! So macht Prassen richtig Spaß!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 15:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau so!  :thumbup:

Aber ich will nicht in Abrede stellen, dass es für die AE eine Hilfe ist, die selbst arbeiten und keinen KU bekommen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 16:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn man bedenkt, dass gerade die AE's eine mit am stärksten von Armut betroffene Gruppe darstellen, kann getrost davon ausgegangen werden, dass sie einen wesentlichen Anteil an den H4-Beziehern stellen. D.h. dann: UVG her und H4-Bezug runter. Der gleiche Effekt wie bei der Rentenerhöhung bei von Armut betroffenen Rentner. Zu einem großen Teil ein Null-Summenspiel für die öffentlichen Kassen, was aber dennoch richtig gut klingt. Der derzeitige Mindestlohn kann (Edit: zum Teil) ebenso betrachtet werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 17:39
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Zu einem großen Teil ein Null-Summenspiel für die öffentlichen Kassen, was aber dennoch richtig gut klingt.

Absolut!

Nur so lässt sich nämlich erklären, dass bei geschätzten 260.000 zusätzlichen Begünstigten nur 100.000.000 € aufgewendet werden müssen. Rechnet man das hoch, so ergibt sich pro Monat der stolze Betrag von 32 €, der pro Kind und Monat eingeplant ist. Das geht natürlich nur, wenn man die eingesparten HartzIV-Gelder mit einpreist.

Also, dumm ist sie nicht, die Frau Schwesig.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 17:59
(@inselreif)
Moderator

Also, dumm ist sie nicht, die Frau Schwesig.

eher so: sie hat in ihrem Haus ein paar Leute, die rechnen können.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 18:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Nur 100 Millionen?
Beschlossen wurde, das 12-17-jährige UHV-berechtigt sein können. Ebenso wurde die Bezugsdauer-Beschränkung von 72 Monaten aufgehoben. Betroffen sollen hiervon 260.000 Kinder und Jugendliche sein. Das macht durchschnittlich pro Kindernase 32,05€ im Monat ggü. 203€ / 270€  201€ / 268€ UHV-Zahlung. Die Differenz dürfte bei Einsparungen von ALG2 und anderen Sozialleistungen vermutet werden. Ja - das passt.  :exclam:

Gruss oldie

PS: Es soll auch UH-Verpflichtete geben, die der UVK den Vorschuss zurück zahlen. Da dürfte auch (noch) eine ganz hübsche Summe zusammen kommen.

Edit: Da das KG auf 192€ steigen soll, obige Zahlen korrigiert.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 18:40




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