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§ 1626a und kein Ende...

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich dachte, Justizministerin ist die Schnarre von der FDP?

Angela Kolb ist Justizministerin von Sachsen-Anhalt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 00:50
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

... passiert hier noch was ?

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 00:55
(@swatonkc)
Zeigt sich öfters Registriert

moin, moin

... dieses herumgenörgel an jeder kleinsten Aussage zum Thema geht mir manchmal ganz schön auf den Senkel.

(.... und vergesst doch einfach mal die Frau Zypresse ! )

Männer ... freut Euch darüber, das das Thema in der Runde bleibt.
Und .... warum soll es Frau Kolb nicht ernst  mit Ihrer Aussage meinen?
Ich bin happy  die Forderung nach zügiger Modernisierung mal von einer Politikerin zu hören.
Und immerhin , Frau Kolb ist Justizministerin in einem Bundesland.
Und wie schnell sich die Zusammensetzung des Bundesrates ändern kann, wissen wir hoffentlich nach der Landtagswahl in NRW.

Tatsache ist: es passiert etwas ... wie es ausfällt ... werden wir sehen .
Und ... es liegt aber auch an uns, wie wir betroffenen Väter uns nach außen hin darstellen.
Unser Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit ist doch eher erbärmlich ( Aussage einer führenden Frauenbeauftragte der Grünen in Hessen).
Leider muss auch ich da ein wenig zustimmen.
Wir konnten bisher froh sein, zu einer bundesweiten Veranstaltung / Demo etc. zum Thema überhaupt 250 Leute zusammen zu bekommen.
Und auch darüber sollten wir mal nachdenken und uns an unsere eigene Nase fassen

Konstruktive Ansätze, Ideen und deren Umsetzung zum Beitragen der Problembeseitigung fehlen, werden nicht beachtet und/oder werden nicht genutzt.

Eine Möglichkeit auf uns aufmerksam zu machen z.B. ist sicherlich die Elterndemo am 12.Juni in Berlin.

Vielleicht fehlt uns einfach nur ein wenig mehr Optimismus zum Erreichen unserer Ziele.

Einen schönen Sonntag wünscht
CS

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 15:13
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Konstruktive Ansätze, Ideen und deren Umsetzung zum Beitragen der Problembeseitigung fehlen, werden nicht beachtet und/oder werden nicht genutzt.

Das sehe ich auch so.

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 23:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das sehe ich auch so.

dann ist es ja gut, dass wir darüber gesprochen haben...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 23:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Anhängiges Verfahren beim BVerfG

1 BvR 420/09

Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob es verfassungsgemäß ist, dass der Vater eines nichtehelichen Kindes nur dann die elterliche Sorge für das Kind mit der ansonsten allein sorgeberechtigten Mutter gemeinsam tragen kann, wenn er und die Mutter des Kindes entsprechende Sorgeerklärungen abgeben oder einander heiraten (§ 1626a BGB).

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 18:19
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo DeepThought,

na das ist ja mal eine Neuigkeit. Ausgerechnet im Jahre der Studie will das höchste Gericht nochmal über den § 1626a entscheiden?

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/erledigungen_2010.html

Was meint ihr, welchen Hintergrund dieser Fahrplan des Gerichts hat?  :question:

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2010 18:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht wollen sie ja kund tun, dass sie ja eigentlich auch schon längst der Meinung des EGMR sind und deswegen damals den Prüfauftrag an das BMJ gegeben haben und nun verkünden wollen, dass sie die kleine Lösung für ausreichend und angemessen halten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 20:26
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

ich kann mir nicht recht vorstellen, dass das Gericht der Politik die Vorlage liefern will. Die Richter kennen doch die Einstellung der Schnarre und können sich darauf verlassen, dass mehr als die kleine Lösung von ihr nicht kommen wird. Warum also diese Terminierung? Vielleicht doch eine Ohrfeige in Richtung Berlin?

Drei der Richter aus 2003 sind wieder mit dabei: Papier, wenn er bis dahin noch amtet, Hohmann-Dennhardt und Bryde. Die Jaeger ist ja bereits ausgeschieden.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2010 20:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht wollen sie sich ja auch vor Frage schützen, warum sie der Regierung nicht nach 7 Jahren schon mal auf die Füße getreten haben, wegen der Nichterledigung des Ermittlungsauftrages.

Irgendwie müssen sie sich ja rein waschen von dem Makel, diesen Menschenrechtsverstoß nicht selbst verhindert zu haben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 21:34




(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was meint ihr, welchen Hintergrund dieser Fahrplan des Gerichts hat?  :question:

Ich versuch mal, mir vorzustellen, dass sie nichts böses im Schilde führen, und vielleicht wollen sie ja wirklich dem Berliner Chaotenhaufen einen Hausaufgabenzettel schreiben, damit die wirklich wissen, was sie zu tun haben, als nicht irgendwie am §1626a rumfrickeln als Mittelwert der Lobbyistenmeinungen, sondern mal 5 Minuten länger nachdenken z.B. auch über den Grundsatz der Normenklarheit beim Namensrecht oder über die schon lange als verfassungwidrig eingestuften Folgeregelungen beim §1680
( http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20051208_1bvr036405.html ) oder zum Adoptionsrecht (§1747 / §1748 )

Aber vielleicht ists auch nur der übrliche Machtkampf. Zum §1615I haben sie ja auch gepupst im April 2007, als das neue Gesetz schon fast fertig war.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 21:50
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Und schon wieder was Neues aus dem BMJ, wenn man denn der Berichterstattung trauen darf:

http://www.focus.de/finanzen/news/sorgerecht-moderate-loesung-fuer-nicht-eheliche-kinder_aid_489631.html

Macht es einen Unterschied, ob der Mann "Dienlichkeit" beweisen muss, das Gericht sowieso alles dreht, bis das Ergebnis passt, oder eine Frau "Schädlichkeit"?  :puzz:

Ich wette, der Nachweis ist schon geführt, wenn Mami nur Streit unter den Eltern behauptet, selbst wenn der EGMR dies als Argument explizit abgelehnt hat und der Gesetzgeber tatsächlich in seine Motive reinschreibt, dass das Ausmaß der väterlichen Verfehlungen dem eines Junkies entsprechen müsste.

Mal schauen... 

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2010 20:57
 elwu
(@elwu)

Mal schauen... 

Hallo,

gegenüber dem derzeitigen Unrecht wäre das ein gewaltiger Fortschritt. Allein, ich fürchte, es würde ratzfatz das bisher schon für 'eheliche' Väter geltende Richterrecht in Sorgesachen auch hier Anwendung finden: Mutter verweigert elterliche Kommunikation und Kompromiss und schon wird die 'Bitte' des Vaters zur Teilhabe an der elterlichen Sorge abgelehnt. Denn wenn es keine Kommunikation zwischen den Eltern gibt ist das nach aller richterlicher Sitte hinreichend Beweis, dass der "väterliche Einfluss dem Kind schadet". Auch wenn es den gar nicht gibt, weil es ihn nicht geben darf.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 23:01
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Allein, ich fürchte, es würde ratzfatz das bisher schon für 'eheliche' Väter geltende Richterrecht in Sorgesachen auch hier Anwendung finden..

Man sollte bei der Diskussion auch immer im Hinterkopf haben, worum es geht:

75% der Eltern nichtehelich geborener Kinder leben bei der Geburt zusammen, und zumindest dort ist das §1671-Schwert ja stumpf, da steht ja "nicht nur vorübergehend getrennt". Weitere 5% sind die Kundschaft für gerichtliche oder fehlende Vaterschaftsfestellungen, und 10% leben zwar nicht zusammen, führen aber eine Paarbeziehung und von denen wiederum hat die Hälfte garkeinen Stress.

Bleiben also 15%, bei denen gemeinsame Sorge als Regelfall durch 1671 wieder untergraben werden könnte. Aber auch das wäre nicht der Status quo, sondern, wer mal §1671, §1696, §1678, §1680, §1681, §1747, §1748 BGB genauer liest wird das merken, die Abschaffung der "Vaterschaft dritter Klasse".

Also ich hab' mit diesen 15% keinen Stress und auch wenig Verständnis, wenn die die Diskussion beherrschen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 23:45
 elwu
(@elwu)

Der Scientology-Film geade eben in der ARD könnte dank millionenfacher Reichweite en passant mehr bringen als all diese Forendiskussionen. War eine Sorgerechtssache, eingebunden in eine Scientology-Rahmenhandlung. Natürlich bekam der Vater nicht die Sorge, ganz wie im realen Leben - und das fand ich in diesem Fall gut.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2010 23:51
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass das

Mutter verweigert elterliche Kommunikation und Kompromiss und schon wird die 'Bitte' des Vaters zur Teilhabe an der elterlichen Sorge abgelehnt.

nach den im Artikel genannten Voraussetzungen so eintreten kann.

Ich hab da jetzt ein paar Tage drüber nachgedacht und muss nun sagen, dass das tatsächlich ein gewaltiger Schritt vorwärts wäre. Die Mutter müsste Grunde NACHWEISEN, die eine Kindeswohlgefährdung bestätigen. Wenn das VATERSEIN nicht allein schon eine Kindeswohlgefährdung darstellt, dann dürften unsere lieben Mütter zukünftig enorme Probleme bekommen.
Das glaube ich aber erst, wenn es wirklich so beschlossen wurde.

Wie das mit dem Verfahren wegen 1626 vor dem Bundesverfassungsgericht zusammenhängt, ist mir aber noch nicht so ganz klar. Schulte-Frohlinde vertritt in seinem Blog die Auffassung, dass das Gericht noch "mal eben" den Gesetzgeber von der Auferlegung einer Nachprüfungspflicht reinwaschen will, weil nach dem Urteil 2003 fast sechs Jahre lang gar nichts geschah und das Gericht auch nichts tat. Wie man das angesichts des absolut eindeutigen Wortlauts in der Entscheidung bewerkstelligen will, ist mir aber schleierhaft.

Sollte tatsächlich das neue Gesetz der Mutter die Beweispflicht auf´s Auge drücken und den Rechtsanwendern ganz klar angesagt wird, wie schwer die Ausschlussgründe wiegen müssen, dann würde die gemeinsame Sorge doch eh die Regel und kein Hahn würde mehr nach der alten Rechtslage krähen, oder?

Ich hoffe nicht, dass das Gericht nur sich selbst reinwaschen will, indem es dem Gesetzgeber einen auf den Deckel gibt, aber gleichzeitig die Ansicht mitteilt, dass es einen gerichtlichen Überprüfungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Kindeswohldienlichkeit auch ganz ohne Nachprüfung durch irgendeine Studie für ausreichend erachtet. Gut platziert würden die Politiker wie die Lemminge folgen und das war´s dann für die nächsten zehn Jahre.

Oder ist vielleicht diese merkwürdig "fortschrittliche" Lösung, die das BMJ da angeblich beabsichtigt, vielleicht direkte Folge eines informellen Gesprächs mit dem Gericht? Die koordinieren doch ihr Vorgehen. Verkünden nach Beschluss des neuen Rechts die Verfassungswidrigkeit des Alten und loben dann den Gesetzgeber für die schnelle Umsetzung nach dem EGMR. Das Gericht habe dem Gesetzgeber ja auch nie einen bestimmten Zeitrahmen für die Überprüfung vorgeschrieben. Jedenfalls seien ja jetzt alle wieder lieb zueinander...

Was meint ihr?

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2010 11:54
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Grad noch lange drüber geschrieben, und nun DAS:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17033.pdf

Anlage 38 ist relevant. Nach Auskunft eines Parl. Staatssekretärs ist das im Focus beschriebene Modell von der Regierung längst nicht beschlossene Sache sondern die Diskussion noch im Fluss.
Eine Quelle nennt der Focus ja nicht. Wäre interessant, woher die diese Info dann hatten.

Gruss

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2010 22:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Falldokumentation nichtehelicher Väter ohne Sorgerecht (Aktion Sorgelos)

Guten Tag, *DeepThought*!

Wöchentlich wird im Väterradio eine Lebensgeschichte zur Situation nichteheliche Kinder und deren Väter vorgestellt - wie lebt sich alltägliche Diskriminierung?

Hierzu suchen wir nichtsorgeberechtigte Väter nichtehelicher Kinder, die ihre spezielle Problematik sowie die daraus resultierende  Problematik für die Kinder vorstellen möchten. Auch wäre ein sogenannter "Karnevalsprinz" wichtig, dessen Kind in einem One-Night-Stand entstanden ist, der aber wider aller Erwartungen seitens unserer Rechtsprechung und anderer Verbände für sein Kind sorgen und Verantwortung übernehmen möchte.  Der Karnevalsprinz wurde beim Bundesverfassungsgericht als Metapher für kurzlebige Beziehungen benutzt.

Diese Dokumentation ist insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Reform des Sorgerechts für nichteheliche Väter sehr wichtig!

Wir bitten daher, kurzfristig ein kurzes Mail mit den Kontaktdaten (Ort, Telefon und Mail) an uns zu senden. Es wäre sinnvoll, wenn die eigene Situation in wenigen Sätzen beschrieben wird. Damit die Mails nicht untergehen, bitte auf jeden Fall an die Adresse pressefaelle@vafk.de schreiben.

Eine Veröffentlichung erfolgt natürlich nur nach vorheriger Freigabe.

Danke!

Helge Messner

Väteraufbruch für Kinder e.V.
Palmental 3, 99817 Eisenach

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2010 18:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Österreich: Sorgerecht: Schlichten statt richten

Die Grünen wollen, dass erst nach einer Mediation die Gerichte entscheiden dürfen. Die gemeinsame Obsorge bei unehelichen Kindern soll ausgebaut werden. 2009 wurden 40 Prozent der Kinder unehelich geboren.

>Weiterlesen<

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 04.06.2010 13:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tach,

Österreich: Sorgerecht: Schlichten statt richten
Die Grünen wollen, dass erst nach einer Mediation die Gerichte entscheiden dürfen.

Das übliche Gutmenschen-Dummgeseiere der Grünen. Kostprobe gefällig?

So wird gefordert, dass auch bei unehelichen Kindern automatisch eine gemeinsame Obsorge gilt. (...) Voraussetzung dafür soll lediglich sein, dass Vater, Mutter und Kind den selben Wohnsitz haben.

Aha. Die Mama braucht den Papa also bloß vor der Sorgerechtsanerkennung aus der gemeinsamen Wohnung zu schmeißen, schon klappt's auch wieder mit der Väterentsorgung.

Diese Aussagen hier sind noch eindeutiger formuliert:

Aber auch im Fall einer gemeinsamen Obsorge soll im Zweifel die Mutter über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden dürfen

Selbst wenn überhaupt keine emotionale Beziehung zwischen den Eltern besteht (...), soll die Obsorge für Vater und Mutter möglich werden. Diesfalls aber nur auf gemeinsamen Antrag, sonst erhält allein die Mutter das Sorgerecht.

Im Klartext: Väter können gerne soviel Sorgerecht bekommen wie sie wollen, solange nur gewährleistet ist, dass es ihnen in der Praxis nichts, aber auch rein gar nichts nützt.

Scheitert aber die Mediation, so soll das Gericht laut dem grünen Modell eine klare Entscheidung fällen, wem die Kinder zugesprochen werden.

Und wem die Kinder in diesem Fall zuzusprechen sind, haben die lieben Grünen ja bereits weiter oben im Text glasklar gesagt. Nur - was nützt eine Mediation, wenn eine der beiden Seiten, nämlich die Frau, alle Rechte zugesprochen bekommt, sobald sie selbst eben diese Mediation platzen lässt?!?

Mein persönliches Fazit: Auf den Komposthaufen mit den Grünen - genau da gehört diese väterfeindliche Schwachmaten-Truppe hin!

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2010 16:28




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