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§ 1626a und kein Ende...

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(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wer welchen Antrag stellen muss, das wird sich zeigen. Alles noch nicht endgültig.

und

Hier  wird sich gar nichts bewegen

Servus Krishna,

ich bin mir sicher, dass es eine Gersetzgebung in die Richtung "Mutter muss Einspruch einlegen" geben wird. Heißt: Sie muss den Antrag stellen.

Und bewegen wird sich auf alle Fälle was, denn allein hier im Forum sind einige, die den erneuten Gang vor die EU-Gerichtsbarkeit nicht scheuen werden.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2010 15:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke, wir haben weitgehenden Konsens, was wir von der Bande erwarten.

Den Rest wird die Zukunft zeigen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2010 15:45
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Staengler,

Und bewegen wird sich auf alle Fälle was, denn allein hier im Forum sind einige, die den erneuten Gang vor die EU-Gerichtsbarkeit nicht scheuen werden.

Es wird sich vielleicht in weiteren elfeinhalb Jahren nach Einführung des neuen Rechts beim EGMR was tun. Insofern besteht tatsächlich Konsens.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2010 15:55
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich hab gerade eine Mail an die AKTE- Redaktion geschickt. Ich hab die Leute gebeten sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und sich über die Sorgen und Ängste der ledigen Väter im Land mit Hilfe der Foren zu informieren.

Wenn sich genug Väter an die Medien wenden mit der Bitte um Unterstützung für eine wirklich gerechte Gesetzesänderung auch für unsere Kinder kann man ja so ganz vielleicht etwas erreichen. Die Diskussion hier im Forum ist natürlich sehr wichtig, interessiert aber die Politiker nicht.

Wenn sich jemand anschließen will hier die Adresse: akte@akte.net.
Natürlich wäre die Chance bei 20 oder 30 (oder 200) Mails zum selben Thema größer als nur bei einer. 

Viele werden jetzt denken, das bringt ja sowieso nichts, aber hier im Forum schreibt Ihr doch alle auch fleißig ohne dass es am Ergebnis des Gesetzes was ändert. Warum also nicht versuchen? Es dauert nur 2 Minuten.

Gruß Willi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2010 16:13
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

das Bundesverfassungsgericht wird innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen über 1626a entscheiden.

http://schulte-frohlinde.de/blog

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2010 11:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Heiraten? Wozu?

Die FDP könnte auch gleich vorschlagen, die Ehe aus der Verfassung zu streichen.

>Weiterlesen<

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 12:00
(@jeanswilli)
Registriert

Hi Krishna, das klingt nicht besonders gut, oder?

Gruß Willi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 12:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

das Bundesverfassungsgericht wird innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen über 1626a entscheiden.

Mal wieder sehr treffend!

Das Verhalten des Bundesministerium der Justiz und des Bundesverfassungsgerichts erscheint erwartungsgemäß abgestimmt. Die Frage ist, auf welches Ziel diese Abstimmung gerichtet ist: die Diskriminierung der nicht ehelichen Väter weiter aufrecht zu erhalten, oder sie endlich zu beenden.

Soviel zur Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz.

"Wo kommt bloss diese Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger her? Vermutlich müssen wir vor den Wählerinnen und Wählern unsere schlechten Absichten noch besser vertuschen!"

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 12:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Krishna, das klingt nicht besonders gut, oder?

Dass das BVerfG entscheidet ist nicht schlecht.

Dass die sich vorher absprechen ist schlecht, denn es mindert das Risiko der Menschenrechtsverletzer vom BVerfG einen aufs M...l zu kriegen und macht es kalkulierbarer.

Tendenziell, denke ich, dass das BVerfG eher in Richtung EGMR neigt, da die ihre Frage von 2003 auch 7 Jahre haben schleifen lassen und deren Annahmen von damals, mit dem sie ihr Schandurteil damals begründet haben, weniger denn je stimmen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 12:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die FDP könnte auch gleich vorschlagen, die Ehe aus der Verfassung zu streichen.

Um die Ehe noch besser zu schützen, sollt man der Mutter lieber auch kein Sorgerecht gewähren, wenn sie den Vater nicht heiraten will.

Man könnte das Sorgerecht dann in einer (Kindes-)wohltätigen Tombola verlosen!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 13:01




(@ariba)
Registriert

Moin,

Man könnte das Sorgerecht dann in einer (Kindes-)wohltätigen Tombola verlosen!

Also, wenn man hierzulande als Vater zumindest die Möglichkeit hätte in die Lostrommel (mit 50/50.Chance!) zu greifen a la

"Sie haben gewonnen! Sie erhalten das Sorgerecht (oder GSR)"
                                        oder
"Sie haben leider verloren und erhalten kein Sorgerecht"

dann hätten zumindest - nach der Wahrscheinlichkeitsberechnung - ca. 50 % alles entsorgten Väter ein SR.

Besser werden die Väter in der BRD wohl auch nach einer neuen Gesetzgebung nicht gestellt werden, oder?

So bin ich schon mal für die Lostrommel!  😉

Gruß
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 13:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Heiraten? Wozu?  

Der >>verlinkte Artikel<< ist feministische Radikalpolemik vom Feinsten. Was das ASR der Mutter bei unehelichen Kindern mit Familie oder Ehe zu tun hat wird nicht beantwortet, aber wild um sich geschlagen und das Ende der Welt beschworen.

Was die Ehe anbelangt, so ist der Schutz bald nur noch im Steuerrecht erkennbar.

Na hoffentlich nicht mehr lange. :rofl2:

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 13:08
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

jedenfalls zwickt es sich 1:1 mit dem Art. 3 GG absolut.

Hier ist eben NICHT jeder vor dem Gesetz gleich.

Naja, abwarten und Tee trinken.  :laffepc: Solange eine Justizministerin heute Justizministerin, morgen Familien-
ministerin und übermorgen u.U. Arbeitsministerin sein kann, lege ich "noch" keine allzugroße Hoffnung hinein.

Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 13:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Irgendwie fällt mir bei diesem ganzen Gerangel über Sorgerecht erster und zweiter Klasse, über einseitige "Widerspruchslösungen" und "hochemotionale Lebenssituationen", in denen Unbeteiligte darüber entscheiden sollen, ob es nun um's Kindeswohl geht oder darum, dem Ex-Partner einfach einen reinzudrücken, ein alter Witz ein:

Ein Paar steht vor Gericht, um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu verhandeln. Die Frau schreit, springt auf und sagt: "Euer Gnaden. Ich brachte das Kind zur Welt mit all den Schmerzen als ich in den Wehen lag. Deshalb muss ohne Frage ich das Sorgerecht für das Kind bekommen!"
Der Richter wendet sich an den Mann: "Und was haben Sie dazu zu sagen?"  - Der Mann legt den Kopf nachdenklich zur Seite; dann erhebt er sich langsam und sagt: "Euer Gnaden, wenn ich eine Münze in einen Cola-Getränkeautomaten hineinwerfe und eine Cola kommt heraus, wem gehört dann die Cola? Dem Getränkeautomaten oder mir?"

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 13:23
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich würde sagen "geben sie mir den Colaautomaten mit Inhalt, dann entscheide ich selbst".  :rofl2:

Somit wäre dieses Problem gelöst.

Aber die These / der Vergleich ist gar nicht mal so schlecht.  😉

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 13:50
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das Thema ist jetzt auf der BMJ-Homepage prominent platziert:

http://www.bmj.bund.de

und auch die FDP hat's aus der Nische geholt

http://www.liberale.de/Die-FDP-will-mehr-Rechte-fuer-ledige-Vaeter/5684c10146i1p7/index.html

Den FDP-Link hat mir ein Freund und mutmasslicher FDP-Wähler geschickt. Der will jetzt von mir hören, dass das die guten sind. Sind Sie?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 14:31
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sind Sie?

Wer weiß?

Ich auf jeden Fall würde mich dazu erst äußern wollen, wenn die FDP einen Gesetzesentwurf dazu vorgelegt hat.

Weil "Chancen" auf das GSR (wie es so schön auf der HP der Liberalen steht) haben unverheiratete Väter jetzt auch schon.
Die Frage ist, ob sie nach einem Gesetz auch wirklich deutlich mehr Chancen darauf haben.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 14:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der will jetzt von mir hören, dass das die guten sind. Sind Sie?

Wer sich für Selbstverständlichkeiten "einsetzt" und dafür Applaus erwartet kapiert irgend etwas nicht. Das kannst Du ihm von mir aus sagen.

Zumal zu einem im indirekten Zusammenhang stehenden Thema (neues UH-Recht) die liberalen Frauen mal geladen hatten und lediglich prähistorische Vorstellungen vertraten (neues UH-Recht). Und letztendlich sollte er sich dann seine Parteifreundin Schnarre mal genauer anschauen, was sie bisher getan hat und welche Position sie noch vor wenigen Wochen vertreten hat - und das als Bundesjustizministerin (welche erstaunlich schweigsam derzeit ist - das muss ihr wohl echt nahe gehn :)).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 14:49
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Den FDP-Link hat mir ein Freund und mutmasslicher FDP-Wähler geschickt. Der will jetzt von mir hören, dass das die guten sind. Sind Sie?

An ihren Taten sollst du sie messen, nicht an ihren Worten.

Und was das Verhältnis Taten/Worte betrifft, sieht's bei der FDP auch nicht gerade besser aus als bei den übrigen Parteien ... anders gesagt, ich glaube den Worten erst, wenn's greifbare Ergebnisse gibt. Wird also noch ein Weilchen dauern ;-(

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 14:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sind Sie?

Also die Schnarre ist nur so gut, wie ein Dieb, der beim klauen erwischt wurde und nun ankündigt, einen "moderaten" Teil der Beute wieder ihrem Besitzer aushändigen zu wollen, aber noch mit ihren Kumpanen klären will, wieviel man zu behalten gedenkt.

Und da ich von der FDP auch sonst noch nix besseres gehört habe, reicht es bestenfalls für eine 5+.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2010 15:01




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