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Wichtiges Urteil für leibliche Väter - Familie geht nicht immer vor

 
(@lotzejong)
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Gerichte müssen bei Vaterschaftsstreitigkeiten in Zukunft sehr viel stärker das Wohl des Kindes im Auge behalten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat jetzt einem 53-Jährigen aus Fulda Recht gegeben, dem deutsche Gerichte die Klärung seiner Vaterschaft und den Umgang mit seinem mutmaßlichen Sohn verweigert hatten. Rechtlicher Vater des heute Siebenjährigen ist der Ehemann der Mutter. Die Gerichte hätten die Umstände dieses Falls genauer prüfen sollen, befanden die Straßburger Richter.
<a href="" http://www.n-tv.de/ratgeber/Familie-geht-nicht-immer-vor-article4312956.html#new&quot ;" target="_blank">>>weiterlesen<<</a>(ntv)

Die nächste Watschn aus Strassburg - diesmal dank Herrn Schneider aus Fulda <a href="" http://blog.beck.de/2011/09/15/die-naechste-watschn-aus-strassburg-diesmal-dank-herrn-schneider-aus-fulda#new&quot ;" target="_blank">>>weiterlesen<<</a> (beck-blog, Hans-Otto Burschel)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2011 20:36
(@pai-de-gemeos)
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Hab ich heute auch schon mit Genugtuung auf n-tv gelesen  🙂

Bleibt zu hoffen, dass dieses Dauerfeuer  :gunman: aus Straßburg irgendwann nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein" auch hierzulande mal etwas bewirkt - sei es auf politischer Ebene (Neufassung der gesetzlichen Grundlagen) oder im deutschen Gerichts(un)wesen. Und bei Letzterem hoffentlich nicht nur auf den eher theoretischen Gipfeln des BVerfG, sondern auch in den Niederungen der Alltagsinstanzen.

hoffnungsvollen Gruß
PdG

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2011 20:51
(@lotzejong)
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Hallo,

auch <a href="" http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp#new&quot ;" target="_blank">>>hier<<</a> ein Bericht aus der Hessenschau, die das heutige Urteil zum Anlass nimmt, über den Fall aus Wettenberg zu berichten. Hier wurde bereits von Focus TV darüber gesendet und es steht die Tage eine Urteilsverkündung aus, die einen Umgangsausschluss zur Folge haben könnte.

Auch CBN News berichtet <a href="" http://www.cbn.com/cbnnews/world/2011/September/Above-the-Law-German-Agency-Destroying-Families/#new&quot ;" target="_blank">>>hier<<</a> über den Fall und nennt Fälle der letzten Jahre, die für Aufsehen gesorgt haben.

LG, Lotz

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2011 02:35
(@debugged)
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Hab ich heute auch schon mit Genugtuung auf n-tv gelesen  🙂

Bleibt zu hoffen, dass dieses Dauerfeuer  :gunman: aus Straßburg irgendwann nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein" auch hierzulande mal etwas bewirkt - sei es auf politischer Ebene (Neufassung der gesetzlichen Grundlagen) oder im deutschen Gerichts(un)wesen. Und bei Letzterem hoffentlich nicht nur auf den eher theoretischen Gipfeln des BVerfG, sondern auch in den Niederungen der Alltagsinstanzen.

hoffnungsvollen Gruß
PdG

Zumindestens denkt man darüber nach (Siehe Link unten). Aber Denken und Handeln sind zwei paar Schuhe...

Hier geht es weiter

Gruß von hier,

Debugged

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 11:20
(@staengler)
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Nach dem Straßburger Urteil zu den Rechten lediger Väter prüft das Bundesjustizministerium, ob deutsche Gesetze geändert werden müssen.

Na das kennen wir doch schon irgendwo her, oder?

Da ist doch sicherlich wieder der Sanktnimmerleinstag der Tag, an dem dann die Gesetzesänderung kommt.

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 16.09.2011 11:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da ist doch sicherlich wieder der Sanktnimmerleinstag der Tag, an dem dann die Gesetzesänderung kommt.

Und wenn, wird die Ablehnung eben von einem Richter ausgesprochen.
Der Einzige Unterschied wird dann sein, dass der Vater für den ablehnenden Bescheid noch Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 12:59
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wir strotzen ja mal gerade wieder vor lauter positiver Zuversicht  :puzz:

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 13:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die positivste Wirkung dieses Urteils dürfte die Watsch'n ansich sein, die mal wieder laut hörbar über die blühenden Landschaften schalt und Anlass zu kritischen Fragen liefert.
Darüberhinaus dürfte die Wirkung aber marginal bleiben.

1. Weil es nicht soviele ähnliche Fälle gibt, in denen so etwas zu einer Klage führt und
2. Weil eben 99-100% dieser Fälle, nach sorgfältiger Prüfung natürlich, abschlägig beschieden werden. Aus eben den Gründen, die schon für diesen § ursächlich waren, denn es sind die gleichen Leute, die darüber befinden.

Sie werden also nicht plötzlich einsichtig werden, sondern neue Wege zum alten Ziel suchen.
Eben genauso wie beim §1626a BGB.
Das wird schon aus der Stellungnahme des BMJ deutlich: "Die nationalen Gerichte müssten den Sachverhalt zumindest prüfen."
Erst Prüfen, dann ablehnen. Damit ist dem Menschenrecht Genüge getan.

Den hinterfotzigen Jubelrufen von Herrn Willutzki vom Deutschen Familiengerichtstag, zum Trotz, denn gerade der sitzt an der richtigen Stelle, an der er schon vorher mal hätte dagegen klingeln können.
Hat er aber nicht.

Jetzt ist sein Statement nichts anderes als ein besonders armseliges "Herr Lehrer, ich war's nicht!"

Das einzige Problem für die Väterfeinde könnte sich daraus ergeben, dass man einem "Nichtvater", denn das ist der biologische Vater heute, einen Rechtsstatus geben müsste, dem man das Umgangsrecht zuweisen könnte, denn man muss ihn ja nun von allen übrigen Männern, die ein Recht begehren könnten unterscheiden.

Denn während eine Mutter in Deutschland immer die Frau ist, die ein Kind geboren hat, ist ein Vater immer nur der, der durch einen komplizierten Rechtsvorgang dazu bestimmt wurde.
Wobei diese Regelung mal nicht aus der **tsts - ID 33**- oder Kaiserzeit stammt, sondern aus dem alten Rom.
Damals ergab das sicher einen gewissen Sinn.
Mater semper certa est!

Mit heutigen Mitteln ist es dagegen einfacher, einen biologischen Vater festzustellen, als eine biologische Mutter.
Während der biologische Vater immer der ist, der seine Samenzelle beigesteuert hat, egal auf welchem Wege, wäre bei Müttern noch zu ende zu diskutieren, ob die Eizellenspenderrin oder die Austrägerin die biologische bzw. leibliche Mutter ist.

Was macht die herausragende Stellung der Mutter aus?
Die Gene oder das Austragen des Kindes unter seinem Herzen?

Ist es also Zeit, die Gesetzgebung an die neuen medizinisch-technischen Möglichkeit anzupassen?
Pater semper certus est und Mater semper incerta est?

Vielleicht sollte man daraufhin lieber erstmal dem Vater die Alleinsorge übertragen, bis der Gesetzgeber Zeit gefunden hat, eine zeitgemäße Lösung zu finden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 16.09.2011 13:23
(@staengler)
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ich glaube ja immer noch, das der Beppo neulich seine Lateinkenntnisse aufgefrischt haben muss  😉

Denn während eine Mutter in Deutschland immer die Frau ist, die ein Kind geboren hat, ist ein Vater immer nur der, der durch einen komplizierten Rechtsvorgang dazu bestimmt wurde.
Wobei diese Regelung mal nicht aus der **tsts - ID 33**- oder Kaiserzeit stammt, sondern aus dem alten Rom.

Die Regelung stammt aus der Zeit Napoleons. Damit sollte Erbstreitereien vermieden werden.
Und wo´s der wieder her hat....?

Gruß,Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 16.09.2011 14:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Regelung stammt aus der Zeit Napoleons. Damit sollte Erbstreitereien vermieden werden.
Und wo´s der wieder her hat....?

Mir sagte mal ein (väterfreundlicher) Jurist, dass es römisches Recht sei.
Die Sprache hat dafür eine gewisse Indizwirkung.

Ob es der olle Napoleon da vielleicht abgeschrieben hat, weiß ich nicht aber sowas soll's ja geben.  😉

ich glaube ja immer noch, das der Beppo neulich seine Lateinkenntnisse aufgefrischt haben muss  😉

Die entstammen noch meinem kleinen Latrinum.
Und natürlich der Asterixlektüre.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 14:27




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Pater semper certus est und Mater semper incerta est?

Ich habe jeden Asterixband mit Sicherheit nicht nur einmal gelesen. Aber diesen Satz habe ich nicht in meiner Erinnerung

Also gehe ich latürnich ("Die Lorbeeren des Cäsar, Asterix Band 18) nun mal davon aus, dass Du in der Schule gut aufgepasst hast...

Napoleon hat sich wahrscheinlich in der Nachfolge der großen Cäsaren gesehen. Somit würde ich mich nicht wundern, wenn er auch in diesen Bereichen dort Unterschleif betrieben hätte...

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 16.09.2011 15:14
(@habakuk)
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Naja,

wenn ich mir die deutsche Unrechtsprechung so anschaue bin ich mir noch nicht sicher ob dieses Urteil sich in der Praxis nicht zu einem Phyrrussieg entwickelt.

Ich würde in Konsequenz erwarten:

1. Die Vaterschaft wird auf Kosten des Vaters gerichtlich festgestellt.
2. Das alleinige Sorgerecht wird direkt der Mutter zugeteilt.
3. Es wird ausgeurteilt, das der Vater aufgrund der 'neuen' verfestigten Familie zum Kindeswohle kein Umgangsrecht hat.
4. Wird selbstverständlich und umgehend die Unterhaltspflicht des Vaters erkannt, möglichst noch seit der Geburt des Kindes, denn er hat es bestimmt irgendwie schuldhavt vereitelt die Vaterschaft direkt festzustellen.

Gruß

Habakuk

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 16:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau.
Das wird sich kaum jemand antun wollen.

Einen unsicheren Prozess anstreben, nur um Unterhalt bezahlen und vermutlich trotzdem keinen Umgang bekommen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 19:04