Moin,
aber aus den Kindern von Eltern, die nicht fähig sind, ihren Nachwuchs selbst zu versorgen,
Zu Zeiten des Zusammenlebens hat die Finanzierung der Familie vielleicht ja prima geklappt. Mit der Trennung sind zwei Wohnungen zu finanzieren. Dazu kommen weitere neue/zusätzliche/doppelte Kosten aufgrund der Single-Haushalte.
Und jetzt bitte nicht noch "Kinder muss man sich leisten können." Es gibt Gründe, deretwegen ein Paar (oder auch nur die Mutter) trotz Finanzierungsunsicherheit sich für das Kind entscheiden.
Ich kann Deine Rumholzerei auf Bild-Niveau echt kaum noch ertragen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
Zu Zeiten des Zusammenlebens hat die Finanzierung der Familie vielleicht ja prima geklappt. Mit der Trennung sind zwei Wohnungen zu finanzieren.
Bei der Frage des Unterhaltsvorschusses geht es aber nicht darum, ob jemand zwei Haushalte finanzieren kann, sondern nur, ob er den Mindestunterhalt für das Kind zahlen kann.
...jetzt bitte nicht noch "Kinder muss man sich leisten können." Es gibt Gründe, deretwegen ein Paar (oder auch nur die Mutter) trotz Finanzierungsunsicherheit sich für das Kind entscheiden.
Das bleibt ja auch jedem ganz unbenommen. Pseudonym hat ja isoliert den volkswirtschaftlichen Aspekt andiskutiert, indem er auf potentielle zukünftige Steuereinnahmen verwies. Und aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es ganz klar ein Minusgeschäft.
Statistiken hat hier wohl kaum einer bemüht, so wie sich mir der Eindruck erweckt, bolzt hier jeder mit seiner Meinung herum ... nun denn.
Zu einem großen Teil ein Null-Summenspiel für die öffentlichen Kassen, was aber dennoch richtig gut klingt.
Und aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es ganz klar ein Minusgeschäft.
Ich sehe es eher als Gewinn. Denn ein BET welcher auch für das Ein- und Auskommen sorgen musste, machte es kaum Sinn, sich den Stress anzutun, wenn eh kaum was hängen bleibt. Nun gitb es wenigstens diesen Anreiz, der nicht gegen irgendwas gegengerechnet wird, wenn man selber arbeitet ... also macht es vielleicht ja doch Sinn wieder arbeiten zu gehen, wenn man sich denn dann auch etwas leisten darf und kann.
Bisher wurde der bestraft, der sich um die Kinder kümmerte und keinen Cent erhielt, denn jeden Cent den er mehr verdiente musste er entweder für die Kinder aufwenden bzw. sich einem ALG II Bezug gegenrechnen lassen. Nicht wirklich eine große Motivation.
Bei der Frage des Unterhaltsvorschusses geht es aber nicht darum, ob jemand zwei Haushalte finanzieren kann, sondern nur, ob er den Mindestunterhalt für das Kind zahlen kann.
Es geht hier um den UHV. Du deutest es leider um und negierst den Positivaffekt einer weiteren UHV Zahlung, da Du die Zahlpflicht mit dem UHV vermischt und ausschließlich negativ darstellst. Leider übersiehst Du bei der ganzen Sache, dass wenn der andere ET Unterhalt zahlt, der BET nicht auf UHV angewiesen ist. Im Umkehrschluss ziehst Du eine Querverbindung, dass der BET doch die Verantwortung des UET mit zu tragen hat, und doch volkswirtschaftlich keinen unsinnigen weiterbezug von UHV bekommen soll.
Gleichzeitig stellst Du es dar, dass alle die Kinder die UHV beziehen, automatisch zur "Unterschicht" gehören und niemals eine Aussicht auf eine Bildung haben, um auch nur ansatzweise zur gesellschaftlichen Entwicklung beitragen können.
Für mich klingst Du wie eine Rassistin, die das Glück hatte einen vermögenden Macker zu melken und hier jetzt versucht auf hohem Niveau aufs Trapez zu schlagen und alle als schlechter darstellt, der/die nicht mindest ein gleiches Einkommen hat (woher auch immer) wie Du selber...
Die Gesamtfolgen Deiner Ansichten sind schon umfangreich Bewertet worden. Es würde bedeuten, dass Du in vielleicht 20 Jahren alleine in einem Haus mit 20 Wohnungen leben würdest. Oder vielleicht in Deinem Fall, dass Dein Haus das einzig bewohnte Haus im Dorf ist ... Von den "ungerechten" Renten die dann gezahlt werden würden, natürlich garnicht zu reden ... da würde es Dich auch nicht retten wenn Du verbeamtet bist, denn wo keine Einnahmen des Staates, keine Ausgaben an seine pensonierten Bediensteten ... Und so kann man das weiterspinnen, so das einem bei Deinen Ansichten echt Angst und Bange wird.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin
Statistiken hat hier wohl kaum einer bemüht, so wie sich mir der Eindruck erweckt, bolzt hier jeder mit seiner Meinung herum ... nun denn.
dito
Deine Annahmen, (alle) AE's würden nur darauf warten, endlich arbeiten zu können und diese dann auch verträglich zu finden und dass Arbeit von der Strasse aufgelesen werden kann - da fehlt übrigens auch ein wenig Statistik. Hingegen sind etliche Millionen Bürger im arbeitsfähigen Alter offiziell nicht in einer Erwerbstätigkeit (ich sage nicht arbeitslos, einige mit langjähriger Büroerfahrung auch im 3. und denselben Office-Lehrgang etc.).
Von daher sehe ich nur zum geringen Teil, dass durch die jetzt beschlossene Ausweitung des UVG's etwas wirklich greifbares an Arbeitsanreizrelevantes (und damit eines möglichen volkswirtschaftlichen Gewinns) heraus kommen wird/kann. Diese Brotkrume erscheint mir etwas knapp kalkuliert.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hingegen sind etliche Millionen Bürger im arbeitsfähigen Alter offiziell nicht in einer Erwerbstätigkeit (ich sage nicht arbeitslos, einige mit langjähriger Büroerfahrung auch im 3. und denselben Office-Lehrgang etc.).
Und die bekommen alle UHV? :puzz:
Das sprengt ja den Rahmen von 260.000 betroffenen Kinder bei weitem ... Ich wusste garnicht dass mehrere Erwachsene auf ein Kind verteilt werden und diese daher keinen UHV bekommen dürfen.
Na, unter diesen Umständen hast Du natürlich absolut recht...
Von daher sehe ich nur zum geringen Teil, dass durch die jetzt beschlossene Ausweitung des UVG's etwas wirklich greifbares an Arbeitsanreizrelevantes (und damit eines möglichen volkswirtschaftlichen Gewinns) heraus kommen wird/kann. Diese Brotkrume erscheint mir etwas knapp kalkuliert.
Ich nehme mal einfach meine Umkreis-Statistik...
Spontan fallen mir vier Alleinerziehende ein, die nicht mehr aufstocken müssen. Meine Auszubildene brauch für Ihre Tochter keine ALG II mehr beantragen ... es lohnt sich sogar zu arbeiten ...
Wenn Du Dich in einem anderen Kreis bewegst, aus denen Du Millionen machst ... ok, dann kann ich da natürlich nichts machen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin
Und die bekommen alle UHV? :puzz:
Das sprengt ja den Rahmen von 260.000 betroffenen Kinder bei weitem ... Ich wusste garnicht dass mehrere Erwachsene auf ein Kind verteilt werden und diese daher keinen UHV bekommen dürfen.
Wer sagt denn das. Ach Kasper, denke doch bitte über folgendes nach. Glaubst Du etwa, dass AE's auf Rang 1 der Hitliste stehen, wenn nebenbei auch nicht kindgebundene Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, und das auch in der leistungsorientierten Privatwirtschaft (Versandtgeschäft, Einzelhandel, etc.)? Stehen letztgenannte etwa nicht in Konkurrenz zu den verfügbaren Arbeitsplätzen? Sind die etwa nur für AE's da? Und Arbeitsplätze, welche kinderfreundlich (attraktiv) sind, werden von denen seltenst aus Rücksicht verschmäht.
Der Statistik bleibst Du aber klammheimlich schuldig. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Meine Auszubildene brauch für Ihre Tochter keine ALG II mehr beantragen ... es lohnt sich sogar zu arbeiten ...
Ich denke, dass der wahre Grund für diese Änderung darin zu finden ist, dass die Kinderarmut statistisch geringer werden soll.
Es wurde bereits geschrieben, dass es bei Hartz IV linke Tasche, rechte Tasche ist. Aber die Kinder bekommen dann eben kein Hartz IV. Und wie in diesem von Kasper beschriebenem Beispiel, fällt das Kind aus ALG 2 Bezug raus.
Interessant wäre es doch, wieviele von den genannten 260.000 Kindern dann real auch mehr Geld zur Verfügung haben, bzw. deren Eltern, und in welcher Höhe.
LG eskima
Hallo zusammen,
Interessant wäre es doch, wieviele von den genannten 260.000 Kindern dann real auch mehr Geld zur Verfügung haben, bzw. deren Eltern, und in welcher Höhe.
Zumindest überschlägig kann man das ausrechnen, wenn denn die Angabe weiter oben in diesem Thread stimmt, dass die ganze Aktion den Staat unterm Strich "nur" hundert Millionen Euro kostet (was mir, ehrlich gesagt, ziemlich niedrig geschätzt erscheint). Diverse Medien wie z.B. die FAZ berichten nämlich übereinstimmend:
Mitte Oktober hatten Bund und Länder bei ihrer Einigung über die künftigen Finanzbeziehungen die Reform des Unterhaltsvorschusses im Grundsatz beschlossen. Bisher trägt der Bund ein Drittel der Kosten, die Länder zwei Drittel. Bliebe es dabei, müsste der Bund künftig 260 Millionen Euro mehr aufbringen, die Länder 530 Millionen Euro.
Also: Mehrkosten für den erweiterten Unterhaltsvorschuss sind in Summe 790 Millionen Euro, um auf die Netto-Kosten von 100 Millionen Euro zu kommen, müssen dann aber ca. 690 Millionen Euro anderweitig eingespart werden. Heißt im Umkehrschluss, für die meisten Betroffenen werden die staatlichen Transferleistungen nur umdeklariert, ohne dass ihnen effektiv mehr Geld zur Verfügung steht. Wenn's dumm läuft, dann sind die Verwaltungskosten das einzige, was wirklich nennenswert steigen wird ;-(
Jedenfalls, möge sich ein jeder im Lichte obiger Zahlen selbst ausrechnen, wie viele Kinder von diesem Wahlgeschenk tatsächlich profitieren werden, und bei wie vielen die Verbesserung nur auf dem Papier besteht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
Und aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es ganz klar ein Minusgeschäft.
Vielleicht ... vielleicht auch nicht.
Für ein "publizistisches Wahlgeschenk" halte ich diese Änderung durchaus ebenfalls.
Allerdings empfinde ich - selbst wenn netto 790 Mio EUR herauskämen - es nicht als "Prasserei".
790 Mio EUR netto werden aber aus bereits genannten Gründen nicht herauskommen:
Fallbetrachtung ohne Verwaltungskosten:
Fall 1:
AE Hartz IV, UH-Pflichtiger leistungsfähig -> Netto: Null-Mehraufwand (Pflichtiger zahlt)
Fall 2:
AE Hartz IV, UH-Pflichtiger nicht-leistungsfähig / Mangelfall / Aufstocker -> Netto: Null-Mehraufwand (rechte Tasche, linke Tasche)
Fall 3:
AE leistungsfähig, UH-Pflichtiger leistungsfähig -> Netto: Null-Mehraufwand (Pflichtiger zahlt)
Fall 4:
AE leistungsfähig, UH-Pflichtiger nicht-leistungsfähig / Mangelfall / Aufstocker -> Mehraufwand: hier finden sich die Profiteure ...
Netto profitieren also in erster Linie leistungsfähige AE-Haushalte. Insofern halte ich die psoidonuem´s These für nachvollziehbar.
Wenn man nun noch die Kurve bekäme (woran ich ehrlich gesagt zweifle) und Verwaltungsaufwand in diesem Rahmen optimiert, dann kann das volkswirtschaftlich tatsächlich zu einem Plus werden:
Aktuell beschäftigen sich "nebenberuflich" Arbeitsagentur, jugendamtliche Beistandschaft und Unterhaltsvorschußkasse mit den unterhaltsrechtlichen Gegebenheiten (in meinem Fall hat sich zusätzlich noch die Wohngeldstelle "eingemischt").
Abgesehen von einem Wegfall der Doppel- und Dreifachgängelung des UH-Pflichtigen, ließe sich bei einer Bündelung dessen so manche Eurone an Verwaltungsaufwand einsparen.
Ich weiß, manchmal träume ich ...
Gruß
United
Völlig falscher Ansatz.
Statt endlich mal eine schon lange überfällige Renovierung des Unterhaltsrechts (Pflichtiger/Berechtigter) vorzunehmen, wird hier der Status Quo weiter zementiert. Der Kampf vor Gericht wird jetzt noch weiter forciert.
Zudem wird es die Faulheit vieler noch weiter fördern. Leistungen en masse abschöpfen, jedoch nichts dafür tun und nach immer mehr schreien. Ohh ich erziehe (M)ein Kind, dafür will ich fürstlich entlohnt werden, dafür müssen andere zahlen nur nicht ich. Ja ne is klar. Armes Deutschland. Die Regierung kommt mir so vor wie der Klavierspieler auf der Titanic.
@ DeepThought
Danke 😉
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Netto profitieren also in erster Linie leistungsfähige AE-Haushalte. Insofern halte ich die psoidonuem´s These für nachvollziehbar.
Ich kenn ja nurn einige ... da ich mich in diesen "Kreisen" bewege ...
Da sind einige bei, die gerade so an der Grenze rumknapsen, arbeiten aber eben durch das nicht vorhandensein von UH auch teilsweise garnicht mehr können. Sei es aus finanziellen Gründen, oder eben auch aus Zeitgründen... Und für die ist es genau das, worauf viele gewartet haben...
Arbeiten und nicht permanent mit Abzügen bestraft zu werden, alle paar Monate ellenlange Anträge abgeben, damit man 100 Euro mehr bekommt. Sich komplett nackig machen, vor wildfremden Leuten, und das nur weil ein anderer seiner Verpflichtung nicht nachkommt bzw. nicht kann.
Und ich gebe offen zu, auch ich persönlich bin nicht unglücklich über die Entwicklung. Ich bekomme seit 4 Jahren keinen KU für drei Kinder, nach und nach sind alle UHV-Zeiträume ausgelaufen, die KM - die im Sommer 2015 noch dröhnte dass das negative Gutachten sie in ihrem beruflichen Fortkommen behindern würde - ist ununterbrochen in ALG II Bezug.
Wir sind bisher gut klar gekommen, meine Angestellten mussten nicht hungern ... meine Kinder auch nicht ... aber so 700 Euro mehr in der Tasche ist schon etwas erleichternd. Und obwohl ich Ackere wie eine Hafenhure, mich um alles kümmere und Zusammenhalte, bleibt bei mir nicht mehr hängen wie bei einem ALG II Empfänger ... wenn ich alle Kosten abziehe. Einziger Unterschied, ich brauche keine Anträge ausfüllen und fahre zwei Autos ...
Ich glaube nach wie vor, dass die Verlängerung etwas entscheidenes bewirken wird, da die Verantwortung nicht mehr einer Seite alleine aufgebürdet wird und diese sich auch noch alles gegenrechnen lassen muss. Wenn ihr es als Wahlgeschenk deklariert ... Eure Meinung ist Euch unbenommen, ich halte es als notwendige Änderung, die schon seit Jahren gefordert wird, und wenn sie dann kommt auch wieder madig geredet wird ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
ich bin da komplett bei Kasper und finde dies
ich halte es als notwendige Änderung, die schon seit Jahren gefordert wird, und wenn sie dann kommt auch wieder madig geredet wird ...
wirklich sehr traurig.
Mir sind auch einige AE-Eltern (Mütter und Väter) bekannt und niemand von diesen lebt von Sozialleistungen. Genauso wie ich arbeiten alle und bekommen Job und Familie ganz gut unter einen Hut. Nur wirklich finanziell unabhängig ist absolut keiner von ihnen und große Sprünge sind auch nicht drin. Für uns bedeutet die Weiterzahlung des UHV daher schon eine Verbesserung und vielleicht ist dann sogar mal ein Urlaub pro Jahr drin (die "zahlungsunfähige" KM gönnt sich pro Jahr drei Fernreisen....).
Zudem habe ich die Hoffnung, dass die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils endlich wirklich überprüft wird, wenn Vater Staat mit UHV einspringen muss. Zumindest in meinem Fall begnügt sich dieser mit an den Haaren herbeigezogenen Lügenmärchen und prüft nicht eines davon nach. Warum auch, kostet ihn ja nichts...
LG,
LD
Zudem habe ich die Hoffnung, dass die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils endlich wirklich überprüft wird, wenn Vater Staat mit UHV einspringen muss. Zumindest in meinem Fall begnügt sich dieser mit an den Haaren herbeigezogenen Lügenmärchen und prüft nicht eines davon nach. Warum auch, kostet ihn ja nichts...
Oh ja, ein wenig mehr Engagement wird den Kreisen gut tun ... denn die geben sich meist oft mit einfachen Aussagen zufrieden. Aber wie so oft im Leben, bewirkt es etwas, wenn plötzlich die Taschen aufgemacht werden müssen. Und wenn es nur ein Teilbetrag ist...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Leute... :puzz:
Können wir uns nicht einfach freuen? Allein das viele damit aus dem H4 Bezug rausfallen ist
doch ne positive Sache für die Betroffenen... Wieviele AE´s gehen in TZ arbeiten und stocken
auf... keine Gängelung durch JC mehr, kein regelmäßiges "Nackig machen", dass allein erhöht
doch ungemein die Lebensqualität.
Für mich als AE in Vollzeit sogar super, denn Unterhalt bekomm ich 0,00 Cent und meine
Tochter wäre nächstes Jahr auch aus dem UHV rausgefallen.
Egal ob Wahlgeschenk oder nicht, die bisherige Regelung war ungerecht, unlogisch und viele
hoffen seit Jahren auf eine Änderung.
Mr_Gru, der jetzt hochmoiviert daran arbeiten wird das seine Kinder nicht später zur erwerbslosen,
nicht Steuern zahlenden Unterschicht gehören :rofl2:
Hallo Mr_Gru,
:thumbup: :thumbup:
Es trifft ja auch die Richtigen!
Nichts auf dieser Welt ist perfekt. Die UHV-Kasse bzw. die öffentliche Hand beschäftigt bestimmt gern noch ein paar Sozialdetektive, die alles nachprüfen. Nur entsteht die Frage ob die das auch rechtlich dürfen und ob der Aufwand in Relation zu den Kosten steht.
Ich glaube kaum, dass es hier einen zahlenden Vater freut, wenn er jetzt auch noch ganz offiziell von Sozialdetektiven überwacht wird.
VG Susi
Sehe ich auch so wie Kasper, LD und Mr. Gru. :thumbup:
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin
Die neue Regelung zum UHV ist für mich lediglich überfällig und ein Mindestmaß an angemessener und vor allem gleichberechtigter Behandlung aller Kinder. Ich mache nichts madig, nur empfinde ich auch keine Freude - höchstens Genugtuung. Von daher kein Grund für mich, in Jubel zu verfallen. Das es anderen da anders ergeht, möchte ich weder ignorieren noch schlecht reden. Mir geht es um die, welche ganz weit unten in der Nahrungskette stehen und die faktisch Null Komma Nichts davon haben. Genau das gibt auch die tatsächliche Kostenerwartung (ggü. den theoretischen Aufwendungen) der Bundesregierung wider. Ich bin es eben leid in Anbetracht tatsächlicher Not, wenn solche Scheinzahlen wie 260.000 Kinder profitieren unter das Volk gebracht werden. Denn genau hier liegt doch die Botschaft für das gemeine Volk, dieser verlogene Botschaft.
Da ich persönlich in keinster Weise auch nur ansatzweise betroffen bin (außer das meine Steuergelder dafür verwendet werde - und hier habe ich absolut nichts dagegen einzuwenden, im Gegenteil, ich heiße es richtig so), kann ich mir den "Luxus" leisten, über den Tellerrand zu schauen.
Gruss oldie
Edit und PS:
... Allein das viele damit aus dem H4 Bezug rausfallen ist
doch ne positive Sache für die Betroffenen... Wieviele AE´s gehen in TZ arbeiten und stocken
auf... keine Gängelung durch JC mehr, kein regelmäßiges "Nackig machen", dass allein erhöht
doch ungemein die Lebensqualität.
Eine ganz wichtige Sache, die für mich auch am hervorstechensten ist, diese Lebensqualität. Diese allein ist es wert.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
ich befürworte es, wenn es dann wirklich durch den Bundestag und Bundesrat geht.
Und ich glaube auch, dass dann mehr Mitarbeiter eingestellt werden, um Kontrolle auszuüben.
Gruß
Marko
Es ist bereits beschlossen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo zusammen,
um nochmal auf die Frage zurückzukommen, wie viele Kinder von der Änderung denn nun tatsächlich profitieren, da gibt's eine zwar örtlich begrenzte, aber dennoch recht aufschlussreiche Meldung beim Focus. Dort erzählt nämlich ein gewisser Peter Gillo, Regionalverbandsdirektor des Regionalverbands Saarbrücken (Hervorhebung ist von mir):
"(...) Unterm Strich bekommen dadurch aber leider nur sehr wenige Familien wirklich mehr Geld.“
Grund dafür sei, dass der Unterhaltsvorschuss bei Hartz IV-Empfängern mit dem Regelsatz verrechnet wird. Und im Regionalverband seien nun mal – ähnlich wie im Bund - rund 90 Prozent der Leistungsbezieher nach dem Unterhaltsvorschussgesetz auch im Hartz IV-Bezug. „Die beiden Leistungen von Jobcenter und Jugendamt werden miteinander verrechnet und die Familien haben keinerlei finanzielle Vorteile. Diese Doppelbürokratie ist sinnlos, wird aber durch die Neuregelung sogar ausgeweitet, weil sich die Fallzahlen im Regionalverband verdoppeln werden.“
Der Rest des Artikels ist übrigens ebenfalls durchaus lesenswert.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.