nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Allen Unkenrufen und Reden bezüglich Anerkennung gemeinsamer Erziehung zum Trotz. 39% reichen nicht um entlastet zu sein. Da haben die Lobbyisten der alleinerziehenden wieder ganze Arbeit geleistet.
Hallo @wasserfee und @locutus,
ich habe eure beiden Beiträge in ein Thema zusammengeführt - es geht um das gleiche BVerwG-Urteil.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zusammen,
nach der Moderator-Aufgabe, die beiden Beiträge zusammenzuführen, hier noch meine private Meinung zum Thema.
Ich kann nicht gerade sagen, dass ich begeistert wäre von der grundsätzlichen Ausrichtung dieses Urteils, aber immerhin ist es konsistent mit dem restlichen Familienrecht: Wenn ein Unterhaltszahler bei knapp 40% Betreuungsleistung trotzdem mit 100% zur Kasse gebeten wird, dann soll in so einer Situation bitteschön auch der staatliche Unterhaltsvorschuss zu 100% gezahlt werden. Wie gesagt, ein konsistentes Urteil, aber wenn's in beiden Fällen anders geregelt würde, dann wäre mir das lieber.
Nebenbei bemerkt, hinter welchem Busch hat der Buschmann sein angekündigtes Reförmchen versteckt? Man sieht und hört so überhaupt nichts mehr davon ... aber vielleicht liegt es ja daran, dass bei der besten Bundesregierung aller Zeiten gerade an allen Ecken und Enden der Busch brennt ;- )
Im übrigen könnte man anhand dieses Urteils noch die Frage aufwerfen, ob Betreuungs- und Barunterhalt tatsächlich gleichwertig sind, was ja genau jene juristische Annahme ist, die einem großen Teil des aktuellen Unterhaltsrechts zugrunde liegt - vermutlich liegt es nur an mir, aber irgendwie kriege ich dieses Urteil nicht mit der Grundannahme dieser Gleichwertigkeit unter einen Hut.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
es hat halt 2 Seiten. Es gab sicher auch etliche BET, die dem UET mehr Umgang verweigert haben aus Angst, weniger Unterhalt zu bekommen.
Schwierig.
Ich finde, es müsste immer individuell draufgeschaut werden, was aber personell gar nicht leistbar ist.
Ist der UET nur Spassonkel und bleiben die Aufgaben am BET hängen? Oder ist UET gleichwertiger ET, der sich auch einbringt, zum Arzt geht, sich um Hausaufgaben kümmert etcpp.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen